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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.02.1932
- Strukturtyp
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- 1932-02-27
- Erscheinungsdatum
- 27.02.1932
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- Deutsch
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49, 27. Februar 1932. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. so bleibt der Vertrag in Kraft. Der Konkursverwalter ist in diesem Falle zur Herstellung und der Verleger zur Abnahme und Bezahlung nach Maßgabe der vertraglichen Bedingungen verpflichtet. Ist der Vertrag seitens des Druckers schon voll ständig erfüllt, so hat der Konkursverwalter das Rücktrittsrecht nicht, sondern er kann lediglich Bezahlung fordern. Ob der Vertrag mit der Herstellung des mangelfreien Werkes als er füllt anzuschen ist, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab, sowie davon, ob es sich um reinen Werkvertrag oder Werk lieferungsvertrag handelt. Normalerweise ist der Druckvertrag, weil das Papier meist nur Nebensache ist, als reiner Werkver trag zu betrachten. Ohne Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse vermögen wir uns aber in Ihrem Falle hierüber nicht zu äußern. Ist der Vertrag von keiner Seite voll erfüllt und wählt der Konkursverwalter den Rücktritt, dann fällt der Vertrag in sich zusammen. Was in diesem Falle mit den bereits fertiggestellten Karten geschieht, hängt von verschiedenen Umständen ab, ins besondere wer Eigentümer der hergestellten Sachen ist (nor malerweise ist es der Verleger). Bedeutsam ist auch die Frage, ob dem Drucker an den Karten urheberrechtliche Be fugnisse zustehen, was oftmals der Fall ist, wenn der Drucker nicht lediglich eine bereits fertig vorliegende Karte mechanisch nachzeichnet, sondern eine eigene schöpferische Tätigkeit entfaltet. Zunächst ist abzuwarten, ob der Konkursverwalter auf Er füllung besteht oder den Rücktritt wählt. Er hat sich hierüber auf Aufforderung des Verlegers zu äußern. Bleibt der Druck vertrag aufrechterhalten, so ist die Frage zu prüfen, ob der Kon kursverwalter nach Herstellung der Karten sofortige Bezahlung verlangen kann. Im Regelfälle ist das ausgedruckte Werk auch sofort vom Verleger abzunehmen und zu bezahlen. In Ihrem Falle scheint aber eine Vereinbarung getroffen zu sein, die dem Drucker das Absatzrisiko aufbürdet, da er Bezahlung nur für diejenigen Karten erhält, die der Verleger abgesetzt hat. Liegt eine derartige Vereinbarung nicht vor, sondern hat der Drucker aus Entgegenkommen nicht auf sofortige Bezahlung gedrungen, so werden Sie damit rechnen müssen, daß der Konkursverwalter, der die Interessen der Gläubiger wahrzunehmen hat, auf sofor tiger Bezahlung besteht. Anspruch nuf detaillierte Rechnung. Auf Grund einer Anfrage über einen im Druckgewerbe etwa bestehenden Brauch bei Anforderung detaillierter Rechnungen hat die Geschäftsstelle die Ansicht einiger größerer Verlagssir- men eingeholt. Nach der übereinstimmenden Ansicht dieser Fir men ist es im allgemeinen nicht üblich, bis ins Kleinste gehende Einzelheiten für die Berechnung anzugeben. Bei der Preisab gabe wird Buchdruck und Buchbinderei getrennt; sonst ist der feste Preis für bestimmte Auslagenhöhen zu bezeichnen, der sich nach dem Umfang und der Ausstattung des Werkes richtet. Meist werden auch hierbei schon für Reduktionen des Umfanges oder Erweiterungen gewisse Normen festgelegt. Sollte bei der End berechnung eine Abweichung von den ursprünglich festgelegten Preisen eintreten, so wird diese selbstverständlich von der Drucke rei mit Belegen begründet werden müssen. Allerdings ist die Bekanntgabe der Einzelpreise in vielen Fällen zweckmäßig, weil der Umfang eines Buches von vornherein nicht genau feststeht und auch die Druckauflagen gegenüber der ursprünglichen An nahme oft eine Veränderung erfahren. Es ist aber nicht üblich, nach erfolgter Lieferung zu fest abgegebenem Preise noch eine Detaillierung zu verlangen und zu geben. Antiquariats-Anschaffungspreise für wissenschaftliche Bücher usw. Auf eine Anfrage eines Landesfinanzamtes hatte die Ge schäftsstelle kürzlich zu antworten: Unsere Erkundigungen bei Antiquaren haben ergeben, daß es unmöglich ist, auch nur un gefähr einen Prozentsatz vom Anschaffungsneuwerte (Laden preis) anzugeben, der beim Erwerb ganzer wissenschaftlicher Bibliotheken von Antiquaren im allgemeinen gezahlt wird. Die Verhältnisse liegen in jedem Falle anders. Es läßt sich nur soviel sagen, daß von den laufenden Anschaffungskosten, die Gelehrte, Lehrer, Richter, Arzte, Rechts anwälte, Chemiker, Apotheker usw. für Bücher und Zeitschrif ten aufwenden, vielleicht folgender Teil als realisierter Vermö- genswert angejehen werden kann: 1. bei denjenigen Zeitschriften, die in vollständigen Exem^ plaren vorhanden sind, höchstens 25A des jährlichen An-) schaffungspreises; 2. bei unvollständigen Zeitschriftenreihen, Lehrbüchern, spste- matischenDarstellungen, Handwörterbüchern,Handbüchern, Atlanten und Monographien höchstens IS—20^, falls sie nicht überhaupt ganz als Werbungskosten betrachtet werden müssen. Es sei aber nochmals betont, daß es sich nur um ungefähre Schätzungen handelt; die Verhältnisse werden im Einzelfalle außerordentlich verschieden sein. Goethefeiern. (Siehe dazu auch Nummer 23, Seite 66—68.) Berlin. Preußische Akademie der Künste. Die Preußische Akademie der Künste, deren Ehrenmitglied Goethe seit 1789 war, veranstaltet am 18. März ihre Goethe-Gedenkfeier, bei der Thomas Mann eine Ansprache halten wird. Zu Be ginn und Schluß der Feier wird die Singakademie unter Leitung von Professor Georg Schumann Chöre von Zelter und Neicharöt vortragen. Die Sammlung Kippenberg in Berlin. Die Preußische Akademie der Künste veranstaltet aus den Be ständen der Sammlung Kippenberg, Leipzig eine Ausstellung, die am 19. März eröffnet werden soll. In übersichtlicher Anordnung auf die schönen zwölf Säle der Akademie am Pariser Platz verteilt, wird sie Goethes Leben und Werk und seine gesamte Umwelt in zeitgenössischen bildlichen Darstellungen, in Handschriften, Büchern und sonstigen Drucken, Noten, Medaillen, Büsten usw. ausbreiten. Der größte Saal der Ausstellung gehört dem Weimarischen Goethe: sechs Mittelvitrinen werden die Dokumente, bildlichen Darstellungen und Drucke, die sich auf Goethes Tod beziehen, enthalten. Der große Mittelsaal des Ausstellungsgebäudes wird der Faustsage und Faust dichtung mit dem Goetheschen Faust als Mittelpunkt gewidmet sein. In anderen größeren Sälen werden gezeigt: Italien, Theater und Musik, der junge Goethe, Werther, das Weimarer Fürstenhaus; in kleineren: Goethes Familie und Vaterstadt, Goethe und die Naturwissenschaften, Alt-Weimar und die Goethe-Zeit in Sil houetten. 182 Leipzig. Im Nahmen der Leipziger Veranstaltungen im Goethe-Gedenk jahr 1932 plant die Universität Leipzig am Mittwoch, dem 2 3. März 1932,20 Uhr im Saale des Städtischen Kaufhauses einen öffentlichen Vortragsabend, an dem Prof. vr. Witkowski über »Goethe als Dramatiker« sprechen wird. Auf Wunsch der Universität hat das Verkehrsamt des Rates der Stadt Leipzig die Durchführung des Vortragsabends übernommen. Der Eintritt zu diesem Vortrag ist unentgeltlich, soll jedoch nur gegen Vor zeigen von Eintrittskarten gestattet sein, die bis spätestens 5. März, evtl, telephonisch unter 70521/282 — Verkehrsamt — dort ange fordert werden können. Wettbewerb deutscher Theater ln Weimar. In der Zeit vom 20.—28. März 1932, der eigentlichen Goethe- Gedächtniswoche, werden neben den anderen Veranstaltungen die Mitglieder sechs bedeutender deutscher Bühnen dramatische Werke Goethes aufführen. Der Plan sieht folgendes vor: »Urgötz« (Staatliches Schauspielhaus, Berlin), 20. März; »E g m o n t« (Stadttheater Bochum), 21. März; »T a s s o« (Vurgtheater aus Wien), 22. März; »Die natürliche Tochter« (Staat!. Schauspielhaus, Dres den), 23. März; »Iphigenie« (Staat!. Schauspielhaus, München), 24. März; »Clavigo« (Staatstheater Stuttgart), 26. März; F a u st a u f f ll h r u n g e n durch das Deutsche Nationaltheater in Weimar beschließen an den beiden Ostertagen die Gcdächt- niswoche.
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