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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.08.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-08-31
- Erscheinungsdatum
- 31.08.1935
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19350831
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193508310
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1935
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Verleger beim Einsenden des Werkes an die Deutsche Natioual- Bibliographie hiervon Mitteilung machen. In beiden Fällen muß durch die Beschaffenheit des Einbandes jede Verwechslung der Buchgemeinschafts-Ausgabe mit der Originalausgabe des Ver legers ausgeschlossen sein. 6. Alle buchhändlerisch vertreibenden Firmen, die dem Bund Reichsdeutscher Buchhändler angehören, können Mitglieder sür alle Buchgemeinschaften werben. Die Buchveröffentlichungen der einzelnen Buchgemeinschaften dürfen in diesem Falle nur zu den selben Bedingungen abgegeben werden, die die einzelnen Buchge meinschaften für ihre Mitglieder aufgestellt haben. Beim Vorliegen eines begründeten Verdachtes, daß der vor geschriebene Kuudeuschutz verletzt ist, hat der Sortimenter aus An forderung der Buchgemeinschast die Verpflichtung, der Geschäfts stelle des Bundes Reichsdeutscher Buchhändler Name und An schrift des geworbenen Mitgliedes mitzuteilen. Allen vertreibenden Firmen, die die Voraussetzungen der Ab sätze 1 und 2 des Punktes 6 erfüllen, verpflichten sich die Buchge- meinschasten, einen Rabatt von mindestens 20°/« auf den Mit gliedsbeitrag bzw. den Preis für die Pflichtabnahmc einzuräumen. Durch einen Stempelaufdrmk, besondere Verpackung oder ähn liche Merkmale,^sowie durch besondere Fakturen, müssen die Liefe rungen von Buchgemeinschaftcn deutlich von sonstigen Bucherzeug nissen gekennzeichnet werden. 7. Alle buchhändlcrisch vertreibenden Firmen, die dem Bund Reichsdeutscher Buchhändler angehören, können von einer Buch- gemeinschaft als »Ausgabestelle« zugclasscn werden; diese Bezeich- Jeder Buchhändler Denn zu der Erkenntnis hat sich die deutsche Wirtschaft doch schon durchgerungen: Ohne Werbung gibt es keine Kunden und keinen Umsatz. Ich möchte damit die Überschrift des interessanten Artikels des Kollegen Werner Hofsmann, Hamburg, »Wer ist für Werbung?» im Börsenblatt Nr. 196 gleich des Fragezeichens be rauben, obgleich es leider gerade bei uns Buchhändlern oftmals noch angebracht wäre. Ein Buch ist kein Handelsobjekt im üblichen Sinne, sondern cs soll ein Kulturträger sein. Es ist daher auch nicht möglich, sür ein Buch etwa so wie für einen Badeofen oder sonst einen Gcbrauchsgcgenstand zu werben. Wenn wir sür den Badeofen wer ben — um bei dem Beispiel zu bleiben — dann appellieren wir an das Bequemlichkeitsgesühl bei unfern lieben Mitmenschen. Wenn wir aber sür ein Buch Kunden gewinnen wollen, dann müssen wir seinen Bildungshunger, sein Interesse am öffentlichen Leben, sein Empfinden sür hohe geistige Werte ansprechen. Man spricht oft von sogenannten Intellektuellen — also von Leuten, die sich für wer weiß wie klug und feingeistig halten und auf alle anderen Lebewesen von ihrer Höhe herabsehen. Und der Buchhändler glaubt leider nur allzuoft, daß er allein in diesen Kreisen seine Kunden findet. Das ist ein Hauptfehler bei der Wer bung. Ich beobachte oft in Buchhandlungen, wie man — sobald solche Kunden erscheinen — alle möglichen feingeistigen Bücher auf dem Ladentisch ausbreitet, denn sie verstehen ja was davon! Kommt aber ein einfacher Arbeiter zaghaft in den Laden — leider noch sehr selten — und bittet um einige Vorschläge, dann hat der Buchhändler gleich heraus: »was der wohl verstehen könnte», und es werden etliche Schmöker, meist unter jeder Kritik, aber »leicht geschrieben», vorgelegt. Und der Buchhändler glaubt noch, dem Mann einen Dienst damit geleistet zu haben, daß er ihm nicht eine »schwere» Sache vorlegte. Denn das ist — meiner unmaßgeblichen Meinung nach — der Hauptfehler der ganzen Buchhändlerwerbung: Sie wendet sich nicht an die breite Masse, appelliert nicht an die überdurchschnitt liche Kultur der deutschen Arbeiter, sondern sie wendet sich an die 710 nung darf vom Sortimenter nur mit Zustimmung der betreffenden Buchgemeinschaft geführt werden. Privatpersonen, die ehrenamtlich gegen Unkostenvergütung Erzeugnisse der Buchgemeinschasten an deren Mitglieder verteilen, find von der Meldepflicht gemäß der Reichskulturkammcrgesctz- gebung befreit, sofern die Ausgabestelle nicht mit einem gewerb lichen Betrieb verbunden ist. 8. Für die Werbung von Mitgliedern können Werbepreise ausgesetzt werden. Die Bekanntgabe der Werbepreise in Mit gliederkreisen kann in Veranstaltungen, Einzelbriefen, als Druck sache oder in den für die Veröffentlichungen der Buchgemeinschaft bestimmten Organen erfolgen. Sollte das Angebot von Werbe preisen auch an Nichtmitglieder gerichtet werden, so sind die Vor schriften des § 5 Abs. 6 der Verkaufsordnung sinngemäß anzu wenden. Sofern eine Buchgemeinschaft beruflich oder gegen Entgelt Werber verpflichtet, sind diese bei der Arbeitsgemeinschaft deutscher Buchvertreter in der Reichsschrifttumskammcr mcldepflichtig. 9. Die Bedingungen sür den Geschäftsverkehr mit ihren Mit gliedern setzt jede Buchgemeinschaft selbst fest. Sie dürfen nicht in Widerspruch zu den buchhändlerischen Ordnungen stehen. 10. Diese Richtlinien treten »,it dem Tage ihrer Verkündi gung in Kraft. Leipzig, den 24. August 1935. Baur, Vorsteher. ist für Werbung!*) Intellektuellen. Die Gemeinschaftsplakate, wie »Haltet fest am deutschen Buch» sind angenehme Ausnahmen, die aber leider von den beschriebenen Eigenwerbemaßnahmen erdrückt werden. Ich glaube nicht zuviel zu behaupten, wenn ich sage, der deutsche Handarbeiter, der deutsche Handwerker hat kein Ver trauen zum Buchhändler. Als Beispiel zu dieser Behauptung möchte ich nur auf eine Tatsache Hinweisen: Im Westen und im Zentrum Berlins ist eine große Anzahl von Sortimentsbuchhand lungen zu finden; kommt man aber nach dem Wedding, dem Osten oder nach sonst einer Gegend, die vorwiegend von Hand arbeitern bewohnt wird, da kann man lange nach einer Buchhand lung suchen. Wie ich mir die Eigenwerbung der deutschen Verleger und Sortimenter denke? Der Verleger begnügt sich nicht damit, das Buch anzuzei gen, hundert Exemplare zur Besprechung zu versenden, im Not fall noch den Herren Sortimentern einen Brief zu schreiben: »Sehr geehrter Herr Kollege! ... Das größte Geschäft des Jahres wird mein neues Werk ... Machen Sie ein Sonder fenster ... Empfehlen Sie Ihren Kunden das Buch ... Ich er warte Ihre Bestellungen ...« um sich dann hinzusetzen und aus die Bestellungen zu warten, sondern: Zunächst wird einmal eins kurze objektive Inhaltsübersicht geschaffen und den Sortimentern zugestellt, damit diese wissen, *> Auf den Aussatz im Börsenblatt Nr. IW: »Wer ist sür Werbung?» von B. Hoffmann haben wir zustimmende Zuschriften und Entgegnungen erhalten. In der nachstehend abgedruckten wird, was ja ziemlich naheliegt, auch auf die bevorstehende »Woche des Deut schen Buches« Bezug genommen. Wir brauchen wohl nicht besonders hervorzuheben, daß mit den Vorschlägen des Verfassers die einheit liche Durchführung der Buchwoche, die in den Händen der »Reichs- arbeitsgemeinschast für Deutsche Buchwerbung- liegt, nicht beein trächtigt werden soll. D. Schrift!.
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