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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.06.1921
- Strukturtyp
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- 1921-06-18
- Erscheinungsdatum
- 18.06.1921
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- Deutsch
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1-10, 18. Juni 1921. Redaktioneller Teil. Ich bitte Sie dringend, sich auch hier aus Einzelheiten nicht einzulassen, alle Wünsche und Anregungen vielmehr dem Satzungsänderungsausschuß mitzutcilcn, denn es kommt heute nur auf bestimmte grundsätzliche Richtlinien an, während die Be sprechung aller technischen Einzelheiten und des zum Ziele sührcndcn Weges einer späteren Hauptversammlung Vorbehalten bleiben muß. Der Vorstand glaubt, daß der Deutsche Verlegerverein dann künftig zu den Fachvereinen unter § 80a 2 des Entwurfes gehören würde. Es läßt sich aber natürlich, wenn die Kreis- und Ortsvcrcinc und die führenden Fachvereine eine andere Regelung wünschen, auch ein anderer^Weg finden. -— Punkt 3. Der Punk! 3 unseres Antrages berührt noch ein etwas! schwieriges Thema. Hier bitte ich aber von vornherein scharf folgende zwei Fragen zu trennen: Wie soll künftig das Adreßbuch aussehcn?, eine Frage, die mit unserem Anträge nicht notwendig verquickt zu werden braucht, und die andere Frage: Sollen nicht solche Firmen, die bisher im Adreßbuch stehen oder nach den bis herigen Grundsätzen künftig Aufnahme finden werden, auch in irgendeiner Form zum Börsenverein in Beziehung gebracht werden? Dafür, daß dies letztere — und nur dies — geschehe, sprechen folgende Gründe: Nach unseren Satzungen hat der Börsenverein die Interessen des Buchhandels in weitestem Umfange zu vertreten. Nun ist der Standpunkt denkbar, daß bestimmte Arten von Wiederverkäufcrn nicht zu dem Buchhandel im eigentlichen Sinne rechnen können. Die Tatsache, daß diese Wiederverkäufe! jedenfalls große Teile der Bücherproduktion absetzen, wird aber durch eine solche Vogel-Strauß-Politik nicht aus der Welt geschafft. Ich folgere nun keineswegs, daß der Börsenverein jeden Auchbuchhändler als Buchhändler im Sinne seiner Ordnungen ansehen und ihm alle Rechte wie einem regulären Buchhändler einräumen sollte, aber ich folgere daraus, daß der Börsenvcrein wenigstens versuchen sollte, möglichst viele dieser Firmen an seine Ordnungen anzu- schließen, sofern dies ohne jede Benachteiligung der bisherigen ordentlichen Mitglieder möglich sein würde. Vor allem aber gibt es viele buchhändlerische Angelegenheiten, in denen zwischen regulären und Auch-Buchhändlern keinerlei Interessengegensatz, vielmehr eine vollständige Übereinstimmung der Interessen besteht. So hat daran, daß der Buchhandel nicht durch sogenannte Kulturabgaben gelähmt wird, jeder ein Interesse, ebenso an der Regelung bestimmter Steuerfrage» und anderem mehr. Der Börsenverein kann wiederum ungleich mehr Repräsentationsmacht als Spitzenvcrtretung des Buchhandels in die Wagschale werfen, wenn er sich nicht nur als Vertreter von 4000 Buchhändlern, sondern als Vertreter aller Buchhändler und aller wichtigen dem Buchhandel gewidmeten und die Absatzhöhe beeinflussenden Betriebe bezeichnen kann. Gesetzt, ein Teil der im Adreßbuch stehenden Firmen oder sogar alle Airmen wären außerordentliche Mitglieder, denen nach unserem Vorschläge keine einflußreiche Stellung im Börsenverein zukommeu würde, so wäre damit sachlich für das Sortiment nicht das mindeste geändert. Ich bitte also nochmals, diesen Gedanken nicht einfach damit totzuschlagen, daß der Börsenverein nun aus einmal seine Pforten großzügig jedem Schokoladenhändler öffnen wolle. Davon kann keine Rede sein. Wohl aber sollte ärwogen werden, ob sich nicht das Interesse des Börsenvereins an der Ausdehnung seiner Einflußsphäre und das Interesse zahlreicher im Adreßbuch ausgenom mener Firmen, durch den Börsenverein mit vertreten zu werden, eben durch Schaffung einer außerordentlichen Mitgliedschaft in einer beide Teile befriedigenden Weise und ohne jede Schädigung des regulären Sortiments in Einklang bringen läßt. Der Börsenverein brauchte diesen Wiederverkäufern nur verhältnismäßig geringe Rechte einzuräumen, und es wird vielleicht trotzdem ein großer Zuzug zu erwarten sein. Der jetzige Zustand ist ziemlich systemlos. Freilich stehen alle Mitglieder des Börsenvereins im Adreßbuch, aber es gibt bekanntlich eine sehr große Anzahl von Firmen, die zwar in unserem Adreßbuch stehen, aber nicht unsere Mitglieder sind. Nun ist aber die Adreßbuch-Aufnahme wirtschaftlich ungleich wichtiger, denn viele Verleger nehmen den dankenswerten Standpunkt ein, daß sie zu Vollbuchhändlerrabatt nur an Firmen liefern, die in das Adreßbuch Aufnahme gefunden haben. Jedenfalls würde einer etwaigen Unterscheidung zwischen voll- und minderrabattberechtigten Buchhändlern in keiner Weise ein Riegel vorgeschoben werden, wenn Sie sich heute entschließen könnten, den Satzungsänderungsausschuß zu ermächtigen, auch diese Frage noch einmal gründlich zu Prüfen und gegebenenfalls die Errichtung einer außerordentlichen Mitgliedschaft zur Be schlußfassung vorzulegen. Daß dies nur gemeinsam mit einer Neugestaltung des Adreßbuches geschehen kann, muß ich bestreite». Ich bitte Sie auch hier dringend, alle Einzelheiten auszuschalten und sich mit der Versicherung des Vorstandes zu be gnügen; es ist nicht unsere Absicht, die Adreßbuchaufnahme oder den Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft im Börsenverein gegenüber den: bisherigen System zu vereinfachen und zu erleichtern; es ist nur unsere Absicht, den Börsenvereiu zu einer Gesamt- Vertretung aller mit dem Buchhandel beschäftigten Betriebe zu machen, eine Stellung, die auch das Ansehen des Börsenvereins gegenüber den Behörden nur festigen könnte. Es iväre überdies auch ein Trugschluß, wenn Sie der Meinung sind, daß durch Fern halten der im Aoreßbuch aufgenommenen Firmen vom Börsenverein für diese irgendeine nennenswerte Erschwerung ihres ge schäftlichen Fortkommens entsteht. Ilm dies zu erreichen, müßte eine Wiederverkäuserordnung unter Schaffung einer Stammrolle oder sonst eine ähnliche Regelung getroffen werden, die, wie ich nochmals hervorhebcn möchte, durch die Einführung einer außer ordentlichen Mitgliedschaft keineswegs erschwert wird. Es ist nicht geplant, etwa den Erwerb der außerordentlichen Mitgliedschaft an irgendein Verhältnis zum Kreis- oder Orts verein zu knüpfen.. Für diese würde sich also durch die Einführung der außerordentlichen Mitgliedschaft keinerlei Änderung ihrer satzungsgemäßen Grundlage nötig machen. Eine Schwächung des Sortimentes durch eine weitere Konkurrenz wird durch unseren Antrag natürlich nicht beabsichtigt, aber auch nicht infolge unseres Antrages gegen unseren Willen cintrcten. Der Börsenverein ist hierauf schon bisher ziem lich einslußlos und wird durch eine Änderung seiner Satzungen nach der angedeutetcn Richtung hin jedenfalls einer etwaigen Ein- flußmöglichkeit nicht beraubt. Wenn die Ansicht laut wurde, die außerordentliche Mitgliedschaft könnten nur solche Leute erwerben, die nicht als ordent liche Buchhändler anzuerkennen wären, diese seien aber dem Buchhandel nicht erwünscht, so ist das gewiß zutreffend. Wir hemmen aber ihre Entstehung in keiner Weise, indem wir sie uns in jeder Beziehung fernhalten. Und dann scheint es uns doch konsequenter, sie in irgendeiner Weise aus unsere Ordnungen zu verpflichten, ihnen eine gewisse Gebühr für die Interessenver tretung abzuverlangen, die auch ihnen zuteil wird, und nicht eine bloß auf dem Papier stehende Zunftpvlitik zu treiben, zumal uns — wie wiederholt sei — hierdurch eine tatsächlich dem Sortiment nützliche Zunftpolitik in keiner Weise be nommen sein würde. Im übrigen darf auch die Bedeutung unseres Adreßbuches nicht überschätzt werden, denn je mehr wir uns hier zurück halten, um so mehr gewinnt das Konkurrenzadreßbuch an Bedeutung, ohne daß durch einen solchen Verzicht auf Wettbewerb unsererseits den Interessen des Börsenvereins oder unserer Sortimentermitglieder gedient ist. Aber, um es nochmals auszusprechen, 877
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