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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.11.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-11-16
- Erscheinungsdatum
- 16.11.1935
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19351116
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1935
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X- 267, 16. November 1S3S. Redaktioneller Teil Börsenblatt f. d. Dtschn BuchhanLel. Zeitschriften- und Zeitungswesen Doppelorganisation Der Präsident öer Neichspressekammer hat unterm 6. November 1935 die nachfolgende Bekanntmachung veröffentlicht: Da die Frage der Doppelorganisation durch die Anordnung des Herrn Neichswirt- schaftsministers über die Beitragsregelung für das graphische Ge werbe vom 31. August 1935 bereinigt ist, erkläre ich hierdurch meine Anordnungen, Bekanntmachungen und Mitteilungen, soweit sie die Zugehörigkeit zur Wirtschaftsgruppe Druck und Papierverarbeitung sowie zu Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Handwerkerinnungen verboten haben, mit sofortiger Wirkung für gegenstandslos. Ich mache darauf aufmerksam, daß gemäß der Anordnung des Herrn Neichswirtschaftsministers in dem Beitrag für die Wirtschafts gruppe oder die Handwerkerinnung der Beitrag für die markt regelnden Verbände (Deutscher Buchdrucker-Verein, Verband Deut scher Offset- und Steindruckereibesitzer, Bund Chemigraphischer An stalten) enthalten ist. Mein Verbot der Einzelmitgliedschaft zur Deutschen Arbeits front bleibt durch die heutige Bekanntmachung unberührt. Gliederung der studentischen Presse Der Präsident der Neichspressekammer hat unterm 18. Oktober eine Anordnung über die Gliederung der studentischen Presse er lassen, in der u. a. bestimmt wird: Die studentische Presse gliedert sich nach ihrer Aufgabenstellung in vier Gruppen, die ihrerseits wiederum je nach öer Notwendigkeit in mehrere Abteilungen zerfallen. Gruppe ^ erfaßt alle Zeitschriften mit hochschul- und stuöenten- politischem Charakter. Hierzu gehören: 1. die Zeitschriften des NSDStB., 2. die Zeitschriften der Neichsschaft der Studierenden, 3. die Zeitschriften der Vereine, Verbände und Korporationen, die nicht unter Ziffer 8 oder v fallen. Gruppe 6 erfaßt alle Zeitschriften ohne hochschul- oder studenten politischen Charakter (Zeitschriften ohne hochschul- oder stuöenten- politische Aufsätze. Blätter der Vereine. Verbände und Korporationen, die nicht unter Ziffer ^ 3 oder v fallen). Gruppe 6 erfaßt alle Korrespondenzen, die sich vorwiegend oder ausschließlich mit studentischen Fragen beschäftigen. Gruppe v erfaßt alle periodischen Druckschriften, die seltener als einmal im Vierteljahr erscheinen, sowie alle reinen Mitteilungs blätter, die keine Aufsätze enthalten, nur in unregelmäßigen Zeit- abständeu erscheinen, nur an die Mitglieder des Verbandes geliefert werden, keine Anzeigen, außer Vereins- und Familien-Anzeigen, ent halten und bei der Aufnahme in die Postzeitungsliste keinen Preis angeben. Die Zeitschriften der Gruppen ^ und 8 werden in die Neichs- pressckammer über den Neichsverband der deutschen Zeitschriften- Verleger eingegliedert. Sie werden innerhalb dieses Verbandes von dessen Fachgruppe Studentenpresse betreut. Die Korrespondenzen der Gruppe 6 werden in die Neichspressekammer über den Neichs- vcrband der deutschen Korrespondenz- und Nachrichtenbüros einge gliedert, sind jedoch gleichzeitig zur Anmeldung bei der Fachgruppe Studentenpresse im Neichsverband der deutschen Zeitschriften-Ver- leger verpflichtet. Die Zeitschriften und Korrespondenzen der Gruppen 8 und 6 unterstehen dem Schriftleitergesetz. Druckschriften der Gruppe I) werden in die Neichspressekammer nicht eingegliedert unter öer Voraussetzung, daß sie sich bei der Fach gruppe Studentenpresse im Neichsverband der deutschen Zeitschriften- Vcrleger, München, Schellingstraße 39, zur listenmäßigen Erfassung anmelden. Diese Druckschriften unterstehen nicht dem Schriftleiter gesetz. Fachgruppe Kundenzeitschristen Der Leiter des Neichsverbandes der deutschen Zeitschriften- Verleger hat gemäß 8 6 der Satzung den Dipl.-Kaufmann Karl Emil Weiß (F. Albrecht L Co. Verlagsgesellschaft m. b. H.), Schöneberg, zum kommissarischen Obmann der Fachgruppe Kunöen- zeitschriften berufen. Verwendung noch vorhandener Werbeabgabemarken Durch die Vierzehnte Bekanntmachung des Werberats vom 28. September 1935 (s. Börsenblatt Nr. 2-10) ist die Möglichkeit, die Werbeabgabe durch Verwendung von Werbeabgabemarken zu zahlen, fortgcfallen. Soweit jedoch einzelne Werber noch im Besitz von Werbe abgabemarken sind, ist der Werberat damit einverstanden, daß sic an Stelle der Überweisung als Zahlung unmittelbar an den Werbe rat cingesandt werden. Der Nennwert der eingesandten Marken wird iu voller Höhe auf die Werbeabgabeschuld verrechnet. Neue Werbeabgabemarken werden durch die Postaiistalten nicht mehr auS- gegeben. Sondernummern von Zeitschriften Auf verschiedene Anfragen weist der Neichsverband der deutschen Zeitschriften-Verleger darauf hin, daß die Herausgabe von Sonder nummern, die nicht als laufende Nummer der Zeitschrift erscheinen, anmeldepflichtig im Sinne der Zehnten Anordnung der Neichspresse kammer ist. Bei der Wirtschaftswerbung durch Anzeigen in derartigelt Sondernummern ist folgendes zu beachten: Für Sondernummern, die in Format, Aufmachung und Kopf nicht von der regelmäßig erscheinenden Zeitschrift abweichen, ist ein besonderer Antraß auf Ge nehmigung der Wirtschaftswerbung durch Anzeigen nicht mehr er forderlich. Dagegen ist ein Antrag beim Werberat zu stellen, wenn Sondernummern nicht mit dem Kopf der genehmigten Druckschrift erscheinen oder nicht in Format oder Aufmachung der genehmigten Druckschrift entsprechen. Werbungsmittler für Lesezirkelwerbung Der Werberat der deutschen Wirtschaft teilt mit: Auch Werbe mittler für Lesezirkelwerbung haben nach Ziffer 13 der Zweiten Bekanntmachung des Werbcralcs bei ihm unmittelbar den Antrag auf Zulassung zu stellen. Bisher sind zwei Anträge eingegangen, und zwar die der Firmen 1. L e s e z i r k e l d i e n st G.m.b.H., Berlin W 35, Margarctenstraße 11; 2. L e s e - Z i r k e l - N e k l a m e - W e st, Paul Ehrkamp, Düsseldorf, Nemscheider Straße 16, die als vorläufig zu- gclassen gelten. Lesezirkelunternehmer dürfen sich, solange keine weiteren Zu lassungen ausgesprochen sind, nur von diesen Werbungsmittlern Werbeaufträge für ihre Lescmappen und Umschläge vermitteln lassen. Voraussetzung ist selbstverständlich, daß der Lesezirkelunternehmer überhaupt eine Genehmigung zur Wirtschaftswerbung durch Anzeigen (wozu auch Beilagen gehören) besitzt und dadurch berechtigt ist, in seinen Mappen oder Umschlägen Werbung für andere durchzuführen. Ter Lesezirkelunternehmer, der die Genehmigung zur Wirt schaftswerbung durch Anzeigen besitzt, darf Werbeaufträge nur un mittelbar vom Werbungtreibenden entgegennehmen — in diesem Falle auch durch eigeue Vertreter, die im Nameu und für Rechnung des Lesezirkels arbeiten und die Aufträge auf desseu Bestellscheinen ent gegennehmen — oder vom zugelassencn Werbungsmittler für Lese zirkelwerbung. Werbungsmittler arbeiten im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Richtlinien für die Werbetätigkeit der Bezieherwerber Der Neichsverband für den werbenden Zeitschriftenhandel hat am 1. November neue »Richtlinien für die Werbetätigkeit der Be zieherwerber« herausgegeben, die an die Stelle der bis jetzt gültigen »Richtlinien für die Werbetätigkeit der Agenten« treten. Sic stellen keinen Ersatz für einen Anstellungsvertrag dar, sondern sollen diesen ergänzen. Abzüge davon sind znin Preise von 2 Npf. für das Stück bei der Geschäftsstelle des Neichsverbandes, Berlin W 35, Kluck- straße 10, erhältlich. Sondertreuhänder im Aeitungswesen Ter Reichs- und Preußische Arbeitsminister hat Ministerialrat Rüdiger zum Sondertreuhändcr der Arbeit bestellt. Seine Auf gabe ist es, die Regelung der gesamten Lohn- und Arbeitsbedingungen der Beziehcrwerber für Zeitungen und Zeitschriften zu überprüfen. Neichspreffetag 1935 in Köln Die Neichstagung des Neichsverbandes der Deutschen Presse findet in diesem Jahre in Anwesenheit des Neichsministcrs vr. Goebbels in den Tagen vom 28. bis 30. November in Köln statt. Im Mittelpunkt der Tagung, die SA-Gruppenführer Weiß, der Leiter des Neichsverbandes der Deutschen Presse, leiten wird, steht eine pressepolitischc Kundgebung am 30. November, auf der Neichs- minister vr. Goebbels sprechen wird. Die Stadt Köln empfängt die Teilnehmer der Tagung, an der neben den Führerräleu und Abge sandten des Neichsverbandes der Deutschen Presse mehrere hundert Ehrengäste aus dem ganzen Reich teilnehmcn, in einer besonderen Veranstaltung im Rathaus am gleicheu Tage. Neben zahlreichen Arbeitstagungen ist eine besondere Veranstaltung im Auditorium Maximum der neuen Universität vorgesehen. 973
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