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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.07.1928
- Strukturtyp
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- 1928-07-21
- Erscheinungsdatum
- 21.07.1928
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VckMWMdmMlMmVMmM Nr. 168 (R. 91). Leipzig, Sonnabend den 21. Juli 1928. 95. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Die Mitglieder werden hiermit gebeten, die zweite Rate des Mitglicdsbeitragcs 1928 von 17.50 Mark auf unser Postscheckkonto 13 463 oder durch Kommissionär bis zum 31. Juli 1828 zu überweisen. Bei den Zahlungen bitten wir stets anzugeben: Betr. M. B. II. Rate. Den Mitgliedsbeitrag derjenigen Mitglieder, die bisher durch Kommissionär oder über die BAG gezahlt haben, werden wir auch weiter auf diesem Wege einziehen. Wir bitten die Mitglieder wiederholt, durch baldige direkte Zahlung oder recht zeitige Anweisung ihres Kommissionärs zur Abkürzung des Inkassoverfahrens mit bet zutragen. Wir weisen daraus hin, daß bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Beitrags das Mitglied alle durch das Mahnverfahren ent stehenden Kosten zu tragen hat; auch sind die durch die erneute Postüberweisung des Börsenblattes entstehenden Postgebühren zu entrichten. Leipzig, den 20. Juli 1928. Geschäftsstelle des Biirsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Heß, Generaldirektor. Bekanntmachung. Anmeldung zum Copyright. Auf Anregung des A m e r i k a - I nst i t u t s in Berlin geben wir über die Anmeldung zum Copyright noch folgendes be kannt: 1. Der Eingang der Anmeldungen und Belegexemplare wird im regelmäßigen Verfahren durch das Amerika-Institut nicht bestätigt, da dies bei der großen Zahl der Anmeldungen eine ungeheure Arbeitsvermehrung bedeuten würde und notwen digerweise die Behandlungsgebühren erhöhen müßte. 2. über erfolgte Eintragung in das Copyright-Register stellt das amerikanische Copyrightamt Zertifikate aus, die es dem Ame rika-Institut zuschickt. Diese Zertifikate werden den deutschen Anmeldern vom Amerika-Institut ohne Verzögerung über mittelt. Solange das Zertifikat bei dem Amerika-Institut nicht vorliegt, kann das Amerika-Institut über Genehmigung oder Ablehung der betreffenden Anmeldung nichts Mitteilen. Die Bearbeitungsdauer im amerikanischen Copyrightamt wechselt; meist erstreckt sie sich über mehrere Monate; sie ist offenbar abhängig von der Menge der dort aus allen Ländern der Welt eintresfenden Anmeldungen. Auf die Arbeits methoden des Copyrightamts in Washington hat das Berliner Amerika-Institut naturgemäß keinen Einfluß. Nur in ganz dringenden Fällen und bei außergewöhnlicher Verzögerung ist eine Rückfrage beim amerikanischen Copyrightamt angebracht. 3. Es sei nochmals betont, daß der Copyright-Schutz mit dem Tage des Erscheinens des betresfenden Werkes im Buchhandel beginnt, vorausgesetzt, daß die Eintragung überhaupt erfolgen kann. Die Eintragung ist notwendig, um den Schutz aus die Dauer zu sichern. Der Schutz beginnt aber bereits mit dem Tage des Erscheinens des bestimmten Werkes im Buchhandel, sofern das Werk den vorgeschriebenen Copyright-Vermerk ent hält und die Anmeldung umgehend erfolgt. 4. Eine Reihe bei dem Amerika-Institut eingegangener Anfragen veranlaßt uns, ausdrücklich daraus hinzuweisen, daß durch die Erhöhung der Anmeldungsgebühr von l 8 aus 2 8 dis Be handlungsgebühr, die das Amerika-Institut für die Bearbei tung erhebt, nicht in Fortfall gekommen ist. Die Behandlungs gebühr beträgt nach wie vor 3.— Reichsmark je angemeldetes Werk, bei Zeitschriften weiterhin unverändert 1.— Reichsmark je Nummer. Leipzig, den 18. Juli 1928. Geschäftsstelle des Biirsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Heß, Generaldirektor. Buch und Buchhandel in Albanien. Von vr. Friedrich Wallisch, Wien, z. Zt. Tirana. Eigenartige Verhältnisse, die aus verschiedenen Gebieten liegen, haben es mit sich gebracht, daß die groß« Öffentlichkeit außerordentlich geringe Kenntnisse von Albanien, seinem kulturellen und wirtschaftlichen Leben hat. Dieses Land ist nicht etwa ein Zwergstaat, bedeckt vielmehr mit seinen 30 000 Quadrat kilometern einen ebenso großen Flächcnraum wie Belgien. Aber die Bevölkerungsdichte ist sehr gering; der albanische Stamm zählt nur eineinhalb Millionen Seelen, von denen kaum zwei Drittel innerhalb der Grenzen des Nationalstaates leben. Die albanische Sprache, die auf das alte Jllyrische zurück geht, ist ein selbständiger Zweig des indogermanischen Sprach- stammes und enthält zahlreiche Elemente aus den Sprachen der Nachbarvölker. Ein hervorstechender Wesenszug des Alba ners ist seine hochentwickelte Phantasie, seine Freude am Er zählen und Anhören von Heldengeschichten, Märchen, Ketten- versen, Spottgedichten usw., worüber ich jüngst in meinem Buche »Der Atem des Balkans« (Leipzig 1928) einiges Zusammensassen- des gesagt habe. So ist also Albanien denkbarst guter Boden zur Entwicklung einer Volksdichtung; aber auch die alba nische Kunstdichtung ist viel älter als das staatliche Gebilde Albanien. Religiöse Dichtungen in nordalbanischem Dialekt lassen sich bereits im 17. Jahrhundert Nachweisen. Die Entwick lung einer albanischen Literatur wurde dadurch erschwert, daß die alttürkische Regierung das Erscheinen von Druckwerken und den Schulunterricht in albanischer Sprache nicht zuließ. Des halb mußten albanische Bücher im Ausland hergestellt werden; man druckte sie in Bukarest, Sofia, Brüssel usw., selbst in Amerika, und schmuggelte sie dann in die albanischen Gebiete des Osmanischen Reiches ein. Die erste größere albanische Ver lagsanstalt, die im Jahre 1885 gegründete »Literaturgesellschaft«, 833
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