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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.08.1935
- Strukturtyp
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- 1935-08-31
- Erscheinungsdatum
- 31.08.1935
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- Deutsch
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handelt sich um eine Verpflichtung wie jede andere auch. Die Verramschung war somit in diesem Fall rechtswidrig und der Verlag hat dem Autor das Anteilhonorar nach Maßgabe des ur sprünglichen Ladenpreises, nicht des Ramschpreises zu zahlen. Persönliche Reklame. Zu den Entscheidungen, die dafür sorgen, den Werkbetrieb von persönlichen, wettbewerbsfremden Kampfmitteln frei zu hal ten, ist ein neues Reichsgerichts-Urteil getreten (v. 25. Januar 1935, Gew. Rsch. u. UrhR. 1935, S. 445 uff.), das die politische Verdächtigung eines Wettbewerbers verurteilt, weil diese An gaben — es handelte sich um Unternehmungen des Plakatanschlag wesens — nichts mit den gewerblichen Leistungen zu tun haben. Der wesentliche Inhalt der sehr umfangreichen und den besonderen Tatbestand eingehend würdigenden Entscheidung wird von der oben genannten Zeitschrift wie folgt zusammengefaßt: »Anpreisung der eigenen Leistung unter Heranziehung ungünstiger Geschehnisse in der Person des Wettbewerbers: Derartige Reklame ist wett bewerbsfremd und unzulässig, selbst wenn die Angaben wahr sind. Der Vorwurf außerordentlicher politischer Wandlungsfähigkeit läßt einen Rückschluß auf Charakter und Vertrauenswürdigkeit des Wettbewerbers zu; er ist nur dann erheblich, wenn er im Geschäfts verkehr zu ungünstigen Schlüssen auf die Vertragstreue des Wett bewerbers führt; wo das fehlt, ist er unstatthaft. Die Abwehr muß gleicher Art sein wie der Angriff, setzt bei persönlicher Reklame also einen gleichartigen Angriff voraus; wo er fehlt, ist Abwehr unberechtigt. Vergleichung verschiedener Wirtschaftssysteme ist statt haft, liegt aber nicht vor, wenn der Beweggrund nur die Gewin nung oder Wiedergewinnung von Kunden ist, die zum Wett bewerber übergingen; dann fehlt der rein sachliche, selbstlose Grund für die Reklame.« Diese Sätze sind von allgemeiner Wichtigkeit und mithin in jedem Gewerbszweig für die im Kampfe mit anderen stehende Reklame zu beachten. Mmachimgen aus Dollarbasis. Nach der Inflation sind viele langfristige Verträge in Deutsch land, insbesondere auch Verlagsverträgc, nach Dollarwertcn ab geschlossen worden in der Meinung, daß dadurch jede Gefahr gegen Geldentwertung für den einen oder anderen der Vertragspartner beseitigt wäre. Die Entwicklung der amerikanischen Valuta hat diese Erwartung nicht gerechtfertigt, und wer mit der Dollar klausel so absolut sicher gehen wollte, muß nun die alte Frage Mark — Mark? in die Frage Dollar — Dollar? Umsetzern Das Reichsgericht hat in einer Entscheidung vom 2. April 1935 (RGZ. 147, S. 286) die Frage beantwortet und betont, daß nicht nur katastrophale Währungsverluste einen Aufwertungsanspruch recht fertigen, so daß dies auch schon dann zu geschehen habe, wenn geringere Spannungen zwischen Leistung und Gegenleistung sich durch Währungsverluste ergeben, obwohl die Zubilligung eines solchen Ausgleichsanspruches »eine nur unter ganz besonderen Umständen zulässige und mit großer Vorsicht anzuwendende Aus nahme von dem das Vertragsrecht beherrschenden Grundsatz der Vertragssicherheit ist«. Starre Sätze, etwa über den Bruchteil, von welchem an eine Aufwertung gerechtfertigt erscheint, feien nicht am Platze, sondern die Grundsätze von Treu und Glauben. Eine entfernte Möglichkeit, mit einem Sturz des Dollars rechnen zu müssen (auch nach dem Absinken der englischen Valuta), genüge nicht, von der Anwendung der Grundsätze der Billigkeit abzusehen, und wenn der Sinn der Dollarklausel gerade ein Schutz gegen Valutaverluste war, so wird der Ausgleichsanspruch — nach den Umständen des zur Beurteilung vorliegenden Falles — »nicht an der Erwägung scheitern dürfen, daß die Klägerin nur mit 13°/° ausfällt«. Zwei grundsätzliche Entscheidungen des Wcrberats. 1. In einem Flugblatt, das für eine Zeitschrift werben sollte, hatte der Verlag unter dem Schlagwort »Der Führer — Dein Vorbild» Lebensgcwohnhcitcn des Führers dargestcllt und sic zur Werbung für die Zeitschrift benutzt. Das ist nach der 7. Bekannt machung des Werberats vom 21. März 1934 nur mit ausdrück licher und schriftlicher Zustimmung der in Betracht kommenden Persönlichkeiten zulässig. 2. Marktschreierische, d. h. übertreibende Reklame ist nach Ziss. 6 der 2. Bekanntmachung des Wcrberats unerlaubt. Es ist ein wichtiger, durch den Werberat erzielter Fortschritt, daß man »Marktschreierei« nicht mehr als Entschuldigung gelten läßt mit der Begründung, daß das Publikum selber schon die Übertreibun gen erkenne und nicht ernst nehme, sondern daß die Werbung wahrhaftig sein soll und somit sich vor Übertreibungen zu hüten hat. (Wirtschaftswerbung 1935, Nr. 5.) Hastung des Verlegers sür falsche Nachrichten in seiner Zeitung. Neben dem Schriftleiter als seinem Vertreter hastet nach RG. vom II. März 1935 auch der Verleger, weil »Der Eigentümer dafür zu sorgen hat, daß unter billiger Rücksichtnahme auf die Belange anderer nach Maßgabe der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt die ihm gehörigen Sachen nicht dritte Personen in Ge fahr bringen«. »Dieser Grundsatz muß auf den Verleger einer Tageszeitung, zumal in Anbetracht der schweren Gefahren, welche die Verbreitung unrichtiger Nachrichten in der Presse für das Ansehen, für den Kredit und für den Erwerb des Betroffenen mit sich bringen kann, entsprechende Anwendung finden«. Arbeitswoche „Das Heldische im deutschen Schrifttum" Tie von der Fachschast der Angestellten durchgeführte Woche be gann mit dem unvergeßlichen Mondabend des 11. August auf dem freien Söller der Altenburg bei Bamberg, wo uns vr. Bergmann im Geiste des verewigten Eugen Diederichs die Grüße seines Verlages überbrachte und eine geistige Brücke baute zwischen deutschem Nord und Süd. — Die Montagmorgenfeier ließ erst den Berg, auf dem mir standen, im Geist vor uns erstehen vom »Mittelalter« der »Erdgeschichte« bis zum jüngeren Jura. Schon der Vormittag aber führte uns in die geistige nordische Urzeit, wie sie sich glücklicherweise auf Island gleichsam in Neinkultur erhalten hatte und ungefähr um dieselbe Zeit — 1250 — schriftlich niederschlug, in der unten in der Bamberger Dombauhütte jene »Sybille« entstand, aus deren Mund wir uns jenen ersten Gesang der Edda, der »Seherin Gesicht«, verkündet vorstellen konnten. Und in den »Sagas« sahen wir den germanischen Glanben an die Gerechtigkeit in der Welt, die — einmal aus dem Gleichgewicht gebracht — durch Wiedervergeltung ins Lot gebracht werden mußte. Bohrte dann noch vr. Bergmann als ein echter Bergmann deutschen Geistes hinab bis zu dem ge meinsamen Quell germanisch-christlichen Glaubens, dort wo die Nornen und die »Mütter« in Goethes »Faust« wohnen, so ahnten wir alle mehr deutschen Wesens als durch noch so vieles »Aberwissen«. Die Dienstag-Morgenansprache ließ die Altenburg im Geist vor unseren Augen als ein Beispiel deutscher Burgen erstehen, an deren Mauern die Wogen deutscher Geschichte anbrandeten, vom Hussiten- 714 krieg über die Zeit, wo der Bischof vor seinen »bösen« Bamberger Bürgern hier heraus floh, bis zum Bauernkrieg, und schuf so — nicht ohne alte Landsknechtslieder! — den denkbar besten Nahmen für ein Lebensbild Ulrich von Huttens. Zur Grundlage wurde »Die Wanderung des Herrn Ulrich von Hutten« von Will Vesper (Bertels mann, Gütersloh) genommen mit ihrer knappen Sprache in Tagebuch- sorm, ihm der breite Roman Kurt Eggers und als gutes Beispiel dafür die kurze Darstellung von Graf zu Stolberg-Wernigerode in Cole- mans kleinen Biographien gegenübergestellt, um schließlich von dem abgeklärten klassischen Werk C. F. Meyers überbaut zu werden. War der Tag gleichsam »eingeläutet« worden von C. F. Meyers Wort: »Ich bin kein ausgeklügelt Buch: Ich bin ein Mensch in seinem Widerspruch!« so konnte er nicht sinnvoller ausklingen als mit einer einzigartigen Abendfeier in der E. T. A. Hoffmann-Klause auf der Altenburg, wo der literarische Leiter der Arbeitswoche, Herr vr. Artur Kreiner, bei Kerzenschein den Geist des Dichters beschwor, indem er aus dessen Tagebuch ein echt deutsches Dichterschicksal herausschälte. Was war natürlicher, als am anderen Tage unten in Bamberg auf E. T. A. Hoffmanns Spuren zu wandeln, seinen weiten Geist in jenen engen Häuschen zu atmen und seine Zeichnungen in der Staat lichen Bibliothek zu sehen? Tort bot sich uns zugleich der beste Ein blick in die Geschichte des deutschen Buches von ältesten Handschriften über fromme Mönchsmalereien bis zu den ersten Bamberger Drucken Albrecht Pfisters (146t).
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