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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.06.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-06-11
- Erscheinungsdatum
- 11.06.1935
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- Deutsch
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X- 132, II. Juni 1935. Redaktioneller Teil. Btirl-Nilatt s. d. Dlschn Buchhandel. Zeitschriften- und Tagung des Reichsverbandes der deutschen Zeitschristen-Derleger DI« diesjährige Jahrestagung des Reichsverbandes der deutschen Zeitschristen-Verleger, die am 28. Mai im Marmorsaal des Zoologi schen Gartens in Berlin stattfanb, ersilllte zwar im hauptsächlichen die satzungsmäßige Verpflichtung, über die organisatorische Arbeit des Reichsverbandes und die mannigfachen sachlichen Ausgaben, die ihm im Rahmen des Reichskulturkammergesetzes gestellt sind, zu berichten. Darüber hinaus aber war diese Jahrestagung, an der rund tausend deutsche Zeitschriftenverleger teilnahmen, eine eindrucks volle Kundgebung für den hohen Stand des deutschen Zeitschristen wesens und seine Werbung im In- und Ausland. In diesem Rahmen betonte Ministerialrat vr. Iahnk e, der an Stelle des durch ander weitige dienstliche Inanspruchnahme verhinderten Reichsminlsters vr. Goebbels die Grütze des Reichsministeriums für Volksausklä rung und Propaganda und der Presseabteilung der Reichsregierung überbrachte, dass der Rationalsozialismus die Bedeutung der periodi schen Druckschrift erkannt und ihr eine besonders hervorragende Stel lung im nationalsozialistischen Staat gegeben habe. Dank ihrer meisterhaften Ausgestaltung und ihres hervorragenden Inhaltes hätten die deutschen Zeitschriften in der Welt stets in hohem An sehen gestanden. Heute seien sie als Sendboten deutschen Kultur lebens und Schaffens in ganz besonderem Matze berufen, die Ab sichten und Werke des Führers den anderen Rationen zu übermitteln. l)e. Richter, der Geschäftsführer der Reichspreisekammer, bedauerte, dass die deutsche Presse, obgleich selbst ein Instrument der Propa ganda, so wenig für die eigene Arbeit Propaganda zu machen ver stehe. Der Vertreter des Werberates der deutschen Wirtschaft, Prof, vr. Hunke, hob den Wert der Zeitschrift für die sach- licheKortbilbungin allen Zweigen hervor und stellte die Be deutung gerade der Zeitschrift als Instrument der Werbung im Jn- und Ausland heraus. So vielseitig das deutsche Zeitschristcnwesen in Form und Stoff ist, so notwendig ist auch, das betonte insbe sondere Hauptmann Weiß, der Leiter des Retchsverbandes der Deutschen Presse, ihre Einheitlichkeit im weltanschaulichen Geiste. Wie tief die Zeitschrift, welches Sondergebiet des geistigen und beruflichen Lebens sie auch immer bearbeitet, im Volke wurzelt, wies in einem eindrucksvollen Vortrag Verlagsdirektor Alfred Hosf- mann-Berlin nach. Die Gesamtauflage aller deutschen Zeit schriften einschließlich der Werk- und Hauszeitschristen, der Vereins und Standesblätter, könne mit 120 bis 125 Millionen angenommen werden. Eine gewaltige Zahl, die die Einflutzweite der deutschen Zeitschrift ans das Bolksganze erkennen läßt. Um so größer kann unsere Freude sein, datz der nationalsozialistische Staat aufgeräumt hat mit der Möglichkeit, Undeutsches, Ungeistiges, Unkulturelles und Unsittliches durch die Presse ins Volk gelangen zu lassen. Die Ver pflichtung zu größter Verantwortlichkeit der verlegerischen und schriftleiterischen Leistung und der bedingungslose Einsatz aller Kräfte, diese Leistung noch zu steigern und zu fördern, wo es nur geht, kennzeichnet den heutigen hohen Stand des deutschen Zeit schriftenwesens. Mit Recht setzte sich der Leiter des Reichsoerbandes der deutschen Zeitschristen-Verleger, Wllli Bischofs, der sich zu Beginn der Tagung in längeren Ausführungen mit dem organi satorischen Ausbau des Verbandes und den letzten Anordnungen der Rcichspressckammer befatzt hatte, dafür ein, datz an den deutschen Hochschulen mit Zeitungswissenschaft auch Lehrstühle sürZeit- schriftenforschung errichtet werden. Diese werden nicht nur dem beruflichen Nachwuchs zugute kommen, sondern der Allgemein heit auch den Wert der Arbeit an und durch die Zeitschrift verdeut lichen. In diesem Sinne hat der Reichsverband der deutschen Zeit schristen-Verleger nunmehr das Reichserziehungsministerium und das Neichspropagandaininisterium gebeten, sich dieser Frage anzunehmen und sie baldmöglichst zu verwirklichen. Eine Anregung, die um so mehr aus baldige Verwirklichung hoffen bars, als der Deutsche Zeitungswissenschastllche Verband jetzt auch bas Zeitschriftenwesen als Haupt- und Pflichtvorlesung in den soeben vom Reichswisfen- schaftsminister in Kraft gefetzten Lehrplan der Zeitungswissenschaft eingefügt hat. Lieferung von Freistücken zu Werbezwecken Um Unklarheiten zu beseitigen, gibt der Reichsverbanö der deut schen Zeitungsverleger bekannt, daß den Anzeigenmittlern laufend Frelftücke zu Werbezwecken geliefert werben können, denWerbung- tretbenden indessen nur einmal während eines Vierteljahres fortlaufend siir die Dauer einer Woche bei täglich erscheinenden Zei tungen, und für die Dauer von zwei Wochen bei nicht täglich er scheinenden Zeitungen, Wochenzeitungen und illustrierten Zeitungen. Zeitungswesen Nachweis von Fach-Mitarbeiter« Um einem in der deutschen Presse bestehenden Bedürfnis abzu helfen, hat der Reichsfachausschuß für freie Mitarbeiter beim Neichs- verband der Deutschen Presse aus Grund eingehender Befragung seiner Mitglieder eine nach Fachgebieten geordnete Spezialkartei der freienMitarbeiter geschossen, die den Zweck hat, den Schrist- leitungen der deutschen Zeitungen im Bedarssfatle Mitarbeiter sür besondere Fachgebiete nachzuweisen. Diese Kartei umfaßt selbst die entlegensten Spezialgebiete, so daß es möglich ist, jeder Schriftleitung, die die Behandlung eines Spezialthemas wünscht, aus Anfrage bei der Stellenvermittlung des Reichsverbandes der Deutschen Presse sBerlin W 35, Tiergartenftraße Ikj die hierfür vorhandenen Mit arbeiter sofort nachzuweisen. Soziale Sicherung des Schriftleiterberufes Der Präsident der Reichspressekammer hat unter 31. Mai 1935 eine »AnordnungzursozialenSicherungdesSchrift- leiterberufes« erlassen, die bestimmt, daß dem Schriftleilergesetz vom 4. Oktober 1933 auch die »Schriftleiter in der Ausbildung« unterworfen sind. Hiernach bedarf es für eine Betätigung des »Schriftleiters in 'der Ausbildung« einer Entscheidung über die Zu lassung zum Schriftleiterberuf durch Eintragung in die Berufsliste der Schriftleiter. Uber die Eintragung in die Berufsliste entscheidet der Leiter des zuständigen Landesverbandes im Reichsverband der Deutschen Presse. Die Anstellung eines »Schriftleiters in der Aus bildung« bedarf nach § 17 des Schriftleitergesetzes eines schriftlichen Vertrages. Mitglieder der Verleger-Verbände und -Fachschaften in der Reichspressekammer sind verpflichtet, vor Abschluß eines Anstel lungsvertrages mit einem »Schriftleiter in der Ausbildung« den Ent wurf des schriftlichen Anstellungsvertrages gemäß § 17 des Schrift leitergesetzes ihrem zuständigen Fachverband zur Genehmigung ein zureichen. Die Genehmigung des Anstellungsvertrages kann versagt werden, a) wenn bei den im Einzels,all vorliegenden versönlichen und betrieblichen Verhältnissen des Verlages nicht die genügende Gewähr für eine ordnungsgemäße fachmännische Ausbildung gegeben erscheint, d) wenn durch die Neueinstellung da7 zahlenmäßige Verhältnis der »Schriftleiter in der Ausbildung« und der Schriftleiter sich so gestal ten würde, daß eine ordnungsgemäße Ausbildung in Frage gestellt ist. Richtlinien für Lieferung und Annahme von Bildern Der Reichsverband der deutschen Zeitungsverleger und der Reichsverband der deutschen Zeitschriftenuerleger haben unterm 10. April 1935 mit dem Reichsverband der Deutschen Presse (Reichs ausschuß der Bildberichterstatter) „folgende Vereinbarung getroffen: Bildsendungen, die von Schriftleitern (Bildberichterstattern) an reichsdeutsche Verlage übersandt werden, verpflichten die Verlage nicht zum Kauf, sofern nicht von ihnen feste Aufträge erteilt werden. Von den Verlagen nicht verwendete bzw. nicht zum Kauf ange nommene Bilder sind dem Einsender unverzüglich, spätestens aber innerhalb von vier Wochen zurückzusenden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Rücksendung soll möglichst kostenfrei erfolgen. Der Kauf muß spätestens zwei Wochen nach Empfang schriftlich bestätigt werden, es sei denn, daß innerhalb dieser Frist die Ver öffentlichung erfolgt und durch Belegstücke bestätigt wird. Die Vergütung gilt, sofern nicht andere Vereinbarungen vor liegen, nur für den e i n m a l i g e n Abdruck eines Bildes in einem Verlagswerk, oder für den besonderen Zweck, für den das Bild überlassen worden ist (Klischee- und Maternverkaufsrecht, Photo graphie-Aushang, Buchverlag, Reklame, Diapositive u. a.). Jedes Bild muß Urhebervermerk und Aufnahmedatum tragen. Der Abdruck darf nur mit Angabe des Urhebers erfolgen. Die Vergütung der Bilder zum Zweck der Reproduktion ist bei Abdruck fällig, spätestens aber vier Wochen nach Erteilung der Kauf bestätigung. Der Einsender hat nach Abdruck eines Bildes Anspruch auf einen Beleg. Richtlinien für die Prüfung von Manuskripten Der Präsident der Reichspressekammer hat Richtlinien für die Behandlung von Manuskripten (s. »Deutsche Presse« Nr. 20 vom 18. Mai 1935) aufgestellt, denen wir u. a. folgendes entnehmen: Das Lesestück gehört bis zur endgültigen Annahme dem Ein sender, und deshalb haben darin Eingangs- oder Ausgangsstempel, Ankreuzungen, Bemerkungen und dergleichen — und seien sie auch nur mit Bleistift geschrieben — nichts zu suchen. Damit der Einsender Klarheit darüber hat, ob seine Arbeit auch in die richtigen Hände gelangt ist, muß der Eingang des 471
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