3042 157, 10. Juli 1935. Fertige und Künftig erscheinende Bücher. vstt-nblm, s. d. DUchn vuchhendil. Soeben gelangt zur Ausgabe: Llmwandlungsgesetz, Steueverleichterungsgesetz, ÄlnleibestoEgesetz Umwandlung von Kapitalgesellschaften in personalgesellschaften und Einzelunternehmen Handels- und steuerrechtlicher Kommentar zum Umwandlung««-, Steuererleichterung««- und Anleihestockgesetz von Selmut Latz Rechtsanwalt in Berlin 240 Seiten / In Ganzleinen gebunden RM 5.— DaS Werk umfaßt die TextauSgabe deS Umwandlungsgesetzes vom 5. Juli 1934, des Steuererleichterungsgesetzes vom gleichen Tage, des An leihestockgesetzes vom 4. Dezember 1914 und die dazu gehörigen Durchführungsverordnungen mit Erläuterungen der einzelnen Gesetzesbestim mungen nach dem neuesten Stande der Gesetzgebung. Es wird die Gesamtmaterie der innerlich eng zusammenhängenden Gesetzeskomplexe systematisch und in ihrem typischen Ineinandergreifen und zwar Handels-, zivil-, fteuer- und bilanzrechtlich in der Form einer nicht nur für oen Juristen, sondern auch für den praktischen Wirtschaftler bestimmten Darstellung behandelt, welche die Mitte zwischen systematischer Ab handlung und Kommentar hält. Der rechtlich schwierige aber praktisch ebenso wichtige Gesetzeskomplex entscheidet maßgeblich über die Zukunft der deutschen Kapitalgesellschaften, insbesondere der etwa 38000 G. m b. L., aber auch der etwa 5450 kleinen und mittleren Aktiengesellschaften. Verlas von Georg GtMe / Nevttn VW S Voraussichtlich im August wird erscheine«: Kiedrich Rostoskg Vr.jur., vorsttzenser elnesAner-engertchtes Me Oauern-^tbel Vom Erbhofcechte Der Verfasser dieses Volksbuches vom Recht sagt im Schlußwort wer den Sinn seines Werkes folgewes: Zu gnter Letzt will der Schreiber dieser Fibel noch vermelden, wie er dazu gekommen ist, die Fibel zu schreibe». Er ist Richter wer 702 Erbhöfe in des Heilige» Deutsche» Reiches Streusandbüchse, der Mark Brandenburg Da weiß er denn, wie der Bauer seine Sorgen hat, uw wie es ist, wenn einer kömmt zum Richter, sich Rats zu erholen um dies uw das. Und er weiß auch, wie der Bauer darbt am Rechte dar« um, daß er nicht wisse, was Rechtens sei. Nützlich ist es, ein Jeglicher wisse ums Recht, soviel ihm not tut in dem Dinge, darin er schafft uw seinen Tag hat. Also ist es denn kommen, daß der Richter hinging, die Fibel zu schreiben: d«N B«MeM. Oer Bauer soll wissen, was Rechtens ist für seinen Hof, gleich, wie die Altvordern vor 700 Jahren wußten, was der Sachsen« spiegel ihnen wies, was Rechtens sei und Brauch. Drum schuf er die Fibel mit Freuden. Schöner mag nichts sein einem Richter, denn dem Bruder im Volke das Recht zu weisen. Einzelpreis bekannte RM 1.— ^ Partiepreise vcki.?cs »Eene vvoiric. ecirudi vv z§ Oie Bedeutung Leipzigs als Hauptkommisflonsplatz und Zentralpunkt des deutschen Buchhandels hat sich nicht vermindert. Das buchhändlertsche Kommissionsgeschäft bildet den dritten Hauptzweig des deutschen Buchhandels. Aufgabe, Einrichtung und Organisation des Kom missionsgeschäftes schildert anschaulich und ausführ lich Zetir Sartmann im Abschnitt k des Wertes von Paschke-Ralh, Lehrbuch des deutschen Such- Handels, Land II, 7., neubearb.Auflage 1935 Jeder Buchhändler, ganz gleich ob Sortimenter oder Verleger oder an welchem Platze er sonst stehen mag, muß diesen wichtigen Zweig seines Faches kennen. Ladenpreis RM 14.— Verlag des Äörsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig