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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.04.1871
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1871-04-05
- Erscheinungsdatum
- 05.04.1871
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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JL 77, 5. April. Nichtamtlicher Theil. 951 Ich gebe ihm dagegen 6. eine bedeutend gesteigerte Einnahme. Ein Commissionär, wie es deren z. B. in Leipzig gibt, mit 80 Committenten würde, wenn ich, den jetzigen Baar- und Rechnungsverkehr zusam mennehmend, pro Committent 4000 Thlr. netto annehme, allein an Proccnten, ohne directen Einsatz seines eigenen Vermögens, nahezu 20,000 Thlr. verdienen, abgesehen von Frcieremplaren, risicolosen Partiebezügen rc., bloß durch die 31h vom Sortimenter und 31h vom Verleger. Außerdem bleiben ihm noch Commissionshonorar von seinen Verleger- Committenten, Emballage-Conto und eine wenn auch ver ringerte Auslieferungsgebühr. Den Gesammtbuchhandel lasse ich bestehen, wie er jetzt ist, mit Commissionsplätzen, Commissionären, Leipziger rc. Auslieferungs lager, Börsengemeinschaft, ä cond.-Scndungen und Disponircn, Bestellanstalt, Circularen, Adreßbuch undBörsenblatt. Letzterem gebe ich sogar eine sehr erhöhte Bedeutung, die dann, um alles zu sagen, auch eine Besserstellung der Redaction in sich schließen würde. Ich wünsche nämlich zum Börsenblatt einen wissenschaftlich geordneten Wahlzettel, dessen Jnscrtionsgebühren nicht viel theurer sein dürfen, als die des jetzigen Börsenblatts. Der Abonnements- Preis kann dafür bedeutend erhöht werden. Der Verleger erspart dadurch die theuren Circulare und die theuren jetzigen Wahlzettcl. Der Sortimenter wird für das Börsenblatt mit Vergnügen das Doppelte geben, wenn er sich nicht mehr aus den Tausenden von Circularen und Wahlzetteln das Seinige mühsam auszusuchen braucht. Die Redaction müßte natürlich für die ver mehrte Arbeit entschädigt oder vergrößert werden. Dem Gesammtbuchhandel gebe ich hoffentlich eine größere So lidität, denn leichtsinnige Etablissements werden unmöglich, da es dem Commissionär, dem Buchhändler-Banquier, wie er dann zu nennen wäre, nicht passen wird, bei ganz geringem Absatz oder schlechten Garantien mit einem Sortimenter zu arbeiten. Also ich werfe hinaus den faulen Credit, den anderthalbjährigen Credit und schließlich auch in etwa die Ostermesse. Es hat mich befremdet, wie Hr. E. in Nr. 71 den Aussatz in Nr. 58 bewundern kann. Ich habe mich begnügt, nur einige Mängel nachzuweisen, um des einen Grundgedankens willen, muß aber doch sonst dem Herrn beistimmen, welcher einfach antwortete: „Paule, du rasest." Deshalb will ich aber hiermit constatiren, daß die Aufsätze in Nr. 30 und 58 nur Veranlassung gewesen sind, meine Vorschläge zu veröffentlichen, die ich schon vor zwei Jahren erfah renen Collegcn mitgetheilt. Von diesen wurden sie gebilligt. Meine Wünsche gehen zunächst nur dahin, daß sich eine Dis- cussion über meine Vorschläge erhebe. Das ausgesprochene Prinzip ist sehr einfach, Alle profitiren durch die Vertheilung der Boni- ficationen und Lasten, und hauptsächlich durch Ersparniß an Zeit, Arbeit, Personal und Material. Werden aber die Vorschläge gut befunden, oder noch bessere dazu gemacht, dann ist es Sache der Leipziger Herren CommissionLre, die Sache durch Erlassung von Circularen an Verleger und Sorti menter praktisch zu machen, denn ihnen erwächst zunächst der d i - recte erhöhte klingende Verdienst, und endlich ist es Sache des Börsenvorstandes, die gewünschte und nothwendige Vergrößerung des Börsenblattes in Angriff zu nehmen. Viäosnt! Zu weiterer Aufklärung bin ich bereit. X. Anmerkung I. Um gleich einem etwaigen Einwurs zu begegnen, daß der Verleger unter solchen Umständen das directc Absatzgebiet, zumal be hufs Inserate nicht genügend kennen lerne, so bemerke ich, daß dieser Uebel- stand sofort wegfällt, wenn die Commijsionäre ihrem Bestellzettel an den Verleger zur Notiz für denselben, die Original-Bestellzettel der L-ortimentcr beifügen. Natürlich würde es dabei aus die Vereinbarung zwischen Verleger und Commissivnshandlung ankommcn, ob die sich aus den Originalbestel lungen ergebenden Partievortheile für letztere Wegfällen sollen, und dafür derselben vielleicht von vornherein etwa 41H Bonification bewilligt werden. Von vornherein selbstverständlich ist cs aber, daß sich die Commissionshand- lung nicht nachträglich Frcicremplare aus dem Absatz gutschreibcn darf, indem dadurch der Verleger zu stark benachlbeiligt würde. — Auch die Schnel ligkeit im Efsectuiren der Bestellungen wird durchaus nicht leiden. An den Commissionsplätzen bleibt sie ev ipso dieselbe; directc Bestellungen sind nicht ausgeschlossen, sei es gegen Baarzahlung in Leipzig, gegen Post- nachnahmc, sei es, daß die 0 ommissiouLre von vornherein erklären und als Norm festsetzen, directc Bestellungen ihrer Committenten etwa bis zur Höhe von 20—100 Thlr. u. w. dürften ihnen belastet werden. Anmerkung li. Um ein Beispiel zu geben, daß der Sortimenter und Verleger durch die der Commissionsbandlung zu gewährenden 3nichts verlieren, diene Folgendes: Bei einem Netto-Absatz von 4000 Thlr. zahlt der Sortimenter also 4120 Thlr. Darauf zahlt er quartaliter 1000 Thlr.: 1000 Thlr. am 1. April mit 51H gutge schrieben machen bis zum 1. Januar 1037 Thlr- 15 Ngr. 1000 Thlr. am 1. Juli mit 51H gutge schrieben machen bis zum 1. Januar 1025 „ — „ 1000 Thlr. am 1. October mit 5gh gutgc- schrieben machen bis zum 1. Januar 1012 „ 15 „ 1000 Thlr. am 1. Januar 1000 „ — „ 4075 Thlr. — Ngr. Der Commissionär tostet ihm also 45 Thlr.; weniger als jetzt an directen Ansätzen für Honorar, Mesbesorgung und Ercassogebühr rc.; dafür hat er sämmtliche oben angeführten Annehmlichkeiten und Ersparnisse obendrein. Der Verleger verdient direct mehr als jetzt. 4000 Thlr. Netto-Absatz repräsentircn bei 33sh 1h Rabatt brutto 6000 Thlr. Absatz. Der Baarabsatz ist dem Verleger der liebste. Bei 33^ 1h in Rechnung pflegt man mindestens 40 1h baar zu geben. Ein Ordinärcapital von 6000 Thlr. ergäbe also gegen baar 3600 Thlr. Diese gehen in. Lause des Jahres ein. Behufs Verzinsung kann man also den 1. Juli als Mittel- Termin annchmen- 3600 mit 5 1h Zinsen vom 1. Juli ab machen am folgenden 1. Januar 3690 Thlr.« Auf die 4000 Thlr. in Rechnung empfängt er am 1. April 1000 Thlr., bonisicirt dem Commissionär 51H für U Jahr, bleibt 962 Thlr. >5 Ngr. am 1. Juli 1000 Thlr., bleibt . . . 975 „ — „ am 1. Oktober 1000 Thlr., bleibt . . 987 „ 15 „ am I. Januar 1000 „ — „ 3925 Thlr. - Ngr. Nun hat er den Commissionshandlungen zu bonisiciren auf 4000 Thlr. 3 1h . . . 120 „ 3805 Thlr. — Ngr. Der Verleger profitirt also bei allen Ersparnissen noch 115 Thlr. und hat quartaliter seine baarc Cassa, die er selbst Zinsen tragen lassen kann. Lege ich den Debit in Rechnung zu Grunde, so empfängt er zur Ostcrmesse für 4000 Thlr. Absatz, vorausgesetzt daß alles bezahlt wird, abzüglich l'/s dH Mes-agio, 3940 Thlr. Bei den Quartal-Abschlagszahlungen verliert er, wie oben gezeigt ist, an Bonification 75 Thlr in Summa, rechnet er aber für sich wieder Zinsen bis zur Messe, so verdient er 125 Tblr. bei 5 H>, hat also dann statt 3940 Thlr. ein Capital von 4050 Thlr. Für den Commissionär nehme ich an, daß er einem Committenten, der 4000 Thlr. netto absetzt, an den Posten, die Wegfällen sollen, Honorar, McßbesorgungS-Geldcr, Ercassogebühr und Geschenk bis zu 100 Thlr. an setzt. Bei der neuen Organisation verdient er 3 1h am Sortimenter, 3 1h am Verleger, in Summa 240 Thlr. Der Schwerpunkt von Obigem liegt darin, aß alles Geld sofort Zin sen trägt. Anmerkung III. Verlegern, welche die unverlangten Novascndungen nicht gern wollen fallen lassen, ist auch hierzu Gelegenheit gcbcnen. Schulz' Aoreßbuch gibt vor wie nach Auskunft, ob die Sortimenter Nova an- nehmcn. Wenn nun der Verleger sich die Originalbcstcllzettel stets vom Commissionär mit cinsenden läßt, so behält er dadurch die Absatzcontrolc, und kann die Novasendung in größerer Anzahl dem Commissionär machen, unter Angabe, wie derselbe sie unter seine Committenten vertheilen soll. Auf diese Weise kann er auch ihm direct per Post vorher zugehende Nova bestellungen erledigen, sowie überhaupt nicht efsectuirbare Bestellzettel, um dem Commissionär die Arbeit zu erleichtern, gleich an den Sortimenter selbst zurückschreiben. 146"
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