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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.10.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-10-09
- Erscheinungsdatum
- 09.10.1934
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19341009
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193410095
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1934
- Monat1934-10
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X- 236, s. Oktober 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. Bemerkt wird noch, daß der Präsident der Neichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Geheimrat l)r. Syrup, die Stellenvermittlung der DA. bei der Durchführung der Anordnung über die Verteilung von Arbeitskräften vom 28. August 1994 zur Mitarbeit berufen hat. Die Stellenvermittlung der DA. verfügt über ein auf die speziellen Bedürfnisse des Arbeitseinsatzes der Angestellten abgestelltes Vermittlungssystem, welches damit in den Dienst der neuen Aufgaben gestellt wird. Nähere Auskunft gibt die Stellenvermittlung der Deutschen Angestelltenschaft Leipzig C 1, Adolf-Hitler-Straße 121, Fernruf 34121. Deutsche Angestelltenschaft Fachgruppe Buchhandel, Berlin In der Berufsschule findet auch in diesem Herbst- und Winter- Halbjahr ein Lehrgang über »Buchhandelsbetriebslehre« statt. Wir eröffnen denselben am 18. Oktober mit dem ersten Teil »Verla g«. Der zweite Teil, »Sortiment«, beginnt im Januar 1995. Die Teilnehmergebühr beträgt für Gehilfen RM 4.— und für Lehrlinge RM 2.—. Lehrlinge, die den Betrag wegen Bedürftigkeit nicht leisten können, stellen einen Antrag auf Entbindung von dieser Verpflichtung an die Fachgruppenleitung. Iungbuchhändlertreffen der Bezirksfachgruppe Hessen Wir laden alle Berufskameraden des Bezirks herzlich ein zu unserm Bezirkstreffen in Gießen am Sonnabend, 20. und Sonn tag, 21 Oktober, das die Fachgruppe Gießen in Zusammenarbeit mit der Bezirksfachgruppe in Frankfurt und dem Mitteldeutschen Krcis- vcrein veranstaltet. Sonnabend, 20. Oktober, 20.90 Uhr im Haus der D. A. Gießen, Lompstraße 18, »Bunter Abend«, den die G'ehener Fachgruppe so schön und lustig wie nur möglich gestalten wird. Sonntag, 21. Oktober, 9.30 Uhr wiederum im D.A.- Heim spricht Hans Köster - Königstein über »Buch und Buch handel in unserer Zeit«. Mittags 1 Uhr gemeinsames Mit tagessen zu einem mäßigen Preise. 15.30 Uhr spricht vr. Huch- Gießen über »Gemeinschaftsarbeit«. Eine sich daran an schließende Aussprache soll im Austausch praktischer Erfahrungen neue Wege der Gemeinschaftsarbeit und der Buchwerbung aufzeigen. Jeder, der zum Treffen kommen kann, ob Sonnabend (Fretquartiere) oder Sonntag, schreibe sofort an Jakob Steiger, Gießen, Hindenburgwall 4 (Verlag Töpelmann) den Zeitpunkt seiner An kunft. Der Mitteldeutsche Kreisverein und die Deutsche Angestellten schaft haben uns je einen Betrag für Fahrtkostenzuschüsfe zur Ver fügung gestellt. Anträge sind umgehend an den Bezirksobmanrk Karl Peterknecht, Frankfurt a. M., Liebfrauenberg 37 (Carolusbuchhandlung) mit Angabe der Kosten für die Sonntags fahrkarte zu richten. Auswärtige Berufskameraden wenden sich jedoch dieserhalb erst an die örtliche oder Unterbezirksgeschäftsstelle oer D. A. bzw. an den Fachgruppenobmann. — Gäste sind herzlich will kommen. Peterknecht. Betriebs-Ausflüge Die Mitarbeiter der zusammengehörigen Firmen Urban L Schwarzenberg, Oscar Nothacker und B. Behr's Buchhandlung in Berlin folgten am Sonntag, dem 23. September d. I., der Einladung ihrer Betriebsführung. der Herren vr. msck. d. e. Eduard Urban und Heinz Urban, zu einem Autoausflug nach dem Werbellinsee und der Schorfheide. An der Mittagstafel am Werbellinsee begrüßte Herr -Heinz Urban auch im Namen seines Vaters die Gefolgschaft und gab der Hoffnung Ausdruck, daß dieser Ausflug das Gefühl der Ver bundenheit zwischen Führung und Gefolgschaft weiterhin stärken möge. Pg. Ziehe dankte im Namen der Mitarbeiter den Herren Urban für diese harmonische Fahrt und für das damit erneut abgelegte Be kenntnis zur Gemeinschaft. Nach dem Mittagessen ging die Fahrt zum Wisentgehege der Schorfheide. Die anschließende Umfahrt auf dem Werbellinsee entschädigte in reichstem Maße für den regennassen Beginn des Tages. Wieder in den Wagen, ging es nun bei schönstem Sonnenschein in rascher Fahrt Uber Eberswaläe nach Niederftnow, wo zur allgemeinen Freude der Teilnehmer Herr vr. Urban mit seiner Gattin die Mitarbeiter seines Haules erwartete. Nach einer ausgiebigen Kaffeepause wurde das Schiffshebewerk in vollem Be trieb besichtigt. Ein klarer Vollmond leuchtete den Heimkehrenden aus dem Rückwege nach Berlin. Dankbar und frohen Herzens ging ein jeder nach Haus, gestärkt zur Arbeit des Alltags und in Gedanken noch bei den vielseitigen Eindrücken des Tages, der von Anfang bis zum Ende im Zeichen einer wirklichen Betriebsgemeinschaft stand. Daß Gemeinschaftsgeist auch in kleineren Firmen gepflegt wird, bewies die Buchhandlung Jos. Schweyer, München, an einem der letzten Sonntage. Eine Fahrt nach Schliersee einschließlich Motor bootfahrt, Speise und Trank brachte die Verbundenheit zwischen Chef und Angestellten zum Ausdruck. Der Tag verlief in schönster Harmonie und hinterließ bei den Beteiligten das Gefühl kamerad schaftlicher Zusammengehörigkeit. Verbotene Druckschriften Auf Grund der Verordnung vom 28. Februar 1933 ist die Verbreitung der nachstehend genannten ausländischen Druckschriften im Inland verboten: Bis 30. November 1934: »Schweizerisches katho lisches Volksblatt« (St. Gallen); bis auf weiteres: »Grenzen der Ge walt«; »Der Faschismus als Massenbewegung«: »Putsch oder Revo lution?« »Adolf Hitler, Deine Opfer klagen Dich an!« (Karlsbad). Auf Grund der Verordnung vom 4. Februar 1933 werden für Preußen beschlagnahmt und eingezogen: Paul Emil Carpenter: »Um sonst? Der Dank des Vaterlandes« (Aufbau-Verlag in Berlin); Friedrich Schuh: »Der Weg aus der Krise zu einem neuen Kapitel ver deutschen Geschichte« einschl. der 1. Fortsetzung und aller noch erschei nenden Fortsetzungen (Selbstverlag); »Vs Weimar au Cdaos« (französische Ausgabe des verbotenen Buches »Tks Lsrliv viariss« von vr. Helmut Klotz, (Verlag »Lciitions cis 1a llouvslls kevus Oitiqus«, Paris). (Deutsches Kriminalpolizeiblatt Nr. 1971 und 1972 vom 3. u. 4. Okt.) Auf Grund des § 7 der Verordnung des Reichspräsidenten vom 4. Februar 1933 sind folgende Bücher für den Bereich Preußens be schlagnahmt und eingezogen worden: vr. Eugen Dühren: »Neue Forschungen Uber den Marquis de Sade und seine Zeit« (Verlag Max Harrwitz in Berlin); Eduard Fuchs und Alfred Kind: »Die Weiberherrschaft in der Geschichte der Menschheit«, 2 Bände; Gina Kaus: »Toni«, Eine Schulmädchen-Komödie in 10 Bildern (Propy- läen-Verlag in Berlin). (Deutsches Kriminalpolizeiblatt Nr. 1973 vom 5. Oktober 1934.) Verkehrsnachrichten Zahlungen nach dem Ausland Das Neichspostministerium gibt bekannt: Die bisher für Zahlungen jeder Art nach dem Ausland oder dem Saargebiet bestehende Freigrenze von 50 RM insgesamt inner halb eines Kalendermonats ist vom 1. Oktober an auf 10 NM ins gesamt je Person innerhalb eines Kalendermonats herabgesetzt wor den. Es handelt sich hierbei insbesondere um folgende Fälle: 1. unmittelbare Zahlungen nach dem Ausland oder dem Saar gebiet, 2. Zahlungen auf deutsche Postscheckkonten, die für Ausländer oder Saarländer geführt werden, 3. Zahlungen an Ausländer oder Saarländer im Inland oder au Inländer zugunsten von Ausländern oder Saarländern. In allen diesen Fällen wird der Auflieferer am Postschalter ge fragt, ob er in dem betreffenden Kalendcrmonat die Freigrenze von 10 NM noch nicht durch andere Zahlungen in Anspruch genommen hat. Von dieser Erklärung des Auflieferers wird die Annahme der Zahlung abhängig gemacht. Mit dieser Herabsetzung der Freigrenze entfällt die Vorlegung eines Reisepasses. Alle vor dem 1. Oktober erteilten Genehmigungen (Einzel-, Sammel- und allgemeine Genehmigungen) von Devisenstellen, wenn sie sich nicht auf die Bezahlung eingefiihrter Waren beziehen, werden mit dem 1. Oktober insoweit unwirksam, als sie den Erwerb von Devisen oder die Zahlung auf freie Ausländerkonten zum Gegen stand haben. Einzahlungen mit Postanweisung sind in jedem Fall auf 10 RM beschränkt. Zollpflichtige Brieffendungen nach Kanada Zollpflichtige Sendungen, die den Vorteil ermäßigter Zölle (Mitteltarif) genießen sollen, dürfen nicht über New Äork geleitet werden, sondern müssen mit den unmittelbar nach Kanada fahrenden Dampfern befördert werden. Leitvermerk des Absenders erforderlich, z. B. »Uber England, dz? Ovatlian sdips ckireet«, »Direkt nach Kanada über Frankreich« oder dergleichen. Bücher, Kalender, Kataloge werden nach den Sätzen des Mittel- tarifd verzollt. Die Beachtung obiger Vorschrift ist deshalb für Sen dungen nach Kanada dringend geboten. 887
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