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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.10.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-10-09
- Erscheinungsdatum
- 09.10.1934
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- Deutsch
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X: 236, 9. Oktober 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. b. Dtschn Buchhanbel. lassen, namentlich dann, wenn der Verlag ein sonst ganz unbekann tes Unternehmen ist. Bor allen Dingen mutz aber beim Bezug von ausländischen Werken in den meisten Fällen fest bestellt werden. Selbst die Buchhandlungen, die speziell auf das Geschäft mit dem Auslande eingestellt sind, können nur verhältnismätzig wenig zur Ansicht vorlcgen, und vollends bei direktem Verkehr der Bibliothek mit dem Auslande ist eine Vorlage zur Ansicht kaum einmal zu erlangen. Dieser Zustand ist deshalb leichter zu ertragen, weil ja ausländische Literatur ohnehin nur in sehr strenger Auswahl angc- schafft wird, und die Bestellungen sich schon von vornherein auf solche Bücher beschränken, die wirklich durch ihr Thema, ihren Verfasser und nach Ausweis der vorliegenden Prospekte keinen Fehlkauf darstellen. Die grotzen wissenschaftlichen Bibliotheken in Deutschland haben für ausländische Literatur in der Notgemein schaft der Deutschen Wissenschaft eine Bezugsquelle, die selbst zwar keine buchhändlerische ist, aber doch ihrerseits wieder mit dem Buchhandel arbeitet. Neue Preisnormen Der bisherige Deutsche Buchdruck-Preistarif ist seit einigen Wo chen durch neue Preisnormen abgelöst worden. Die Aufstellung der »PreisnormenfürdasBuchdruckgewerbe und Mindest preise der gebräuchlichsten Geschäfts-, Familien- und Spezial-Druck sachen, ausgearbeitet vom Berechnungsamt des Deutschen Buchdrucker- Vereins E. V., Berlin W 9, für die Notgemeinschaft der deutschen B u ch d r u ck e r e i e n«, erfolgte bereits am 12. Mai 1934. Während die früheren Preistarife in Buchform erschienen, zeigt die äußere Aufmachung der neuen Preisnormen ein ganz anderes und völlig abweichendes Bild. In einem soliden Schnellhefter sind die einzelnen Abteilungen der Preisnormen vereinigt und können leicht durch Nachdrucke, Ergänzungen und dergleichen auf dem laufenden ge halten bzw. ausgewechselt werden. Ans dem Titelblatt wird noch be tont, daß durch die Herausgabe dieser Preisnormen und Mindestpreise die im Oktober 1933 herausgegebene (gelbe) Mindestpreisliste und die im Januar 1934 herausgegebene (weiße) Berechnungstabelle für Buchdruck außer Kraft gesetzt wurden. Der bisherige für ganz Deutschland gültige Preistarif ist in neun Auflagen erschienen. Durch eine Bekanntmachung des Vorstandes des Deutschen Buchdrucker-Vereins vom 30. September 1907 in Nr. 40 der »Zeitschrift für Dentschlands Buchdrucker« vom 3. Oktober 1907 wurde mitgeteilt, daß nach fast einjähriger mühevoller Arbeit der besten Kräfte des Deutschen Buchdrucker-Vereins der Deutsche Buchdruck- Preistarif fertiggestellt worden sei. (Als Vorläufer des Deutschen Buchdruck-Preistarifs darf der von dem 1918 verstorbenen Leipziger Buchdruckereibesitzer Julius Mäser bearbeitete »Minimal-Druckpreis tarif des Kreises VII (Sachsen)« bewertet werden, von dem fünf Auflagen erschienen (1890—1904).) Am 1. April 1927 erschien die letzte — neunte — Ausgabe des bisherigen Preistarifs, dessen Sätze zuletzt einen offiziellen Abschlag von 6,4°/„ erfuhren. In Wirklichkeit waren die einzelnen Positionen der neunten Ausgabe des Preistarifs unhaltbar geworden, sodaß ein Abschlag von 25°/o gang und gäbe war und im allgemeinen nicht als Unterbietung galt. Die Erfahrungen, die mit dem früheren Preistarif gemacht wur den, haben denn auch dazu geführt, daß ganz neue Wege auf dem Gebiet der Preisfestsetzung beschritten worden sind. In den der »Zeit schrift« allmonatlich beigegebenen »Berechnungsamts-Nachrichten« heißt es in Nr. 7 kurz und bündig: »Der alte Preistarif hatte abge wirtschaftet. Das Vertrauen zu ihm war restlos verlorengegangeu, es mußte etwas völlig Neues geschaffen werden. Das ist mit den neuen Preisnormcn für das Buchdruckgewerbe geschehen.« Die Be arbeiter der Preisnormen hatten vornehmlich ihre Aufgabe darin er blickt, »nicht zu differenzieren in Preise für Klein-, Mittel- und Groß betriebe, für Lohndrücker und Verlagsdrucker (welch letztere im Lohn druck häufig nur Füllarbeit sehen), wir durften aber auch keine wesentlichen Unterscheidungen für Großstadt- und Provinzdrucker bringen. Es mußte ein allgemein gültiger Preis errechnet werden, der zudem noch die besondere Aufgabe hatte, dem weiteren Fallen der Preise entgegenzuwirken.« Das Fazit der vorstehend näher erörterten Aufgabe der Be arbeiter der neuen Preisnormen ist gewissermaßen in einigen Sätzen zu erblicken, die in der gleichen Ausgabe der »Berechnungsamts-Nach richten« in einem »Offenen Brief an sämtliche Mitglieder der Not gemeinschaft der deutschen Buchdruckereien« enthalten sind: »Die dort aufgeführten Preise sind tatsächlich die unterste Grenze dessen, was ein Betrieb bedarf, um sein Leben zu fristen... So sind z. B. die Mindestpreise auf der Grundlage eines Lohnes mit 12^°/» Ortszu schlag errechnet: wer, wie die Großstädte, 25°/o und mehr bezahlt, hat für die entstehende Differenz in den Mindestpreisen keinen Ausgleichs Eine große Rolle spielt im Verkehr zwischen Buchhandel und Bibliotheken die Rabattsrage. Sie war am Anfang des 20. Jahr hunderts der Anlaß zu dem Kriege zwischen Buchhandel und Wissenschaft, der in der Erinnerung der älteren Generation noch nachklingt. Daß die Bibliotheken als Großabnehmer eine gewisse Bevorzugung verlangen können, wird niemand ernstlich bestreiten wollen. Im Jahre 1929 ist zwischen dem Preußischen Kultus ministerium und dem Börsenverein ein Abkommen getroffen wor den, demzufolge den Bibliotheken, die einen Jahresetat von über 20 000 RM haben, ein Rabatt bis zu 5 Prozent zugestanden wer den kann. Als Gegenleistung sollen sich die Bibliotheken verpflich ten, ihren Bedarf an Neuerscheinungen ausschließlich beim orts ansässigen Sortiment zu decken. Durch diese Abmachung, nach der sich auch viele außerpreußische Stellen gerichtet haben, ist ein Zu stand herbeigeführt worden, den beide Teile als dauernd befrie digend empfinden können. (Schluß folgt.) im Buchdruckgewerbe Diesen Ausgleich zu schaffen, wird Aufgabe des einzelnen Betriebes werden: jeder Betrieb muß daher eine eigene Kostenabrechnung ein führen, um festzustellen, welche Differenz er über die Mindestpreis liste hinaus herbeischaffen muß.« In dem in Rede stehenden »Offenen Brief« wird auch betont, daß das N e i ch s k u r a t o r i u m für Wirtschaftlichkeit auf Grund einer Untersuchung festgestellt hat, daß die von ihm ermittelten Gestehungskosten vielfach über den Verkaufspreisen der Preisnormen bzw. Mindestpreise für Drucksachen liegen. Von den in die Preisnormen einbezogenen Buchbinder preisen wird gesagt, daß diese noch eine ganze Reihe von Er gänzungen durch weitere Rechenzusammenstellungen erfahren, um gerade diesen Teil so weit wie nur möglich auszubauen. Der Aufbau der neuen Preisnormen bzw. deren Einteilung weicht wesentlich von der Einteilung des bisherigen Preistarifs ab. Statt des früheren I. Teils: Akzidenzen, Kataloge, Preislisten und ähnliche Drucksachen heißt es jetzt kurzweg Akzidenzen. Teil II: Werke und Zeitschriften ist geblieben. Teil III: Zeitungen ist ganz in Weg fall gekommen, desgleichen Teil IV: Wertarbeiten, Drei- und Vier farbendruck. Teil V: Aufmachungs- und Broschürenarbeiten ist jetzt Teil III, während Teil IV der neuen Preisnormen Mindestpreise für die gebräuchlichsten Geschäfts- und Familien-Drucksachen enthält und Teil V Mindestpreise für gebräuchliche Spezial-Drucksachen. Teil VI bezieht sich auf Nachträge. Nach den Bestimmungen der neuen Preis normen wird bei Akzidenzen ein Satzstundenpreis mit Ablegen von 3.40 NM berechnet (nach dem alten Preistarif bei 10—171<°/o Orts zuschlag bei besseren Arbeiten 4.35 RM und bei einfachen Arbeiten 3.80 NM). Für die Korrekturstunden werden jetzt 2.60 RM berechnet. Bei Werken und Zeitschriften kostet die Satzstunde 3.20 RM und die Korrekturstunde 2.25 NM. (Im bisherigen Preistarif hatte die Be rechnung des Satzes für Werke und Zeitschriften i n a l l c n F ä l l e n, auch wenn er im gewissen Gelde hergestellt wurde, nach dem Tausend buchstabenpreis zu erfolgen.) Der Anzeigensatz soll in der Regel nach 1000 Buchstaben berechnet werden. Anzeigen-Stehsatz, gematerte oder klischierte Anzeigen sind mit einem Viertel des An- zeigen-Neusatzpreises zu berechnen. Der Maschinensatz hat eine Verbilligung erfahren, des gleichen die Preise für Zurichtung und Fortdruck. Der so oft gestellten Forderung, die Vervollkommnung und die höhere Leistungs fähigkeit der Druckmaschinen auch dem Auftraggeber zukommen zu lassen, ist Rechnung getragen worden. Es ist z. B. bei einfachen Ar beiten mit mindestens 3000 Druck auf Druckautomaten im Format bis einschließlich Maschinenklasse 5 (35X50 em größtes Papierformat) ein Abschlag bis zu 15°/o von den Fortdruckpreisen zulässig. Im bis herigen Preistarif waren für Akzidenzen, Kataloge, Preislisten und ähnliche Drucksachen die Satzstundenpreise getrennt für bessere und einfache Arbeiten festgesetzt worden. Von dieser Unterscheidung hat man in den neuen Preisnormen Abstand genommen, wobei begrün dend ausgeführt wird, daß man zwar geringwertige Druckarbeiten, wie Zeitungsbeilagen, Reklamezettel, Flugblätter und ähnliches kenne, daß man aber die Herstellung minderwertiger Druckarbeit bewußt ab lehne, »denn unsere Preisnormen wollen Gültigkeit haben für Buch druckereien und nicht für Quetschen.« Für Druckorte mit einem Orts zuschlag unter 10°/o können von den Herstellungskosten 5°/« in Abzug gebracht werden. Die Preistarifkommifsion betont mit besonderem Nachdruck, daß sie mit gutem Recht für sich in Anspruch nimmt, »mit diesen Preisnormen gleichzeitig Mindestpreise festgelegt zu haben, die im Alltag der Praxis nicht mehr unterschritten werden können, sondern die jeder Betrieb nach Möglichkeit über schreiten muß, wenn er mit einem Gewinn abschließen will.« 885
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