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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.01.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1936-01-16
- Erscheinungsdatum
- 16.01.1936
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- Deutsch
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daß er mil der -von ihm gewonnenen geistigen Schau ohne Beteiligung an der technischen Arbeit der Formgebung bei der Planung und durch fortgesetzte beratende und kri tische Mitarbeit an der Ausführung ein Schaffen entfalten kann, das ihn zum Miturheber des entstehenden Kunstwerks macht». Die weiteren Folgerungen des Urteils, namentlich soweit sic sich auf die Strafbarkeit des Konkursvergehens beziehen, beruhen also darauf, ob im betressenden Fall der Betriebsinhaber mit Recht oder Unrecht annehmen durfte, daß chm das Urheberrecht gehöre oder nicht. Schutz von Zeitschristentitcln gegen Verwechslung. Die Fälle, in denen verwechslungssähige Zeitungs- oder Zeitschriftentitcl in so nahe Berührung kommen, daß die Kon kurrenten sich über unlauteren Wettbewerb beklagen, sind nicht sel ten. Das Reichsgericht hatte einen solchen Streit zwischen der -Molkerei-Zeitung» und der »Süddeutschen Molkerei-Zeitung» zu entscheiden (Urt. v. 5. Nov. 1935, II 118/35, HRR. 1938 und Markenschutz und Wettbewerb 1936, 26). Die Zeitschriften be standen schon lange neben einander; der Streit entbrannte, als die -Süddeutsche Molkerei-Zeitung» sich in -Deutsche Molkerei-Zei tung« umbenanntc und dadurch in der Tat in engere wettbewerb liche Titclnähe zu der -Molkerei-Zeitung» rückte. Letztere klagte auf Unterlassung der Titeländerung und wurde in allen drei In stanzen abgcwiesen. Ich vermag nicht zu sagen, daß ich diese Ent scheidung als glücklich begrüßen kann. Das Reichsgericht stützt seine Entscheidung insbesondere dar auf, daß der auf Berkehrsgeltung beruhende Schutz abhängig ist von der Art der beteiligten Fachkreise, und da es sich hier um eine ausgesprochene Fachzeitschrift handelt, so sei zu berücksichtigen, daß Fachkreise genauer zu unterscheiden gewöhnt seien und mithin die -Molkerei-Zeitung» nicht mit der -Deutschen Molkerei- Zeitung» verwechseln werden, zumal letztere stets — auch in An kündigungen usw. — ihren vollen Titel mit Ortsangabe u. dgl. verwende; diese Zusätze seien ein Teil des Titels selbst, und somit spreche auch die Ausstattung des Titels mit. Verwechslungen kämen aber immer vor und seien auch bei nur entfernt einander anklin genden Bezeichnungen möglich. Diese Ausführungen erscheinen mir insofern nicht durchaus überzeugend, als sie m. E. übersehen, daß das Bestreben zur Ab kürzung sehr häufig den Titelzusatz im Verkehr wcglassen wird, wenn die Verkehrskreise von den beiden Blättern sprechen; ferner daß das »Deutsche» (statt »Süddeutsche») eine so allgemeine Be zeichnung ist, daß Verwechslungen mit -Molkerei-Zeitung- schlecht hin unvermeidlich sind; außerdem war dem Gericht, wie aus dem Urteil zu ersehen ist, schon vorgetragen worden, daß sehr viele neue und noch unbewanderte Kreise des Reichsnährstandes zu Inter essenten des Molkereigcwerbes geworden sind, von denen man noch keineswegs die fachmännische Unterscheidungsgewohnheit für ähnlich klingende Titel erwarten könne. Insbesondere aber kom men doch hier die Inserenten als sehr wichtige Interessentenkreise hinzu. Bei solcher Sachlage darf man m. E. die schon vorgckom- menen Verwechslungen, obwohl sie für sich allein nicht maßgebend sind, doch nicht so leicht nehmen. Es ist ein Unterschied, ob wissen schaftliche Kreise die Titel ihrer Fachblättcr zu unterscheiden ha ben, oder ob es Kreise sind, die nicht an so scharfe Beobachtung in Schrifttumsdingcn gewöhnt sind. Auch die vom Reichsgericht her- angczogene Ähnlichkeit von Filmtiteln vermag hier seine Ansicht m. E. nicht zu stützen, und es überschätzt die Unterscheidungs- sähigkeit gerade der im vorliegenden Fall beteiligten Verkehrs- kreisc, wenn das Urteil die durch die Umbenennung erzielte große Spannweite des neuen Zeitschristentitcls als nebensächlich be trachtet. Auch scheint mir das in der Umbenennung liegende be wußte Wettbewerbsmoment nicht entsprechend eingeschätzt, wenn es mit der Bemerkung abgetan wird, eine bewußte Herbeiführung der Verwechslungsgefahr könne nicht vorliegen, -da die objektive Berwechslungsgefahr bedenkenfrei verneint ist». Als positiver Satz für den Zcitschriftcntitclschutz ist trotzdem aus dem Urteil herauszulcscn, daß eine an sich, d. h. von Anfang an nicht schutzfähige Bezeichnung durch Berkehrsgcltung schutz fähig, d. h. kennzeichnend für die Herkunft aus einem bestimmten Betriebe, werden kann. Ob das jeweils der Fall ist, hängt von den Umständen ab und muß aus Grund dieser Umstände des ein zelnen Falles untersucht werden. Musik-Nachrichten Zum Notenhandel zugelaffene Firmen Der Neichsverband der Deutschen Musikalienhändler, Fach- verband k' der Neichsmusikkammer, macht darauf aufmerksam, das; Firmen, die ihre Stammrollengebühr in Höhe von NM 5.— für die Zeit vom 1. Juli 1935 bis 3V. Juni 1036 b i s z u m 2 0. I a n u a r 1936 nicht entrichtet haben, im »Verzeichnis der zum Noteuhandel zugelassenen Firmen« gestrichen werden müssen. Damit entfällt für die Betreffenden die Berechtigung, den Noteuhandel weiter zu be treiben. Die Gebühr ist zu überweisen auf das Postscheck-Konto des Neichsverbandes der Deutschen Musikalienhändler Leipzig 68 992. Internat. Kongreß der Autoren und Komponisten Wie der »Musikalienhandel« mitteilt, hat trotz des Verbotes, nach dem Tagungen und Kongresse im Jahre 1936 wegen der Olympi schen Spiele nicht nach Berlin einberufen werden dürfen, das Neichs- ministerium für Volksaufklärung und Propaganda auf Grund des Vorschlags der Deutschen Kongrefizentrale - Berlin entschieden, das; der Kongreß der Lonköckeration International? cie8 Loeietes cl'^uteuis et Lompositeurs im Mai oder Juni 1936 in Berlin und München stattfindet. Den ausländischen Kongreßteilnehmern soll dadurch Ge legenheit gegeben werden, die Hauptstadt des Reiches und die Haupt stadt der Bewegung kennenzulernen. Der musikalische Teil der Olympischen Spiele Der musikalische Teil des künstlerischen Rahmenprogramms der Olympischen Spiele in Berlin ist nach einer Mitteilung der »Zeit schrift für Musik« jetzt in den wesentlichen Zügen festgelegt worden. Am Donnerstag, 13. August, wird auf der Tietrich-Eckart-Freilicht- bühne Händels »Herakles« aufgeführt werden. Eine öffentliche Gene ralprobe findet dafür einige Tage zuvor statt. Am Sonnabend, 15. August, folgt eine Aufführung der im musikalischen Wettbewerb der Spiele preisgekrönten Werke. Am Schlußsonntag, 16. August, wird abends ebenfalls auf der Dietrich-Eckart-Freilichtbühne ein großes volkstümliches Konzert veranstaltet. Musikfeste im Jahre 1936 Am 3., 4. und 5. April 1936 findet in Baden-Baden ein Internationales zeitgenössisches Musikfest unter der Leitung des Generalmusikdirektors Herbert Albert statt. Auf dem Musikfest wird dem jungen deutschen Schaffen ein besonders breiter Raum gewährt. Daneben erscheinen junge Komponisten aus Schweden, Dänemark, der Schweiz, Frankreich, Italien, Jugoslawien und Griechenland. Sämt liche Werke sind Uraufführungen. Ihre Schöpfer haben ihr Erscheinen zugesagt. Bonn bereitet auch für Mai dieses Jahres ein Beethoven- Fest vor, bei dem erste Künstler Mitwirken. Die im vergangenen Jahre neu gegründete Nichard-Wagner- Stätte in Detmold soll auf Wunsch des Neichsstatthalters und Gauleiters vr. Alfred Meyer zu einer dauernden Einrichtung aus- gebaut werden. Ihre Aufgabe wird sein, in alljährlichen Festwochen die Kunst- und Geisteswelt des großen Bayreuther Meisters durch die gründliche Vorbereitung auf das Festspielerlebnis in Bayreuth zu erschließen. Die Richard-Wagner-Fest woche 1936 ist auf die Zeit vom 2.-7. Juni festgelegt worden. Im Mittelpunkt der Festwoche steht Richard Wagners »Ring des Nibelungen«. An den Vormittagen werden Einführungen in Dichtung und Musik ge geben, während an den Abenden das Werk selbst in seinen Haupt teilen, zum Teil szenisch, zum Teil nur musikalisch, im engsten Zu sammenhang mit den voraufgegangenen Einführungen zur Dar stellung gelangt. Mit der künstlerischen Gesamtleitung wurde wiederum Otto Daube beauftragt. Die Gesellschaft für Erneuerung der katholischen Kirchenmusik veranstaltet Anfang September die III. Internationale Woche für g e i st l i ch e M u s i k in Frankfurt a. M. Im Jahre 1036 wird unter Leitung von Generalmusikdirektor Konwitschny ein großes internationales Reg er fest in Frei- burg i. Br. stattfinden. Das für Mai 1936 in Görlitz in Aussicht genommene 22. Schlesische Musikfest mußte aus den Herbst, voraussichtlich Ende
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