Nr. 1U2 «R 72,. Leipzig. Donnerstag den 3 Mai 1923. 9». Jahrgang. Redaktioneller Teil. Protokoll über die Verhandlungen der ordentlichen Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig am Sonntag Kantate, dem 29. April 1923, im Deutschen Bnchhändlcrhaus zu Leipzig. Tage Sordnung: 1. Geschäftsbericht über dis Bereinsjahr 1922/23. 2. Neuwahlen: I. In den Vorstand und in die Ausschüsse des Börsenvereins: Es sind zu wählen: Vorstand: Der erste Schriftführer an Stelle des Herrn Paul Schumann-Stuttgart, der zweite Schriftführer an Stelle des Herrn Otto Paetsch-Königsberg (Pr.), der erste Schatzmeister an Stelle des Herrn Hans Volckmar-Leipzig. Vereinsausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der Herren Gustav Nusser-München und 0r. Oskar Siebeck-Tübingen. Wahlausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der Herren Georg Krehenberg-Berlin und vr. Alfred Druckenmüller-Stuttgart. Rechnungsausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der Herren Robert Lienau-Berlin und Or. Ernst Reclam-Leipzig. II. In den Verwaltungsrat der Deutschen Bücherei: Es sind elf Mitglieder des Börsenvereins zu wählen. 3. Rechnungslegung: Z) Bericht des Rechnungsausschusses und Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1922. b) Antrag des Vorstandes und des Rechnungsausschusses: Die Hauptversammlung wolle beschließen: I. Das Eintrittsgeld, der Jahresbeitrag und der außerordentliche Betriebsbeitrag werden in Grundzahlen ausgedrückt, die mit der am Zahlungstage gültigen Schlüsselzahl des Börsenvereins zu multiplizieren sind. Es werden folgende Grundzahlen festgesetzt: Eintrittsgeld Grundzahl 10 Jahresbeitrag (einschließlich Börsenblatt-Bezug) „ 1.5 pro Monat Betriebsbeitrag (laut nachstehender Staffel) „ 1.5 bis Grundzahl 500 Der Jahresbeitrag ist in Monatsraten im voraus zu zahlen. Für Mitglieder, die die erste Rate von 4000 gezahlt haben, gelten die Raten von Januar bis April einschließlich als getilgt. Die nächste Rate ist also insoweit am l. Mai fällig. Die Monatsraten bis Dezember können im voraus bezahlt werden. Der Vorstand wird ermächtigt, für das Jahr 1924 bis zur endgültigen Regelung durch die Hauptversammlung den Jahresbeitrag in gleicher Weise einzuziehen. ll. Für den Betriebsbeitrag gilt folgende Regelung: l. Jede im Adreßbuch des Deutschen Buchhandels aufgenommene Firma, die im Börsenverein durch ein Mitglied vertreten wird, hat für das Rechnungsjahr 1923 einen außerordentlichen Betriebsbeitrag zu zahlen. Wird die Firma durch mehrere Mitglieder vertreten, so tritt hierdurch keine Erhöhung des Betriebsbeitrages ein. Werden die Geschäftsergebnisse mehrerer Firmen nur durch eine gemeinsame Bilanz ausgewiesen, so sind diese Firmen als ein Betrieb zu betrachten. Die sonstigen jährlichen Beiträge der Mitglieder werden durch diesen außer ordentlichen Betriebsbeitrag nicht berührt. 2. Dem Börsenverein gegenüber wird das nach seinem Eintritt in den Börsenverein älteste Mitglied, das gemäß § 2o, Absatz 2 der Satzung im Hinblick auf seine Zugehörigkeit zu dem betreffenden Betrieb ausgenommen worden ist, zur Durchführung dieses Beschlusses verpflichtet. 3. Der Beitrag des Betriebes ist nach dem Doppelten des vom I. Januar bis zum 30. Juni 1923 erzielten Umsatzes selbst einzuschätzen. Der Betriebsbeitrag ist am l. August 1923 fällig. Bei Betrieben, die außer Buch-, Kunst-, Musikalien-, Lehrmittel- usw. Handel noch andere Gewerbe umfassen, hat die Einschätzung nur für den Betrieb aus Buch-, Kunst-, Musikalien-, Lehrmittel- usw. Handel zu erfolgen. 62b