Erscheint außer Sonntags täglich. — Bi« früh S Uhr eingehende Anzeigen kommen in dernächsten Nummer zur Aufnahme. Börsenblatt sür den Beiträge für daS Börsenblatt find an die Redaction — Anzeigen aber an die Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigcnthum des BörscnvcreinS der Deutschen Buchhändler. Leipzig, Mittwoch den 5. April. 1871. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Nachstehend bringen wir die Geschäftsordnung sür die Buchhändlermesse zur Kenntlich, wie solche nach dem Beschlüsse der Cantate-Versammlung vom Jahre 1866 bis auf Weiteres maßgebend sein soll. 1) Der Börsenvorstand beginnt seine regelmäßigen Ostermeß - Sitzungen, sofern der Vorsteher nicht frühere Zusammenkünfte anberaumt, spätestens am Donnerstag Vormittag vor Cantate. 2) Die Mitglieder des Rechnungsausschusses haben ihr Eintreffen in Leipzig so einzurichten, daß ihre Con- ferenzen am Sonnabend Vormittag ihren Anfang nehmen können; Nachmittags sollen diejenigen der übrigen Ausschüsse folgen. Es werden an die Ausschußmitglieder mindestens 14 Tage vorher besondere Einladungen von Seiten des Börsen- archivariats ergehen; wer am Erscheinen verhindert sein sollte, hat das Archivariat bis Mittwoch vor Cantate davon in Kenntniß zu setzen. 3) Die Hauptversammlung findet wie seither am Cantate-Sonntag Vormittags t49 Uhr statt; wer bis 9 Uhr nicht erschienen ist, verliert für diesmal seine Berechtigung zum Wählen; unentschuldigt Ausbleibcnde verfallen in eine Geld buße von 1 Thaler. Noch während der Dauer der Hauptversammlung hat das Auszählen der Stimmzettel stattzufinden, derart daß womöglich noch vor dem Schluß der Versammlung sämmtliche Namen der Neugewählten, jedenfalls aber das neue Vorstandsmitglied und sein Stellvertreter proclamirt werden können. 4) Der große Börsensaal wird zum Zweck der Abrechnung vor Cantate nicht geöffnet; erst Montag nach Cantate, den 8. Mai beginnt das Abrechnnngsgeschäft und soll dasselbe an diesem und den folgenden Tagen von früh 8 Uhr bis Nachmittags 1 Uhr dauern. Um 1 Uhr wird der Saal geschlossen. Es haben die sämmtlichen Leipziger Commissionäre sich an diesen Tagesstunden auf der Börse zur Abrechnung einznfinden. Die auswärtigen Sortimentshaildlnngen werden ausdrücklich auf diese Bestimmung im wohlverstandenen eigenen Interesse mit dem Bedeuten hingewiesen, für rechtzeitige Einsendung der Zahlungslisten, genau bis zu den ihnen von ihren Commis sionären bczeichneten Tagen besorgt zu sein, um jenen das pünktliche Erscheinen auf der Börse zu ermöglichen. 5) Jeder, welcher für Fremde abrechnen und Gelder in Empfang nehmen will, hat vorher eine Vollmacht, in doppelten Exemplaren vollzogen und die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers von dessen Leipziger Kommis sionär bescheinigt, beim Archivar (während der Messe im Börscngebäude anwesend) cinzureichcn; davon wird das eine Exemplar abgestempclt zurückgegeben, das andere aber zu den Acten genommen. 6) Nur Börsenmitglieder sind berechtigt, Geschäfte auf der Börse zu besorgen. 7) Bei den Meßzahlungen sind nur zulässig: klingend Courant oder königl. sächsische und preußische Cassen-An- weisungen, auch Noten der Leipziger und der Sächsischen Bank, sowie Banknoten von zehn Thalern und darüber derjenigen Geldinstitute, welche Einlösungsstellen in Leipzig errichtet haben. Berlin, Bonn und Leipzig, den 29. März 1871. Der Vorstand -es Börsenvereins -er Deutschen Duchhän-ler. Julius Springer. Gustav Marcus. Franz Wagner. Achtunddnißigster Jahrgang. 146