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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.12.1933
- Strukturtyp
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- 1933-12-05
- Erscheinungsdatum
- 05.12.1933
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- Deutsch
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X: 282, b. Dczembcr 1933. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d.Dtschn. Buchhandel. Die amerikanische Duchindustrie und die Rooseveltschen Maßnahmen zur Behebung der Arbeitslosigkeit. Bekanntlich hat man auch in den Vereinigten Staaten auf An regung des Präsidenten Noosevelt den Kampf gegen die Arbeits losigkeit ausgenommen. Die »dl'sUou3>! kevover^ ^'ckiministrütion«, kurz mit bezeichnet, versucht, durch Wirtschaftsgesetze Ein fluß auf Preisbildung, Arbeitszeit und Löhne in allen Handels zweigen, der Industrie und der Landwirtschaft zu gewinnen. Der Herausgeber des »Lu^isdoi-Z' VVMkliy«, Frederic G. Mel cher, gibt in der Nummer vom 30. September eine Darstellung der »Codes« oder Satzungen, soweit sie den Buchhandel und die damit verbundenen Industrien betreffen. In den Oktobernummern wird über die weitere Entwicklung berichtet und die aufgestellten Satzun gen veröffentlicht. In Washington herrscht zur Zeit im Handelsministerium und in der Handelskammer rege Tätigkeit. Aus allen Gegenden des Landes sind Geschäftsleute gekommen und beratschlagen über die Lösung der Wirtschaftsprobleme. Sie fühlen, daß eine neue Zeit mit neuen Wirtschaftsmethoden und Preisbildungen angebrochen ist. Die Ne gierung wird eine ganz andere Stellung zum Handel einnehmen, da her ist es nötig, daß die Führer der Wirtschaft von Anfang an das richtige Verhältnis zur neuen Lage finden. Die Negierung will nicht, wie in Rußland, die Geschäfte selbst führen, sondern bittet den Han del, mit ihr zusammen zu arbeiten und die Geschäfte besser zu führen. In einigen Zweigen besteht schon längere Zeit die staatliche Aufsicht, z. B. bei den Versicherungsgesellschaften und bet den Eisenbahngesell- schasten. Bei den Subskriptionsverlegern wurden die Verkaufsbe dingungen im Jahre 1024 gesetzlich geregelt. Jetzt soll der ganze Handel und die Industrie auf ähnliche Weise umgeschaltet werden. Das Problem ist bei der ungeheuren Vielseitigkeit dieser Zweige riesengroß. Kleinere Gruppen sollen sich mit größeren zusammen schließen, um gemeinsame Satzungen festzulegen. Die 40-Stunden- woche soll allgemein eingeführt werden. Ter Buchverlag ist im Ver hältnis zum Ganzen eine kleine Industrie. Man schätzt den Wert sei ner Erzeugung auf 200 000 000 Dollar im Jahr. Daran sind viele beteiligt. Auf der einen Seite die geistigen Urheber, die Schriftsteller, die aber nicht unter die fallen, aus der anderen Seite die Drucker, Buchbinder u. a. Nur wenige Verleger haben eigene Druk- kerei. — Der Handel durchläuft eine große Anzahl verschiedener Wege. Die Schulbücher werden durch den Staat gekauft, Subskrip- tionsbiicher direkt vom Publikum, Fachverbände vermitteln juristische, medizinische und andere fachwissenfchaftliche Bücher. Alle anderen Bücher nehmen ihren Weg durch das große Netz des Buchhandels. Als im Juli die Richtlinien des zum Gesetz erhoben wurden, war es den an der Buchindustrie Beteiligten klar, daß nur durch er höhte Aufträge an Drucker und Buchbinder die Arbeitsbeschaffung möglich wäre. Da jede Gruppe eigene Ansichten und Verkaufs methoden hatte, konnte man sich nicht auf ein gemeinsames Pro gramm einigen und es bildeten sich nicht weniger als sieben Grup pen, deren jede eigene Satzungen ausarbeitete. Da die llationsl 8ooioty vk Look LubUskerg, zu deren Mitglie dern Firmen aus verschiedenen Verlagszweigen gehören, voraussah, was geschehen würde, wenn die verschiedenen Gruppen auf admini strativem Wege zusammengeschlossen würden, so arbeitete sie eine Satzung aus, die den einzelnen Gruppen unterbreitet wurde. Tie beschäftigte sich zuerst mit den Satzungen des Druckgewerbes. Zwanzig Entwürfe waren eingereicht. Der Negierungsvertreter Lind- say Rogers wies darauf hin, daß die Industrie von sich aus größere Gruppen bilden und eine gemeinsame Satzung ausarbeiten sollte. Nach langen Verhandlungen, wobei besonders heiß über Arbeitszeit und Grundlohn gestritten wurde, kam ein Entwurf zustande, der nicht nur wichtig ist wegen der Produktionskosten, sondern der auch zeigt, daß es möglich ist, eine Reihe verschiedener Interessengruppen unter einen gemeinsamen Plan zu bringen. In dem Plan vom 18. Sep tember sind vereinigt die gesamte Druckindustrie einschließlich Satz herstellung, Lithographie, Photogravüre, Zeitungsdruck und Buch binderei. Die nötigen Sonderbe^timmungen für jede Gruppe sind gesondert festgelcgt. Die amerikanische Arbeiter-Vereinigung hatte durch ihre Abteilung der Drucker energisch gegen die 40-Stunden- woche protestiert. Die Arbeitslosigkeit in der Druckindustrie sei der maßen groß, daß nur eine Herabsetzung auf 30 Stunden wirklich wertvoll für die Arbeitsbeschaffung sei. Da die gegenwärtige Ar beitszeit zwischen 44 und 48 Stunden liegt, so würde eine Herab setzung auf 30 Stunden die Herstellungskosten der Bücher erheblich erhöhen, da nicht nur die Druckkosten, sondern auch alle anderen buchtechnischen Arbeiten, z. B. die Bindekosten, sich erhöhen würden. Von der Arbeiter-Vereinigung wurde ferner beanstandet, daß man 940 in die Satzungen eine Mindestlohnklausel ausgenommen habe, wäh rend Qualitätsleistung unbeachtet geblieben sei. Die Arbeiter-Ver einigung machte den Vorschlag, daß bei allen Löhnen der Höchststand vom 15. Juli 1020 zugrunde gelegt und davon 10°/o abgezogen wür den. Diese Löhne sollten auch für die abgekürzte Arbeitszeit Gültig keit haben. Es würde also der Stundenlohn bedeutend über dem vom Jahre 1020 liegen. Die Unternehmer waren entschieden dagegen. Es würde wohl möglich sein, daß der Auftraggeber den Unterschied zwischen der 48- und 40-Stundenwoche tragen würde, weitere Erhöhung der Kosten würde mit Sicherheit ein Zurückgehen der Aufträge bringen. Die Verleger versicherten, daß eine so große Änderung der Lohnverhält nisse eine Preiserhöhung aller Bücher nötig machen würde und es wäre ganz unmöglich, den Absatz auf der alten Höhe zu halten, der selbst bei den gegenwärtigen Preisen gesunken ist. Der Absatz an öffentliche Institute hat sich bereits um 35°/o vermindert, eine wei tere Preiserhöhung muß weitere Absatzverringerung nach sich ziehen. Die Institute würden für den im Etat vorgesehenen Betrag weniger Bücher kaufen können. Selbst eine kleine Preiserhöhung für die populären Ausgaben würde eine Produktionsverminderung zur Folge haben. Nach den offiziellen Statistiken hat sich die Herstellung in den letzten zwei Jahren um 30°/° vermindert und das 30-Stunden-Pro- gramm würde sofort eine weit schärfere Einschränkung in der Pro duktion nach sich ziehen. Die Schulbuchverleger machten geltend, daß ihre Preise auf das genaueste kalkuliert seien und jedes Jahr Millionen davon nach Ver trägen, die von ein bis fünf Jahre laufen, verkauft würden. Es wäre für sie so gut wie ausgeschlossen, höhere als die vereinbarten Preise dafür zu bekommen und sie würden für Jahre mit Ver- lüsten arbeiten. Der Negierungsvertreter bemerkte dazu, daß er auf Grund der dl.m versuchen würde, die Schulbuchverleger von den Verträgen zu befreien, doch hatte man auf seiten der Schulbuchver leger wenig Hoffnung auf Lösung der Verträge. Mit den Protesten und Änderungsvorschlägen gingen die Satzungen an den Satzungs ausschuß zurück. Inzwischen sind die allgemeinen Satzungen für alle Wiederver käufer mit Ausnahme der Grünwarenhändler und der Drogisten, die eigene Satzungen haben, durch Präsident Noosevelt zum Gesetz er hoben worden und werden bis 16. Juni 1035 in Kraft bleiben, falls nicht der Präsident oder der Senat die Notzeit früher als beendet erklären. Im LuibUsk-evs' VVoe-Icly vom 14. Oktober wird der Entwurf der Verlegersatzungen mitgeteilt. Hervorzuheben daran ist besonders die Kontrolle über Preisherabsetzung und Verramschung. Große Firmen, z. B. Charles Scribner's Sons und William Morrow L Comp., haben erklärt, daß bis auf weiteres keine Bücher herabgesetzt oder verramscht würden, z. Tl. sollen ungangbare, vor dem 1. Januar 1032 erschienene Werke einfach eingestampft werden. Andere Ver leger werden diesem Beispiel wohl folgen und es soll auf diese Weise der Verkauf neuer Bücher gehoben werden. Der Buchhändler (Sortimenter-)Code, den die 1002 gegründete Looksellers ^.8sooi«chioir entworfen hat, enthält zehn Ab schnitte. Hervorzuheben wäre die Abteilung drei des zweiten Ab schnittes: »Diese Satzungen sind dazu bestimmt, um Monopole zu unterbinden und kleinen Unternehmungen zu helfen und sie zu för dern.« Ferner sind in den Satzungen genaue Bestimmungen festgelegt über Arbeitszeit, die 45 Stunden in der Woche nicht übersteigen darf, ausgenommen zu Weihnachten und anderen besonders arbeitsreichen Zeiten. Das Wochengehalt wird genau nach Größe der Städte fest gelegt: von 11 Dollar in kleinen Bezirken bis zu 14 Dollar in Städten von 500 000 Einwohnern als Mindestgehalt. Ter Laden preis wird als feststehender Verkaufspreis erklärt, nur Bibliotheken und Schulen sollen einen Nachlaß von 10°/o genießen. Die Herab setzung neuer Bücher im Preis darf erst nach gewisser Zeit erfolgen, Bücher dürfen nicht als Zugabe verwendet werden. Unlauterer Wett bewerb ist verboten. Diese Satzungen wurden allen Interessenten zur Zustimmung übermittelt und der eingereicht, es ist zu erwarten, daß sie in Kürze in Kraft treten. R. I. Für die buchhantzlerische Fachbibliothek. Alle für diese Rubrik bestimmten Einsendungen sind an die Schrift leitung des Börsenblattes, Leipzig C 1, Gerichtsweg 26, Postschließ fach 274/75 zu richten. Vorhergehende Liste s. 1033, Nr. 276. Bücher, Zeitschriften, Kataloge usw. Bergmann, Hans: Autorenhonorare und Verlegergewinne. Frank furt a. M., Univ.-Buchh. Blazek L Bergmann. 84 S. 8° Kart. NM 2.60.
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