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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.08.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-08-31
- Erscheinungsdatum
- 31.08.1935
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- Deutsch
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Schicksal männlich trugen und an denen Du Dich aufrichten lannst. Du sehnst Dich auch nach Beispielen wirklich kameradschaftlichen Zusammenstehens, aus dem die große Kraft der Geschlossenheit erwächst. Dann lies ,Die Gruppe Bosemüller', diesen erschüttern den Kriegsroman von Beumelburg. Du gibst oft fünf Marl für eine Sache aus, die Dir nur ein vorübergehendes Behagen ge währt. Hier aber steigen Menschen vor Dir auf, von denen Du lernen kannst, Dein Schicksal tapfer zu tragen, und Du wirst jene Kameradschaft finden, nach der Du Dich sehntest». — Jeder Volksgenosse, auf den diese Worte zutresfen, würde sich persönlich angesprochen fühlen! Es würde sicherlich das Empfinden haben: Ja, das ist wahr! Die verstehen mich und wissen genau, was ich lesen möchte! . . . Eine andere Seite: »Abends bist Du des Hastens und Lär- mens der Großstadt immer herzlich müde. Den ganzen Tag über bist Du kaum zur Besinnung gekommen und warst nur wie so ein kleines Rad in dem großen und verwirrenden Getriebe unse rer Zeit. Nun möchtest Du Dich so gern einmal hinsetzen und von jenen Menschen lesen, die noch Zeit, viel, viel Zeit hatten. Ganz behaglich möchtest Du im Geiste in jene Zeitläufte Hinein schreiten, da das Leben noch still und ohne sonderliche Aufregun gen dahinlicf. Und — Du möchtest sie wohl auch ein wenig be neiden, jene Leute, die nicht gleich einen Tobsuchtsanfall be kamen, wenn ihnen der Zufall einige Minuten ihrer Zeit raubte. . . . Kennst Du schon ,Die Leute von Seldwyla' von Gottfried Keller? Nein?! Nun, dann ist es an der Zeit, diese Geschichten zu bestellen! Lies sie, und lächle dabei still in Dich hinein, wenn Du das große Erlebnis der .drei gerechten Kammacher' verfolgst, wenn Du mit dem Lehrer in den .mißbrauchten Liebesbriefen' ein gar herrliches Leben führst oder den .Schmied seines Glückes' nach Augsburg und zum Hause des Herrn Adam Litumlei be gleitest. Diese Geschichten tragen Dich weit, weit weg aus allem Lärmen und Hasten Deiner geschäftigen Zeit.» »Willst Du einmal in einem Strom von Behagen und Hei terkeit hinabschwimmen in das schöne Land Tirol? Willst Du die treuherzigen, prächtigen Menschen da unten erleben und ihr herrliches, trotziges Bauerntum dazu? Dann greife zu den Bü chern von Rudolf Greinz und kaufe Dir die .Tiroler Leut' oder die .Lustigen Tiroler Geschichten'. Du wirst es nicht bereuen!» »Du kennst noch nicht Deine Volksgenossen in den grauen Städten am grauen Meer? Gib dem großen deutschen Erzähler Deine Hand, laß Dich von Theodor Storni in den Zauber dieses Landes führen, erlebe die düstere Größe wie die zarte Innigkeit seiner Heimat und die Schicksale seiner herben, prächtigen Brüder.» »Du meinst, Deine Stadt wäre so nüchtern und kalt, daß Du in ihr nicht warm werden kannst. Weißt Du, was E. T. A. Hoff- mann aus dem anscheinend so nüchternen Berlin gemacht hat?! Lies nur .Die Abenteuer in der Sylvesternacht' oder gehe gar in der .Brautwahl' mit dem Geheimen Kanzleisekretär Tusmann durch die nächtlich stillen Straßen dieser Stadt! Du kannst aller hand erleben, und warm wirst Du auch dabei!» »Willst Du Deiner Seele einige unvergeßliche Feierstunden bereiten? Dann wende Dich an den edelsten Jüngling unter den deutschen Dichtern, gib Dich dem Genius Hölderlins hin!» Das sind einige Beispiele, ziemlich wahllos hsrausgegriffen aus den Schätzen unserer guten Literatur. Sie sollen zeigen, wie viel stärker in dem einzelnen Menschen der Wille zum Buch er wacht, wenn ihm die Wege gewiesen werden, die hin zu dem Buch führen, das gerade er in seiner Lage braucht. Ich verglich solche Hinweise bereits mit einer Art von seelischen Arzneizettcln. Es könnte der Einwand kommen: Ja, aber besteht nicht die große Gefahr, falsche Rezepte zu geben?! Nun, unsere gute Lite ratur enthält kein Gift! Wenn schon einer zum Beispiel in der »Gruppe Bosemüller» nicht das finden kann, was er sich auf Grund der ankündigenden Worte erhofft hatte, die Lektüre dieses Buches hat ihm auf alle Fälle Werte genug gegeben, und er wird selber eingestehen müssen, daß es kein Fehler war, wenn er zu diesem Buch griff. Die Hauptsache jedenfalls: Er hat zum Buch zurückgefunden! Und unser aller Bestreben hat ja das eine gemein same Ziel: Den Volksgenossen, unseren Nächsten, wieder an die unversiegbaren Quellen unseres deutschen Dichtens und Denkens zu führen! Entscheidungen höherer Gerichte Berichtet und besprochen von Dr. A. Elster (Zuletzt Börsenblatt Nr. 127> Vcrlagsverträgc mit nichtarischc» Verfassern. Es ist schon im Börsenblatt Nr. 184 kurz auf das Münchener Oberlandesgerichtsurtcil vom 4. Februar 1935 hingewiesen wor den, nach welchem »infolge der völlig veränderten politischen Verhältnisse einem Verleger aus wirtschaftlichen Gründen nicht zugemutet werden kann, das Werk eines nichtarischen Urhebers weiterhin zu verlegen»; aber es ist noch nicht auf die Einzelheiten eingegangen worden, die der Wortlaut der Begründung des Urteils (abgedruckt im Archiv für Urheberrecht, Bd. 8, S. 295 uff.) gibt und die sich insbesondere aus die Fragen beziehen, wie der Verlagsvertrag, auch wenn er nicht erfüllt zu werden braucht, abzuwickeln ist. »Die für den Verlag eingetretene Unmöglich keit der Leistung beschränkt sich nur auf die Unmöglichkeit, die im Vertrage übernommene Verpflichtung zur Verlegung des Werkes weiterhin zu erfüllen, erstreckt sich aber nicht auch auf die in der Erbenklausel festgelegte Verpflichtung des Verlags zu einer Geld leistung, die gerade für den Fall des Eintritts einer beiderseits unverschuldeten Unmöglichkeit der Erfüllung der übrigen Ver tragspflichten ausdrücklich vereinbart wurde und hinsichtlich deren auch eine tatsächliche oder wirtschaftliche Unmöglichkeit der Er füllung nicht in Frage kommen kann«. Abfindungen und der gleichen sind also zu zahlen. Auch äußert sich das Urteil zu der wichtigen Frage, wann »Vollendung des Manuskripts» vorliegt und sagt, daß »ein teilweise vollendetes Manuskript erst dann vorliegt, wenn der Verfasser das Ergebnis seiner Vorarbeiten (für die neue Auflage) bereits ganz oder teilweise in die Manuskript vorlage eingetragen hat«. Andererseits ist aber durchaus anzuneh men, daß ein arischer Fortführer des Werkes die Vorarbeiten des ausscheidenden nichtarischen Bearbeiters sehr wohl verwerten kann, was die Rechtsgrundlage für die Zahlung der Abfindung und dergleichen bildet. Verramschung. Ein Roman, der 2.59 RM gekostet hat, wurde durch den Ver leger, als der Jahresabsatz von etwa 8009 auf rund 200 Exemplare zurückgegangen war, an eine Firma verkauft, die das Stück zu einem Ladenpreis von 50 Pfg. abgeben sollte. Der Verfasser klagt, weil diese Verramschung unberechtigt und weil sie ihm nicht zuvor angezeigt worden sei. Er bekommt vor dem LG. Leipzig (Nrt. v. 13. März 1935, abgedr. in Gew. Rsch. u. UrhR. 1935, S. 626 uff.) recht. Der Verlag hatte bestritten, daß eine Verram schung vorliege, behauptete vielmehr, cs sei nur eine Preisherab setzung, die ihm H 21 VG. und der Vertrag gestatte. Aber diese Ansicht ist falsch, weil der ganze Vorrat an eine Firma abge geben worden ist. Es liegt also Verramschung vor. Diese wird vom Gericht zwar als gerechtfertigt angesehen, da der oben er wähnte außerordentliche Absatzrückgang die Maßnahme als billig erscheinen lasse. Aber der Verleger hatte gegen die Richtlinien für den Geschäftsverkehr zwischen erzählenden Schriftstellern und Verlegern (abgedr. in Nr. 45 des Börsenblattes v. 23. Februar 1932) verstoßen, weil er dem Verfasser nicht zuvor Mitteilung gemacht und also nicht die Selbstübernahme des Vorrats gemäß K 26 BG. ermöglicht hatte. Diez sei nicht, sagt das Gericht im Gegensatz zu Pinzger < in Gew. Rsch. u. NrhR. 1932, 940 uff.), eine belegte Nebenverpflichtung des Verlegers, die nur zu Scha denersatz verpflichte, wobei dann der Verfasser seinen Schaden nachzuweisen hätte. Dies werde ihm zumeist unmöglich sein; es
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