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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.12.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1936-12-03
- Erscheinungsdatum
- 03.12.1936
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19361203
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193612033
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19361203
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1936
- Monat1936-12
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Nummer S81, 3. Dezember 1936 Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Abgrenzung zwischen Fachschrifttum und Werbedrucksachen Als Werbedrucksachen sind in zahlreichen Fällen Heste und Bücher hcrgcstellt worden, die den Eindruck objektiver Fachschristen erweckten. Dadurch ist die Herstellung und Verbreitung des unab hängigen Fachschrifttums gefährdet worden. Seine Bedeutung für den Nachwuchs und für die Leistungsfähigkeit des Facharbeiters aber ist ebenso groß wie sein Wert als Werbemittel für deutsche Jndustriecrzeugnissc im Auslande. In dieser Erkenntnis haben die Reichsgruppe Industrie, die Reichsschristtumskammer und der Werberat der deutschen Wirt schaft eine Arbeitsstelle gebildet, die die Aufgabe hat, das Fach schrifttum von den Werbedrucksachen abzugrenzen. Sie wird nicht nur die bereits schwebenden Zweisclssällc klären, sondern sich auch beratend zur Verfügung stellen, wenn bei neuen Druckvorhaben Unklarheiten bestehen. Zur Vermeidung etwaiger Nachteile wird dringend geraten, von dieser Prüfungs- und Beratungsmöglichkeit vor der Her stellung neuer Werbedrucksachen Gebrauch zu machen. Den Schrift wechsel sührt: für Verleger die Beratungsstelle für Fachverleger, Berlin W 8, Mohrenstraße 6b; für die Industrie die Reichsgruppc Industrie, Berlin W 3b, Tirpitzuser b6—b8. Börsenverein der Deutschen Buchhändler Nach Mitteilungen aus Buchhändlerkreisen versuchen die Papierhandlungen Leopold Knittlich, Mähr.-Schönberg Alfred Langer, Mähr.-Schönberg unter Verwendung von BesteUIarten, in denen sic sich als Buch handlung bezeichnen, Bücher zu buchhändlcrischen Bezugs bedingungen zu erhalten. Wir machen darauf aufmerksam, daß beide Firmen keine Ge werbeberechtigung für den Buchhandel besitzen. Eine Beliescrung mit Rabatt darf daher nicht erfolgen. Leipzig, den 1. Dezember 1936. vr. Heß Llnterstützungs-Verein Deutscher Buchhändler und Buchhandlungs-Gehülfen Als Weihnachtsspende erhielten wir RA! 200.— von Frau Emma Paschke i. Fa. Haude L Spcnersche Buch handlung Max Paschke, Berlin. Unseren herzlichsten Dank sür dieses willkommene Geschenk, das wir auftragsgemäß mit unseren Weihnachtsgaben weiterleiten werden. Berlin W 8, im Dezember 1936 Der Vorstand: Friedrich Feddersen. Reinhold Borstell. Joseph Steiner. Kurt Petters. Fritz Pfcnningstorfs jun. Rückschau Der November war besonders reich an Ereignissen des buch händlcrischen Lebens, die über den Tag hinaus unsere volle Auf merksamkeit verdienen. Im Börsenblatt Nr. 273 richtete der Leiter des Deutschen Buch handels, Herr Wilhelm Baur, eine Mitteilung an alle buchhändlerischen Mitglieder der Reichsschrift tum stamm er, worin er seinen neuen erweiterten Aufgaben kreis umschreibt. Besonders ist darin zu beachten, daß sämtliche buch händlerischen Angelegenheiten, die sich aus dem Verhältnis der Mit glieder zur Reichsschristtumskammer ergeben (ausgenommen davon ist die Wirtschaftsstelle des deutschen Buchhandels sowie die Bearbeitung der Dcvisenanträge, für die es bei der bis herigen Regelung bleibt), nur aus dem Wege über bie Geschäfts stelle zu Leipzig der Reichsschristtumskammer, Gruppe Buch handel erledigt werden. — Es ist selbstverständlich, daß der Verkehr mit dem Börscnvercin durch diese Mitteilung nicht berührt wird. Alle für den Börsenverein bestimmten Zuschriften sind nach wie vor an dessen eigene Geschäftsstelle zu richten, ebenso wie Ein sendungen für das Börsenblatt nur an dieses selbst bzw. an den Ver lag des Börsenvcreins zu adressieren sind und nicht an die »Gruppe Buchhandel». In einer Bekanntmachung des Börsenvereins in Nr. 271, S. 1014 wird die Buch händlerische Verkaussord- nung in einigen Punkten geändert. Wir empfehlen, die Änderun gen in das Handexemplar einzutragen, damit Sie stets eine gültige Bcrkaufsordnung bei der Hand haben. Der Börsenvercin macht darauf aufmerksam (s. Nr. 27b), daß mit einer Änderung des K 26 der Buchhändlcrischen Ver - kchrsordnungzu rechnen ist, die bei der Schadensersatzleistung des Verlegers bei Verbot oder Beschlagnahme von Druckschriften der fortschreitenden Entwicklung gerecht wird. Zunächst wird nach den von dem Leiter der Fachschaft Verlag aufgestellten Grundsätzen verfahren. In den Börsenblättern 266 und 273 haben wir begonnen, die vom Buchhandel gezeichneten Spenden für das Winter hilfs- wcrk von einer bestimmten Höhe ab (100 RM) aufzuführen. Wenn auch z. Tl. sehr ansehnliche Beträge zu verzeichnen sind, so 1054 ist ihre Zahl bisher leider noch sehr gering. Wir hoffen, bald längere Listen veröffentlichen zu können, denn wir sind überzeugt, daß der Buchhandel wie bisher seine Pflicht tun wird. Die fünfte Anordnung zur Durchführung des Vierjahres planes über die Beschäftigung älterer Angestellter (s. Börsenblatt Nr. 264, S. 992) sicht vor, daß in Betrieben mit zehn oder mehr Angestellten in angemessenem Umfange Angestellte im Alter von vierzig und mehr Jahren zu beschäftigen sind. Hier hat der Buchhandel Gelegenheit, sich unmittelbar an der Durchführung des Vierjahresplanes zu beteiligen. Uber die Buchwoche sind säst in jedem der November- Börsenblätter einzelne Mitteilungen erschienen. Nachdem das außer ordentlich umfangreiche Material von Berichten, Meldungen, Pro grammen, Zeitungsausschnitten usw. gesichtet ist, werden wir in den nächsten Tagen damit beginnen, über besonders wichtige Ereignisse in der Buchwoche in einzelnen Städten im Reich sowie im Ausland zusammenhängend zu berichten. Im Börsenblatt ist immer wieder darauf hingewiesen worden — zuletzt in dem Aufsatz »Erfolgreiche Wcihnachtswerbung des Buchhändlers» in Nr. 277 —, daß die zur diesjährigen Buchwoche ausgegebcnen Werbemittel, besonders die A u s w a h l Verzeich nisse und das Lesezeichen, auch über die »Woche« des Deutschen Buches hinaus wirken sollen. Bis 15. Dezember werden die Auswahlverzeichnisse (mit Ausnahme des vergriffenen »Die Frau und das Buch«) und das Lesezeichen vom Verlag des Börsenvereins ausgeliefert (s. die Anzeige in Nr. 277, Seite 6344). Lassen Sie diese Gelegenheit, die Wirkung der öffentlichen Buch werbung sür Ihre Eigcnwerbung nutzbar zu machen, nicht unbenutzt vorübergchen! Uber die günstige Ausnahme, die die Weimarer Ent schließung gegen Hetzschriften im ausländischen Buch handel gesunden hat, wird im Börsenblatt Nr. 262 ausführlich be richtet. Zu den dort genannten Stimmen, die die Entschließung freudig ausgenommen haben, sind inzwischen neue getreten. Der ge samte deutsche Buchhandel sollte in dem Bemühen nicht erlahmen, die Entschließung seinen ausländischen Geschäftsfreunden zur Kennt nis zu bringen. Abzüge des Textes — auch in englischer, sranzö-
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