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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.12.1933
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1933-12-07
- Erscheinungsdatum
- 07.12.1933
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1933
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VolMMEdmDelMM ViMaM Nr. 284 (R. 139). Leipzig. Donnerstag den 7. Dezember 1933, 109. Jahrgang. ÄÄMLouMerTA VeVanrrtmachuns Betr. Serips-Derfahren. In mehrfachen Verhandlungen mit den zuständigen Reichsministerien hat sich der Börsenverein seit Monaten lebhaft bemüht besondere Exportförderungs-Maßnahmen für den exportierenden Buchhandel durchzusetzem Hierbei hat der Börsenverein unablässig mit größtem Nachdruck darauf hingewiesen, wie sehr die Lage des ausländischen Buchhandels dadurch erschwert worden ist, daß Gegenstände des deutschen Buchhandels im Auslände, hauptsächlich aus valutarischen Gründen, als zu teuer empfunden werden. Veranlaßt durch zahlreiche Anregungen aus dem In- und Auslande strebte der Börsenverein in den letzten Monaten an, buchhändlerische Exporte in das Cxportförderungsverfahren mit Sperr- und Registermark, letzthin in das sogenannte Scrips- Verfahren, einbeziehen zu lassen. Alle amtlichen Stellen haben anerkannt, wie wichtig aus kulturellen und wirtschaftlichen Gründen jede Förderung der Aus fuhr von Gegenständen des Buchhandels ist. Bedauerlicherweise mußte aber eine Einbeziehung der Exporte von Büchern, Zeit schriften und sonstigen Gegenständen des Buchhandels in die z, Zt, bestehenden, allerdings nur in beschränktem Umfange laufenden Exportförderungs-Verfahren aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt werden, und zwar nicht nur hinsichtlich einer vom Börsen verein angestrebten generellen Regelung, sondern auch im Hinblick auf die Behandlung etwaiger Einzelanträge, Die am Export interessierten Firmen werden hiervon in Kenntnis gesetzt. Wir bitten zu beachten, daß nach der von zu ständiger amtlicher Stelle gegebenen Auskunft Einzelanträge, z, B, auch im Rahmen des Scrips-Verfahrens, zwecklos sind, da solche buchhändlerischen Einzelanträge, z, B, auch infolge der Unmöglichkeit, einen Exportverlust kalkulatorisch nachzuweisen, mit den Vorschriften für das Scrips-Verfahren nicht in Einklang zu bringen sind, und daher sämtlich abgelehnt werden. Diese Bekanntmachung dient gleichzeitig zur Beantwortung der vielen Anfragen und Anregungen, die uns in dieser Hinsicht zugegangen sind und die wir im einzelnen unmöglich beantworten können. Der Börsenverein bleibt selbstverständlich im Interesse seiner in- und ausländischen Mitglieder weiterhin bemüht, andere Wege zur Förderung des Exportes von Gegenständen des deutschen Buchhandels zu suchen. Bei der Schwierigkeit, eine allseitig tragbare Lösung zu finden, weist der Börsenverein aber darauf hin, daß nicht damit gerechnet werden kann, schon in kurzer Zeit irgend welche Exporterleichterungen gewährt zu erhalten, Leipzig, den 4, Dezember 1933 Der Aktionsausschuß des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig vr, Friedrich Oldenbourg, Vorsitzender. Bekanntmachungen der Geschäftsstelle. Betr.: Mitgliedschaft in der Rcichsschrifttums- kammer. In dem an anderer Stelle abgedruckten Bericht über die Sitzung des Kreisausschusses des Börsen- vercins verweisen wir besonders auf die Ausführungen über das Reichskulturkammcrgesetz <s. S. 944/45). Sie gelten als Antwort auf die hier vorliegenden Anfragen und machen einen neuen Aufsatz überflüssig. Betr.: Gesetz über Preisnachlässe lRabattgcsctz) vom 25. November 1933. Wir weisen nachdrücklich darauf hin, daß das Gesetz über Preisnachlässe vom 25, November 1933 er st am l, Januar 1 9 3 4 in Kraft tritt. Sofern sich für den Buchhandel aus dem Gesetze überhaupt Auswirkungen ergeben, gelten sie erst von diesem Zeitpunkte an. Wir werden bis dahin die bestehenden Zweifels fragen klären. Betr.: Kredithilse. Im Einvernehmen mit dem Verein Leipziger Kommissionäre weisen wir darauf hin, daß in Zukunft zur Erlangung eines Son derkredites nur Außenstände abgetreten werden dürfen, die im Deutschen Reiche vollstreckbar sind, Leipzig, den 4. Dezember 1933. vr, Heß. Bekanntmachung des Fachvereins «Die deutschen Leihbüchereien" E. B. Die anerkannten Leihbibliothekare werden Mitglieder des Bör senvereins der Deutschen Buchhändler, Der Börsenverein ist von der Reichsschrifttumskammer beauf tragt, durch seine Organisation die Leihbibliothekare der Reichs schrifttumskammer zuzuführen. Die anerkannten Leihbibliothekare werden dadurch Mitglieder des Börsenvereins, Die Anmeldung zum Fachverein dient gleichzeitig als Anmeldung zum Börsenver ein. Nach wie vor sind infolgedessen die Anmeldungen an die Fach- schaften I und II zu richten. Diese Fachschaften arbeiten bis auf weiteres nach den festgelegten Richtlinien, BerIin, denö, Dezember 1933. Der Vorstand. 943
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