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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.10.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-10-09
- Erscheinungsdatum
- 09.10.1934
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- Deutsch
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MsmbMEdmDeMckmViMaM Nr. 236 <N. 127). Leipzig, Dienstag den 9, Oktober 1934, 161. Jahrgang. Mitteilung der Geschäftsstelle Leihbüchereien Die Fachschast Leihbücherei führt zur Zeit zur Säuberung von schädlichen Elementen innerhalb des Leihbüchcreigewerbes eine Schließungsaktion durch, um nur noch anerkannte und in Ordnung befindliche Leihbüchereien bestehen und alle nicht anerkannten ver schwinden zu lassen. Im Zuge dieser Schließungsaktion sind in einigen Fällen versehentlich auch gewerbepolizeiliche Maßnahmen gegen der Fachschast Leihbücherei nicht bekannte Börsenvereins mitglieder (mit Lcihbüchereibctrieb) ergriffen worden. Es sei des halb ausdrücklich festgestellt, daß selbstverständlich Börsenvereins mitglieder von dieser zur Säuberung notwendigen Schlietzungs- aktion der Fachschaft Leihbücherei nicht berührt werden, Vor kommendensalls genügt für die Börsenvcreinsmitglieder der Hin weis auf ihre Mitgliedschaft in der Reichsschristtumskammer unter Vorzeigung des Ausweises, Anmeldepflicht aller nichtselbständigen Buchhändler und Buchhändlerinnen Der 8 l der Bekanntmachung der Reichsschrifttumskammer vom 30, Juli 1934 wies daraus hin, daß die Verlags- und Buch handelsunternehmen ihres Zuständigkeitsbereichs verpflichtet sind, sich zu vergewissern, ob die Angestellten und Lehrlinge, mit denen sie in einem Vertragsverhältnis stehen, ihre Verpflichtungen gegen über der Rcichskulturkammcrgcsetzgcbung hinsichtlich der zustän digen Eingliederung erfüllt haben. Wir haben fcstgestellt, daß sich ein Teil der nichtselbständigen Buchhändler und Buchhändlerinnen immer noch nicht bei der Fach schast angemeldet hat und fordern hiermit die Verlags- und Buch handels-Unternehmen auf, die Säumigen zur Erfüllung ihrer Anmeldepflicht anzuhalten. Andernfalls sehen wir uns am l, No vember 1934 gezwungen, dis einzelnen Fälle der Reichsschrift tumskammer zu übergeben, damit sie auf Grund des 8 4 der Be kanntmachung vom 30, Juli 1934 durchgreisen kann: 8 4 lautet: »Verstöße gegen diese Bestimmungen, insbesondere die Durchführung einer Geschäfts- oder Vertragsverbindung innerhalb meines Zuständigkeitsbereiches mit Firmen und Personen, die eine bestehende Verpflichtung hinsichtlich der Eingliederung in eine Einzelkammer der Reichskulturkammer nicht erfüllt haben, ziehen Ordnungsstrafen nach sich,« Berlin, den 5, Oktober 1934, Reichssachschast der Angestellten in Buchhandel und Verlag in der Reichsschrifttumskammer. T h u l k e. An alle nichtselbständigen reichsdeutschen Buchhändler und Buchhändlerinnen (Wiederholung aus Börsenblatt Nr. 232.) Die Deutsche Angestelltenschaft hat nunmehr die der Reichs schrifttuniskammer verpflichteten Buchhändler und Buchhändle rinnen unter ihren Mitgliedern vollends ihrer ständischen Aufgabe in der Reichskulturkammer zugeführt. Daraus ergibt sich für diese Mitglieder folgendes: Nichtselbständige Buchhändler und Buchhändlerinnen, die ihren Beitragspslichten gegenüber der Reichsschristtumskammer über die Deutsche Angestelltenschaft (früher DHB, bzw, VwA.) nachgekommen sind, haben vom 1, November 1934 ab ihre Mitglicdsbeiträge in der bisherigen Höhe (sie entsprechen genau der unten abgedruckten Staffel) unmittelbar auf das Postscheckkonto der Reichssachschast der Angestellten in Buchhandel und Verlag in der Reichsschristtumskammer Berlin 29167 zu zahlen. Sie sind damit von diesem Termin ab von weiteren Beiträgen zur DA ent bunden. Die Beiträge zur DHV-Kasse (für Krankenkasse, Familicn- versicherung, Zusatzversicherung, Angehörigenversicherung) werden jedoch nach wie vor von den Geschäftsstellen dieser Kasse selbst ein gezogen. Auf Grund dieser Maßnahmen zahlen somit vom 1. November 1934 ab alle Inhaber des Ausweises L der Rcichsschrifttums- kammer und des »vorläufigen« Ausweises (Volontäre und buch händlerische Lehrlinge) ihre Beiträge nach der folgenden Staffel: Einkommensstuse: Monatsbeitrag: Lehrlinge RM —,50 Erwerbslose RM — 20 Einkommensstufe: Einkommen bis RM 50,— von RM 51,— bis 100,— von RM 101,— bis 150.— von RM 151,— bis 200,— von RM 201,— bis 300,— von RM 301,— bis 400,— über RM 400,— Monatsboitrag: RM —.60 RM 1,20 RM 2,— RM 2.70 RM 3,80 RM 5,30 RM 7.—, Die Ortsfachgruppen der Reichssachgruppe Buchhandel der Deutschen Angestelltenschaft sind vom 1, November 1934 ab Ortsgruppen der Reichssachschast. Die Fachgruppenleiter führen als Ortsgruppen-Obleute der Reichsfachschaft die berufsständische und berufsbildende Arbeit in engstem Zusammenhänge mit den dafür verantwortlichen Stellen des Gesamtbuchhandels fort, und die Übungsfirmen arbeiten weiter im Verband der Übungswirtschaft der DA, Auf allen Gebieten, wo es für beide Teile angebracht und förderlich ist, wird zwischen der DA und der Reichsfachschaft eine freundschaftliche Zusammenarbeit weiter gepflegt werden. Näheres darüber wird besonders bekanntgegeben. Berlin, den 1. Oktober 1934, Deutsche Angestelltenschaft. Reichssachschast der Angestellten in Buchhandel und Verlag in der Reichsschristtumskammer. 881
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