Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.12.1933
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- 1933-12-05
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- 05.12.1933
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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X» 282, 5. Dezember 1933. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. b. Dtschn Buchhandel. Hörden gewöhnlich dasselbe Bnch mehrfach zur Ansicht zugeschickt er hallen. In Großstädten ist dagegen meist eine Verteilung der Be hörden schon durchgeführt, indem es Spczialbuchhandlungen gibt, die die einzelnen ihnen entsprechenden Behörden als feste Kunden haben (z.B. die juristischen Fachbuchhandlungen liefern an Gerichte, die medi zinischen an Kliniken usw.). Bei Vorhandensein von der unter 1. ge nannten Zeitschriftenstelle wäre diese geeignet, die Behördenliefcrun- gen mit zu übernehmen. 4. Das gemeinsame Verlegerkonto. Dieser Vorschlag geht dahin, daß mehrere große Sortimente, die sich auf Spezialgebiete festgelcgt haben, die großen Verleger untereinander aufteilen. Etwa so: Buchhandlung (Spezialität Medizin) besorgt für sich und für L, 0, v alle Bücher (also auch die nichtmedizinischen) aus den Ver lagen Enke, G. Fischer usw. — Buchhandlung 6 (Spezialität Jura) besorgt für sich und die andern alle Bücher aus den Verlagen Beck, Gruyter, Heymann usw. — Buchhandlung 6 (Spezialität Technik) besorgt für sich und die andern alles von Springer, Ernst L Sohn, Oldenbourg usw. — Für das Sortiment ergibt sich der Vorteil, daß alle infolge des erhöhten Rabatts der Spezialbuchhandlung gegen seitig an diesem teilnehmcn. Ter Zeitverlust ist meist nicht so wesent lich, weil die in Frage kommenden Firmen oft örtlich nicht sehr weit auseinander liegen. Betont sei, daß dieser Austausch von Bestellungen nur für die täglichen festen Kundcnaufträge gedacht ist. Eine Kon kurrenzgefahr ist bei bereits erteilten Aufträgen nicht mehr zu be fürchten. Einkauf von Neuerscheinungen ist zunächst nicht gemeint, ist aber auch auf diesem Wege möglich. Neben erhöhtem Rabatt kann evtl, noch an Bestell- und Versandspesen gebart werden. Für den Verlag ergibt sich aber auch ein Vorteil. Er spart an Kontenführung und Expedition und hat zudem nur einen Schuldner, den er hinsicht lich seiner Kreditfähigkeit kennt, während er bei mehreren Sortimen tern gewöhnlich einige mahnen muß, oft wegen lächerlicher Beträge. Der Vorschlag ist nur in Großstädten durchführbar, wo ein täglicher spezieller (wissenschaftlicher) Bedarf vorliegt. Auch muß es sich um Literatur handeln, die in Leipzig von den Barsortimenten nicht vor teilhafter zu beziehen ist. Es muß noch erwähnt werden, daß natürlich auch ein ständiger Lageraustausch zwischen den zusammenarbeitenden Sortimenten statt finden kann. Ansichtswünsche von Kunden, die gerade das Spezial gebiet des eigenen Geschäftes nicht betreffen, werden dann von der entsprechenden Fachbuchhandlung ausgeliehen und dem Kunden vor gelegt. Kauft er nichts, so wandern die Bücher ins Speziallager zurück und es entstehen in diesem Falle weder Versandspesen noch Laden hüter. In gleicher Weise können auch Nestbestände nutzbar gemacht werden, indem die Firmen Listen austauschen, wo sie angeben, was sie gegebenenfalls billiger abstoßen wollen. 6. Das gemeinsame Schulbuchgeschäft. Falls keine spezielle Schulbuchhandlung vorhanden ist, wird, besonders in Mittel städten, das Sortiment die gemeinsame Abwicklung des Schulbuch geschäftes mit Erfolg durchführen können. Hier kann erreicht werden, daß viele Toppelbestellungen und viele ungenaue Anfragen bei den Verlegern vermieden werden. Ferner können die einzelnen Sortimente sich leichter dagegen schützen, daß ihnen viele alte Auflagen als Laden hüter liegenbleiben. Beizeiten läßt sich der Gesamtbedarf der Stadt annähernd feststellen. Es kann auch das direkte Bestellen der Schulen verhindert werden. Auch hier würde ich befürworten, daß eine solche Zentralstelle, wie die unter 1. beschriebene Zeitschriftenstelle es ist, den Einkauf und die Auslieferung mit übernimmt. Die Auslieferung könnte entweder an die Schulen direkt oder an die angeschlossenen Buchhandlungen erfolgen. Nebenher kann eine Erziehung zum berufs ständischen Gedanken erfolgen, indem nur an Börsenvereinsmitglieder geliefert wird oder an Auchbuchhändler« nur mit gekürztem Rabatt. Für den Verlag entsteht der große Vorteil, daß er von den vielen kleinen und kleinsten Bestellungen verschont wird. In der Praxis liegen bereits geglückte Versuche vor, sodaß der Vorschlag eine Mög lichkeit der Zusammenarbeit von Sortimentern zeigt. 6. Die gemeinsame Jugendschriftenwerbung. Es wird für ein einzelnes Sortiment nicht leicht sein, einen Verein, eine Behörde oder eine gemeinnützige Stelle in den Dienst der eigenen Firma zu stellen. Anders ist das, wenn ein Ortsverein oder gar ein Kreisverein den Versuch unternimmt, an eine solche Stelle heran zukommen, um sie für das gute Buch werben zu lassen. Dann geht es um die Idee des guten Buches und nicht mehr um die einzelne Firma. Daß indirekt eine solche Werbung der einzelnen Buchhandlung zugute kommt, ist zwar beabsichtigter Zweck, aber nicht Selbstzweck. Gedacht ist an Stellen wie etwa: Ausschuß der Lehrerschaft gegen Schmutz und Schund, oder gemeinnütziger Verein für Jugendauf klärung oder Jugendfürsorgeamt oder ähnliches, jedenfalls an Stellen, die aus irgendwelchen Idealen heraus oder beruflich für die geistige Ertüchtigung der Jugend zu sorgen haben. Hier könnte nun der Orts- vercin der Buchhändler gemeinsam mit einem solchen Verein eine Auf klärung der Jugend Uber das gute Buch durchführen. Eine Jugend- schriftenausstellung mit Verkauf wird (evtl, sogar in den Schulen) durchgefljhrt, in deren Erfolg sich die Sortimente teilen. Auch hier wäre wieder die unter 1. genannte Stelle geeignet, einen solchen Ver such durchzuführen. Da auch dies bereits im Buchhandel praktisch er probt und mit Erfolg versucht worden ist, darf hier eine Möglichkeit der Zusammenarbeit angenommen werden. 7. Das gemeinsame N a m s ch g e s ch ä f t. Ladenhüter gibt es viele im Sortiment. Es ist immer ein Bestand an Büchern vorhanden, die man zu jedem Preis abzustoßen bereit ist. Trotzdem sind es aber nicht so viele, daß ein einzelnes Sortiment damit ein eigenes Namschgeschäft eröffnen könnte. Das ist aber möglich, wenn sich mehrere Firmen zusammentun und für ein bis zwei Monate einen leerstehenden Laden mieten. (Von den gesetzlichen Schwierig keiten soll hier abgesehen werden, denn wenn der Vorschlag gut ist, dann findet sich auch eine gesetzliche Möglichkeit, ihn durchzuführen.) In diesem Laden, der gegenüber seinem alten Zustand nicht weiter vorgerichtet zu werden braucht, werden die Nestbestände zu Serien preisen (je 5, je 10, je 20, je 30 usw. Pf.) auf Tischen oder Regalen ausgelegt. Das Risiko ist nicht groß, es besteht nur aus Ladenmiete und behördlichen Abgaben. Den Verkauf übernehmen die beteiligten Firmen umschichtig. Geeignet ist die ruhige Sommerzeit. Antiqua riate werden besonders gern Nestbestände, die beim Einkauf von Bi bliotheken mit übernommen werden mußten, aber nur ganz niedrig angesetzt worden sind, beisteuern. Unkosten und Erlös werden ent sprechend dem auf jede Firma entfallenden Umsatz verteilt. Für den Vorschlag kommen in erster Linie Großstädte in Frage, wo in ver kehrsreicher Gegend ein solch fliegender Laden eingerichtet werden kann. 8. Die gemeinsame Ausbildung der Jungbuch händler am Ort. Um über den Nahmen der praktischen Aus bildung im Einzelsortiment den Heranwachsenden Kräften Gelegen heit zu geben, das praktisch Gelernte auch theoretisch zu vertiefen und auch die Gebiete kennenzulcrnen, die man nicht alltäglich in die Hand bekommt (allgemeine Berufsfragen, Handelsrecht, Buchfüh rung, Schaufensterdekoration und Ähnliches), ist eine Durchführung von Fortbildungskursen zu empfehlen. In Großstädten werden sie schon z. Tl. durchgeführt. Selbständige Buchhändler oder geeignete Gehilfen können die Aufgabe des Lehrenden übernehmen. 9. Der Tag des Buches. Vielfach verpufft die allgemeine Werbung, wenn nicht die Sortimenter eines Ortes ihrerseits die Propaganda gemeinsam in derselben Richtung fortsetzen. Versuche sind in dieser Richtung z. B. unternommen worden durch den ge meinsamen Verkauf von Büchern durch die Autoren, die dann jedes Buch mit ihrer Unterschrift gezeichnet haben. Gemeinsame öffentliche Aufführungen, gemeinsame Werbeumzüge, gleichzeitiger Schaufenster wettbewerb unter Heranziehung des Publikums als Preisrichter, ge meinsame Bücherbesprechung, Vorträge, Preisausschreiben u. A. sind versucht worden. 10. Der gemeinsame Einkauf von Neuerschei nungen. Dieser ist schon oft versucht worden, aber immer wieder gescheitert weil der Sortimenter seinen Ortskollegen nicht gern in die Karten schauen läßt. Der Gedanke des Großeinkaufs ist zwar schon über ein halbes Jahrhundert alt, aber immer wieder nicht durchführbar, weil eine sichere Abschätzung des vermuteten Bedarfs nicht möglich ist, weil das Risiko in keiner Weise verringert wird und weil die Befürchtung der Konkurrenz zu groß ist. Eher ist es denkbar, daß die von den Verlegern unternommene Propaganda innerhalb eines Gebietes von den Sortimentern gemeinsam unter stützt wird, etwa so, daß eine vom Verleger angekündigte Neuerschei nung, die in der Tagespresse besprochen wird, durch gleichzeitige Buchausstellung in allen Schaufenstern unterstützt wird. Ich halte aber die Zusammenarbeit von Sortimentern in den beiden genannten Punkten für dasjenige, was auf die meisten Schwierigkeiten stößt und nur dann möglich ist, wenn ein sehr gutes Einvernehmen unter den Firmen eines Ortes besteht. Hingegen ist, wie die Vereins sortimente beweisen, eine gemeinsame Durchführung aller Einkaufs arbeiten, gemeinsame Transporte und die Errichtung eines gemein samen Barsortimentslagers in Großstädten möglich, wenn sie ge nügend weit von den Zentralstellen des Buchhandels entfernt sind. Eine genaue Beschreibung erübrigt sich, da die Tätigkeit dieser Fir men hinreichend bekannt sein dürfte. Konkurrenzgefahr besteht nicht, weil die Tätigkeit dieser Vereinssortimente (genau wie bei den unter 1 genannten Zeitschriftenstellen) an dritter Stelle unter Wahrung der Geschäftsgeheimnisse durchgeführt wird. Paul Liebe bei Akad. Buchhandlung Focken L Oltmanns, Dresden. 939
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