MMMM-mDtlMMl VuMiiM Nr. 260 (R. 107). Leipzig, Dienstag den 28, August 1934, 101. Jahrgang. RÄMwmUerTA Bekanntmachung (Wiederholt aus Nr. 194 vom 21. August 1934) Tas mühevolle und kostspielige Aufnahmcverfahren für die neuen Mitglieder des Börsenvereins sowie der Arbeitsgemeinschaft buchhiindlcrischer Neben- und Kleinbetriebe ist durchgeführt. Die Auslieferung der Ausweise ist in vollem Gange. Das Adrctzbnch des Deutschen Buchhandels, das auch in diesem Jahre Pünktlich erscheinen wird, wird die neu aufgenommencn Firme» sämtlich mit enthalte». Eben wurde gcmäh der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 29. April 1934 der zweite Teil des Haus- haltplancs für 1934 von Vorsteher und Schatzmeister in Kraft gesetzt. Es gilt nun auch die Finanzen des Börsen vereins mit diesem Haushaltplan in Übereinstimmung zu bringen. Das ist nicht leicht: unsere Aufgaben sind durch die Entwicklung im Staat wie im Buchhandel stark erweitert worden, unsere Einnahmen gehen zurück. Auch der Hinzutritt vieler neuer Mitglieder vermochte keinen vollen Ausgleich zu schaffen. Nur eine entschlossene Sparsam keit kann ihn bringen. Um so mehr ist der Börsenvcrcin auf den pünktlichen Eingang der Beträge angewiesen, die nach der nunmehr erfolgte» Verlegung der Hauptversammlung in der Höhe für das Geschäftsjahr 1934 gelte», wie ich sie im Börsenblatt Nr. 142 vom 21. Juni bckanntgegebcn habe und jetzt wiederhole: 1. Das Eintrittsgeld für neu aufgcnommene Mitglieder beträgt NM 19.— 2. Der MitglicdSbeitrag beträgt NM 35.— ; in ihm ist der Bezugspreis für das dem Mitglied zu liefernde Stück des Börsenblattes inbegriffen. 3. Für die Mitgliedschaft im Kreisverein erhebt der Börsenverein NM 19.— 4. Auherdcm wurden folgende besondere Firmcnzuschläge festgesetzt: n) von Betriebe» mit einem buchhändlerischcn Umsatz von über NM 599VV.— in dem dem Zeitpunkt der Erhebung vorangehenden Geschäftsjahr NM 29.— I>) von Betrieben mit einem buchhändlerischen Umsatz von über RM 199999.— in dem dem Zeitpunkt der Erhebung vorangehenden Geschäftsjahr RM 49.— 5. Für Mitglieder, die mehr als drei minderjährige Kinder haben, kann auf Antrag der Mitgliedsbcitrag je nach der Kindcrzahl bis auf RM 29.— herabgesetzt werden. 6. Weitere Stücke des Börsenblattes für Mitglieder kosten RM 3.59; der Preis des Börsenblattes für Mit glieder von Fachvcrbänden in der Ncichskulturkammer, die Nichtmitglicdcr des Börscnvcrcins sind, be trägt RM 4.—, für sonstige Nichtmitglicdcr RM 7.— im Monat. 7. Bo» der bisherige» monatlichen Einziehung des Beitrages wird abgegangen, um Arbeit zu sparen. Die Erhebung erfolgt vierteljährlich, und zwar wird der Beitrag für die Mitgliedschaft für den Kreisverein und für weitere Stücke des Börsenblattes bis zum 19. des ersten Monats im Vierteljahr durch Barfaktur oder über BAG eingezogcn. Mitglieder, die nicht über BAG oder Kommissionär verkehren, werden nm Überweisung bis zum 19. des ersten Monats im Vierteljahr auf das Postscheckkonto des BörscnvercinS Leipzig 13463 gebeten. Beiträge, die bis zu diesem Tage nicht cingegangcn sind, werden dnrch Post- nachuahmc erhoben. 8. Der Beitrag für das dritte Vierteljahr 1934 ist, sofern er »och aussteht, sofort einzuzahle». Rückstände werden Anfang September durch Postuachnahme erhoben. 9. Firmen, die den Firmenzuschlag (Ziffer 4) zu entrichten haben, werde» bis spätestens 31. August 1934 um Meldung auf der hier beigefügten Karte gebeten. Erfolgt keine Meldung, so wird der Schatzmeister mit dem Gcschäftsführcnden Borstand die Firmen Anfang September cinschätzcn und den Firmcnbeitrag von sich aus festsetzcn. Ich bitte die Mitglieder, der Geschäftsstelle die Arbeitslast durch Pünktliche Zahlung zu erleichtern und damit den Betrieb zu verbilligen. Leipzig, den 16. August 1934 Der Erste Vorsteher: Bowinckel