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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.02.1911
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- 1911-02-02
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- 02.02.1911
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1403 Mrs-Matt f. d. Msch». Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ost 27, 2. Februar 1S11. Immobilien erwerben könnten. Die Ämter sind alle in Miete, teilweise bei der Eidgenossenschaft selbst. Zu einem hier und da erträumten internationalen Palast, der sicherlich den jeweiligen Bedürfnissen der Verwaltung sehr schwer anzupafsen wäre, hat man es nicht gebracht. Wenn nun auch die Schweiz selbst den Ämtern kein Gratislogis spendet, so sind doch die Opfer, die die Bundes verwaltung bringt, durchaus nicht gering anzuschlagen, nicht nur wegen der Anzahl der mit der Oberaufsicht verbundenen Geschäfte, sondern auch wegen der aufgestellten Kontrolle. Die Ausgaben der Ämter werden nämlich von der eidgenössischen Finanzkontrolle sehr genau überwacht. Nur die wirklichen Ausgaben werden unter die verschiedenen Vertragsstaaten nach besonderen, in den Übereinkünften festgesetzten Berechnungs arten, laut Aufstellung im jährlichen Geschäftsbericht jedes Amtes verteilt. Bis zum Eingehen der Beiträge ist cs nun aber der Bundesverwaltung Vorbehalten, die nötigen Vorschüsse zu leisten und, da es unter den Vertragsstaaten bekanntlich auch schlechte Zahler und taube Schuldner gibt, bis zur Bezahlung der ausstehenden Beiträge die vorhandenen Löcher zu verstopfen, und zwar mit zinslosem Gelds. Dieser reale Hintergrund zeigt im Zeitalter der Drago-Doktrin ein zwar prosaisches, aber nicht uninteressantes Bild der stillen Opferfreudigkeit eines milden Gläubigers. Übrigens sind die Auslagen, an welche die einzelnen Staaten gemäß Sclbsttaxierung und Einreihung in eine Zahlklasse nur proportional zu ihrer Wichtigkeit beisteuern, auf den einzelnen Staat verteilt, wirk lich nicht hoch zu nennen. Einige an der internationalen Markeneintragung beteiligte Staaten machen für die gewerb liche Union sogar noch einen Profit. Auch werden die durch die Übereinkünfte den Ämtern zur Verfügung gestellten Mittel nie völlig ausgebraucht. So betrug die Maximal budgetsumme aller sechs Unionen für 1S0S zusammen L47 000 Frcs.; im genannten Jahre haben aber die vier Bureaus trotz verschiedener außerordentlicher Aufwendungen für die sechs Unionen tatsächlich nur 487 52K Frcs. aus gegeben, eine Summe, die namentlich dem Ausland im Ver hältnis zu den Leistungen als sehr bescheiden erscheinen wird. Noch erübrigt uns ein Wort hinsichtlich der Sprachen frage. Die offizielle Sprache fast aller Ämter ist die französische, in welcher Sprache auch die meisten Überein kommen abgefaßt sind. Doch ist hier eine grundsätzliche Aus nahme gemacht worden, indem das internationale Eisenbahn- srachtrecht-Übereinkommen in zweisprachigem, gleichberechtigtem Wortlaut, deutsch und französisch, vereinbart wurde. Die Zeitschrift des Amtes dieser Union, sowie seine Geschäftsberichte sind denn auch in diesen zwei Sprachen abgefaßt. Die Mo natsschrift des Weltpostvereins bringt allerdings den gleichen Text in drei Kolonnen nebeneinander, französisch, deutsch und englisch, aber die Amtssprache ist französisch. Hervorgehoben zu werden verdient, daß von einem Amte schon polyglotte Veröffentlichungen von Staatsverträgen in französischer Sprache und in allen (europäischen) Ursprachen, in denen diese Verträge geschlossen wurden, herausgegeben worden sind, was nicht nur der Leistungsfähigkeit der schweizerischen Druckereien ein gutes Zeugnis ausstellt, sondern für derartige Vertragspublikationen vorbildlich sein dürfte?) Ein Sprachen streit ist noch in keiner Union entstanden; übrigens ist in ein zelnen Übereinkünften vorgesehen, daß, wenn das Bedürfnis sich geltend mache, die periodische Zeitschrift der betreffenden Union auch in anderer als in der Amtssprache veröffentlicht werden Es sind die von den internationalen Bureaus sür geistiges Eigentum herausgegebenen Sammelwerle Rscuoil äs» oonvoutions 6t traitäs oonoornant In xropriäts littsrnirs 6t Nrti8tigu6 (Bern, 1904, 876 S. Gr.-Okt.) und ltsouoit Asudrat Ü6 lg. Iz^islatiou 6t 1888, erschienen sind bis jetzt 7 Bände in Gr.-Okt. 2SXIS). dürfe. Allein seit Bestehen der Union ist, obgleich hie und da solche Vorschläge aus Privatkreisen auftauchten, noch kein derartiger linguistischer Beutezug unternommen worden. So haben denn die Ämter als sichtbare und handelnde Mittelglieder unter den Verbandsstaaten wirksam dazu bei getragen, daß ihre Unionen nicht rasteten und nicht rosteten, sondern einer immer größeren Einheitlichkeit in wesentlichen und praktischen Dingen zustrebten. Der Hauptvorzug der Berner Ämter ist bis jetzt die stille, unverdrossene, ruhige Arbeit gewesen, die sie unter Oberaufsicht, aber in wohltuender Selbständigkeit leisten dursten. Diese geräuschlose Arbeit, die der naturgemäß vorhandenen Empfindlichkeit der Staaten und Verwaltungen mit Bezug auf Wahrung ihrer Selbständigkeit gebührende Rechnung trägt, entsprach dem Impuls, der von denjenigen schweizerischen Staatsmännern, durch deren weit blickende Initiative die Staatsverbände geschaffen wurden, ausging; sie hat auch sichtliche Erfolge gezeitigt, ja sich als un entbehrlich erwiesen. Erst die Gründungsjubiläen und die Errichtung des Weltpoftdenkmals sowie die projektierte Er stellung des Welttelegraphendenkmals in Bern haben die Ämter aus der Stille etwas in die breite Öffentlichkeit ge zogen. Dazu trug auch die nicht mehr verhüllte Rivalität anderer kleiner neutraler Staaten bei, die wegen der Gründung derartiger internationaler Einrichtungen mit der Schweiz in Wettbewerb getreten find, ja in neuester Zeit auch die Gründung von internationalen Ämtern in den Hauptstädten von Großmächten, wie diejenige des inter nationalen Gesundheitsamtes in Paris und diejenige des Ackerbauamtes in Rom. Die Entwicklung des internationalen Völkerzusammen schlusses steht allerdings erst in ihren Anfängen. Das zwanzigste Jahrhundert wird noch manchen Keim von Anregungen zu sozialer und wirtschaftlicher Beihilfe unter den Nationen sich verwirklichen sehen. Wir erinnern nur an die schon vorhandenen Elemente im Arbeiterschutz, im Münzwesen, im Kolonial wesen, im Personentransport, in der Luftschiffahrt, im Wechsel- und Versicherungsrecht, in der zwischenstaatlichen Rechts pflege, in Bibliographie und Statistik. Auf allen diesen Ge bieten sind insbesondere durch private internationale Ver einigungen schon bedeutungsvolle Änfänge zur Vereinheitlichung gemacht worden?) Bei manchen Gruppierungen läßt sich schon jetzt der gewöhnliche Werdcprozeß — erst wechselnder, dann ständiger Vorort, dann Sekretariat, dann Berufssekretariat, dann Privatanit, endlich Regelung durch eine Übereinkunft mit einem ständigen Organ — voraussehen. In der Tat wird die Organisation aller der nach richtiger Betätigung ringenden Kräfte, namentlich die Gruppierung derselben um ein festes Zentrum, um eine Zentralverwaltungsbehörde herum, für die meisten derartigen Gebilde zur Notwendigkeit. Erst eine solche Organisation bringt die richtige Vorbereitung für eine weniger nationalistische, mehr universelle, über den Nationen stehende Verwaltung der Interessen der Menschheit außerhalb des besonderen Kreises der Politik. Möchten allen diesen zu internationalen Abkommen sich verdichtenden Be strebungen jeweilen in einem Zentralamt ein diskreter Führer, ein auf stetige Entwickelung und Harmonie im Unionslcben bedachter, mit moralischer Autorität ausgerüsteter, auf- opferungsfähiger Freund erstehen, wie ihn die deutsche Sage mit so sympathischen Zügen im »getreuen Eckart- aus gestattet hall ch Erinnert sei hier nur an das Permanente Bureau des Internationalen Berlegerkongresses in Bern, an das inter nationale Arbeitsamt (Amt sür internationalen Arbeiterschutz) in Basel, das Oomitä international ä6 In Ooix-ttonoe in Genf, usw.
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