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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.07.1935
- Strukturtyp
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- 1935-07-02
- Erscheinungsdatum
- 02.07.1935
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- Deutsch
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X- wo, 2. Juli 1035. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. b. Dtschn Buchhandel. werbende Zeitschriftenhandel, die Lesezirkel-Unternehmen, die Zei» tungs- und Zeitschriften-Grossisten, der Bahnhofsbuchhandel und die Zeitungs- und Zeitschriften-Einzelhändler. Soweit nötig oder zweckmäßig wurden die einzelnen Fachoerbände in Landes- und Bezirksvertretungen unterteilt. Im 8 3 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes sind im großen Rahmen die der Reichspressekammcr gestellten Aufgaben Umrissen. Sie hat »die deutsche Kultur in Verantwortung für Volk und Reich zu fördern, die wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten der Kullurberufe zu regeln und zwischen allen Bestrebungen der ihr angehörenden Gruppen einen Ausgleich zu bewirken«. Die Erfüllung dieser Auf gaben hat dabei kompromißlos nach den Grundsätzen der national sozialistischen Weltanschauung zu erfolgen unter besonderer Be rücksichtigung des Parteiprogrammes. Die von der Kammer seit ihrer Gründung erlassenen Anordnungen sind neben dem organi satorischen Aufbau in erster Linie auf wirtschaftliche und soziale Maßnahmen gerichtet. Durch die Auflösung der vor der Macht übernahme bestehenden politischen Parteien waren tiefgreifende wirtschaftliche Erschütterungen im Verlagswesen unvermeidbar. Diese Erschütterungen trafen vor allem die Tageszeitungen und bis zu einem gewissen Grade auch die Zeitschriftenpresse. Bis zur Machtübernahme war die Tagespresse durch ihre Gebundenheit und Anlehnung an die einzelnen Parteien ein getreues Spiegel bild der Parteizersplitterung. Die folgende zwangsweise Um stellung konnte daher, insbesondere in dem Zeitraum zwischen der Machtergreifung und der Gründung der Reichspressekammer, nicht ohne Folgen bleiben. Es darf aber wohl heute schon gesagt wer den, daß die Gefahr eines allgemeinen Zusammenbruchs durch die getroffenen Maßnahmen als beseitigt anzusehen ist. Bei der organisatorischen Erfassung und Einteilung wurde Wert daraus gelegt, ein schematisches und daher unzweckmäßiges Vorgehen zu vermeiden und die Organisation an die Erfordernisse des praktischen Lebens anzupasscn. Eine Arbeit »vom grünen Tisch« aus hätte in der ihr immer eigenen Starre und verkrampf ten Gezwungenheit zur Abtötung, mindestens aber zur Drosselung des ständischen Eigenlebens führen müssen. Da und dort auf getretene Schwierigkeiten konnten meist leicht und schnell beseitigt werden. Die Fülle der täglich eingehenden Vorschläge beweist aber, daß bereits reges ständisches Leben in den einzelnen Ver bänden vorhanden ist und in steigendem Maße in den Mit gliedern das angestrebte Gemeinschaftsempsinden sich Bahn bricht. Diese Entwicklung ermöglichte es auch, daß bereits nach einer so verhältnismäßig kurzen für organisatorische und wirtschaftliche Maßnahmen aufgewendeten Zeit an die Schaffung der Grund lagen gegangen werden konnte, die Voraussetzung für kulturelle und politische Höchstleistungen sind. Hier steht im Vordergründe die Forderung des Parteiprogramms, Punkt 23. Seiner Verwirk lichung dient der Grundsatz, daß Nichtariern kein Einfluß mehr auf die Presse des nationalsozialistischen Staates eingeräumt wer den darf. Es bedarf für einen deutschdenkenden Menschen keiner weiteren Erklärung dafür, daß es rassefremden Elementen nicht mehr erlaubt sein darf, offen oder in versteckter Form an der Be einflussung des Volkes durch die Presse teilzunehmen. Die Presse hat gerade heute die Aufgabe, Künderin nationalfozialistischen Ge dankengutes zu sein und die Schulung der breiten Massen in dieser Weltanschauung durchzuführen und so den Bestand der Volks gemeinschaft für immer zu gewährleisten. Von einem Juden aber kann die Erfüllung dieser Aufgabe nie erwartet werden. Er hat also schon von vornherein als unzuverlässig zu gelten. Es wird dabei nicht verhehlt, daß bestimmt viele Härten bei der Aus scheidung des Nichtariertums auftreten. Diese Erwägungen haben jedoch im Hinblick auf das große Ziel der Bildung eines zuver lässigen und in allen Lagen ergebenen Instrumentes der Slaats- führung in den Hintergrund zu treten. Was die heutige Genera tion in harten, für den einzelnen mitunter folgenschweren Ent schlüssen schafft, wird einst künftigen Geschlechtern zum Nutzen ge reichen. Die Verwirklichung dieses Grundsatzes gilt für alle in der Prefse Tätigen, also nicht nur für Schriftleiter und Verleger, son dern in letzter Konsequenz auch für die Berufsgruppen des Ver triebes von Prcsseerzeugnissen, bei denen, wie schon dargelegt, ein S38 nicht zu unterschätzendes Moment der kulturellen und politischen Einflußnahme gegeben ist. Einen weiteren bedeutsamen Schritt zur Durchführung natio nalsozialistischer Forderungen stellt die Anordnung zur Wahrung der Unabhängigkeit des Zeitungsverlagswesens vom 24. April 193S dar, die die Anonymität im Verlagswesen beseitigt. Wer kulturell Hochwertiges schafft, braucht dies nicht unter dem Deck mantel einer wirtschaftlichen Erwerbsgescllschaft zu tun, die für einen Verstoß niemals durch die eigentlich Verantwortlichen has tet, sondern er kann und soll offen auftreten und sich zu seinem Werk bekennen. Die Herausgabe politischer Tageszeitungen durch wirtschaftliche, konfessionelle oder soziale Interessengruppen und Organisationen wird durch die gleiche Anordnung untersagt. So notwendig die Zeitschriftenpresse, insbesondere die Fachpresse, aus derartigen Gruppen als Jnteressenträgerin ausgebaut ist, so sehr würde eine derartig beeinflußte Tagespresse zur Zersplitterung der Volksgemeinschaft, aus der doch letzthin das ganze Staatsleben ruht, führen. Die nächste gesetzgeberische Arbeit der Reichspressekammer wird der Erlaß von Berufsschutzanordnungen für sämtliche Fach- vcrbände und Fachschastcn sein. Diese Anordnungen werden unter Ausschaltung jeder zunftmäßigen Regelung die Grundlage für die kommenden Generationen der im Pressewesen tätigen Menschen bilden. Das Streben wird dahingehen, durch das Verlangen einer entsprechenden sachlichen Vorbildung ein Höchstmaß an Leistung zu erreichen und zugleich die einmal notwendige wirtschaftliche Grundlage für die Ausübung einer erfolgreichen kulturellen Be tätigung zu schaffen. Eine entsprechende charakterliche Auslese des Nachwuchses soll die Bildung des Standesbewußtseins und die in allen Lebenslagen des Volkes notwendige absolute Zuverlässigkeit für die sich aus der Pressetätigkeit ergebenden Verpflichtungen sicherstellen. Aus der Praxis der letzten Monate mußte leider die Erfah rung gemacht werden, daß von verschiedenen Seiten versucht wird, die Arbeit der Kammer aus einen bestimmten Modus sest- zulegen. Es kann dahingestellt bleiben, wieweit zum Beispiel Be strebungen gewisser Kreise bewußt oder unbewußt das Ziel ver folgen, die Anordnungen formalrechtlich zu zergliedern und nach allen möglichen Richtungen auszudeuten. Es ist eine Notwendig keit, hier einmal mit aller Deutlichkeit eines festzustellen: Die An ordnungen des Präsidenten der Reichspressekammer sind geschaffen aus sachlichen Erwägungen in verantwortungsbewußter Erfüllung der nationalsozialistischen Forderungen. Für ihre sachliche Durch führung — und darauf kommt es letzten Endes an — ist es gleich gültig, ob sie als Gesetz in diesem oder jenem Sinne formal juristisch zu betrachten sind. Sie sind jedenfalls entstanden aus der Dynamik der nationalsozialistischen Revolution, haben keinen anderen Zweck, als Ordnung in ein allzulange vernachlässigtes Gebiet des öffentlichen Lebens zu bringen und der nationalfozia- listischen Auffassung von der Presse als einer nationalen Ver pflichtung zur Höchstleistung für Volk und Staat Rechnung zu tragen. Wer es unternimmt, durch juristische Klügelei und Spitz findigkeit in den Anordnungen nach Hintertürchen zu suchen und diese vielleicht sogar noch durch säuberlich verfaßte Kommentare und sonstige hochgelehrte Abhandlungen schriftlich auszuzeigen, der treibt Sabotage am Ausbau des neuen Reiches. Ihm sei aber gesagt, daß sich an den maßgebenden Stellen niemand um der artige Mätzchen kümmert, daß vielmehr alle Anordnungen so aus gelegt werden, wie Treu und Glauben gegenüber der deutschen Volksgemeinschaft es erfordern und daß auch derjenige unnach- sichtlich zur Rechenschaft gezogen wird, der offensichtlich dem Sinn und Zweck einer Anordnung böswillig zuwiderhandelt, selbst wenn seine Handlungsweise in den Anordnungen nicht ausdrücklich ver boten sein sollte. Die Anordnungen sind nicht samt und sonders für alle Ewigkeit erlassen und haben nur die Aufgabe, in zäher und zielbewußter Erziehungsarbeit eine Standesgemeinschaft zu schaffen, die mit Stolz von sich sagen kann, daß sie zu den besten Stützen des nationalsozialistischen Staates zum Nutzen einer auf Gedeih und Verderb verbundenen Volksgemeinschaft gehört. Ist dieses hohe Ziel erreicht, so wird der Präsident der Reichsprcsse- kammer keinen Augenblick zögern, etwa überflüssig gewordene Anordnungen aufzuheben.
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