Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.06.1921
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- 1921-06-18
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- 18.06.1921
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.>>- 146, 18. Jun! 1921. Redaktioneller Teil. Nur die ordentlichen Mitglieder des Verlegeroereins sind in Zukunft im Börsenverein stimmberechtigt und fähig, an den Ver handlungen teilzunehmen. Meine Herren, in der Deutschen Buchhändlergilde ist genau derselbe Zustand, wie Herr Or. Paetel ihn hier so warnend gemalt hat; auch bei uns ist es nicht unbedingt Zwang, daß unsere Mitglieder Mitglieder des Börscnvereins sein müssen. Nun, meine Herren, die große Anzahl unserer Mitglieder, die hier ist, beweist doch, daß wir trotzdem im Börsenverein stark vertreten sein können, daß wir uns trotzdem an den Geschäften des Börsenvereins und des Buchhandels lebhaft beteiligen. Die Herren, die nicht Mitglieder des Börsenvereins sind, sind eben außerhalb unseres Saales. Die nehmen von unseren Ent schließungen nur durch unsere Fachpresse oder sonstwie Kenntnis. Also lassen Sie den Vorstand des Verlegervereins ruhig von dem Lasso-Paragraphen Gebrauch machen! Ich glaube, dem Verlegerverein wird es nicht schaden, und dem Börsenverein auch nicht. Wenn Hexr Or. Paetel sagt: Die Loslösung vom Börsenverein wird noch größer sein als bisher —, dann muß ich das bestreiten. Herr Or. Paetel und andere Herren vom Verlag haben im Satzungsänderungsausschuß immer wieder gesagt: Wir wollen gar nicht Organ des Börsenvereins sein, — auch heute nicht, wo wir noch die Mitgliedschaft im Börsenverein von unseren Mitgliedern fordern; wir wollen nicht unter eurer Fuchtel sein; wir wollen nichts mit euch zu tun haben; wir wollen mit euch arbeiten, aber wir wollen souverän sein. Genau auf demselben Standpunkt steht die Deutsche Buchhändlergildc. Was liegt nun näher, als daß die beiden großen Partner, die einander teilweise gegenüberstehen und teilweise freundschaftlich miteinander arbeiten, in Zukunft unter den gleichen Bedingungen arbeiten? Ich sehe da nicht die große Gefahr, die Herr I)r. Paetel Ihnen zu zeigen für richtig befunden hat. Ich bleibe dabei: Geben Sie dem Satzungsänderungsausschuß, der einbcrufcn werden soll, eine klare Aufgabe mit auf den Weg! Lassen Sie ihn nicht in mühevoller Arbeit von Monaten einen Satzungsentwurs seststellen, den Sie in der nächsten Hauptversammlung doch ablehnen, und bei dessen Bearbeitung der Satzungsänderungsausschuß schon das lähmende Gefühl hat, daß doch keine Zweidrittelmehrheit dafür zu finden sein wird. Darum sagen Sie lieber: Weg mit der Geschichte! Alle übrigen Änderungen mögen vom Satzungsänderungsausschuß geprüft werden, und wir haben nicht ein ganzes Jahr hindurch neue Aufregungen und neue Kämpfe, sondern wir haben von heute an Frieden im deutschen Buchhandel! (Lebhafte Zustim mung beim Sortiment.) vr. Otto Bielefeld (Freiburg i. B.>: Meine Herren, ich bedauere, auf gewisse historische Dinge zurückkommen zu müssen, um erklären zü können, um was es sich heute tatsächlich handelt. Wenn Herr Milchmann die Erklärung des Deutschen Berlegervereins als so unbedingt harmlos hinstellt, so wissen diejenigen, die der Tagung des Deutschen Verlegervereins in Weimar angewohnt haben, also auch die Herren vom Börsenvereinsvorstand, daß diese Erklärung alles andere eher als harmlos ist. Da mals lag der Fall so: Der Verlag suhlte sich bedrückt dadurch, daß er als Organ des Börsenvereins nicht diejenige Freiheit hatte, die die Gilde seit ihrem Entstehen besaß. Aus diesem Grunde war es notwendig, daß wir die Organeigenschast des Deutschen Vcr- legervereins aufhsben lassen, und das ist der Inhalt der Ziffer 2 der heutigen Anträge des Börsenvereinsvorstandes, über den Herr Nitschmann aus dem von mir eben erwähnten Grunde wohl nicht gesprochen hat. Nun haben wir nicht die Absicht, den Lasso-Paragraphen anzuwenden, wenn es nicht zum Kampfe kommt. Das ist ganz zweifellos, und wir hoffen auch, daß es nicht zum Kampfe kommt. Wir hoffen auch, daß die Kurialabstimmung von der künftigen Hauptversammlung des Börscnvereins mit Zweidrittelmehrheit angenommen wird. Wir haben Grund zu dieser Hoffnung. Wenn die Herren sich erinnern, mit welcher Energie Herr Nitschmann seinerzeit die Abmachungen von Firma zu Firma bekämpft hat, wie bis auf den heutigen Tag ein Kompromiß in der ganzen Frage nicht gelungen war, und wie er heute — wenn Sie das über haupt Kompromiß nennen wollen — nur deswegen gelungen ist, weil Herr Nitschmann eben die Abmachungen von Firma zu Firma nun für zulässig erklärt, dann werden Sie es begreiflich sinken, daß wir trotz dieses heftigen Widerstandes gegen die Kurial abstimmung die Hoffnung hegen, daß man sich von der Richtigkeit dieser Einrichtung überzeugen wird, und daß trotz der heute kundgegebencn Stimmung selbst das Sortiment im nächsten Jahre einstimmig für die Kurienabstimmung eintreten wird, die ja ihm dieselben Vorteile bietet wie uns. Meine Herren, ich komme zurück auf dis Weimarer Ereignisse. Damals lag der Fall so: Als wir in Weimar zusammen traten, waren ganz wichtige Teile des Verlags — sehr große Firmen und ich kann sagen: der größte Platz des Verlags, der heute soviel Verleger enthält wie Leipzig, Stuttgart und München zusammen — entschlossen, aus dem Börsenverein auszutrcten. Die Gefahr war sehr groß. Sie werden sich erinnern, daß damals zur Behebung dieser Gefahr von Leipzig aus der Lasso-Paragraph vorgeschlagen wurde, mit Ausnahme der Bestimmung, daß er Anwendung finde, wenn die Kurialabstimmung bis 1S22 nicht ein- gesührt wird. Die Lage während der Verhandlungen war überaus kritisch — das wird der Erste Vorsteher gewiß bestätigen können —, und auf Grund der der Versammlung nicht bekannten Entschließung, die Herr Hofrat I)r. Meiner vorhin vorgelesen hat, ist es ihm möglich gewesen, aus den Boden des Vermittlungsvorschlags, den ich damals stellte, zu treten, nämlich die Kurial abstimmung einzuführen. Meine Herren, ich habe damals — und das mag mit dazu beigetragen haben, daß der Antrag gegen zwei Stimmen durch ging — ausdrücklich den Unterschied der Kammern und der Kurien erwähnt. Herr Or. Paetel hat bereits gezeigt, daß die Be denken gegen die Kammern, d. h. gegen die getrennte Verhandlung, behoben sind durch die Kurialabstimmung, die ja gar nichts anderes bedeutet, als daß nach gemeinsamen Verhandlungen, wie wir sie heute auch haben, eine getrennte Abstimmung stattfindet. Aber, meine Herren, es liegt doch ein wesentlicher Unterschied für das Zustandekommen von Kompromissen darin, ob ich ini voraus weiß, wie die Abstimmungen erfolgen werden. Woher kommt es denn, daß wir uns heute vor den Abstimmungen so fürchten, und daß wir sie möglichst vermeiden? Daher, daß wir tatsächlich bei der Gesamtabstimmung nicht wissen: Wird in einem solchen Falle der Verlag überstimmt oder nicht? Die Einrichtung der Kurialabstimmung ermöglicht eine frühere Beurteilung der Lage. Das ist ein wichtiger technischer Vorteil bei der ganzen Sache. Ich brauche nicht zu wiederholen, daß auf die materielle Wirkung der Kurienabstimmung, d. h. aus die rechtliche Verhinderung einer Majorisierung, der Verlag nicht verzichten kann. Er ist sich in Weimar dessen ganz genau bewußt gewesen, und die Entscheidung für uns Verleger ist nicht hier gefallen, sondern schon damals. Wir haben die Tragweite der Fassung unseres § 4 vollständig erkannt und in den Kauf genommen. Ich glaube nun, meine Herren, wenn Sie das alles überlegen, so werden Sie froh sein, sür Ihre endgültige Entscheidung ein Jahr Zeit zu gewinnen, und Sie sollten deswegen auch der Satzungsänderungskommission die Möglichkeit geben, diese Dinge nochmals ruhig durchzuprüfen. Die erste Kommission hat ja bereits den Grundsatz der Kurialabstimmung gebilligt. Auch hierin liegt doch schon ein gewisses Zeichen für die Aussassung, die nicht bloß in dem Kreise der damals sührend gewesenen Berliner Verleger besteht. Ich teile nicht das Bedenken, das Herr Nitschmann wegen der Satzungswidrigkeit geäußert hat, die darin liegen soll, daß die Grundlagen, die Zwecke des Vereins geändert würden. Das ist ja auch in der Kurialabstimmung keineswegs enthalten, sondern das ist enthalten in den Änderungen des Entwurfs der den Vereinszweck bestimmt, und wir wollen ja heute in diese Einzelheiten gar nicht eintreten. Ich kann aber auch hier nur betonen: derartige Änderungen des Vereinszwecks können jederzeit im Wege der Satzungsänderung vorgenommen werden, und wenn die Ziele und die Zwecke des Vereins durch die historische und wirtschaftliche 883
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