VMÄMMmDeuMmVülMlM Nr. 217 <N. 112) Leipzig, Donnerstag den 17. September 1938 1V3. Jahrgang Mitteilung der Neichsschrifttumskammer Der Herr Präsident des Werberats der deutschen Wirtschaft hat in einem Schreiben vom 10. September 1936 an die Fachgruppe »Mineralöl» für die Werbung mitLand-undStraßen- ! arten folgende Regelung getroffen: Nach Anhörung des Herrn Reichsministers für Volksauf klärung und Propaganda treffe ich über die Werbung durch unent geltlich oder unter dem wertmäßigen Preis erfolgende Abgabe von Landkarten seitens der mineralölvertreibendcn Firmen durch Tankstellen und Materialniederlagen folgende Regelung: 1. Der Maßstab der Karlen niuß 1: mindestens 900000 betragen. 2. Bezüglich des Inhalts der Karten müssen folgende Voraus setzungen erfüllt fein: u) Es dürfen nur solche Orte verzeichnet werden, in denen die werbungtreibende Firma eigene Tankstellen oder Material- uiederlagen besitzt. Diese Orte dürfen in bezug auf Zeichen und Schrift in höchstens zwei Gattungen eingeteilt werden, b) Straßen dürfen nur ausgezeichnet werden, wenn sie nach den Vcrkehrsgepflogenheiten einen Verbindungsweg zwischen zwei Tankstellen bzw. Reisen- und Materialniederlagen darstellen. Eine Unterscheidung nach Klassen findet nicht statt. Reichsautobahnstraßen dürfen besonders gekenn zeichnet sein. c) Im übrigen wird auf Geländeschilderungen verzichtet, jedoch dürfen Meere und Binnengewässer sowie die Landes- grenzen dargestellt und beschriftet werden. 3. Die Abgabe der Karten darf nur in Teilblättern erfolgen. Übersichtsblätter vom Reichsgebiet dürfen nicht ausgegeben werden. Es bleibt jedoch unbenommen, auf besondere Anfor derung Blätter zusammenzuheftcn. 4. Eine unentgeltliche Abgabe an andere Personen als an Kraft fahrer ist unzulässig. Eine hierüber hinausgehende Werbung würde mit den Grundsätzen eines gesunden Wettbewerbs in Widerspruch stehen. Zur Abwendung wirtschaftlicher Schädigungen werde ich bis zum 1. April 1937 gegen eine den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechende Abgabe von Landkarten dann nicht einschreiten, wenn der Druckauftrag für diese Karten vor dem September 1936 erteilt worden ist. gez.: Reichard. Bund Reichsdeutscher Buchhändler Fachgruppe Lehrmittelhandel Bekanntmachung Bei der durchgesührtcn Sichtung für die Eingliederung in die Fachgruppe hat sich gezeigt, daß bei Ausfüllung des seinerzeit ver sandten Fragebogens scheinbar viele Firmen nur deshalb ihre Zu teilung beantragt haben, weil sie glaubten, andernfalls künftighin nicht weiter befugt zu sein, graphische Lehrmittel (Schulwandkarten, Schulwandbilder, Globen) vertreiben zu dürfen. Das Recht aus Belieferung und Vertrieb ist einzig und allein abhängig von der Mitgliedschaft im Bunde resp. in der »Fachschast Handel«, nicht von der Zuteilung zur Fachgruppe. Für die Eingliederung in die Fachgruppe dagegen sind Lager umfang und Umsatz in Lehrmitteln maßgebend, und deshalb ist der aus dem Bestellzettel abgedruckte Fragebogen sorgsältig auszusüllcn und spätestens innerhalb acht Tagen rückzureichen. Nur Firmen, bei denen der Vertrieb vün Lehrmitteln einen beachtlichen Teil des Be triebes ausmacht und die die gestellten Fragen ordnungsgemäß beantworten,können der»Fach gruppe Lehrmittelhandel« zugeteilt werden. Berlin, den 14. September 1936 Ern st Schmersahl, Fachgruppenleiter Buchhändler-Verband Gau Baden und Nhcinpfalz-Saar Hauptversammlung in Bad Dürkheim am 27. September 1936 vorm. 10 Uhr im neuen Kurhaus. Einziger Punkt der Tagesordnung: Auflösung des bisherigen eingetragenen Vereins. Nach der Löschung bestehen die bisher ver einigten Gaue selbständig weiter. Lincks, Rochow, Gauobmann von Rheinpfalz-Saar Gauobmann von Baden Der Vorsteher: Nemnich Gau Sachsen I In der Zeit vom 10. bis 18. Oktober d. I. findet in Sachsen die Gaukulturwoche (nicht zu verwechseln mit der Woche des Deut schen Buches vom 2b. Oktober bis I. November d. I.) statt. Hieran beteiligen sich sämtliche in der Reichskulturkammer zusammen geschlossenen Kammern. Da die gesanite Veranstaltung besonders auf die sächsische Kultur ausgerichtet ist, werden die Mitglieder der Fachschaften Handel und Leihbücherei gebeten, während der Kultur- Woche in erster Linie sächsische Autoren und sächsische Heimatliteratur im Schaufenster zu zeigen. Dresden, den 14. September 1936 Joh. Heinze, Obmann 80S