Erscheint aut« Sonntags täglich. — Vis früh S UHr eingehende Anzeigen kommen in der nächsten Nummer zur Aufnahme. Börsenblatt Beiträge für das Börsenblatt find an cie Redaction — Anzeigen aber an die Expedition desselben, zu senden. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des BörsenvereinS der Deutschen Buchhändler. ck. 72. Leipzig, Donnerstag den 80. März. 1871. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Auch in der nächsten Ostermesse soll eine am 5. Mai beginnende und am 13. Mai endende Ausstellung von neuen Dächern, Musikalien und Kunstsachen im untern, links vom Eingang bclegenen Saale des Börsengebäudes stattfinden. Um den Ausstellungen eine immer größere Bedeutung zu verschaffen und der Ordnung wegen haben wir die nachfolgenden Bestimmungen getroffen: 8- 1. Alle Erzeugnisse des Buch-, Musikalien- und Kunsthandels, nicht minder Probearbeiten von Zeichnern, Kupfer stechern, Holzschneidern, Lithographen und sonstige Artikel, welche Verkaufsgegcnstände des Buch-, Musikalien und Kunsthandels zu bilden Pflegen, werden zur Ausstellung zugelasscn. Die früher gestattete Aufstellung neuer Maschinen, Maschinentheile, Instrumente u. s. w. ist auch in diesem Jahre wegen be schränkten Raumes unzulässig. Erläuterungsweise fügen wir hinzu, daß bereits allgemein versandte und jedem Buchhändler auch ander weitig zugängliche Artikel zur Ausstellung sich im Allgemeinen nicht eignen und daß wir uns Vorbehalten, solcbc Artikel, sowie diejenigen, die ihrer Natur nach einen Zusammenhang mit der literarischenJndustrie nicht erkennen lassen, nach Befinden zurückzuweisen. Dagegen ist es erwünscht, wenn die in der Herstellung begriffenen hervorragenden Unter nehmungen (fertige Druckbogen, Illustrationen -c.), ebenso Pracht - und andere bedeutende Werke, die nur fest und baar geliefert werden, Berücksichtigung finden. Derartige Sendungen sind zu adrcssiren: an die Ausstellnngscommission in der Buchhändler-Börse. 8- 2. Allen für die Ausstellung gemachten Sendungen ist eine Begleitfactur in duplo beizufügen, auf welcher die Ordinär- und Nettopreise, sowie sonstige Bezugsbedingungen anzugcben sind. §. 3. Auf den auszustellendcn Gegenständen darf der Nettopreis nicht vermerkt sein. Hierher gehörige Anfragen nach den ihm vom Aussteller cingesandten Notizen zu beantworten, ist der von uns mit der Ausstellung beauftragte Beamte angewiesen. 8 4. Vor dem Schluß der Ausstellung, in diesem Jahr am l3. Mai, dürfen die für dieselbe gelieferten Gegenstände von Seiten der Aussteller nicht zurückgcnommcn werden. 8- ö. Das Ausstellungslocal darf seitens der Aussteller als Verkaufsstand für das Publicum nicht benutzt werden. 8- 6. Die Aussteller tragen für die von ihnen ausgestellten Gegenstände die Fracht nach und von Leipzig. Die Leitung der Ausstellung ist für die bevorstehende Ostermesse wieder Herrn Ferd. Seidel von uns übertragen worden, und sind die auszustellcnden Gegenstände spätestens bis zum 89. April an die oben angegebene Adresse einzusenden. Für später eingehende Gegenstände kann weder die Annahme, noch die zweck mäßige Aufstellung gewährleistet werden. Berlin, Bonn und Leipzig, den 7. März 187l. Der Vorstand des Äörsenvereins -er Deutschen Buchhändler. Julius Springer. Gustav Marcus. Franz Wagner. Achkindoreißigst« Jahrgang. 136