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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.03.1921
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- 1921-03-21
- Erscheinungsdatum
- 21.03.1921
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- Deutsch
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WMEMdMMMckülM Gcichäflsstolle odcc -postüborwcilttng innerhalb Dentzch-Seite S5 210 Ni cktmit glle 0 e cp ce i s: die'seile 2.25 2N.. 3 lnnds loo M. halb^hr^-h. ziir Nich tmttgl i-der I-des ^-z s. 150 M.. v, s. ,oo AI.. ns. 205 m. SI-N-ng-^uch- n Rrv 07 ,R. 47s Leipzig, Montag den 2l. März 1821. -in. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Unterstützungs-Verein Deutscher Buchhändler und Buchhandlungs-Gehülfen. Die „Kulturabgabe" auf Bücher. Von canck. rer. pol. G. A. D e l b a n c o. N.nk'A.nlo, Dresdnei tniuk, Depvillenlaiie i<, Berlin. lPostjcheckkvnto der Dresdner Bonl sür den U.-B. 25 548.) Bekanntmachung. 71 25.— 71 25.— .71 15 — 71 20.— 71 15.— .71 25.— .« 25.— .71 15.— 71 20.— ./I 25.— 71 20.— .71 25,— .71 15.— 71 55.— .71 15.— .71 5.— .71 3.— 71 3.— 71 3.— 71 !>.— 71 3.— 71 3.— .71 3.— .71 3.— 71 3.— 71 3.— -71 3.- .71 3.- 71 5.— 71 15.— 71 IN. I. Neu eingelieien sind mit: Gustav Busch, Dülken. Hans Gög i. Fa. Bücherstube H. Götz, Hainburg. Wilhelm Hartung, Leipzig. Mitteldeutscher Verlag llr. B. Carlsson, Halle a. S. Franz Woischwill, Prokurist i. H. Mitteld. Verlag vr. W. Carlsson, Halle a. S. Walter Obermiller i. Fa. E. Schmeitzerbart'sche Verl. <Er- ivtn Nägele), Stuttgart. Sänger 3c Fricdberg, Fraiiksurt a. M. Hcrm. Opih vorm. A. Frcrichs, Nordernetz. Heinr. Schisser i. Fa. Die Bücherstube H. Schisser, Buer. Fritz Schnabel i. Fa. Anthropos-Verl. sKainpman» 3c Schnabels, Prien. C. Wtlken'schc Bh., Rengsdors. Hugo Moppstech, Gcschüstssührer der Buchh. Deutscher Lehrer, Berlin. Ulrich Meyer Komm.-Gcs., Verlag sür Volksliteratur und Kunst, Berlin-Dahlem. N»d. Wicgmann i. Fa. Deutschvölkische Buchh. N. Wiegmami, Leipzig. Kocks Buchh., Kappeln (Schleis. Karl Höser t. H. Gerold 3t Co., Wien. Wilh. Crost Arid. Gospodar Elsricde Gurth Charlotte Hennig ?l»nte Hortltck Margarete Marcks j H. Nicolaische Buchhandlung Kurt Michaelis (Borstell 3c Reimaruss, Berlin. Hans Moritz Eugen Pieritz Bertha Rubenow Erich Schulze Dora Sclmons II. Den Beitrag erhöhten auf: Alwin HcrmSdors t. H. F. Volckmar, Leipzig. M. R. Hossiiianu, Berlin-Wilnicrsdors. Walter Kühn, Direktor i. H. Albert Koenig, Guben. III. An Geschenken gingen ein: 71 25.— Richard Einhorn i. Fa. E. F. Steinackcr, Leipzig. Etwaige Veränderungen der Firmen oder Stellungen bitte dem Unterzeichneten mitzuleiien, da hierdurch die Führung dei Mitgliederliste wesentlich erleichtert wtrd. Berlin, den 28. Februar 1521, W. 35, Potsdamer Str. 41 a. Max Schotte, Schatzmeister. Im Neichswirtschaftsrats-Ausschuß zur wirtschaftlichen För derung geistiger Arbeit wurde der Plan vorgelegt lsichc Biil. Nr. 46), eine Kulturabgabe von 10"/» von geschützten und freien, d. h. nicht mehr der 30jährigen Schutzperiode des Urheber rechtsgesetzes unterliegenden Werken zu erheben. Mit dieser Kulturabgabe werden zweierlei Ziele verfolgt. Die Abgabe von freien Werken soll in eine allgemeine Kulturkasse fließen zur Unterstützung notleidender Schriftsteller und zur Verbreitung von deren und anderen Schriften. Die 107»!ge Abgabe noch geschützter Werke soll ungeteilt dem Autor bzw. dessen Erben zugehen, ungeachtet sonstiger Abmachungen mit dem Verleger. Betrachten wir zunächst die letztgenannte Kulturabgabe. Ihre Bezeichnung scheint mir recht unzutreffend zu sein. Sie wird sür den einzelnen nur ins Gewicht fallen bei solchen Werken, deren Absatzkrcis ein großer ist, deren Antor also ohnehin ein« erhebliche Einnahme hat. Diesen Schriftstellern oder ihren Erben wird nun ein weiterer Betrag zugeführt. Es ist aber nicht einzuschen, wieso durch eine privatwirtschaftliche Bereicherung einzelner Autoren oder gar ihrer lachenden Erben eine Förde rung der deutschen Kultur stattfinden soll! Unter Kultur vcr- stehp ich den Gesamtbesitz eines Volkes an geistigen Gütern: dessen Zusammenhang mit dem Geldbeutel einzelner vielge lesener Schriftsteller bzw. ihrer Erben vermag ich jedoch nicht zu erkennen. Weiter ist zu dieser Abgabe, die, ungeachtet sonstiger Ab machungen mit dem Verleger, dem Autor oder seinen Erben ungeteilt znflicßen soll, zu sagen, daß sie einen bisher nicht ge kannten Eingriff in bestehende Verträge darstellt, einen Eingriff, zu dem sich die Gesetzgebung hoffentlich nicht verstehen wird. Die Rechtsordnung ist bekanntlich dazu da, »m den Verkehr, besonders den wirtschaftlichen, in geordnet« Bahnen zu lenken, also vor allem auch, um bestehende Verträge gegen unberechtigte Eingriffe zu schützen. Gibt sich aber das Recht dazu her, be stehende private Verträge zwischen Autor und Verleger mit rückwirkender Kraft beliebig abzuändcrn, sv wird ans dem Recht eine neue Art von Faustrecht! Schon aus dieser allgemeinen rechispoliiischen Erwägung heraus sollten sich Reichstag und Re gierung hüten, zu der vorgeschlageneu Maßnahme die Hand zu dielen. Weitere, ebenso schwerwiegende Gründe werden sich aus der untenstehenden Betrachtung der wirtschaftlichen Folgen eines derartigen Eingriffs ergeben. Ans die juristischen und stcneriechnischcn Schwierigkeiten, die sich der erstgenannten Abgabe von freien Werken enigegen- stellen, Hai bereits Herr Robert Voigllünder im Bbl. Rr. 270 vom 30. November 1020 hingewiesen, da damals »wieder einmal- von einem derartigen Plane in Schiiflstcllerkreisen die Rede war. Herr Voigllünder hob hervor, daß dieses Projekt zu einer Besteuerung Homers und Shakespeares zugunsten von Leuten ! führe, die sich einbildcn, Schriftsteller zu sein! Denn: sollen lalle Werke besteuert werden, oder welche? Welche Behöide sam- j melt die Gelder ein, welche verteilt sie? An wen wtrd ver- 3»7
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