Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.07.1885
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1885-07-04
- Erscheinungsdatum
- 04.07.1885
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18850704
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188507047
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18850704
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1885
- Monat1885-07
- Tag1885-07-04
- Monat1885-07
- Jahr1885
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Sprechsaal. Hk 152, 4. Juli. 3151 prechsaal. In Sachen Nachdrucksprozeß. (S. Börsenbl. Nr. 147 v. 29. Juni I88b.) Nach dem Berich: wurde 8. deshalb ver urteilt, „weil er beim Ankauf des betreffenden Manuskripts nicht diejenige Sorgfalt geübt habe, welche nötig gewesen, um die Möglichkeit eines Nachdrucks auszuschließen; daß er mithin fahrlässig gehandelt habe." Es sei gestattet hierzu einiges zu bemerken. Welcher Verleger wäre im stände, wenn ihm ein Manuskript schönwissenschaftlichen In halts angeboten wird, zu entscheiden, ob dies Original, Bearbeitung oder Plagiat ist? Nur der Zufall, daß er sich eines ähnlichen Stoffes erinnert, könnte ihn darauf führen, dergleichen schon früher gelesen zu haben. Wie häufig kommt es vor, daß Theaterstücke ausgeführt werden, deren Verfassern erst nach Monaten nachgewiesen wird, daß sie ans fremden Quellen geschöpft; und in meiner eigenen Praxis als Feuilleton-Redakteur ist es mir mehrfach vor gekommen, daß erst meine Leser dahinterkamen, den neuen Roman vor Jahren gelesen zu haben, und so entpuppte sich denn gewöhnlich die als Original bezahlte Arbeit als eine Bearbeitung eines vor 20, 30 Jahren in Frankreich, Eng land oder Amerika erschienenen Romans; ja es ist vorgekommen, daß Zeitungen die dritte oder vierte Bearbeitung solcher Romane aus ver schiedenen Federn zu verschiedenen Zeiten in der Meinung gebracht haben, sie hätten eine Originalarbeit bezahlt und publiziert. Wenn auch der Verleger im allgemeinen die einschlägige Litteratur kennen muß, mit der er sich beschäftigt, so möchte ich denjenigen sehen, der von sich behaupten könnte, den In halt aller Romane zu kennen, so daß er zu entscheiden im stände wäre, ob die angebotene Jugendschrift bereits als Roman gedruckt ist oder nicht. Der Verleger muß sich in erster Reihe auf die Ehrlichkeit des Autors verlassen, von dem er nicht nur verlangen kann, daß er sich über den Ursprung des behandelten Stoffes ihm gegenüber offen ausspreche, sondern auch, daß er den Anstand besitzt, auf dem Titel anzugeben, was er als Jugendjchrift bearbeitet hat. Strafbar ist mithin unbedingt der Autor und zwar verdient er eine recht empfindliche Strafe als Abschreckungsmittel; denn die Herren »Bearbeiter« sind häufiger, als man es glaubt, und treiben mitunter wahre Piraterie. Der Autor war verpflichtet, bei dem Ver leger des Originals die Erlaubnis nachzu suchen, dasselbe als Jugendschrist bearbeiten zu dürfen, und seinem Verleger gegenüber ver pflichtet, ihm davon Kenntnis zu geben, ferner eine Bemerkung hierüber auf dem Titel zu machen. Der Autor hat also mehrfach gesündigt, der Verleger nur bona, üäs gehandelt. 6. 8. »Feste Preise«. Nachdem das Publikum, veranlaßt durch die lang betriebene Schleuderei vieler Hand lungen, durch das gegenseitige Unterbieten u. s. w. sich leider allgemach daran gewöhnt hatte, bei jedem Einkauf den Ladenpreis als etwas illusorisches anzusehen und jedesmal den Abzug eines »Bücherrabatts« als selbst redend zu fordern, dürfte es jetzt, wo durch die Thätigkeit vieler Sortimentervereine die Rabatt srage im Buchhandel wenigstens in etwas ge regelt ist, vielleicht am Platze sein, auf ein Mittel hinzuweisen, das, zumal von allen soliden Handlungen möglichst gleichzeitig ein- gesührt, gewiß nicht ohne günstigen Erfolg sein dürfte; das sich aber auch ebenso gut zur Selbsthilfe für jeden einzelnen empfiehlt. Es ist dies die in vielen kaufmännischen, zumal den größten und besten Geschäften schon lange eingeführte Sitte: durch Anbringen eines Schildes im Laden, das die einfache Aufschrift »Feste Preise« sührt, der übermäßigen Lust am Feilschen und Handeln, wie solches von einem großen Teil des Publikums rein ge wohnheitsmäßig betrieben wird, einen wohl- thätigen Damm entgegen zu setzen. Mancher aus dem Publikum handelt jetzt selbst dann noch, wenn ihn sogar die Billigkeit des Preises innerlich in Erstaunen setzt: er glaubt eben prinzipiell etwas abhandeln zu müssen. Diese Lust am Handeln wird sich legen, wenn jeder weiß, daß der Buchhandel solide feste Preise sührt, daß in jeder Buchhandlung »Feste Preise« Geschäftsprinzip sind und daß sich in jedem Laden die gleiche Devise vorfindet. Ein solches Schild oder Plakat anzubringen ist nicht teuer. Aus den sogenannten Patent buchstaben aus Glacökartvn hergestellt, kommt der Preis für ein hübsch großes Schild ans 1 M. bis 1 M. 50 Ps. Vielleicht lassen die jenigen Handlungen, welche schon Plakate des verschiedensten Inhalts, wie: »Kursbücher«, »Gartenlaube«, »Schulbücher«, »Kochbücher« u. s. w. ansertigen und zu billigem Preise an bieten, auch ein Plakat mit »Feste Preise« sn INU888 drucken, das dann wohl auch L 10 Pf. oder noch billiger geliefert werden könnte. Am besten wäre es ja jedenfalls, wenn die Sortimentervereine die Sache in die Hand nehmen und vielleicht jedes Mitglied zur An bringung eines solchen Schildes verpflichten möchten. Denn: »Einigkeit macht stark«; aber anderseits heißt es: »Selbst ist der Mann«, und darum mag jeder, ohne lange auf andere zu warten, mit der kleinen Neuerung beginnen. Der Segen wird nicht ausbleiben. Schreiber dieses hats bereits gethan. Möchten ihm recht viele Nachfolgen. L. Der NachdruckSprazeß vor der Strafkammer des Landgerichts zu Duisburg wegen des Buches des Schriftstellers G. Höcker: »Regulatoren und Pferdediebe«, eines Nachdrucks von Fr. Gerstäckers »Regu latoren in Arkansas«, welcher in Nr. 147 d. Bl. zur Sprache gebracht worden, und der trotz des für mich, den Kläger, sowohl in der Nachdrucks- wie in der Entschädigungsfrage durchaus günstigen Gutachtens des littcrarischen Sachverständigen-Vereins zu Berlin in der Hauptsache zu meine», Nachteil, also zum Nachteil des rechtmäßigen Verlegers in erster Instanz entschieden worden ist, ist noch nicht zu Ende. Ich habe gegen das Urteil das Rechtsmittel der Revision angemeldet und werde später weiteres über das Resultat in diesem Blatte berichten. Jena, den 2. Juli 1885. Hermann Costenoble. Rechtsfrage. Die erste, pro komplett berechnete Nummer einer zuerst pro cont. bestellten monatlichen Zeitschrift, welche der bisherige Abonnent jedoch nicht weiter wünscht, will der Verleger nicht wieder zurücknehmen, da Kommissionsartikel. Ist nach den buchhändlerischen Usancen der Verleger nicht genötigt, bar expedierte Zeit schriften bei Remission innerhalb 6 Wochen und vorheriger Abbestellung wieder zurückzunehmen, noch dazu, wenn seine Faktur keinen Vermerk enthält, daß er nicht zurücknimmt? L. s33377s Ein j. tüchtiger u. gebildeter Sorti menter sucht Vertretung einer gr. Verlags handlung oder Kunstanstaltung für Berlin, resp. Norddeutschland zu übernehmen. Suchender ist gewandter Verkäufer, mit den Berliner und norddeutschen Verhältnissen genau vertraut und kann ev. Kaution stellen. — Ges. Offerten unter „Olsjü" 1885. ösrlin, Oostamt Ur. 6. erbeten. s33378s Clichös gesucht von: Prinz Friedrich Karl, Generalfeldmarschall von Manteuffel, General Gordon, Franz Abt, Drei-Kaiserzusammenkunft in Skier- newice. Offerten erbitte möglichst direkt. Braunschweig. Hellmuth Wollermann. VorpueLt dkl äsu 08bvrLk88- s33379s R-kUlMtziiäsii: 1 illurguarässn. I. II. 1. 3 75 1—1. II. 2. 4 50 L.. 2 Vrbs - Vsruisr, Usntor. Vsd. 2 30 Om küokssuäunA dittst srsundliolist Ilsrlin 7V., Osixmxsrstraüs 135, 27. luni 1885. II. Il(>8snl»srg'8 OnobbundlunA. (ck. 6. 0. Nolir in Orsidui-A.) (?. Nsll in Ltuttgart. s33380j Gxbr, Hossnmnn, Buchbinderei mit Dampfbetrieb in Leipzig, Lindenstraße 10/12. Badische Schulblätter. Organ für die Interessen der Erziehung und des Unterrichts. Korrespondenzblatt für die badischen Gymnasien, Real-, Bürger- und Töchterschulen. s3338i^ Inserate 20 X pro gespaltene Petitzeile. — Change-Inserate. — Beila gen. — Bücherbesprechungen. Karlsruhe. H. Reuther'S Verlag. kulvauo« s33382j von Ori^inul-Illnstrntionsu aus dsr illustrisrtsn AsitnnA „Alntä, Ornüs," (6o1- dsnss krax) oüsrisrt und ssndot nuk Vsr- nnZsn Lbdrüvüs ,1. Otto'8 VsrlnAsdudüiancklunx in Ornx.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder