Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.07.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1936-07-14
- Erscheinungsdatum
- 14.07.1936
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19360714
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193607149
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19360714
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1936
- Monat1936-07
- Tag1936-07-14
- Monat1936-07
- Jahr1936
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 181 <N. 86) Leipzig, Dienstag den 14, Juli 1938 103. Jahrgang Der Internationale Verleger-Kongreß 1936 Vom 7, bis 12, Juni fand in London unter dem Protektorat König Edward VIII, der II, Internationale Verleger-Kongreß statt, an dem einschließlich des gastgebcndcn Landes siebzehn Staaten, näm lich Deutschland, Belgien, Kanada, Dänemark, Spanien, Vereinigte Staaten von Nordamerika, Finnland, Frankreich, Großbritannien und Irland, Norwegen, Holland, Polen, Rumänien, Schweden, Schweiz, Tschechoslowakei und Jugoslawien durch Delegationen und Einzelbesucher teilnahmen. Die deutsche Delegation bestand aus Dr, G, Kilpper (Delegationssührer, Vizepräsident des Exekutiv komitees des Kongresses, Mitglied der Internationalen Kommission), Karl Baut, A, Cellier (Mitglied der Internationalen Kom mission), Dr, A, Georg! und für spezielle Fragen des Musikalien- vcrlages aus Dr, H, von Hase, Dr, Sander und E, Biele se l d t, Präsident des Kongresses tvar S t a n le y U n w in, der die ses Amt in feierlicher Vollversammlung aus den Händen des letzten Präsidenten Theophilc Zech-Levie übernahm, Vizepräsidenten des Kongresses, jeweils den Vollversammlungen und zusammen mit den Ehrenpräsidenten den Scktionssitzungen vorstehend, waren W, G, Taylor, zugleich Vorsitzender des Organisationskomitees und des englischen Verlcgervereins, R, S, Elk in, Sir Humphrey Milford, v, I-itt, und Sir John Murray, X, 6,V,0,, v,8,0. Der Verlauf des Kongresses war in jeder Hinsicht glanzvoll, ^ Der Zusammcnklang weitgespannter sachlicher Arbeit auf allen Ge bieten verlegcrischen Interesses mit.der Repräsentanz englischer Kultur, Wirtschaft, Politik und englischen Verlegertums schuf für alle Kongreßteilnehmer einen schlechthin vorbildlichen Rahmen, Nicht zuletzt sei deshalb auch au dieser Stelle den englischen Verlegern, insbesondere Stanley Unwin und W, G, Taylor, für ihre monate- lauge aufopfernde Vorbereitnngsarbeit gedankt, auf deren Erfolg sie mit Recht stolz sein können. Die Sitzungen des Kongresses, die am 8, Juni in einer Voll versammlung durch den Vertreter des Lord Mayor, Sir George Truscott, eröffnet wurden, fanden wie üblich in fünf Sektionen statt, die nach den beherrschenden Fragen gebildet waren. Die Teilnahme an diesen Sitzungen war durchwegs sehr rege und die Diskussion bei den einzelnen Themen sehr lebhaft. Es war außerordentlich inter essant, im einzelnen die Stellungnahme der verschiedenen Staaten aus ihrer verlegcrischen und gesetzlichen wie organisatorischen Praxis zu hören, und es stellt vielleicht neben der weiteren Arbeit der Internationalen Kommission auf Grund der abgegebenen Beschlüsse den Hauptwert eines derartigen, das Verlegertum international repräsentierenden Kongresses dar, daß in gegenseitiger Fühlung nahme von Verlegern aller Länder unter einheitlichem Nenner Erfahrungen ausgelauscht werden, die viel weniger vielleicht in Anträgen und Beschlüssen zum Ausdruck kommen als in der Erweite rung des einzelnen Überblickes, der dann im eigenen Lande unter Umständen sehr fruchtbar sich auswirken kann. Für die einzelnen Themen waren wie üblich vom Kongreß Berichterstatter bestellt, deren Rapport mit kurzer Zusammenfassung den Teilnehmern gedruckt vor Beginn des Kongresses zur Verfügung stand. Dieses sehr praktische Verfahren erübrigte den jeweiligen Gc- samtvortrag und ermöglichte eine sofortige Diskussion, Von deutscher Seite waren Berichterstatter für die Sektion »Buchhandel« A, Sel - lier über das Thema »Der internationale Schutz des L a d en p r e i s e s», für die Sektion »Musik« E, Bielefeldt über »Freiexemplar wesen und Preisnachlässe im Mu si k a l i e n h a n d c l« und Dr, H, von Hase über »Das Leih- verfahren für Orchcstermaterial im internatio nalen Konzert- und Rundfunkwesen« und für die Sektion »Verschiedenes« Willi Bischofs über »Die Rege lung des Besprechungswesens in Deutschland«, dessen Bericht in Stellvertretung Dr, A, Georg! übernahm. Darüber hinaus beteiligte sich die deutsche Delegation sehr lebhaft an der Dis kussion fast aller zur Rede stehenden Fragen, wie auch ihre eigenen Themen Gegenstand außerordentlich vielseitiger Diskussionen waren. Die Kongreßsprache war englisch, französisch und deutsch, Jedes Land sprach in seiner Landessprache, soweit sie sich mit der Kongreß- jprache deckte. Als Übersetzer tvar in geradezu meisterlicher Weise A, Belle mann, Professor an der Universität in Gens und Sekretär des ständigen Kongreßbüros, tätig, der es verstand, die Übersetzung nicht nur in der Form, sondern auch im Inhalt in einer Vollendung wiederzugebcn, die die Übersetzung zu einem Genuß für sich machte. Es würde hier zu weit führen, die Thcnien ausführlich in ihrer Problematik und ihrer Auswirkung wiederzugebcn. Deshalb sei nur ein kurzer Überblick gestattet. In der Sektion A »Urheberrecht« spielten drei Fragen kreise eine beherrschende Rolle: die Entwicklung des Urheberrechts in den einzelnen Staaten seit dem letzten Kongreß in Brüssel 1834, über die L, Hachette einen als Material außerordentlich wertvollen Überblick gab, die Frage der Urhcberrechtsverletzungen in Staaten Mittel- und Südamerikas und die verschiedenen Versuche zu ihrer Abstellung und schließlich die Frage der Photokopie und mechani schen Vervielfältigung bzw, Verwendung von an sich urheberrechtlich geschützten Werken, D, Juan Navarro de Valencia be richtete insbesondere über das unberechtigte Nachdruckwesen in den Ländern Spanisch-Amerikas und über das zu nehmende Verständnis, auch dort zu einem Schutz des Ur heberrechtes zu kommen. Eng hiermit zusammen hing der Bericht von Joaquin So Pena über Vereinbarungen zwi schen Spanien und einigen Republiken von Spanisch-Amerika, die der Berner Union nicht angeschlossen sind, und der in dem Kongreß- beschluß feinen Niederschlag fand, über das Internationale Institut für geistige Zusammenarbeit die Länder, die der Berner Union noch nicht angefchlossen sind, zum Konventionsbeitritt zu veran lassen und insbesondere die Staaten Mittel- und Südamerikas zu einer gewissenhaften Beachtung des Schutzes des geistigen Eigen tums zu bringen. Als Begründung wurde sehr interessant aus geführt, wie die Länder Amerikas, mit Ausnahme von Brasilien, Kanada und Haiti, die der Berner Union bereits angehören, zwar zwischenstaatliche Verträge zum Schutz des geistigen Eigentums untereinander und zum Teil auch mit Spanien abgeschlossen haben, daß aber trotzdem der Schutz des Urheberrechtes in vielen Staaten Mittel- und Südamerikas selbst im gegenseitigen Verkehr weitgehend unwirksam ist. In gleicher Richtung bewegten sich die Ausführungen von Jacques Rodolphe- Rousseau über die panamerikanische Kon vention, die unter Führung von Brasilien zumZicl hat, der nächsten Konferenz in Brüssel bezüglich einer Revision der Berner Über einkunft den Entwurf eines für alle Länder und damit auch für Südamerika geltenden Urheberrcchtsschutzgesetzes zu unterbreiten. Der Kongreß sprach den Wunsch aus, daß es zu einer derartigen Verein barung in Brüssel kommen möge, die die in der Berner Übereinkunft niedergelegten Grundsätze allgemein zur Anwendung bringt. Inter essant waren zu diesem Thema ferner die Ausführungen von San tiago Salvat über die Regelung der llrhcberrcchtsfragen in Argen tinien durch das Montevideoer Abkommen von 1889 und das neue Urheberrechtsgesetz vom 26, September 1833, nach dem jedes Land, das dem Montevideoer Abkommen angeschlossen ist oder selbst einen Urheberrechtsschutz besitzt, einen derartigen Schutz auch in Argen tinien bei Hinterlegung jeweils eines Buchexemplars genießt und der Schutz spanischer Übersetzungen von der Eintragung in eine Liste ab hängig gemacht wird, D, W, Huebsch berichtete über die Photo kopiesrage in Amerika und die Vereinbarungen, die seitens des Ver- 628
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder