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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.03.1888
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1888-03-07
- Erscheinungsdatum
- 07.03.1888
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- Deutsch
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das letzte noch freie Lünettenfenster übernommen, welches das Wappen der Stadt Berlin zeigen wird Bezüglich der von Herrn W. Spemann gestifteten Bronze büste des Generalfeldmarschalls Graf Moltke habe ich noch zu er wähnen, daß es sich um einen Abguß eines Originals von A Donndorf handelt, das sich im Besitz des Stifters befindet. Für den Fall, daß die eine oder andere Korporation sich noch bewogen fühlen sollte, zum Schmuck des neuen Hauses etwas beizutragen, bemerke ich, daß es sehr wünschenswert sein würde, wenn die großen Fenster in den Treppenhäusern bunt verglast würden. Die Kosten für jedes Fenster betragen etwa 600 Mark. Leipzig, 3. März 1888. Ernst Seemann. Vermischtes. Die Manessesche Licderhandschrift. — Wir verzeichnet«» unter dieser Überschrift in Nr. 53 die Nachrichten der Tagespreise über de» Erwerb der Manesseschen Liederhandschrift durch Herrn Karl I. Trübner in Strahlung. Der »Kölnischen Zeitung« wird über diesen Gegenstand aus London folgende aussührliche Meldung gemacht: Dein Unternehmungsgeiste eines deutschen Buchhändlers, Herrn Karl I. Trübner aus Strahlung, ist es gelungen, was diplomatische Gesandtschaften wiederholt, aber vergebens versuchten: die Wieder- erwerbnng der Manesseschen Liederhandschrift von der Naiionalbibliothek in Paris. Sie ist die ausgiebigste Fundgrube unserer mittelhochdeutschen Lilteratur, enthält 7000 Strophen von HO Minnesingern, ist mit 137 Miniaturbitdern geschmückt und besitzt für das deutsche Vaterland einen Wert, der sich nur annähernd i» Zahlen ausdrücken läßt. Eifersüchtig haben die Franzosen bis jetzt diesen Schatz, der ihnen doch wenig Freude machen kann, gehütet; schlugen ihn den besondere» Gesandtschasten ab, welche 1815 und 1823 in Paris dessen Auslieserung betrieben, und sollen deni Vernehmen »ach auch 1871 lieber auf Gebiet und Festungen, als auf den fremden Hort verzichtet habe». Daß sie sich jetzt davon trennen, ist nur unter dem Gesichtspunkt einer mehrwertigen Gegenleistung denkbar. Diese Gegenleistung herausgesunden, angeregt und angebracht zu haben, ist das hervorragende Verdienst des Herrn Trübner. Es ver hält sich damit wie folgt. Hier i» England befindet sich im Besitze Lord Ashburnhams eine kostbare Bibliothek, die in zwei großen Sälen im Ashburnham Palace untergebracht ist. Der Vater des jetzigen Lords, ein Bibliomane, brachte sie aus merkwürdige Weise zusammen; der Sohn, der sich mehr sür Bildergaleriecn, Gewächshäuser und Industrie interessiert, bot vor einigen Jahren die Handschriften allein dem Oritisb Nussum znm Kaufe für 160 000 Psd. St. an; sür den Rest der Bibliothek verlangt er wenigstens 100 000 Psd. St. Daß diese Preise nicht zu hoch ge griffen waren, bezeugte damals der Oberbiblioihekar des öritinb Russnrn, welcher die Sammlung gern England erhalten hätte. Besagte Bibliothek besitzt u. a. zwei Exemplare der Gutenbergschen Bibel, eins auf Pergament, das andere aus Papier; ferner eine Evangeliensamm lung auf Pergament mit Silberbuchstaben, in Gold gebunden und mit Edelsteinen besetzt, wahrscheinlich aus der Insel Reichenau angefertigt, früher im Besitze des Freiherr» von Laßberg. Was nun die Ashburnham-Handschristen als Tauschgegenstand für die Manessische Handschrift so unvergleichlich wertvoll macht, ist der Umstand, daß sie ungefähr 166 Handschriften aus der Libri- und der Barrois-Sammlnng enthält, welche früher nachweisbar das Eigentum französischer Bibliotheken gewesen und angeblich durch Diebstahl nach England gekommen sind. Libri war ein in Florenz 1803 geborncr Italiener, der nach Paris answanderte, Herausgeber des »äonrnal ckss 8a?unts«, Ritter der Ehrenlegion und schließlich Generalaufseher der öffentlichen Bibliotheken Frankreichs wurde. In letzterer Stellung soll er sich, von 1812 bis 1847, aus den Bibliotheken von Montpellier, Trohes, Grenoble, Lyon und Paris eine hübsche Privathandschristen sammlung im Werte von 20 000 Psd. St. zusammcngestohlen haben. 1848 ward der angebliche Betrug entdeckt; Libri floh kurz »ach der Revolution nach London und ward in Abwesenheit zu zehnjähriger Gefängnisstrafe verurteilt. Indessen gab es eine Menge von franzö sischen, englischen und italienische» Gelehrten. » a. die Bibliophilen Jacob und Prosper Mörimöe, welche . Libri in Schutz nahmen; auch bot das Britische Museup, in Übereinstimmung mit der Schatzkammer damals 6000 Psd. St. für die Sammlung; doch ging sie schließlich sür 8000 Psd. St. in den Besitz des seligen Lord Ashburnham über. Um dieselbe Zeit ward die sogenannte Barrois-Sammlnng zum s Kaufe ausgebvten, und zwar für 6000 Psd St. Sie gehörte einem Franzosen, Barrois, der sie von 1840 bis 1848 in der Nationalbibliothek von Paris znsammengestohle» hat — so wenigstens behauptet der jetzige Oberbibliothekar Delisle. Das Britische Museum ließ die Handschriften untersuchen, fand sie preiswürdig und bot 6000 Pfd. St.; doch wurden sie, gleich der Libri-Sammlung, das Eigentum Lord Ashburnhams. Die französische Regierung will nun den Verbleib der beiden Sammlungen erst nach Veröffentlichung der Kataloge erfahren haben; jedenfalls erschienen ihr die darin enthaltenen Handschriften so wichtig, daß sie aus freien Stücken im Jahre 1880 dein jetzigen Lord Ash burnham das Doppelte der dafür gezahlten Summe anbot. In der That gehört der größte Teil der beiden Sammlungen Frankreich ebenso an, wie die Manesiesche Handschrift Deutschland gehört. Die Libri- Sammlung enthält verschiedene französische Romanzen aus der ersten Zeit der französischen Litleratur, und die Barrois-Sammlnng 702 Num mer», besteht geradezu aus französischen Romanzen und Gedichten des 13. und 14. Jahrhunderts, aus französischen Chroniken, älteren fran zösischen Gesetzen u. s. w.; kurzum, wenn Deutschland sich Zach dem Wiedererwerb der Manesseschen Handschrift sehnt, so darf Frankreich sich mit demselben Rechte nach diesen Handschriften sihncn. Nur schlug der französische Oberbibliothekar den falschen Weg ein, als er 1883 den geplanten Ankauf dieser Sammlung durch Las Britische Museum als einen Vandalismus bezeichnete. der des Museums unwürdig wäre. Die französische Nationalbibliothek ist doch ihrerseits nicht vor dem Vandalismus zurückgeschreckt, Pie Manesiesche Handschrift zu behalten. Sie ward ihr zwar geschenkt, war aber doch ursprünglich aus Heidelberg und hinter her ans Rom entwendet. Auch würde das Britische Museum gewiß den Vandalismus begangen haben, wenn ihm der Preis (160 000 Pfd. St. sür sämtliche Handschriften) nicht zu hoch gewesen wäre. Anderseits waren die Franzosen auch nicht mit ihrem Geldbeutel zur Hand; sie zauderten, erhoben in den »Times« unnütze Eigentumszweisel, nachdem sie doch durch ihr eigenes Angebot im Jahre 1880 die Besitztitel Lord Ashburnhams amtlich bestätigt, und infolge dessen zerschlugen sich die Unterhandlungen, bis sie in diesem Jahre von Hrn. Trübner in ge schickter Weise wieder ausgenommen wurden. Was Trübner dabei zuerst glückte, war der Teilankauf der Hand schriften, die Ashburnham früher nur als Ganzes veräußern wollte. Nachdem er auf diese Weise den passenden Tauschgegenstand gefunden, reiste er nach Paris, wo Delisle mit beiden Händen danach griff und die Manesiesche Handschrift mit dem entsprechenden Geldunterschied (angeblich 6000 Pfd. St() dafür herauszngeben erbötig war. Darauf wurden dann die 166 Handschriften der Libri- und Barrois-Sammlnng zu Ashburnham Palace in drei Kisten eingepackt und nach London be fördert; hier nahm sie der Oberbibliothekar Delisle mit zwei Bibliothek beamten in Empfang, um sie nach Paris überzuführen, während gleich zeitig in Paris die Auslieferung der Mat,esseschen Handschrist an die von Hrn. Trübner bezeichnete Vertrauensperso» erfolgte. Hr. Trübner hat Lord Ashburnham eine Anweisung ans 26 000 Pfo. St. aus gestellt; sollte also, wie angenommen wird, die Manesiesche Handschrift Eigentum der deutschen Nation werden, so würde die Rcichsregierung für diese Summe aufkommen müssen. Das Buchgewerbe in Elsaß-Lothringen. — Der »Reichs anzeiger« veröffentlicht das Gesetz, betreffend d,e Einführung der Ge werbe-Ordnung in Elsaß-Lothringen vom 27. Februar 1888. Dasselbe bestimmt bezüglich der Buchgewerbe folgendes in tz 2: Hinsichilich des Gewerbebetriebes, welcher die Herstellung, den Umsatz und die Verbreitung von Schriften, Drucksachen und bildlichen Darstellungen jeder Art zum Gegenstand hat, bleiben an Stelle der Bestimmungen der Gewerbeordnung die Landcsgesetze maß gebend. Stellenvermittelung. — Der »Buchhandlungsgehilfen-Verein« zu Leipzig, die älteste und größte dieser Bereinigungen, hat die Vor teile, welche centraler Wohnst» und vorzügliche Organisation ihm bieten, in dankenswerter Weise zum Anlaß der Gründung eines Stellenvermittelungsbnreaus genommen. Sein Vorstand ver sandte vor kurzem folgendes Rundschreibe», dem wir den besten Erfolg wünschen: Leipzig, 27. Februar 1888. Sehr geehrter Herrl Hierdurch erlauben wir uns Ihnen die ergebene Mitteilung zu machen, daß wir eine Stellenvermittelung begründet haben, welche vom 1. März dieses Jahies ab dem Gesamibuchhandel zur Benutzung übergebe» wird. — Wir richten daher an Sie die höfliche Bitte, sich bei Bedarf gefälligst unsrer Vermitlelung bedienen zu wollen. — Eine große Anzahl hochangcsehener Leipziger Firmen, welchen wir von unserer Absicht Kenntnis gaben, haben dem Plan ihre volle Billigung, teilweise von äußerst schmeichelhaften Schreiben begleitet, z» teil werden lasse» und uns gestattet ihre resp. Firmen diesem Rundschreiben beifügen zu dürfen Wir hoffen, daß Sie uns die gleiche Teilnahme schenken, indem Sie sich dieser Neueinrichtung vorkommendensalls güligst erinnern wollen. Bezüglich der Bedingungen verweisen wir Sie auf die nach- 160*
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