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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.04.1871
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1871-04-19
- Erscheinungsdatum
- 19.04.1871
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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„doppelter Buchhalter" als eine buchhändlerische Merkwürdigkeit betrachtet wurde, liegt nicht allzu fern hinter uns und noch heule ist selten ein Sortimenter im Stande, sich einen sichern, detaillirtcn Ueberblick über sein Geschäft ohne sehr große Mühe zu verschaffen. Die Summen der im Geschäftsjahre bezogenen Bücher, die Summe der abgesehten Bücher, die Summe des Baarverkaufes und der Außenstände, die Summe seiner Geschäftsunkosten und endlich den wahren Nctto-Neingewinn, den sein Geschäft abgeworfen hat, kennt er nicht. Er versichert sein Lager nach muthmaßlicher Schätzung gegen Fcuersgefahr, er verläßt sich hinsichtlich der Summe seines Umsatzes auf das Cassabuch; Lager-Conto, Gewinn - und Verlust- Conto, Debitoren- sowie Creditoren-Conto und Bilanz sind auf dem Comptoir eines Sortimenters unbekannte Größen, und hinsicht lich der Deckung seiner Ostermeß-Verpflichtungen schaut er in seinen Geldschrank und auf die Gutschriften seines Banqniers- Was ist aber die wesentlichste Ursache dieser den elementaren Gesetzen der Geschäftsführung widersprechenden Usancen? — Lediglich der Mangel an Zeit zur Führung derartiger geordneter Bücher, lediglich das Znrückschrecken vor einer in der bisherigen Geschäftsorganisation beruhenden außerordentlich umständlichen, noch weiteren Ver mehrung der schriftlichen Arbeiten. Man denke nur, daß, um ein Lager-Conto zu bilden, sämmtliche Facturen eines Geschäftsjahres zusammengestellt, und auf dieses Conto zur Last getragen und — nach den Prinzipien der doppelten Buchhaltung — den Verlcger- Conteu gutgeschrieben werden müßten! — Auch hierin würde durch Einführung unserer sehr vereinfachten Gcschäftsnormen dem Sorti menter Gelegenheit, d. i. Zeit geboten werden, ein wirkliches „Hauptbuch" zu führen, welches ihm jeden Augenblick über „Soll und Haben" bis auf den Pfennig Aufschluß erthcilen würde und mit dem er auch dem Handelsgesetzbuch frei ins Auge schauen könnte. Gewiß auch ein Moment, welches auf die bisherigen Ge schäftsnormen des Buchhandels ein nichts weniger als günstiges Streiflicht wirft und zu Reformen drängt! Welcher Art nun aber auch diese Reformen sein werden; ob unser System oder das des Hrn. X. oder das eines beliebigen Ande ren als am geeignetsten zur praktischen Einführung erachtet wird; diese Frage ist für uns untergeordneter Natur, wenn nur durch die selben der Buchhandel von dem Alp seiner jetzigeil Geschäflsorgani- sation erlöst, von dem Götzen befreit wird, dem der Sortimenter drei Vierthcile seiner Zeit nutzlos opfern muß, die er in einer für alle Th eile gewinnbringenden Thätigkeit am Ladentisch und im Kundenverkehr verwenden könnte! 2. X. Um die praktische Durchführbarkeit meiner Reformvorschläge darzuthun, scheint es mir nothwendig, jede Einrede möglichst gleich zu widerlegen. Hr. I. S. inL. meint im Börsenblatt Nr 81, die allgemeine Durchführung dürfte jedenfalls an der Risic o frage der Commissio- näre scheitern. Dem gegenüber muß ich nochmals entschieden be tonen, daß die Quartal-Anzahlungen einen Fundamentalsatz meiner Vorschläge bilden, an dem die Herren Commissionäre fest- halten müssen und werden. Sollten dieselben dagegen Handlungen, die gar keine kaufmännischen Garantien bieten können, obschon deren Ausmerzung eine Wohlthat wäre, dennoch Credit schenken wollen, vn beus, so dürfen sie auch mit Recht eine größere Provi sion solchen Geschäften gegenüber beanspruchen. Im kaufmännischen Leben ist es überall so. Bei größerem Risico größeres Verdienst. Sind die Vorschläge überhaupt durchführbar, so sind sie es nur dann, wenn sie allgemein durchgeführt werden, sonst gibt es Kon fusion mehr als jetzt und doppelte Arbeit. Nur wenn der ganze Bedarf entnommen wird, kann der Commissionär gegen geringen Procentsatz ersprießlich arbeiten, kann er überhaupt die Vorschläge wirklich durchführen. Außer den Ratenzahlungen verriirgert auch das möglich werdende häufige Remittiren sein Risico. Nach meiner Ansicht liegt deshalb hierin die allergeringste Schwierigkeit. Am ehesten praktisch gemacht werden die Reformvorschläge, wenn die Herren Commissionäre die Sache in die Hand nehmen, auf der an dern Seite aber würde die Sache sehr gewinnen, wenn einzelne be deutende Verleger die Initiative ergriffen, und, ohne sich vor läufig zu verpflichten, offen erklärten, daß sie die Pläne billigten und event. danach zu verfahren bereit wären. Zu weiterer Besprechung gäbe die Ostermeßzusammenkunft passende Gelegenheit. Ich glaube annehmen zu dürfen, daß Hr. I. S. meinen zweiten Aufsatz in Nr. 77 noch nicht gelesen, als er oben erwähnten Ein wand erhob. Es sollte mich übrigens freuen, wenn sich eine weitere Discussion erhöbe, nicht bloß im Börsenblatt, das würde schließlich doch zu umständlich werden, sondern auch in einzelnen Kreisen von Kollegen selbst. Vielleicht dürfte es sich auch empfehlen, wenn der Börsenvorstand eine Commission mit der Begutachtung der einzelnen Reformvorschläge beauftragte. Ihre Brauchbarkeit würde sich dadurch am ehesten feststellen lassen, zumal auch, ob z. B. nicht für den Anfang den Commissionären ein größerer Procenlsatz vom Sortimenter und Verleger zu bewilligen sei, ob 5hg Zinsen für die ä Conto-Zahlungen genügen, ob nicht vielleicht für letztere dem Commissionär ltzh mehr zu vergüten sei rc.; Fragen, die in zweiter Linie nach Annahme des Grundgedankens festzustellen wären. X. XI. Ohne mich, da mir hierzu leider nicht die genügende Zeit zu Gebote steht, auf eine eingehende Beurtheilung der in Nr. 58 und 71 des Börsenblattes unter Artikel II. und III. zur Sprache ge brachten Rcformvorschläge weiter einzulassen und die Entscheidung darüber, welchem derselben der Vorrang einzuräumen, competentern Stimmen anhcimgebend, beschränke ich mich auf die nachfolgenden durch den neuen in Nr. 77 des Börsenblattes enthaltenen Artikel des Hrn. X. provocirten wenigen Bemerkungen. Hr. X. gibt hier u. a. sein Befremden zu erkennen, wie ich den Aufsatz in Nr. 58 habe bewundern können, knüpft daran die Behauptung, die Mängel dieses Aufsatzes nachgewiesen zu haben, was sich übrigens, soviel ich sehe, auf eine bloße Aufzählung der vermeintlichen Mängel be schränkt , und schließt den betreffenden Passus mit der Wiederholung des vernichtenden Ausspruches „Paule, du rasest". Wiewohl ich nun in Abrede stellen muß, dem von Hrn. Z. mitgetheilten Plane geradezu Bewunderung gezollt zu haben, gebe ich zu, daß ich mich so zu sagen ä oorxs xoräu seinem Projecte angeschlossen habe. Warum auch nicht? Es geschah ja allein „um des Grundgedankens willen", dessen Zweckmäßigkeit mir so sehr einleuchtcte, daß ich meiner Freude über denselben glaubte unverhohlen Ausdruck geben zu dürfen. Wäre Hr. X. schon vor 2 Jahren mit seinem Plane hervorgctrctcn, so würde ich vermuthlich dasselbe gethan hat cn, denn offenbar laufen im Wesentlichen, d. h. in der Idee der Reducirung der vielen Buchhändlerconten auf ein Minimum, die beiden Pläne auf das selbe hinaus; dem Hrn. Z. aber muß jedenfalls die Priorität der Veröffentlichung zucrkannt werden. Die Details seines Planes gegen die Beschuldigung der Unbrauchbarkeit in Schuh zu nehmen, muß billigerweise seinem eigenen Gutdünken überlassen bleiben. Viag nun in der Folge der eine oder der andere Plan vom Gesammt- buchhandel gutgeheißen und ins Leben gerufen werden, immer werde ich dies als ein freudiges Ereigniß, als einen wesentlichen Fortschritt im deutschen Buchhandel willkommen heißen. 166*
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