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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.05.1923
- Strukturtyp
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- 1923-05-03
- Erscheinungsdatum
- 03.05.1923
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. X« 102. 3. Mai 1923. Herr vr. Walter de Gruyter - Berlin äußert das Bedenken, daß der Verlag nicht Objekt einer Art von Bankspeku- lalion werden könne. Der V o r s i tz e n d e sagt zu, daß künftig die Berechnung Ser Schlüsselzahl nur nach wirtschaftlichen Erfordernissen er folgen soll ohne Berücksichtigung politischer und gefühlsmäßiger Momente. Der Antrag des Herrn Hans Volckmar-Leipzig wird hierauf von der Versammlung einstimmig angenommen, die beiden Entschließungen Theodor Marcus und I)r. Klinkhardt werden dem zu bildenden Ausschuß als Material überwiesen. Der Vorsitzende versichert die Bewohner des abgeirennten Memelgebietes unter lebhaftem Beifall der Versamm lung der Treue und Anteilnahme. Zum Punkt Wirtschaftsordnung führt Herr Paul N i 1 sch m a n n - Berlin aus, daß die Hauptversammlung der Deutschen Buchhändlergilde die Zeit für einen Abbau oder Wegfall des Sortimenter-Teuerungszuschlages noch nicht für ge kommen hält, zumal da die Vereinigung schönwissenschaftlicher Verleger jede Verquickung von Rabatthöhe und Teuerungszuschlag ablehn«, und daß die Gilde fast einstimmig eine darauf hinzielende Entschließung angenommen habe. Er appelliert an den Ver ständigungswillen der Verleger und die Einsicht des Reichswirtschastsministeriums. Die Entschließung lautet: »Die Hauptversammlung der Deutschen Buchhändlergilde am 28. April 1923 in Leipzig erklärt, daß ein plötzlicher Wegfall oder starker Abbau des Sortimenter-Teuerungszuschlags den wirtschaftlichen Untergang der meisten Betriebe des Sortimentsbuchhandels herbeiführen müßte. Bei einer durchschnittlichen Rabatthöhe von 33'ZHA des Ladenpreises und einer etwa gleichen durchschnittlichen Höhe der Geschäftsunkosten, vom effektiven Verkaufspreise gerechnet, ergibt sich die Unmöglichkeit eines geftntden Wirtschastens ohne den Zuschlag, solange der Verlagsbuchhandel seine Bezugsdedin- gungen nicht angemessen verbessert. Die Hauptversammlung ersucht das Reichswirtschaftsministerium, dieser zurzeit zweifellos vorhandenen Notlage des Gewerbes Rechnung tragen und von Beanstandungen des Teuerungszuschlags, sei es direkt, sei es durch Anweisung an die Preisprüsungsstellen, verständnisvoll Abstand nehmen zu wollen. Der Buchhandel wird einen allmählichen Abbau der Teuerungszuschläge aus eigenem Antriebe unverzüglich vornehmen, sobald die Bezugsbedingungen des Verlags eine angemessene Verbesserung oder die Geschäftsunkosten eine entsprechende Senkung erfahren haben werden-. Herr Oberregierungsrat vr. Feßler betont den Standpunkt des Reichswirtschaftsministeriums, daß den Kreisvereinen die Verantwortung für die Zuschläge obliege, nachdem ihnen die Festsetzung überlassen werde. Je mehr die Bücherpreise steigen, um so geringer erscheine die Notwendigkeit von Zuschlägen. Herr vr. Otto Bielefeld, Freiburg (Br.) erklärt, daß der Verlag in der Frage der Teuerungszuschläge positiv nichts unternehmen werde. Herr Schmorl, Herr Nitschmann und Herr Eggers legen dar, daß das Steigen der Schlüsselzahl nur eine Anpassung an die Geldentwertung bedeute und daß, wenn die elftere künstlich niedrig gehalten werde, der Teuerungszuschlag nötiger sei als je. Nicht darauf, ob die Bücherpreise steigen, komme cs an, sondern darauf, ob diese Bücherpreissteigerung gleichen Schritt halte mit der allgemeinen Geldentwertung und der damit verbundenen Steigerung aller Unkosten. Sie bitten die Regie rung, vom Vorgehen gegen das Sortiment abzusehen, das nicht im Kampfe um seine Lebensnotwendigkeiten kränkenden Strafmaß- nahmen ausgesetzt werden dürfe. Zum Punkt Abrechnungs-Genossenschaft dankt Herr Robert Voigtlände r-Leipzig für die Überlassung des kleinen Saales und teilt mit, daß die Abrechnungs-Genossenschaft voraussichtlich im Juni ihren Betrieb eröffnen wird. Verschiedene Bedenken widerlegend, fordert er erneut zum Beitritt zur Genossenschaft auf. Zu den Abschnitten über die Verkaufs ordnung für Auslandlieferungen bittet Herr Otto Fehr- St. Gallen, den schriftlichen Einwendungen des schweizer Buchhandels gegen die Fassung der Valutaordnung vom 16. April 1923 die Beachtung nicht zu versagen. Er wendet sich gegen die Zulassung der Umrechnung zum Kurs des Lieferungstages bei Fak turierung in ausländischer Währung und wünscht nachdrücklich Schutz gegen Unterbietung vermittels der Kreuzbandsendungen. Es sollte nie außer acht gelassen werden, bei künftige» Änderungen vorher die Fühlung mit dem Auslandbuchhandel auszu nehmen. Der Vorsitzende sichert zu, daß diesen Wünschen Rechnung getragen werden soll, soweit es ein gerechter Ausgleich entgegenstehender Interessen zulasse. Der Reichsbevollmächtigtc der Außenhandelsnebenstelle für das Buchgewerbe, Herr Otto Selke, erklärt, daß vom Reichspostmimsterium die Kontrolle der Kreuzbandsendungen abgelehnt werde. Die Versammlung nimmt daraufhin folgende vom Vorsitzenden angeregte Entschließung einstimmig an: »Die Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler am 29. April 1923 zu Leipzig ist ein hellig der Ansicht, daß die im Interesse des deutschen Buches noch immer unentbehrliche Ausfuhrkontrolle in ihrer Wirk samkeit schwer beeinträchtigt wird, solange nicht eine schärfere Beaufsichtigung des Kreuzbandverkehrs ermöglicht wird, und beauftragt daher den Vorstand, erneut beim Reichspostministerium in diesem Sinne vorstellig zu werden«. Herr Hans Volckmar-Leipzig berichtet über die Verhandlungen zur Einführung der Ausfuhrkontrolle in Österreich und Ungarn, die nunmehr in Wirksamkeit treten soll. Er legt den Verlegern nahe, von dem Reverssystem und der Berechnung des lOOProzentigen Aufschlages unter Jnnehaltung gewisser Übergangsvorschriften Abstand zu nehmen. Zur Sicherstellung für den der österreichischen Stelle von der Außenhandelsnebenstelle gewährten Kredit solle von allen Sendungen von Deutschland nach Österreich ein 2prozentiger Aufschlag zu Lasten der österreichischen Besteller erhoben werden. Herr Reichsbevollmächtigter Otto Selke gibt eine soeben eingegangene Depesche bekannt, wonach die Einführung der Ausfuhrkontrolle infolge Einspruches von Außenstehenden wieder aufgeschoben sei. «28
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