Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.03.1871
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1871-03-31
- Erscheinungsdatum
- 31.03.1871
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18710331
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-187103314
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18710331
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1871
- Monat1871-03
- Tag1871-03-31
- Monat1871-03
- Jahr1871
-
889
-
890
-
891
-
892
-
893
-
894
-
895
-
896
-
897
-
898
-
899
-
900
-
901
-
902
-
903
-
904
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Erscheint außer EonntagS täglich. — Bis früh 9 Uhr eingehende Anzeigen kommen indernächsten Nummer zur Aufnahme. Börsenblatt Beiträge für da« Börsenblatt find an oic Redaction — Anzeigenabcr an die Expedition deSseiden zu senden. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthuin des BörscnvcrcinS der Deutschen Buchhändler. ^ 73. —» Leipzig. Freitag den St. März. —- 1871. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. In der Abthcilung 6. der Eintragsrolle sind heute folgende Eintragungen bewirkt worden: Nr. 2. Ottilie verw. Freifrau von Goethe, geb. von Pogwisch, Wal ther Wolfgang Freiherr von Goethe und Wolfgang Maximilian Freiherr von Goethe durch ihren Bevollmächtigten, den König!. Preuß. Justizrath, Rechtsanwalt und Notar Hermann Riem in Berlin, melden an, daß Se. Majestät der König Friedrich Wil helm III. von Preußen ihrem Erblasser, „dem Großherzogl. Sach- sen-Weimarischcn Staatsminister Johann Wolfgang von Goethe für ihn sowie seine Erben und Cessionarien, nicht weniger dem rechtmäßigen Verleger der neuen und bereicherten Ausgabe der von Goethe'schcn Werke" unterm 23. Januar 1826 ein Privile gium dahin ertheilt habe, daß „der Druck und der Handel mit etwa auswärts veranstalteten Nachdrücken sowohl der vollständi gen neuen Ausgabe der von Goethe'schcn Werke, als wie auch einzelner Thcile oder Auszüge daraus, in sämmtlichen Provinzen" des Preußischen Staates verboten sein und „jede Entgegenhand lung dieses Privilegiums zu den gesetzlich bestimmten Entschädi gungs-Ansprüchen berechtigen und mit denjenigen Strafen belegt werden soll, welche der Nachdruck inländischer Vcrlagsartikcl und der Handel mit auswärts nachgedrucktcn Büchern nach sich zieht". Tag der Anmeldung: 27. März 1871. Nr. 3. Ottilie verw. Freifrau von Goethe, geb. von Pogwisch, Wal ther Wolfgang Freiherr von Goethe und Wolfgang Maximilian Freiherr von Goethe durch ihren Bevollmächtigten, den Königl. Preuß. Justizrath, Rechtsanwalt und Notar Hermann Riem in Berlin, melden an. daß Se. Hoheit der Herzog Ernst zu Sachsen- Coburg ihrem Erblasser, „dem Großherzogl. Sachsen-Weima- rischen wirklichen Geheimen Rath und Staatsminister Johann Wolfgang von Goethe" für die vollständige Ausgabe von dessen sämmtlichen Schriften unterm 24. September 1825 ein Privile gium dahin ertheilt habe, daß es Niemandem gestattet sein solle, „gedachte vollständige Ausgabe der Goethe'schcn Schriften ohne schriftliche Einwilligung des Verfassers oder seiner Erben oder desjenigen Verlegers, dem von dem Verfasser oder seinen Erben die Befugniß übertragen worden sehn möchte, unter welchem Titel und in welchem Format es sey, ganz oder theilweise, aufs neue drucken zu lassen und zu verkaufen oder etwaige auswärtige Nach drücke cinzuführen und zu verkaufen, Key Vermeidung der Confis- cation und sonstiger gesetzlicher Strafen". Tag der Anmeldung: 27. März 1871. Nr. 4. Ottilie verw. Freifrau von Goethe, geb. von Pogwisch, Walther Wolfgang Freiherr von Goethe und Wolfgang Maximi- Achtunddreißigstn Jahrgang. lian Freiherr von Goethe durch ihren Bevollmächtigten, dcnKönigl. Preuß. Justizrath, Rechtsanwalt und Notar Hermann Riem in Berlin, melden an, daß Se. Hoheit der Herzog Bernhard von Sachsen-Meiningen ihrem Erblasser, „dem Großherzogl. Sachscn- Weimarischen wirklichen Geheimen Rath und Staatsminister von Goethe Ercellenz in Weimar, für ihn, seine Erben und Erb nehmer" unterm 16. Deccmbcr 1825 ein ausschließliches Privile gium auf den Druck und Verkauf einer Ausgabe von dessen Wer ken letzter Hand dergestalt ertheilt habe, daß Niemand „dieselben Nachdrucken oder Nachdrucken lassen, noch auch anderwärts etwa zugclasscnen Nachdruck öffentlich verkaufen solle; alles bei Ver meidung einer Geldstrafe vonZwcihundert Thalern und dem Ver lust des gegen diesen ausdrücklichen Befehl veranstalteten oder in öffentlichen Verkehr gebrachten Nachdruckes". Tag der Anmeldung: 27. März 1871. Nr. 5. Ottilie verw. Freifrau von Goethe, geb. von Pogwisch, Walther Wolfgang Freiherr von Goethe und Wolfgang Maximilian Frei herr von Goethe durch ihren Bevollmächtigten, den Königl. Preuß. Justizrath, Rechtsanwalt und Notar Hermann Riem in Berlin, melden an, daß Se. Königl. Hoheit der Großherzog Georg von Mecklenburg-Strelitz ihrem Erblasser, „dem Großherzogl. Sachscn- Weimarischen Staatsminister Johann Wolfgang von Goethe in Weimar" für eine neue vollständige Ausgabe von dessen Wer ken unterm 21. April 1825 ein ausschließliches Privilegium der gestalt verliehen habe, „daß Niemand, wer es auch sey, sich unter fangen soll, diese Werke nachzudrucken oder Nachdrucken zu lassen, oder auch einen anderswo veranstalteten Nachdruck derselben in den Handel zu bringen und zu verbreiten" bei Vermeidung der Confiscation des Nachdrucks und einer Geldstrafe von fünfzig Reichsthalern für jedes Eremplar und daß „wie dieses Privi legium sich auf die Leibes-Erben des Staatsministcrs von Goethe ausdrücklich erstrecken soll, es in dem Werth und in der Wirksam keit desselben keinen Unterschied machen soll, ob die Herausgabe im Selbstverläge stattfindet, oder ob solche irgend einem Verle ger von dem Privilcgirteu übertragen wird". Tag der Anmeldung: 27. März 1871. Nr. 6. Ottilie verw. Freifrau von Goethe, geb. vonPogwisch, Wal ther Wolfgang Freiherr von Goethe und Wolfgang Marimilian Freiherr von Goethe durch ihren Bevollmächtigten, den Königl. Preuß. Justizrath, Rechtsanwalt und Notar Hermann Niem in Berlin, melden an, daß Se. Hoheit Leopold Friedrich, Herzog zu Anhalt-Dessau ihrem Erblasser, „dem Großherzogl. Sächsischen Staatsminister von Goethe für sich, feine Erben und Erbnchmer" für die vollständige kritische Ausgabe von dessen Werken am 11. Februar 1826 ein Privilegium dahin ertheilt habe, „daß, bei 138
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht