Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.08.1928
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1928-08-23
- Erscheinungsdatum
- 23.08.1928
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19280823
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192808233
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19280823
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1928
- Monat1928-08
- Tag1928-08-23
- Monat1928-08
- Jahr1928
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
196, 23. August 1928. RsdaMonsIler Teil. Börsenblatt f. b.Dtschn. Buchhandel. sönlich nur klassische Schriftsteller schätzen, aber darum müsse man doch die modernsten Bücher führen und nicht so weit gehen, Vor schriften an Käufer zu erlassen; solche Ansichten müssen auf dem Boden einer Buchhandlung mit allergrößter Vorsicht gehandhabt werden. Unter der Überschrift: »Others People's Troubles«, gibt der Bookseller einen Teil des Aufsatzes wieder, den der Verleger Rowohlt in Berlin im Börsenblatt über die Selbstkostenpreise eines Verlegers veröffentlicht hat. Das gleiche Blatt schreibt, daß die faschistische Handelsvereinigung in Italien genau festgelegt habe, was ausländische Waren in Italien kosten dürften. Für Bücher habe sie festgesetzt, daß der ausländische Buchpreis zum Tageskurs berechnet werde, und dazu 20 v. H. Aufschlag genommen werden solle. Hiernach, schreibt das Blatt, bleiben die Preise der englischen Bücher die bisherigen, die französischen Bücher werden billiger und die deutschen Bücher werden etwas erhöht werden. »Bücher sind billig« heißt die Überschrift einer kleinen Notiz in Publishers' Circular und darunter ist ein Teil des Oster-Einschlag- papieres des Börsenvereins abgebildet. Publishers' Circular schreibt dazu: »Ein solches Blatt Papier erhielten wir mit irgend einer Sendung vom deutschen Börsenverein«. Dies Blatt mit sprin genden, lesenden Häschen und abwechselnd tapetenartig mit den Wörtern: »Bücher sind billig« bedruckt, wird als Muster gezeigt: wie man es auch in England machen müsse. Aber statt der Hasen springende Löwen und mit den entsprechenden Wörtern: »Books are cheap«. Sch. Buchdruckereibesitzer-Tagungen in Köln a. Rh. — Dem im Jahre 1923 in Gothenburg abgehaltenen ersten Internationa len Buchdruckeretbesitzer- Kongreß, an dem sich 17 Staaten beteiligten, folgt am 5. September d. I. in Köln a. Rh. der zweite, der eine weit stärkere Beteiligung aufweisen wird. Vor einiger Zeit hatte in Amsterdam im engeren Kreise eine Vorbespre chung stattgefunden, wobei folgende Vorträge festgesetzt wurden: 1. Internationale Zusammenarbeit (Referenten aus England, Schwe ben und Ungarn); 2. Maßnahmen zur Erzielung der Einhaltung von Preisen (Referenten aus Holland und Amerika); 3. Restlose Ausnutzung der Betriebsmittel (Referenten aus Schweden und Frankreich): 4. Drucktechnische Neuheiten (Referenten aus Deutsch land und England); 5. Erziehung der Buchdrucker-Jugend (Refe renten aus Deutschland und Amerika); 6. Staatsbetriebe im Wett bewerb mit der privaten Druckindustrie (Referenten aus Österreich und Deutschland). Nach den einzelnen Vorträgen findet eine Aus sprache statt. Am 6. September tagt im Großen Kongreßsaal die 58. ordent liche Hauptversammlung des im Jahre 1869 in Mainz ge gründeten Deutschen Buchdrucker-Vereins. Auf der Tagesordnung stehen u. a. die Schaffung eines Reservefonds und die Einstellungspflicht von Lehrlingen. Ein Antrag vr. Friedrich Jänecke (i. Fa. Gebr. Jänecke, Hannover) und Genossen lautet: »Die Hauptversammlung wolle beschließen, die Bindung an den Preistarif wieder herzu stellen«. Dieselbe wurde bekanntlich im November 1925 infolge Einwirkung des Reichsmirtschaftsministeriums (auf Grund des Kartellgesetzes) vom Hauptvorstand des Deutschen Buchdrucker-Vereins aufgehoben. Auf der vorjährigen Hauptversammlung in Baden-Baden war be reits ein ähnlich lautender Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden. — Am 7. September findet im Kleinen Kongreßsaal der Pressa die 44. ordentliche GenossenschaftsversammlungderDeut- schen Buchdrucker-Berufsgenossenschaft statt. Auf der Tagesordnung steht u. a. die Gründung einer Unsallversiche- rungsanstalt. — Am gleichen Tage wird im Kölner Saal der Pressa auch die 28. ordentliche Hauptversammlung der Feuer versicherungs-Genossenschaft für das Buchge werbe abgehalten. — Der Internationale Buchdrucker-Kongreß wie auch die Hauptversammlung des Deutschen Buchdrucker-Vereins sind von einer Reihe festlicher Veranstaltungen umrahmt; u. a. ist eine Nheinfahrt ab Königswinter nach Remagen und zurück bis Köln vorgesehen. Verkelrrsnackr'lckten. Drucksachen zu ermäßigter Gebühr (s. zuletzt Nr. 91). — Vom 1. September an sind auch im Verkehr mit der Republik Costa rte a Zeitungen und Zeitschriften, die unmittelbar vom Verleger abgesandt werden, geheftete und gebundene Bücher, die nicht zu An kündigungen oder Anpreisungen dienen sollen, sowie literarische und wissenschaftliche Werke, die zwischen gelehrten Anstalten ausgewech selt werden, zu der ermäßigten Gebühr (für je 100 § 5 Rpf.) zugelassen. ZeitungS-Verlagsstücke im Verkehr mit der Freien Stadt Dan zig. — Die Vorschrift, daß zu den Anmeldungen von gewöhnlichen Verlagsstücken für jeden Bezieher eine besondere Lieferkarte aus- zufertigen ist (s. Bbl. Nr. 95 u. 102), gilt mit Wirkung vom 1. Okto ber an auch für den Verkehr mit der Freien Stadt Danzig. Aufbrauch alter Briefumschläge. — Nach unseren Erfahrungen ist mit einer Verlängerung der am 30. September 1928 ablaufen den Frist für den Aufbrauch unzulässiger Briefumschläge nicht zu rechnen. Uber die Verwendungsmöglichkeit unzulässiger Brief umschläge gibt das Neichspostministerium unterm 9. August 1928 folgenden Bescheid: »Es würde keinen Bedenken unterliegen, wenn nach Ablauf der für den Aufbrauch von Briefumschlägen mit unvorschriftsmäßigem Aufdruck gestellten Frist etwa noch vorhandene unzulässige Brief umschläge in der Weise verwendet werden, daß die Aufschrift auf die Verschlußseite des Umschlags, über die Verschlußklappe hinweg, gesetzt wird. Voraussetzung ist jedoch, daß die Deutlichkeit der Auf schrift sowie das Anbringen der Stempelabdrucke und der postdienst lichen Vermerke dadurch nicht beeinträchtigt werden«. Wie müssen Briefumschläge in Zukunft aussehen? — Da die Postanstalten die Bestimmungen über die Erfordernisse der Brief umschläge usw. verschieben auslcgen, werden nachstehend nochmals die Vorschriften über die Anordnung von Ausdrucken auf der Außen seite der Briefsendungen aufgeführt: 1. Bei gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefsendungen sollen A b s e n d e r a n g a b e n sowie Werbeanzeigen auf die Rückseite und das linke Drittel der Vorderseite der Briefumschläge usw. beschränkt bleiben. Zu den Brief sendungen zählen hierbei Briefe, Drucksachen, Warenproben, Ge schäftspapiere, Mischsendungen, Briefpäckchen sowie sonstige Päckchen. Die Bestimmungen beziehen sich nicht nur auf Briefumschläge, son dern auch auf Streifbänder (für Drucksachen), Taschen (für Waren proben), aufzuklebende Anschriftzettel u. dgl. 2. Umschläge usw. mit Aufdrucken, die sich über die ganze Rück seite erstrecken, müssen am oberen Rand der Rückseite einen min destens 2^ Zentimeter breiten freien Raum haben. Der freie Raum an dieser Stelle wirb postseitig nicht in Anspruch genommen, wenn sich auf der Rückseite nur Absenderangaben befinden oder an anderer Stelle der Rückseite ein entsprechend großer Raum frei gelassen ist. 3. Damit die Deutlichkeit des Maschinenstempels bet den noch vielfach im Gebrauch befindlichen Stempelmaschinen mit über die ganze Breite des Umschlags laufendem Stempel nicht beeinträchtigt wird, wird den Versendern nahegelegt, auch auf der Vorderseite den ganzen oberen Rand in einer Breite von etwa 3,5 Zentimenter von allen Angaben frei zu lassen. Briefumschläge, bei denen diese An regung nicht berücksichtigt ist, werden jedoch nicht beanstandet, auch nicht nach Ablauf der Frist, die für den Aufbrauch unzulässiger Briefumschläge usw. gewährt ist. 4. Für Fensterbriefe besteht folgende Ausnahme: Umschläge mit einem Fenster, das in das linke Drittel der Vorderseite hineinragt, können bis auf weiteres in dem Raum oberhalb des Fensters bis zur Hälfte des Umschlags und in dem Raum unterhalb des Fensters bis zum linken Drittel des Umschlags mit Absenderangaben und Werbeanzeigen bedruckt werden. Die Anschrift kann in der ganzen Breite des Fensters erscheinen. ?ersonalnaclirlckterr. Jubiläum in der Geschäftsstelle des BörsenvercinS. — Herr Paul Friedrich ist am 24. August 28 Jahre im Sekretariat der Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig tätig. Durch unermüdlichen Kleist, größte Zuverlässigkeit und Pflichttreue ist es ihm gelungen, sich das Vertrauen der Leitung des Börsenvereins und die Wertschätzung seiner Mitarbeiter zu er werben. An seinem Ehrentage wird dem Jubilar in Anerkennung der verdienstvollen Mitarbeit das Ehrenzeichen des Buchhandels in Bronze und bas der Handelskammer in Bronze verliehen werden. Möge es Herrn Friedrich vergönnt sein, in voller Gesundheit seiner Tätigkeit noch lange Jahre nachzugehen. Gestorben: am s. August Herr William Hesse r, Seniorchef der Firma W. Hesser L Sons, Limited in Cambridge. 1878 erössnete der Verstorbene eine kleine Buch- und Zeit- schristcnhandlung verbunden mit Schretbmaterialienhandlung. Sein Hauptbestreben ging vorerst dahin, Beziehungen mit den Schulen und später auch mit der Universität anzuknitpsen. Nach hartem S47
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder