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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.02.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-02-02
- Erscheinungsdatum
- 02.02.1911
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- Deutsch
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1406 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. ^ 27, 2. Februar 1911. Presse verständnisvoll gewürdigt. Der »Vossischen Zeitung« wird über ihn geschrieben: »Kaum erscheint es möglich, die Bedeutung dieses aus gezeichneten, unermüdlich wirkenden Mannes für den deutschen Buchhandel und damit für das deutsche Geistesleben der Gegenwart im Rahmen eines kurzen Nachrufes gebührend zu würdigen. Die großartige Entwickelung der Krönerschen Unternehmungen bildet ein bedeutsames Kapitel im deutschen Kultur- und Wirtschaftsleben der Gegenwart. Wenn heute Stuttgart sich als ein wichtiges Emporium des deutschen Buch handels erfolgreich neben den norddeutschen Metropolen Berlin und Leipzig behauptet, verdankt es dies mit in erster Reihe dem weitblickenden Unternehmungsgeist und der bewundernswerten Energie des Dahingeschiedenen, der ein königlicher Kaufmann im wahren Sinne des Wortes war.« (Nach einer hier folgenden Schilderung des Berufsganges Adolf Kröners schließt der Nach ruf wie folgt:) »Adolf Kröner war eine äußerlich und innerlich vornehme Per sönlichkeit. Er stand nicht bloß in einem Vertragsverhältnis zu den Autoren seines Verlages, er war ihr fördernder Freund, nahm Anteil an ihren geistigen Bestrebungen und ihrer Entwicklung, hatte bei allen seinen Unternehmungen hohe Kulturziele vor Augen und wahrte oft mit Opfern die klassischen Überlieferun gen des Cottaschen Verlags. Seine Erscheinung prägte sein Wesen aus; in seiner hochragenden, imponierenden Gestalt, dem feingeschnittenen Graukopf mit den geistvollen Augen lag zugleich etwas Gebietendes und Liebenswürdiges. Er verstand, im Gespräch entscheidend anzuregen, und war selbst empfänglich für jede bedeutende Anregung. Nicht allzu leicht zugänglich, hielt er mit großer Treue an den Menschen fest, deren Tüchtigkeit er erkannt batte und an deren Fähigkeiten er glaubte. Der deutsche Buchhandel, der ihn wiederholt an die Spitze seiner großen Ver einigung gestellt hat, und die deutsche Schriftstellerwelt verlieren in ihm eine unersetzliche Kraft, eine in ihrer Art einzige Per sönlichkeit.« * Emil Hundrieser -s-. — Am 30. Januar ist der hervor- 13. März 1846 in Königsberg i/Pr. geboren. Seine künstlerische Ausbildung empfing er auf der Kunstakademie in Berlin haupt sächlich durch Siemering und Reinhold Begas. Von seinen vielen mouumentalen Werken seien hier genannt: vier Bronze- Reliefs am Kriegerdenkmal in Magdeburg, die beiden Kolossal figuren Recht und Gesetz am Gerichtsgebäude in Posen, Watt und Stevhenson am Palais Borsig in Berlin, Andreas Schlüter im Polytechnikum in Charlottenburg, die Kolossalgruppe »Phantasie« auf dem Landes-Ausstellungsgebäude in Berlin, ferner die Kolossalfigur Friedrich Wilhelms III. in der Herrscher halle des Zeughauses in Berlin, das Lutherdenkmal in Magdeburg, das Reiterstandbild Kaiser Wilhelms I. am Kysshäuser-Denkmal, ein kleineres Standbild Wilhelms I. im Weißen Saale des Königs schlosses in Berlin, das Kaiser-Friedrich-Denkmal in Merseburg. Sein größtes Standbild ist die »Berolina« auf dem Alexanderplatz in Berlin. Für Bochum schuf er das Bismarck-Denkmal, für das »Deutsche Eck« in Koblenz das Reiterstandbild Wilhelms I., für Mannheim gleichfalls ein Bismarck-Denkmal. In der National galerie in Berlin befindet sich sein Denkmal der Königin Luise. Sprechsaal. Bilderbüchcrverlag und Spielwarenhandlungen. (Vgl. Nr. 4, 8, IS, 17 d. Bl > Herr Jos. Scholz in Mainz hat dem Unterzeichneten Vor- stände den im Börsenblatt Nummer 4 vom 6. Januar d. I. ver öffentlichten Sprechsaal-Artikel der Kaiserslauterner Buchhand lungen vorgelegt und uns um Meinungsäußerung gebeten. In einem ähnlichen Falle (es handelte sich damals nicht um Bilderbücher, die an Spielwarengeschäfte geliefert wurden, sondern um Kunstblätter, die an Rahmengeschäfte geliefert worden waren) hat der damalige Vorstand des Deutschen Verlegervereins schon ein Gutachten erstattet. Da der derzeitige Vorstand auf dem selben Standpunkte steht wie der frühere, veröffentlichen wir nachstehend dieses Gutachten unter Weglassung des Namens des Adressaten. Der Vorstand des Deutschen Verlegervereins Arthur Meiner, Artur Seemann, 1. Vorsteher. 1. Schriftführer. Leipzig, 9. Dezember 1904. »Auf Grund Ihres gefälligen Schreibens vom 8. d. M. teilt der Unterzeichnete Vorstand Ihnen nachstehend seine An schauung über die Frage mit, ob Sie sich beim Vertriebe von einzelnen Kunstblättern — gerahmt oder ungerahmt — auf den Kreis der durch das Offizielle Adreßbuch des Deutschen Buch handels approbierten Firmen beschränken müssen, oder ob Sie für diesen Zweig Ihrer Verlagstätigkeit die Freiheit haben, Ihnen geeignet erscheinende kunsthändlerische Vertriebsstellen aufzusuchen. Ganz allgemein beantworten wir den letzten Teil der Frage uneingeschränkt mit Ja! Im besonderen erscheint es uns notwendig, noch auf das von Ihnen durch Vorlage von zwei Schreiben der Sortimentsbuchhändler gekennzeichnete Verfahren dieser Herren einzugehen. Wir sehen es als einen durchaus unberechtigten Übergriff an, der die schärfste Zurückweisung verdient, wenn diese Herren Ihnen den Verkauf Ihrer Bilder an eine Kunsthandlung, auch wenn diese nebenher mit Porzellan, Glas usw. handelt, ver bieten wollen und Ihnen für den Fall der Weiterlieferung mit Boykott drohen. Derartige Verlagsartikel stehen unserem Erachten nach außerhalb des gewöhnlichen buchhändlerischen Vertriebes, und es muß unter allen Umständen dem Verleger freistehen, sich dafür die Absatzwege zu juchen, die er für zweck mäßig hält. Ganz abgesehen davon beweist das Vorgehen der Sortimenter einen hohen Grad von Rückständigkeit. Es scheint den Herren nicht bekannt zu sein, daß nicht nur in Großstädten wie Berlin, Leipzig und München große Buch, und Kunsthand lungen neuerdings nebenher mit Porzellan. Glas- und Bronze waren handeln, sondern daß auch in kleineren Städten derartige Geschäfte betrieben werden, und zwar jedenfalls, ohne daß die einschlägigen Spezialgeschäfte mit Neid dies zu verhindern suchen. Der Deutsche Verlegerverein, der den deutschen Verleger stand in seiner Gesamtheit vertritt, wird nicht anstehen, seine Solidarität in dieser Frage deutlich zum Ausdruck zu bringen, wenn ähnliche Fälle eines angedrohten Boykotts sich wieder holen sollten, und es wird gut sein, wenn die Sorti menter sich ernstlich besinnen, ehe sie den ganzen Verlag durch derartige Drohungen gegen sich aufbringen. Das dringend nötige gute Einvernehmen zwischen Verlag und Sorti ment, auf dem fast alles beruht, was in den letzten Jahren zu gunsten des Sortiments erzielt worden ist, würde im höchsten Maße dabei gefährdet werden, und es dürfte für die Sorti menter rätlich sein, eine solche Kraftprobe nicht hervorzurufen. Wir können Ihnen nur empfehlen, dem Ansinnen der Sortimenter nicht Folge zu geben, und stellen Ihnen ergebenst anheim, von unserem Gutachten jeden Ihnen zweck dienlich erscheinenden Gebrauch zu machen.« Kreditgewährung im Sortiment. (Vgl. Nr. 20 d. Bl.> Zu dem Artikel des Herrn Hans von Weber, München, »Kreditgewährung im Sortiment« wird der Redaktion d. Bl. aus dem »Verein deutscher Buchhändler Nord- und Nord westböhmens« geschrieben: Ein größerer Teil unserer Mitglieder war bei einem Jnkassobureau in Sachsen abonniert. Durch unangenehme Er fahrungen, die wir da gemacht haben, wurde im Frühjahr vorigen Jahres beschlossen, daß unser Verein das Inkasso selbst in die Hand nimmt. Wenn wir auch jetzt noch keinen Über blick über einen Erfolg haben, so hoffe ich doch, daß dieser nicht ausbleiben wird.
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