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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.08.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-08-28
- Erscheinungsdatum
- 28.08.1934
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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X- 200, 28. August 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. Bekanntmachung der Geschäftsstelle. Betr.: Devisenbestimmungen für Kommissionäre. Der Verein Leipziger Kommissionäre hat am 3. Juli 1934 dem Präsidenten des Landesfinanzamtes Leipzig, Devisenstelle, eine Ein gabe zur Weitcrleitung an die Rcichsstclle für Devisenbewirtschaf tung in Berlin übergeben. Nach eingehender Schilderung der durch das Repartierungsgesctz für de» Leipziger Kommissionsbuchhandel entstandenen Schwierigkeiten und Gefahren wurde beantragt: 1. Die Genehmigungen nach III/3 Ri werden für den vertrei benden Buchhandel auch weiterhin in der Form erteilt, daß sie deren Inhaber auch zu Zahlungen in Reichsmark im Jn- lande ermächtigen. 2. Die Genehmigungen nach Ill/Il Ri erhalten für die Leipziger Buchhandlungskommissionäre Zusätze, wonach s) die Inhaber berechtigt sind zur Weiterleitung von Reichs- markzahlungcn sowohl nach dem Jnlande als auch nach dem Auslände; b) die Inhaber berechtigt sind zum Ankäufe von Devisen. Der Präsident des Landessinanzamtes Leipzig hat hierauf wie folgt geantwortet: »Leipzig S 3, den 16. August 1934. Der Präsident des Landessinanzamtes Leipzig, Devisenstelle, Abt. III/D/Sm. Akt. Nr. O. 1729 A 3, Auf Grund der Entscheidung der Reichsstelle für Devisen bewirtschaftung vom l l. August 1934 — A 27 988/34 — teile ich Ihnen ergebenst mit, daß Einsührer ausländischer Bücher und die vermittelnden Agenten Jnlandszahlungen zur Begleichung inländischer Verpflichtungen der ausländischen Bücherlieseranten vornehmen können. Genehmigungen nach III/3 oder III/4 der Richtlinien sind daher Gewerbetreibenden des Buchhandels künf tig wieder in der Weise zu erteilen, daß auch Zahlungen in Reichsmark an inländische Gläubiger der ausländischen Liefe ranten (nicht an deren Agenten und Kommissio näre) vorgenommen werden dürfen. Ebenso sind Genehmigun gen nach III/11 Ri wieder auf Reichsmark-Zahlungen dieser Art auszudehnen, sofcrndieZahlungenandie Agenten auf Grund der Freigrenze geleistet werden. Nicht entsprochen werden kann den Anträgen, daß Agenten auf Grund einer Genehmigung nach Ill/ll Ri Reichsmark-Be träge ins Ausland weiterleiten dürfen und daß Genehmigungen nach III/3 oder III/4 zu Reichsmark-Zahlungen an die Agenten berechtigen sollen. Da es sich nach Ihren Aussührungen bei der Zahlung der Spitzenbeträgc nach dem Ausland nur um geringe Summen handelt, dürsten die auf Grund von Genehmigungen nach III/3 oder III/4 Ri an die Agenten geleisteten Valutazahlungen zur Abführung der Spitzcnbeträge seitens der Agenten genügen. Da mit erübrigt sich die beantragte Erweiterung, daß die Geneh migungen nach Ill/ll auch zum Ankauf von Devisen berechtigen sollen. Ich stelle ergebenst anheim, die betreffenden Firmen zu ver anlassen, entsprechende Anträge auf Erweiterung ihrer allge meinen Genehmigungen nach III/3 und ll der Ri bei mir zu stellen. Im Aufträge gcz. Dietrich.« Jn Zweifelsfällen wende man sich an den Verein Leipziger Kommissionäre. Leipzig, den 28. August 1934. vr. Heß. Die Ausbildung des Lehrlings im wissen schaftlichen Buchhandel. lS. auch den Beitrag von Martin Riegel in Nr. IW) I. Die Ausbildung des Lehrlings im wissenschaftlichen Sorti ment unterscheidet sich in ihrem praktischen Teil nicht von der eines Lehrlings in einem Sortiment, das keinen Spezialbetricb hat. Der Lehrling muß die ganze Organisation eines Sortiments lennenlerncn und wird dies am besten in einem kleinen Betrieb erreichen. Ich erinnere an den Artikel von Fritz Oltmanns im Börsenblatt Nr. 271 vom 22. November 1927 über die Organi sation des Sortiments. Der Lehrling muß während seiner Aus bildungszeit so weit kommen, daß er das Geschäft seines Lehr herrn kennt und merkt, ob im einzelnen noch Verbesserungen mög lich sind. Die allgemeinen Anleitungen, wie sie im Lehrbuch von Paschke und Rath und in dem lesenswerten Buch aus dem Ver lag des Börsenvereins über »Die Ausbildung des Sortimentslehr lings« zu finden sind, muß jeder angehende Buchhändler eifrig studieren. Nun hat aber ein Sortiment vieles gemeinsam mit den Erfordernissen jedes gutgeleiteten Spezialgeschäfts und kann Nutzen ziehen aus den Erfahrungen, die dort gemacht werden. Schon im Jahre 1926 erschien ein kleines Büchelchen »Der erfolgreiche Ver käufer im Spezialgeschäft«, das auf vier Vorträgen fußt, welche der Verband Berliner Spezialgeschäfte im Winter 1925/26 gehalten hat (Verlag Albert Leske, Berlin O 27). Darüber hinaus wird der Lehrling die Erfordernisse der neuen Zeit nicht nur praktisch durch den Dienst in der HI und SA oder durch gelegentliche Teil nahme an Versammlungen und Schulungsabenden der Arbcitssront kenncnlernen, sondern er wird sich selbstverständlich auch mit den bekannten, von der Partei besonders empfohlenen Schriften über den Nationalsozialismus genau vertraut machen. Ob die in Aus sicht genommene Ausbildung der HI am Sonnabend, unter Be freiung von jedem anderen Dienst, auch für die Lehrlinge einge führt wird, steht noch dahin. Da der Sonnabend ein besonders wichtiger Tag in jedem Verkaufsgeschäft ist, wäre eine solche Rege lung im Interesse des Lehrlings nicht restlos zu begrüßen. 751 In einem wissenschaftlichen Sortiment muß sich ein Lehrling, nachdem er die allgemeinen Grundlagen des Geschäftsbetriebes kennengelcrnt hat, auch die erforderlichen Spezialkenntnisse erwer ben, die sich selbstverständlich ganz nach der Art des Geschäfts richten und der dort hauptsächlich vom Kundenkreis verlangten Li teratur. Wir haben buchhändlerische Spezialgeschäfte für Technik, Architektur, Medizin, Sport und Rechts- und Staatswissenschast. In einem Spczialsortimcnl für Rechts- und Staatswissenschaft muß verlangt werden, daß sich jeder Angestellte, selbstverständlich auch jeder Lehrling, dauernd in den Tageszeitungen über die neuste Entwicklung in der Gesetzgebung und der Reichsresorm orientiert, wie es von jedem Staatsbürger ohnehin heute verlangt wird. Die Unzahl der zur Zeit notwendigen und sich fast überstürzenden Ge setze kann natürlich niemand behalten, um so weniger, als alles noch viel zu sehr im Fluß ist, um auch nur im Wesentlichen als ab geschlossen gelten zu können. Die Hauptsache ist, daß der Lehrling weiß, welche Gebiete gesetzlich neu geregelt sind bzw. über welche Gebiete Regelungen in der nächsten Zeit zu erwarten sind. Literaturkenntnissc sind wie in jedem Sortiment so auch in einem Spezialgeschäst das A und O der Ausbildung. Daneben muß der Lehrling einen Einblick gewinnen in das System der betr. Wissenschaft, wie es ungefähr einem jungen Studenten im ersten Semester als Einführung geboten wird. Dieses System wird er teilweise wiederfindcn im wissenschaftlichen Lager, das ja mindestens bei den großen Handwerken systematisch-alphabetisch geordnet sein wird. Daneben gibt es noch eine rein alphabetische Ordnung nach Schlagwortcn, und der Rest der Bücher »nd der Spezialabhand lungen wird meist alphabetisch nach den Verlegern geordnet stehen. In der Lagerordnung wird jede Firma ihr eigenes System haben, das sich nach den Bedürfnissen ihres Kundenkreises richtet. Kennt sich der Lehrling im Lager aus und verfolgt er die wissenschaftlichen, aus den Zeitungen zu entnehmenden schwebenden Tagesfragen, dann wird er sich weiter zu orientieren haben, was er dem Kunden bei Wünschen über Spezialgebiete an Literatur empfehlend Nach weisen kann. Hier gibt es kein Einheitsrezept. Lexika, große Hand- und Lehrbücher, Schlagwortverzeichnisse müssen hier nach Lite raturangaben durchsucht werden. (Siehe Flcischhack, buchhändle rische Katalogtechnik, Verlag des Börsenvereins.) Neben der Deut-
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