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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.01.1888
- Strukturtyp
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- 1888-01-16
- Erscheinungsdatum
- 16.01.1888
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- Deutsch
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12, 16. Januar 1688. Nichtamtlicher Teil. 233 Handschriftensammlung, um die es sich handelt, ist eine außerordentlich wertvolle. Dieselbe wurde oo» den verschiedenen Generationen der holländischen Gelehrtenfamilie Meerman gesammelt und nach dem Tode Johann Meermans 1824 verkanst. Nach Van der Aa, kioZrspIiiseli kVoorclenboele XII. S. 50 l, brachte die Auktion, zu der ein gedruckter Katalog ansgegeben war, damals 131000 hollän dische Gulden ei». Die Handschristen, 1100 an der Zahl, kamen damals in den Besitz des berühmten Büchersammlers Sir Thomas Phillipps auf Middlehill in Wvrcestershire. Später wurde die Sammlung nach Cheltenham in Gloncestershire gebracht und durch ein Testament ihres Besitzers so scstgelegt, daß sie erst »ach langen Jahren hätte veräußert werden können, wenn nicht durch das oben angezogene neue englische Gesetz in Betreff des »snts.il« hier Wandel geschasst worden wäre. (Mau vergleiche hierüber: R. Pauli, Neues Archiv für ältere deutsche Geschichte II. S. 489 u. folg.) Die Meerman-Phillipps'sche Haudschristeusammlung ist zum guten Teil aus einer bekannten älteren hervorgegaugen, von der uns gleich falls ein gedruckter Katalog vorliegt. Es ist der »OstsIoZns rnaun- svriptoruin vockiouin oollegii Olsrornontsni«, einer Bibliothek, die in Paris 1764 zum Verkauf kam. Unter den Handschriften befinden sich auch zahlreiche griechische, die sreilich nicht sehr alt sind. Der Haupt wert bestell in de» lateinischen Handschriften, unter denen sich nament lich wertvolle für die deutsche Geschichte befinden. Mehrere von ihnen stammen aus Metz. Schon der verstorbene G. Waitz hatte deshalb geglaubt, aus die Erwerbung der Handschriften ausmerksam machen zu sollen. Damals aber war es noch unmöglich, sie zu kaufen. Jetzt, nachdem dieselben endgiltig für Deutschland erwarten sind, wird die Frende aller Freunde der deutschen Geschichte um so lebhafter sein, daß man die seltene Sammlung sich nicht hat entgehen lassen. 0. II. Reclams, Mehers und andere Volksbibliotheken in Österreich. — In Vervollständigung unserer bezüglichen Mitteilung in. Nr. 8 lassen wir in Nachstehendem den Text des Erlasses des öster reichischen Unterrichts-Ministers folgen: »Es ist zu meiner Kenntnis gelangt, daß bei der Schullektüre klassischer Schriften der sremdeu Sprache ioivie der Muttersprache Textansgaben verwendet werden, die infolge ihrer mangel haften typographischen Ausstattung auf die Seh kraft der Schüler schädlich wirken. Dies veranlaßt mich, die Landesschulinspckloren, sowie die Direktoren der Mittel schulen anszusordern, strenge darüber zu wachen, daß die in Verwendung kommenden Lehrtexte und Lehrmittel, welche der Approbation des Ministeriums für Kultus und Unterricht nicht bedürft», ihrer typographischen Ausstattung nach den Forderungen der rationellen Schulhygiene enlsprcchen, namentlich aber nicht weiter zu dulden, daß Klassikerausgabe», wie die bei Philipp Reclam in Leipzig erschienenen oder die unter dem Namen Meyers Volksbücher bekannten, ebenso die in der Kollektion Friedberg L Mode erscheinenden französischen und englischen Klassikertexte u. dergl., bei der Schullektüre verwendet oder auch nnr für häusliche Lektüre empfohlen werden. Im Sinne meines Erlasses vom 2 April >887 sind Klassikerausgaben der be- zcichneten Art auch aus den Schülcrbibliolhekeu, falls sie sich in denselben noch vorfinden sollten, unverzüglich zu entfernen und durch den Anforderungen der Schulhygiene entsprechende Ausgaben zu ersetzen.« Nach dem Wortlaut des obigen Erlasses war ein Teil der Gründe, welche die Wiener »Deutsche Zeitung« dagegen ansührt, hier aller dings in nicht stichhaltiger Weise gewählt, da sich der Grundgedanke desselben nur gegen eine Äußerlichkeit, die augcnschädliche Kleinheit des Druckes wendet. Aber auch von diesem Gesichtspunkte ans findet der Erlaß mit vollem Recht seine Gegner. Die »Neue Freie Presse« bringt unter dem Stichwort »Meyers Volksbücher« eine durchaus zutreffende Bemerkung, an welcher wir nur auszusetzen haben, daß sie nicht mit gleicher Anerkennung und Befürwortung auch die anderen bedrohten großen Sammel Ausgaben in Schutz nimmt. Die Notiz lautet: »Ein Erlaß des Untcrrichlsministcrs hat jüngst mehrere billige Ausgaben deutscher, französischer und englischer Klassiker ihres kleinen Druckes wegen als ungeeignet zumGcbrauche in der Schule wie zur häuslichen Lektüre bezeichnet. Namentlich erwähnt waren in diesem Erlasse Meyers Volksbücher, Reclams Universal-Bibliothek, das Tüöütrs trs.nys.is und das Hnxlisli ll'üsstrs. So anerkennens wert nun auch das Bestreben der österreichischen Unierrichts- verwaltung ist, dem Übel der Kurzsichtigkeit, das namentlich in den Mittelschulen immer mehr »m sich greift, zu steuern und aus de» Unterrichtsmitteln alles auszuscheiden, was den Augen der Schüler schädlich sein könnte, so dürste doch diese Anordnung aus die er wähnten Klassiker-Ausgaben kaum anwendbar sein. Dieselben ge hören ja nicht zu den eigentlichen Schulbüchern, welche der Schüler i beim Unterrichte fortwährend gebrauchen und ans denen er memo- ^ rieren muß, sondern sie sind nur für die gelegentliche Lektüre bestimmt Auch ist namentlich bei Meyers Volksbüchern der Druck so scharf und s klar und das Papier so gut, daß das Auge dadurch kaum ange^ strengt werden kann. Die Auswahl des Inhalts dieser Volksbücher ist auch von österreichische» Pädagogen und Schulmännern wieder holt als eine treffliche anerkannt worden, und einen Hauptvorzug der selben bildet eben der verschwindend geringe Preis von 6 Kreuzern für das Bündchen, der es allein ermöglicht, daß selbst minder be mittelte Schüler sich dieses Bildungsmittel anschaffen können, das ihnen sonst wohl entzogen bliebe. Dieser Preis ist aber andererseits nur bei einem so komprcssen Satz möglich, und es hieße dem minder bemittelten Schüler den Genuß dieser Lektüre ganz entziehen, wenn man ihn nur aus die viel teureren Klassiker-Ausgaben mit größerem Druck beschränken wollte. Andererseits kommt für die neuesten Aus gaben von Meyers »Volksbüchern« ein noch deutlicherer Druck als früher zur.Anwendung, so daß man wohl erwarten darf, daß die Ausschließung dieses trefflichen Bildungsmittels wieder aufgehoben werden wird.« Neue Bücher, Zeitschriften, Gelegenheitsschriften, Kata loge re. für die Hand- und Hansbibliothek des Buchhändlers. Verreiolmiü äsr Int.terat.nr über Volspüü stets vorrütlii-- bei Xsrl 8is--isinun<1 in ösrlin kV. llnelibsnülnn^ null Vuti- gusrist, vorinsls Internstionsls Iluebliancllun-- (Aö^r. 1868) Äsnerstrsüs 68. ül. 8°. 4 Leiten. Lsrlin 1888. Prozeß Thümmel-Wiemann. — Nach der durch das Reichs gericht erfolgten Aufhebung des Urteils des Elberfelder Landgerichts vom 15. Juni v I., welches wegen der Schrift »Rheinische Juristen und römische Priester« den Verfasser, Pfarrer Thümmel, zu 9, den Verleger, D. B. Wiemann in Barmen, zu 2 Monaten Gefängnis ver urteilt hatie, wurde die Anklage am I3.()d. M. aufs neue verhandelt, und zwar vor dem Landgericht Kassel, wohin das Reichsgericht die Sache gewiesen hatte. Das Urteil lautet auf 6 Wochen Gefängnis gegen Thümmel und 10 Tage Gefängnis gegen Wieman. — Die Schrift selber ist bekanntlich verboten. Jubiläum. — Die Pfessersche Buchhandlung in Halle kann mit dem Beginn dieses Jahres auf eine hundertfünfzigjährige Zeit ihres Bestehens zurückblicken. Ursprünglich im Anschluß an das jetzt als Gebauer-Schwetschke'sche Buchdruckerei bekannte Geschäft im Jahre 1738 von Carl Hermann Hemmerde gegründet, ging die Buchhandlung nach dem Tode des Begründers auf Carl August Schwetschke über, in dessen Familie sie bis zum Ende des Jahres 1847 blieb. Dann übernahm C. E. M. Pfeffer das Sortiment, setzte es anfangs als Schwetschke'sche Sortimentsbuchhandlmig fort, führte es daun aber vom 1. Januar 18 >4 ab unter der Firma Pfessersche Buch handlung weiter, die dann nach dem Tode des Kommissionsrats Pfeffer auch von dem jetzigen Besitzer des Geschäfts Herrn R Stricker bei- behaltcn worden ist. Indem wir den geehrten jetzigen Inhaber der Jubclfirma zu diesem Feste nachträglich beglückwünschen, verweisen wir bezüglich der Geschichte der Firma auf unseren ausführlichen Artikel »Die Gebauer-Schwetschke- sche Buchdruckerei in Halle a/S. und die damit verbundenen Buch handlungen (1733—1883)« in Nr. 206 und 209 vom Jahre 1884. Die englische Verlagsthätigkeit 1887. — Im Vereinigten Königreich Großbritannien und Irland sind an neuen Werken im Jahre 1887 herausgegeben worden: Theologie 680, Erziehung, Klassiker und Philologie 582, Jugendschristen 439, Romane, Novellen re. 762, Jurisprudenz 73, Nationalökonomie 113, Kunst, Naturwissenschaft und illustrierte Werke 115, Geographie n.id Reisen 227, Geschichte 384, Medizin 133. Die Gesamtzahl aller neuen Erscheinungen des Jahres 1887 ist 4410. Diese Ziffer bedeutet ein Mehr vom 500 Titeln gegen das Vorjahr. Das erheblichste Wachstum zeigten die pädagogischen Schriften (nicht Jugendschriste») mit einem Mehr von 100, darnach die Theologie mit einem Mehr von 60. Auch die Heilkunde brachte eine Vermehrung ihrer Erscheinungen. Vergehen gegen litterarisches Eigentum. — Bor einem Erkenutnissenate des. Prager Lundes- als Strafgerichtes sollte am 11. d. M. die Schlußverhandlnng gegen den dortigen Buchhändler Herrn Samuel W.Pascheles (nicht zu verwechseln mit Herrn Jakob W. Pascheles! Red.) wegen Vergehens gegen das litterarische Eigentum stattfinden. Kläger war der Berlagsbnchhändler Herr Jakob B. Brandeis in Prag. Letzterer war allein berechtigt, das Gebetbuch für israelitische Frauen »Stunden der Andacht« von Fanny Neuda zu verlegen. Herr Samuel W. Pascheles ließ jedoch dasselbe Buch ebenfalls drucken. Da er trotz Einwendungen des einzig berechtigten Verlegers von der Herausgabe dieses Buches nicht abließ, so erstattete letzterer gegen ihn schließlich die Strafanzeige. In der Verhandlung wurde zwischen den beiden Parteien ein Ver gleich erzielt, indem Herr Samuel W. Pascheles sich verpflichtete,
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