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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.07.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1936-07-14
- Erscheinungsdatum
- 14.07.1936
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- Deutsch
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Nummer 161, 14. Juli 1636 lages mit den Bibliotheken dahingehend getroffen worden sind, daß eine Abgabe photographischer Vervielfältigungen lediglich zum eigenen Gebrauch, also nicht erwerbsmäßig, erlaubt wäre. Er und G. Faber wiesen darüber hinaus auf die Gefahren hin, die dem Buchhandel und den Autoren mangels eines gesetzlichen Schutzes ans der Vervielfältigung und Benutzung der Bücher in Filmform, zu Rundfunkzwecken und als Grammophonplatten drohten, und emp fahlen unter Zustimmung des Kongresses zunächst den Einbau eines Schutzes in die Berlagsverträge. Ganz besonders zu diesem Thema war cs wertvoll, aus die bestehende Regelung in Deutschland hinzuwcisen und auf die in Aussicht genommene Regelung im zukünftigen deut schen Urheberrecht. In der Sektion B »üb e r sc tz u n gs f r a g e n« spielten die Auswirkungen der Übersetzungen aus den Absatz von Originalwerken in den Ursprungsländern der Übersetzung, die Frage der materiellen Regelung der Übersetzung und die Frage eines international empfeh lenswerten übersctzungsvertrages eine Rolle. Auf Grund einer Um frage konnte W. A. Pctri berichten, daß mit Ausnahme von Deutsch land und Belgien kein Land eine Minderung des Absatzes der Ori ginalwerke nach Erscheinen einer Übersetzung beobachtet hätte, wäh rend A. Delachaux die Frage je nach der Art des Werkes, der Ur- sprungssprachc und dem Wert des Autors betrachtet wissen wollte und deshalb im allgemeinen eine Sperrfrist von sechs Monaten für das Erscheinen einer Übersetzung empfahl. Stanley Unwin beschäf tigte sich mit der Honorierung von Übersetzungen, wobei er als Entschließung einbrachte, daß der Originalverleger sich bei noch unbe kannteren Schriftstellern mit Rücksicht auf die Auswirkung einer Übersetzung aus das Originalwcrk mit einem verhältnismäßig be scheidenen Preis begnügen solle, während sonst im allgemeinen die Interessen des Originalverlegers darin lägen, daß er für eine erste Vcrsuchsausgabc eine mäßige Entschädigung festsetzt und für alle folgenden Auflagen eine Beteiligung am Ladenpreis und Absatz ins Auge faßt. Ferner wurde vom Kongreß empfohlen, zwecks Erleich terung der Übersetzungsverhandlungen die Vertretung des Übcr- setzungsverkaufcs nicht generell von vornherein lediglich Agenten zu überlassen. I. Jcspersen berichtete über seine Arbeit an einem Normenvertrag für den Abschluß von Übersetzungen, den er im Ent wurf dem Exekutivkomitee und der Internationalen Kommission unterbreitet hätte. In der Sektion C »Buchhandel« standen die Fragen der neuen Bedingungen für eine zollfreie Einfuhr von Büchern in die Vereinigten Staaten, des internationalen Schutzes der Ladenpreise, der internationalen Angleichung der Buchhandelsorganisation und der Vertriebs- und Propagandaerfahrungcn zur Diskussion. Zu dem Be richt von Durand-Auzias nahm der Kongreß eine Entschließung an, die Vereinigten Staaten zu veranlassen, im Gegensatz zu der seit dem 31. Januar 1834 in Kraft befindlichen Regelung für die zollfreie Einfuhr von Büchern (printcd-Vcrmcrk) wieder die bis dahin gelten den großzügigeren Bestimmungen in Anwendung zu bringen, die sich lediglich aus eine deutliche Sichtbarmachung des Ursprungslandes be schränkten. A. Scllier schilderte die Organisation des Buchhandels in Deutschland und den durch sie in den Mitgliedsstaaten des Börsen- vcreins der Deutschen Buchhändler durchgeführten Schutz des Laden preises und beantragte, die Brüsseler Kommission für den inter nationalen Schutz der Ladenpreise mit der Ausarbeitung einer ein heitlichen Schutzregelung zu beauftragen, für die er hinsichtlich der Festsetzung der Preise aus Grund vereinbarter Umrechnungsschlüssel und hinsichtlich evtl. Sanktionen detaillierte Vorschläge machte. Auf tragsgemäß wird sich die Kommission bereits im Herbst auf einer Tagung in Holland mit dieser Frage beschäftigen, ebenso mit den Ausführungen von L. I. Kry n, engere Beziehungen zwischen den Berufsgliederungen der verschiedenen Länder zwecks einheitlicher Regelung des Buchoerkehrs und Austausches der Firmenlisten und -Erfahrungen herzustellen. R. F. W e st beschäftigte sich mit der beson ders in England sehr aktuellen Frage, sich durch Vermittlung des regu lären Buchhandels weitgehend für schlechtgehende Bücher aller nur denkbaren Bertriebsstellen zu bedienen, die lediglich vertragsmäßig an die Einhaltung der Preise gebunden sind, sonst aber keinerlei Vor bedingungen zu entsprechen haben und aus dem Sortimentsrabatt entlohnt werden; ein Standpunkt, dem sich die deutsche Delegation unter Darlegung der hiesigen Verhältnisse und Maßnahmen nicht empfehlend anschließen konnte. Mads Nygaard berichtete sehr inter- S30 essant über eine den deutschen Verhältnissen in gewisser Hinsicht ähnliche Einrichtung der öffentlichen Buchpropaganda in Norwegen, die über ein Internationales Büro für norwegischen Bücherverkauf und über die Verleger wie Sortimenter umfassende norwegische Buchhändler organisation unter Einsatz von Rundfunk, Buchwochen, Vorträgen, Pressebearbeitung, Theatervorstellungen, Schulpropaganda usw. vor sich geht und sich hauptsächlich an die Kinder, Hausfrauen und die norwegische Schiffahrt wendet. Die Maßnahmen Deutschlands aus diesem Gebiet, die von Karl Baur entwickelt wurden, fanden allge mein das allergrößte Interesse. Der Kongreß pflichtete den Vor schlägen Nygaards bei, einen laufenden Erfahrungsaustausch der Wcrbezcntralen der einzelnen Länder herbeizuführen. In der Sektion D »Musi k« wurde auf Antrag von E. Biele se l d t die Einsetzung einer Zentralkommission in Leipzig beschlossen, die das Frcicxemplarwescn und die Rabattsrage einer einheitlichen Regelung entgegensührcn soll. Ebenso gab der Kongreß dem Vor schlag von vr. H. von Hase seine Zustimmung, in den einzelnen Ländern Richtlinien für die Preisbildung beim Ausleihen von Orchestermaterial, einen Normalvcrtrag und ein Vertragsvcrhältnis mit der Rundfunkorganisation auszuarbeiten und auch international eine Vereinbarung mit dem Rundfunk zwecks Sicherstellung von Matcrialgebühren für die Sendung eines durch Revers gebundenen Werkes aus ausländischen Sendern und Übertragung einer über nommenen Sendung auf Schallplatten herbeizuführen. F. Hepp wies besonders aus die Gefahren hin, die dem Musikalienvcrlag von den »mechanischen« Verlegern (»meelianiesl pubüslwrs« im Gegensatz zu den »grapkic publisiiers«) durch Grammophon, Radio, kinomato graphische Reproduktion, die Musikverwendung in Filmen und das Fernsehen drohen, und wie sich der französische Musikverlag hier gegen zu schützen versuche, u. a. durch einen mit der Filmindustrie abgeschlossenen Vertrag. Er empfahl unter Zustimmung des Kon gresses da, wo notwendig, ein gemeinsames Vorgehen aller Länder über das Büro für internationale Studien und Zusammenarbeit. R. S. Elkin schilderte die uneinheitliche und ungenügende Regelung des musikalischen Urheberrechtes in England und beantragte, einheit lich in allen Ländern auf eine Gleichstellung der Verfasser musika lischer Werke mit dcu Schriftstellern hinzuarbeitcn. Ein Antrag vr. H. vonHases, eine internationale Bibliographie, Sitz Leipzig, ins Leben zu rufen, fand ebenfalls die Zustimmung des Kongresses. In der Sektion E »Verschiedenes« gab vr. A. Georgi einen Überblick über die Regelung des Besprcchungswesens in Deutsch land, über die Gründe, die zu dieser Regelung geführt haben, und über die bisherigen Auswirkungen. Nach der Diskussion zu schließen, scheinen die Mißständc in den anderen Ländern, vor allein in Eng land und Frankreich, fast noch größer zu fein, als sie in Deutschland gewesen sind. Die Regelung in Deutschland fand infolgedessen ein sehr lebhaftes Interesse. S. C. Roberts befürwortete ein notwendiges engeres Zusammenarbeiten der Verleger- und Schriftstellcrvcrbände. M. E. H. W are n d o r f kritisierte scharf die Tätigkeit der literarischen Agenten, die sehr häufig über ungenügende Fachkenntnisse verfügen, die Interessen der durch sie vertretenen Verleger zu ihren eigenen Gunsten vernachlässigen, sich hinsichtlich ihrer Vertretungen zum Schaden der einzelnen Aufgaben übernehmen, usw. Er empfahl hier eine strengere Auswahl und ein verständnisvolleres Zusammen arbeiten, vor allem aber, wie schon oben mitgeteilt, sich nur von Fall zu Fall und nicht generell von vornherein mit dem Gesamt verlag an Agenten zu binden. Mit einem Bericht L. Languereaus über einen von der französischen Loeisto ck'etuckes legislatives aus gearbeiteten Verlagsvertrag und der Mitteilung von F. Welche r, daß sich der amerikanische Kongreß im nächsten Jahr mit dem Eintritt der Vereinigten Staaten in die Berner Union beschäftigen würde, schlossen die Arbeitstagungen. In dem anschließend von den einzelnen Delegationsführern den englischen Verlegern, an ihrer Spitze Stanley Unwin und W. G. Taylor, ausgesprochenen Dank für die hervorragende Durchführung des Kongresses, die vorbildlich dargebotene Gastfreundschaft und den glanzvollen Rahmen der Empfänge und Veranstaltungen, übermit telte vr. G. K iI p P e r die Einladung für den nächsten Kongreß 1938 nach Deutschland, die von der Versammlung einstimmig mit Aus nahme eines Widerspruches angenommen wurde. Umrahmt war der Kongreß von einer Fülle im höchsten Maße eindrucksvoller Empfänge, Festessen und Veranstaltungen. An ihrer
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