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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.10.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-10-30
- Erscheinungsdatum
- 30.10.1913
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- Deutsch
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11502 Börsenblatt f. d. Dtschn. vuchbandel. Redaktioneller Teil. ^ 253, 30. Oktober 1913. »Kunstwart-Abrechnung« ersehen, die jedem auf eine Postkarte hin vom Kunstwart-Verlage in München unentgeltlich zugesandt wird. Die weitere Abrech nung ist von uns aus vertagt, bis die verschiedenen Pro zesse erledigt sein werden, die ich zur gerichtlichen Fest stellung der Wahrheit eingeleitet habe. Der Vorstand des »Börsenvereins Deutscher Buchhändler« müßte jedoch seinerseits mich verklagen, will's aber nicht. Was den »Türmer« und das »Hochland« betrifft, so werden wir uns Weiler mit ihnen nur dann beschäftigen, wenn sie ihrer seits neue Angriffe veröffentlichen, da unsrer Auffassung nach die Polemik mit »Konkurrenzblättern« nur in der Ab wehr von Angriffen zulässig ist. A. Das also ist alles, was Herr vr. Avenarius auf die zweite Denkschrift des Börsenvereins zu erwidern weiß, nachdem er, der sonst so Redselige, sich über die erste überhaupt ausgeschwie gen hat! Selbst wenn man die Bezeichnung »Partei« für den Vor stand des Börsenvereins in seinem Verhältnis zu Herrn vr. Ave narius gelten läßt, so besteht doch ein sehr wesentlicher Unterschied zwischen ihm und Herrn Vr. A. als Partei darin, daß keines sei ner Mitglieder materiell an der Frage interessiert ist, während der Kunstwartherausgeber und Dürerbundvorsitzende, an einer ganzen Reihe Volksschriftenunternehmen beteiligt, ein sehr er hebliches materielles Interesse an der Mittelstelle für Volks schriften Hot. Der Vorstand des Börsenvereins soll also Herrn vr. A. verklagen, damit dieser aller sachlichen Darlegungen über sein Projekt enthoben ist und sich im Falle einer Freisprechung zugleich mit seiner Wahrheitsliebe die Not wendigkeit und Nützlichkeit seiner Mittelstelle für Vvlks- schriften vom Gericht bescheinigen lassen kann. Denn auch wenn es sich darauf nicht einlassen sollte, wird Herr vr. Ave narius, gewohnt, aus jeder Blume Honig zu saugen, doch diesen Eindruck aller Wahrscheinlichkeit nach bei den Lesern seines Kunst worts hervorzurufen suchen. Zu diesem billigen Erfolge möchte ihm der Vorstand des Börsenvereins nicht verhelfen. Denn da die Klage mit dem Ding an sich — der Mittelstellc für Volksschriften — nicht das geringste zu tun hat, sondern nur auf Beleidigung gerichtet sein kann, die zudem durch alle möglichen »entweder«, »oder«, nochmalige »oder« und andere Voraussetzungen (»Sind meine Behauptungen wahr, so ...«) verklausuliert ist, so kann durch sie nichts anderes bewiesen werden, als die Frage, ob sich Herr vr. Avenarius der Beleidigung des Börsenvereinsvorstan des schuldig gemacht hat oder nicht. Nun wird jedes Gericht Herrn vr. Avenarius den Schutz des ß 193 (Wahrung berech tigter Interessen) ohne weiteres zubilligen, und sich, nach der bisherigen Praxis, auf den Standpunkt stellen, daß es nicht da rauf ankomme, ob die erhobenen Vorwürfe wahr seien, sondern ob sie der Beklagte für wahr gehalten habe und der An sicht gewesen sei, daß sie der Wahrnehmung seiner Interessen dienten. Tritt dazu nun noch eine so vorsichtige Formulierung, wie sie Herr vi-. Avenarius gewählt hat, so wird man die Stel lungnahme des Börsenvereins verständlich finden, weniger ver ständlich dagegen, daß weit günstigere Chancen für eine Belei digungsklage von Herrn vr. Avenarius unbenutzt gelassen wurden. Bisher ist wenigstens noch nicht bekannt geworden, daß er Wilhelm Kotzdes Vorwurf: »Avenarius behauptet wider besseres Wissen, ich hätte sozialdemokratisches Geld angenommen« (vgl. »Der Kampf um die Jugend schrift«) mit einer Klage beantwortet oder den Ver fasser des Artikels in der »JuristischenWochenschrift«: »Der Kunst wart im Kampf gegen Rechtsanwaltstand und Rechtswissen schaft«, der unter Bezugnahme auf einen Aufsatz des Kunstwart- Herausgebers die Frage aufwirft, ob man »leichtfertiger«, »ge wissenloser« Anklagen erheben könne, vor die Schranken des Gerichts geladen hätte. Hier hätte Herr vr. Ave narius einsetzen und das tun können, was er dem Vorstand des Börsenvereins so dringend empfiehlt, ohne ihn auch nur annähernd so günstig zu stellen, wie er selbst in den erwähnten Fällen gestellt ist. Warum klagt denn Herr vr. Avenarius nicht, der so besorgt ist, daß seine Beschuldigungen die Ehre anderer verletzen könnten, da er doch anscheinend den Glauben an unsere Rechtsprechung wiedergefunden hat? Es gab eine Zeit — und sie liegt noch gar nicht so weit zurück —, in der Herr vr. Avenarius kein übermäßiges Vertrauen zu unserer Justizpflege besaß und namentlich die Richter der höheren sächsischen Gerichte seine Überlegenheit fühlen ließ. Jetzt erntet er, was er gesät hat, und alles Zureden, sich an die Gerichte zu wenden und alle Sorge auf sie zu werfen, nützt nichts. Lehre ohne Beispiel. Denn daß er jetzt ein paar Re dakteure verklagt hat, weil sie behauptet haben, daß seine Linke nicht wisse, was die Rechte tue, hat doch nichts mit der Frage der Berechtigung seiner Mittelstelle oder einer der sonst von ihm erhobenen »Sachforderungen« zu tun, obwohl sein Vor gehen anscheinend diesem Zwecke dienstbar gemacht wer den soll. Herr vr. Avenarius, der ja alles am besten weiß, wird nicht nur wissen, warum e r den Vor stand des Börsenvereins nicht verklagt, sondern auch die Gründe genau kennen, die ihn veranlassen, eine Diskussion über die Mittelstelle in der Öffentlichkeit zu vermeiden. Denn die Öffentlichkeit, der er sein Projekt unterbreitete, noch ehe er über haupt mit dem Buchhandel Fühlung genommen, kann sich heute, soweit sie überhaupt der Angelegenheit Interesse entgegenbringt, aus den Auslassungen des Herrn vr. Avenarius im Kunstwart und der Denkschrift des Vorstandes des Börsenvereins ein hin reichendes Bild über die Mittelstelle machen. Und dieses Bild kann keine avenarianische Retusche von seinen Flecken befreien; es ist und bleibt, was es von Anfang an gewesen: ein Zerrbild, auf dessen Untergrund sich deutlich die wahren Absichten seines Schöpfers malen. Wie ernst es aber diesem selbst mit seinem Wun sche nach einer sachlichen Diskussion seines Planes gewesen ist, be weist die Aufnahme, die die durchaus sachlich gehaltenen Denk schriften des Börsenvereins bei ihm gefunden haben. Sie legt auch die Vermutung nahe, daß es ihm bei seinem Vorschläge, in mündlicher Aussprache sich mit den Vertretern des Buchhandels zu verständigen, weniger darum zu tun war, sie zu über zeugen, als zu überreden. Was heute noch über die Aufgabe und die Berechtigung der Mittelstellc für Volksschriften gesagt werden kann, ist in der Tat nicht viel mehr, als leeres Stroh dreschen. Diese Erkenntnis ist aber auch die einzige Entschuldigung für Herrn vr. Avenarius und zugleich der Grund, warum die Redak tion die zwei für den Dürerbund eintretenden Aufsätze aus der letzten Zeit abgelehnt hat, deren einer von Herrn Rudolf Rother in Peine, einem früheren Angestellten des Kunstwartverlags Georg D. W. Callwey, München, herrührte, während der andere Herrn Hermann Häfker in Ullersdorf bei Dresden zum Verfasser hatte, und uns im Einverständnis mit Herrn vr. Avenarius an- geboten wurde! Dabei erinnere man sich, daß der letztere drei mal mit eigenen unverkürzten Einsendungen im Börsenblatt zu Worte gekommen ist, während im Kunstwart alles von den Lesern ferngehalten wurde, was sie über die sachlichen Gründe der Stel lungnahme des Buchhandels gegen die Mittelstelle hätte aufklären können. Sollen wir — um auch zu dem letzten in der Denkschrift noch nicht erwähnten Punkt (6) Stellung zu nehmen — die »grobe tatsächliche Unwahrheit« näher beleuchten, deren sich die Redaktion »noch Mitte September in einem ,wichtigen' Briefe an den Direktor eines großen Händlerverbandes beim aus schlaggebenden Punkt zur Diskreditierung des Avena- rianischen Unternehmens« schuldig gemacht hat, so glauben wir dies nicht besser tun zu können, als durch Wiedergabe der betr. Briefstelle: »Diese (Avenarius') Bestrebungen sind an dem ein mütigen Widerstande des gesamten Buchhandels — des Verlags sowohl wie des Sortiments — gescheitert, da der Sortimenter sich seines vornehmsten Rechtes, das Publi kum von sich aus zu beraten, nicht berauben lassen will, und auch der Verleger es ablehnt, neben seinem Verlags- signct noch ein anderes, fremdes Signet als ,Wertmarke' gelten zu lassen.« Es spricht sich also darin dieselbe Auffassung aus. der schon der Erste Vorsteher des Börsenvereins auf der Versammlung der Stuttgarter Buchhändler Aus druck gegeben hat, und deren Richtigkeit Wohl nur noch lFortsetzung auf Lette 11559.>
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