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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.01.1936
- Strukturtyp
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- 1936-01-14
- Erscheinungsdatum
- 14.01.1936
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- Deutsch
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Das Erscheinungsjahr im Buchtitel Von Arno Franke, Deutsche Bücherei Schon mehrfach ist im Börsenblatt aus die Nöte des Biblio graphen aufmerksam gemacht und überzeugend nachgewiesen wor den, daß seine Nöte Allgemein-Nöte sind. Unermüdlich ist der Bibliograph bestrebt, bestimmten Forderungen an das Schrift tum, denen seine Erzeuger, Autoren und Verleger, nicht nach- kamcn, im Interesse der Allgemeinheit nachträglich gerecht zu werden. Auch das Erscheinungsjahr des Buches spielt in dieser Hinsicht eine bedeutende Rolle. Unpünktliche Anzeigen von lite rarischen Neuigkeiten im »Täglichen Verzeichnis ...« und in der »Deutschen Nationalbibliographie« sind nicht selten eine Folge der Unsicherheit des Bibliographen betreffs des Erscheinungsjahres des vorliegenden Objektes. Fehlt bei einem Buche der Erscheinungs- Vermerk, und scheint der Verdacht begründet zu sein, daß es sich um eine ältere Erscheinung handelt, dann muß vor seiner Anzeige im »Täglichen Verzeichnis ..bei dem Verleger nach Jahr und Monat seines Erscheinens angefragt werden, denn der bibliographische Zusatz des Erscheinungsjahres in eckigen Klammern im Rah men der bibliographischen Anzeige muß unbedingt zuverlässig sein. Forderungen der Praxis und der Wissenschaft führten in der Bibliographie des Schrifttums zu der strengen Bestimmung, keine literarische Veröffentlichung ohne eine sichere Angabe über das Jahr des Erscheinens zu verzeichnen. Der Aufmerksamkeit und Mühewaltung des Bibliographen ist es also zu danken, daß in der Bibliographie eine verläßliche Möglichkeit geboten ist, sich über das in Büchern fehlende Erscheinungsjahr zu unterrichten. Im übrigen sei auch hier darauf hingewiesen, daß bei juristischen Ent scheidungen über das Erscheinungsjahr in den Fällen, da es im Buche fehlt, die Angaben der buchhändlerischen Bibliographie zu grunde gelegt werden. Es hat also auch von diesem Gesichtspunkte aus jeder Verleger ein besonderes Interesse, der ministeriellen Auf forderung, ein Exemplar jeder Verlags-Neuigkeit spätestens acht Tage nach ihrem Erscheinen an die Bibliographische Abteilung der Deutschen Bücherei einzusenden, pünktlichst Folge zu leisten. Wie viel Arbeitskraft und Zeit wird aber oft durch mühevolle biblio graphische Nachforschungen verbraucht, und wie einfach und schnell könnten die notwendigen Feststellungen gemacht werden, wenn jedes Buch selbst über das Jahr seines Erscheinens Auskunft gäbe. Für den Sortimenter, den Antiquar, den Bibliothekar, den Wissenschaftler und praktischen Fachmann, ja eigentlich für jeden ernsthaften literarischen Interessenten ist die Kenntnis des Er scheinungsjahres eines Buches aus Gründen, die hier nicht näher dargelegt zu werden brauchen, mehr oder weniger von Wichtigkeit. Und doch erachten manche Verleger, obwohl sie ganz gewiß — so wohl in ihrer Eigenschast als buchhändlerische Fachleute wie auch aus persönlichen Gründen—Interesse am Erscheinungsjahr fremder Bücher haben, die Angabe des Erscheinungsjahres bei den eigenen Verlagsobjektcn für eine Angelegenheit von minderer Bedeutung. Bei einer ganzen Reihe von Büchern, anscheinend ist es die größere Hälfte aller erschienenen Literatur, gibt das Titelblatt keine Aufklärung über das Erscheinungsjahr. In der »Deutschen Nationalbibliographic, Reihe -4.«, Jahrgang 1935, Woche 45 z. B. sind 803 literarische Neuigkeiten verzeichnet. 315 dieser Neuigkeiten geben das Erscheinungsjahr aus dem Titelblatt nicht bekannt, 149 enthalten diesbezügliche Angaben auf der Rückseite des Titel blattes, im Vorwort oder an einer anderen Stelle des Objektes, und 166 verweigern jegliche Auskunft über das Jahr ihres Er scheinens. Außerdem sind in diesem Hest, das am 9. November 1935 ausgcgeben wurde, noch 39 Bücher verzeichnet, die als Er scheinungsjahr 1936 vordatieren. Von diesen 603 verzeichnet«! Neuigkeiten tragen also nur 249 die ordnungsgemäße Angabe über das Erscheinungsjahr auf dem Titelblatt. Feststellungen über die Art des'Schrifttums, bei dem der Verleger die Bekanntgabe des Erscheinungsjahres unterließ, führen zu einem Ergebnis, das allgemein interessieren dürste. Der folgenden Übersicht ist die Woche 45 des Jahrgangs 1935 der Deutschen Nationalbiblio graphie, Reihe X zugrunde gelegt. Die Ziffern in runden Klam mern nennen die Anzahl der Bücher in den einzelnen Wissen schafts-Gruppen, deren Erscheinungsjahr nicht aus dem Titelblatt, aber aus anderen Teilen des Objekts ersichtlich ist, die Zisseru in eckigen Klammern geben die Anzahl der Bücher ohne einen Er scheinungsvermerk bekannt. Gruppe 1, Buchanzeigen 8 <-> l 1j vordatiert 2 „ 42 i «> s12s „ 3 „ 3 „ 9 i i> l 1s „ 1 „ 4 27 l 8, l-I „ 5 „ 15 < 2, l 2s „ 6 9 < s> I 2s „ — „ 1« < 2, l 11 „ — " 8 .. 148 <S4, s4ös 6 „ o „ 49 <16, Isis „ 1 „ 10 „ 18 i s, l Ss 5 „ „ 43 < 1> s27s „ 2 „ 12 „ 20 <11, I 11 „ — „ 13 14 « 3, s 7s „ — „ 14 „ 42 < s, slls „ 3 „ 15 „ io < 8, I 1s 7 „ 16 .. 14 I 0, s 4s „ — „ 17 „ 6 < 1, I 11 „ 2 „ 18 „ 16 < 2, s 11 „ 6 19 „ 24 < 2, s 1s „ 3 20 „ 34 < «> s Ss 3 „ 21 „ 12 < 7, l 2s „ — „ 23 „ 10 <-> I 2s „ 1 „ 23 „ 4 < 1, l 2s „ 24 „ 17 <-> ! 2s „ 1 Aus dieser Übersicht geht hervor, daß es vorwiegend schöne Literatur, Jugendschrifttum und Schulbücher sind, bei denen eine Angabe über das Erscheinungsjahr fehlt, aber auch die theologische und historische Literatur weist hohe Ziffern auf. Nur das juristische Schrifttum, das in der vorliegenden Nummer der Deutschen Nationalbibliographie mit 27 Büchern vertreten ist, enthält keine Neuigkeit ohne einen Erscheinungsvermerk. Warum sind nun überhaupt Bücher ohne Angaben über ihr Erscheinungsjahr vorhanden? Welche Gründe sind eigentlich für den Verleger bestimmend, diese wissenswerte Angabe zu unter lassen? Ist es nur Nachlässigkeit? Ist es ein geschäftlicher Vorteil, der dafür zu sprechen scheint? Dem Bibliographen, der auf Grund seiner beruflichen Erfahrungen und Beobachtungen ein sicheres Urteil über Umfang, Notwendigkeit und Berechtigung bibliogra phischer Forderungen an das Schrifttum hat, sind keine sachlich zu vertretenden Gründe bekannt, die ein Verbergen oder eine Ver schleierung des Erscheinungsjahres berechtigt erscheinen lassen. Selbst der scheinbare geschäftliche Vorteil, der darin erblickt wird, daß man Bücher ohne Erscheinungsvermerk unwissenden Käufern längere Zeit als Neuigkeiten aufhängen könnte, erweist sich letzten Endes, wie jeder auf einer Täuschung, auf einem Irrtum be ruhende Gewinn, als eine Schädigung. Was nützen denn hundert auf diese Weise verkaufte Exemplare, wenn sie zur Folge haben, daß die durch die Lektüre eintretende Ausklärung der Täuschung der Käufer zum Anlaß wird, das Vertrauen zur Verlags firma zu erschüttern? Ein gutes, inhaltlich bedeutendes Buch hat keinen Grund, sein Alter zu verbergen. Seine Offenheit und Ehrlichkeit in dieser Hinsicht spricht und wirbt für das Buch selbst, für seinen Verfasser und Verleger. Der gesunde Geist der neuen Zeit ist erfolgreich bestrebt, heute Vernunft, Sachlichkeit und echte Wertschätzung auf literarischem Gebiet nicht mehr durch eine un sinnig verwirrende Jagd nach dem Neuesten vom Neuen unter drücken zu lassen. Es darf damit gerechnet werden, daß Bücher, die aus einer aufrichtigen, ehrlichen Gesinnung und aus tiefem Verständnis für den Geist ihrer Zeit heraus entstanden sind, künftig wesentlich an Bedeutung und Dauer gewinnen. Für sie ist es nie ein Nachteil, sondern stets ein Vorteil, wenn sie ihr Geburtsjahr angeben. Daraus, daß wissenschaftliche und Fach literatur vom jeweiligen Stand zeitgemäßer Forschung beein flußt und wertbedingt sind, bedarf es wohl kaum eines Hinweises, und auch darauf nicht, daß dieses Schrifttum, auch wenn es von neueren Forschungsergebnissen überholt wurde, noch mit Gewinn studiert werden kann. 43
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