Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.01.1871
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1871-01-23
- Erscheinungsdatum
- 23.01.1871
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18710123
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-187101232
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18710123
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1871
- Monat1871-01
- Tag1871-01-23
- Monat1871-01
- Jahr1871
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nichtamtlicher Theil. Die Genossenschaft dramatischer Autoren und Componisten. I. Vor Beginn des Krieges brachten dieseBlätter eine von bekann ten Bühnendichtern Unterzeichnete Einladung zur Bildung einer Ge sellschaft unter obigem Titel. Beranlassung war das neueAutoren- rcchlgesetz, welches vom 1. Januar d. I. in Kraft getreten ist, da dasselbe zwar das „Aufführungsrecht" dem Autor ausschließlich zugestand, der fast allgemeine Wunsch aber: dasselbe nur gegen Tan tieme an die Bühnenverwaltungen künftig abzugeben, aus Aussüh- rungsschwierigkeiten gestoßen war. Denn nur an einigen Hof theatern und bei wenigen größern Privatunternehmen ist ein Tan- tiömchonorar seither gebräuchlich, und zwar für den Autor äußerst günstig gewesen, während Organisation und Verkehrsusus der Mehr zahl deutscher Bühnen so vielgestaltig sich erweisen, daß ohne neue Vereinbarungen der Segen des angeführten Gesetzes ganz illusorisch werden würde- Da es dem unermüdlich thätigen interimistischen Schriftführer der Association *) gelungen ist, mehr als fünfzig der hauptsächlichst Betheiligten zur Unterschrift zu bewegen, und da er zu den Studien über den seitherigen Geschäftsgang auch die der Er fahrung entspringenden Bedenken zu sammeln Gelegenheit fand, so steht die Eröffnung des Geschäftsbetriebes schon für nächste Zeit bevor. Nachdem nun sich das Institut im Wesentlichen nach den Pariser Erfahrungen zu richten gedenkt, so bringen wir nachstehend einen Auszug aus Lacan's ,,'1'rnitö äs In löxmlntion st äs In gnrioprn- äsnos äs« tll«Mrs8", um daran eine Betrachtung der Unterschiede und Vorzüge des deutschen Entwurfes zu knüpfen, und namentlich den Hrn. Verlegern von dramatischer Literatur und drama tisch-musikalischen Werken empfehlen wir die Beachtung des selben in ihrem eigenen Interesse aufs wärmste. Von den dramatischen Autoren und die 8ovists äss autsur», oomxositsurs st säitsurs äs Musigus. Die Mehrzahl der französischen dramatischen Autoren nnd Componisten bildet jetzt (1853) eine Gesellschaft, deren Statuten aus einem Protokolle vom l>. December 1837 ersichtlich sind. Diese 8ooiölv — Genossenschaft — hat bis zur Stunde eine zu wichtige Rolle gespielt, als das; wir nicht in Kürze uns über deren Organisation auslasscn sollten. Eine geraume Zeit lang hatten im Verkehre zwischen Thcaterunternch- mern und Autoren zahlreiche Mißbräuche um sich gegriffen. Das Recht der Autoren wurde schamlos mißachtet und verletzt. Dies konnte geschehen, weil kein einziges Mittel eine Controle auszuübcn vorhanden war und weil die bezüglichen Vorschriften, zumal in den königlichen Theatern, dasselbe der Habsucht der ausbeutcnden Comediens, so zu sagen, ohne allen Schutz Preis gaben. Beaumarchais war der Erste, welcher den Anstoß gab und dem es gelang, eine Gesellschaft zu organistren; eine Societät von großer Beschrän kung, denn sic »msaßtc nur diejenigen dramatischen Autoren, welche eins oder mehrere Stücke an der llomeckis bramzui-s hatten aufführen lassen. Diese Societät verfolgte als Hauptzweck die Revision der Reglements, die Reform der Mißbräuche, suchte nach Mitteln der Ueberwachung und gegen seitigen Schutzes, ohne irgendwie an dem festen Organismus des lIisLtre b'r.intzai» rütteln, noch die Freiheit der Uebercinkünste verletzen zu wollen. Seitdem bildeten sich noch andere Gesellschaften, so z. B. eine zwischen den Autoren des lAoätre bszulvau, auf anaivger Grundlage. Diese So- cietäten hatten nur kurzen Bestand, sie zerfielen wieder und nur dann und wann tauchten specielle Verträge zwischen Autoren jeden Genres auf, ohne jedoch eine wirkliche Genossenschaft zu bilden. Sic gingen zugleich niit den eigenthiimlichcn Verhältnissen, aus denen sie hcrvorgegangcn waren, wieder zu Ende. In den Jahren vor 1829, und noch einige Zeit darnach, eristirte streng genommen keine 8oci«le fl'sutems ärainatieiues. Es gab zwar eine ge- ') Carl W. Batz, ein geborner Leipziger, jetzt als Schriftsteller am Rheine lebend. wisse ehrbare Gemeinschaft unter den einzelnen Autoren durch die Gemein samkeit der Interessen, aber ohne ein eigentliches sociales Band. Es blieb nur noch eine Einrichtung als Mittelpunkt derselben übrig und zwar die der General-Agentur, an die sich jeder Autor zu wenden hatte für den Be zug seiner Honorare in Paris oder in den Provinzen. Ein -Jeder konnte ohne Weiteres mit diesem Institute verkehren, welches durch seine Geschäfts erfahrungen und Betriebsmittel der Ohnmacht des Einzelnen Nachdruck verleihen konnte. Im Jahre 1829 hatten einige Autoren die Idee, zwar nicht eine eigentliche Societät zu gründen, jedoch Bevollmächtigte zu bezeichnen, welche sich mit der Vertretung der gemeinsamen Interessen zu befassen hätten, und zugleich sollte durch einen Abzug von den eingehende» Honorargeldern eine Cassc gegründet werden, aus der einestheils die allgemeinen Betriebs spesen, andcrntheils Unterstützungsgelder für die Partizipanten im Falle des Bedürfnisses bezahlt werden würden. Dieses Project kam am 7. März 1829 zur Ausführung. Aber in keinem einzigen der Gesellschafts-Statuten erklären die Autoren, unter einander ein gemeinsames Band zu knüpfe». ES lief alles auf eine Ernennung von 12 Mandataren hinaus nnd aus die Gründung einer UnterstützungScasse. Die General-Agentur blieb, was sie war, und arbeitete weiter für alle Autoren, ohne Unterschied, ob diese nun den neuen Statuten beigepflichtet hatten oder nicht. Dieser Stand der Dinge hat sich 1837 geändert. Unterm 9. December d. I. ist endlich eine Societät gebildet worden, von deren Bestimmungen wir nachstehend die wichtigsten folgen lassen. Der Hauptzweck der Gesellschaft soll sein: 1) die gemeinsame Wahrung der Rechte der Mitglieder gegenüber den Theater-Administratoren oder allen andern, in Geschäftsbeziehung mit ihnen Stehenden; 2) die Einziehung der Honorare zum uiedi igst möglichen Spesensatze von den Theater-Administratoren in Paris und den Departements, und die gemeinsame Zusammenlegung eines Theils dieser Bezüge; 3) die Errichtung eines Unterstützungsfonds zum Gebrauche der Mitglie der, ihrer Wittwen und Erben oder Anverwandten. An der Spitze der Societät steht ein Vorstand, welcher bevollmächtigt ist, die Geschäfte zu führe», die Gesellschaft bei Verträgen, Prozessen, Strei tigkeiten und sonstigen Verhältnissen zu vertreten, mit allen Thcatcrunter- nchmern Contracte abzuschließen, welche die Rechte der Mitglieder wahr nehmen, und ihre Ausführung zu veranlassen und zu überwachen. Er ist mit ausgedehntesten Vollmachten versehen, um alle ihm nöthig erscheinenden Schritte thun zu können. Einmal von ihm Angegangene Verbindlichkeiten werden obligatorisch für alle Theiinehmer. ES ist den Mitgliedern verboten, irgend ein Werk älter» oder neuern Ursprunges auf einem Theater auffnhren zu lassen, welches keinen Gcncral- Cvntract mit der Societät hat. Es ist ihnen gleichfalls nicht gestattet, mit den Bühnen-Adininistrationcn besondere Verträge zu ander» Conditionen abzuschließen, als diejenigen sind, welche durch die Hauptverträgc oder durch die provisorisch gemachten Zugeständnisse festgestellt sind. Die Dauer der Gesellschaft ist aus 25 Jahre festgesetzt (Art. 4.); wenn bei Ablauf dieser Periode die Auflösung nicht von zwei Dritteln der Mit glieder beantragt wird, ist die Fortführung auf weitere 25 Jahre unter glei chen Bedingungen dadurch ausgesprochen. Diese Societät ist bei ihrem Beginne lebhaft angegriffen worden. Sie hat verschiedene Kämpfe zu bestehen gehabt, a»s denen sic schließlich siegreich hervvrgegangcn ist. Wir werden im nächsten Artikel nachzuwcisen suchen, inwieweit die deutsche Genossenschaft dramatischer Autoren und Eomponisten auf den französischen Vorgang einzugehen für rathsam gehalten hat. Theure Zeitungen. Durch den neuen Zeitungsvertrag mit England ist das Porto deutscher Zeitungen und deshalb auch der Abonnementspreis der selben um fast 25 gestiegen, ein Preis, der den Absatz deutscher Zeitungen nicht nur in England, sondern nach allen überseeischen Ländern hin so vertheuert, daß man es wie ein Verbot betrachten kann. Wer die Schuld dieses Vertrags trägt, möchten deutsche Zei tungen zu ermitteln wohl thun. Es ist eine unverantwortliche Schwachköpfigkeit, fast eine Kalamität. Zieht man in Betracht, daß England stets darauf bedacht ist, für seine R6v8-p»xsr8 weitere und billigere Cirkcl zu erringen, damit seine Ideen überallhin drin-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder