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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.04.1911
- Strukturtyp
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- 1911-04-10
- Erscheinungsdatum
- 10.04.1911
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- Deutsch
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Nichtamtlicher Teil. oV 83. 10. April 1SI1. zwischen ihrer eigenen Stimmenanzahl und der, die einem Bereinsnutglied gemäß § 17 höchstens zukommen, ausüben. Wahlen geschehen aus verschlossenen Zetteln. Alle anderen Fragen dürfen durch offene Abstimmung entschieden werden, sofern nicht jemand geheime verlangt, in welchem Falle der Vorsitzende auf der Außenseite des Stimmzettels die Stimmen anzahl vermerkt. Die Beschlüsse des Vereins werden durch einfache Mehr heit der abgegebenen Stimmen bestimmt, außer wo es sich um folgende Angelegenheiten handelt, bei denen für Annahme eine Mehrheit von mindestens zwei Drittelnder abgegebenen Stimmen erforderlich ist, nämlich u) Erlangung der Mitgliedschaft des Vereins; t>) Ausschließung eines Mitglieds aus dem Verein; e) Errichtung einer neuen »Kommissionärschaft«; ä) Entziehung der Eigenschaft eines »Kommissionärs«, und s) Änderungen oder Zusätze in den Satzungen. Falls bei Wahlen die gleiche Anzahl Stimmen auf zwei oder mehr Personen fällt, so soll das Los den Ausschlag geben; ist aber bei Abstimmung in anderen Angelegenheiten die Anzahl der Stimmen aus beiden Seiten gleich, so soll die Meinung gelten, die von den meisten anwesenden Mitgliedern, nach Kopfzahl gerechnet, vertreten wird; ist auch diese Anzahl aus beiden Seiten gleich, so soll die Meinung, zu der sich der Vor sitzende bekennt, als Beschluß des Vereins angesehen werden. § 21. In den ordentlichen Sitzungen soll in erster Linie geprüft werden, ob die rabattberechtigten Sortimenter des Vereins ihre Abrechnungspflicht erfüllt haben, zu welchem Zwecke jedes Mitglied entweder vorher durch schriftliche Ein gabe an den Vorstand oder in der Sitzung mündlich oder schrift lich die erforderlichen Bemerkungen machen soll. Der Verein hat daraufhin zu beschließen, was zweckdienlich erscheint; ferner sollen eingelaufene Gesuche um Erlangung der Mitglied schaft des Vereins zur Entscheidung gebracht werden. Bei der ordentlichen Sitzung im September sollen außerdem Wahlen stattfinden von 1. Mitgliedern des Vorstandes nebst zwei Stellvertretern, alle für die Zeit bis zum Schluß der ordentlichen September sitzung des nächsten Jahres; 2. zwei Revisoren nebst zwei Stellvertretern, um das Rechnungswesen des Vereins für das laufende Jahr zu Prüsen; 3. dem Kassenführer und Sekretär des Vereins, sofern der Zeitraum, für den einer von ihnen gewählt ist, vor der nächsten ordentlichen Sitzung abläust. Änderungen der Satzungen, z 22. Vorschläge zur Änderung von oder zu Zusätzen zu diesen Satzungen müssen mindestens zwei Monate lang auf gelegt und dürfen nicht vor der nächsten ordentlichen Sitzung entschieden werden. Solche Vorschläge sollen jedoch in der Zwischenzeit in der »Svensk Bokhandelstidning« mit geteilt werden. Bemerkung : Der Verein hatte am 1. Januar 1911: 81 Mitglieder mit zusammen 36S Stimmen. Hiervon hatten 8 Firmen, und zwar 5 Buchverlage und 3 Musikalienverlage, alle in Stockholm, die nach den Satzungen höchste zulässige Stim menanzahl (je 15). Die Stimmenzahl jeder Firma ist in dem im Börsenblatt 1911, Nr. 57, S. 2986 erwähnten Mit gliederverzeichnis bei jeder Firma angegeben. Nicht übersehen werden darf, daß es in Schweden noch einen zweiten Verleger verein, den 1887 gestifteten »Nya Boksörläggareföreningen« gibt. B. Kleine Mitteilungen. Generalversammlung der «esellschast der Autoren, Komponisten und Musikverleger in Wien. — Unter dem Bor- sitze ihres Präsidenten, des kais. Rats Joses Weinberger, fand dieser Tage bei außergewöhnlich zahlreicher Beteiligung sauch aus dem Auslandes die 14. ordentliche Generalversammlung der Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musilverleger in Wien statt, die einen sehr anregenden Verlaus nahm. Der von Direktor Windhopp verlesene Jahresbericht des Vorstandes, der nicht nur einen neuerlichen bedeutenden Aufschwung der Gesell- schastsersolge in Österreich zu konstatieren vermochte, sondern auch über die große Erfolge versprechenden Vorbereitungen für die Eröffnung der selbständigen Tätigkeit der Gesellschaft in Deutschland berichtete, wurde mit großem Beifall zur Kenntnis genommen. Der Dank und die Anerkennung für die energische Wahrung der Interessen der Gesellschastsmitglicder durch den Vorstand sanken ihren Ausdruck in der unter stürmischem minuten langem Beifall einstimmig erfolgten Ernennung des Präsidenten, kaiserlichen Rats Joses Weinberger, zum Ehrenmit- gliede der Gesellschaft. Dem Jahresberichte, der zunächst der im letzten Jahre ver storbenen Mitglieder, darunter des langjährigen Schatzmeisters der Gesellschaft, Benjamin Schier sen. in ehrenden Worten gedachte, entnehmen wir folgende interessante Tatsachen: Die Einnahmen im Jahre 1910 betrugen 11 230 498,30 gegen L 198 083,31 im Vorjahre, sind somit um L 35 412,99 gestiegen, während sich die Ausgaben bloß um L 4163,72 vermehrten, so daß sich der Rein gewinn gegen das Vorjahr um L 31 249.27 erhöht hat. Das Rein erträgnis beträgt il 142 077,18. Hiervon wurden statutengemäß dem Pensions- und Unterstützungssonds K 23 905.37, dem Reserve fonds L 8741.28 zugewiesen und der Rest von L 110 430.83 als Tantiemen an die Mitglieder ausbezahlt, das ist um II 28 399.44 mehr als im Vorjahre. An Pensionen wurden im Jahre 1910 ll 23 720.77, an Unterstützungen il 1262.— ausbezahlt. — Die Zahl der Mitglieder ist aus 428 gestiegen. Der Bericht legt sodann in eingehender Weise die Gründe dar, die den Vorstand dazu gedrängt haben, das Bertragsverhältnis zu der Genossen- schast Deutscher Tonsetzer in Berlin zu kündigen und ab 1. Januar 1912 ihre selbständige Tätigkeit auf Deutschland zu er strecken. Er schildert die große Unzusriedenheit i» den Kreisen der Mitglieder über das Geschäftsgebaren der deutschen Anstalt sür musikalisches Aussührungsrecht in Berlin, den ungerechten, jeder Logik widersprechenden Einschätzungstaris der Anstalt und endlich das ganze Verhalten derselben, das ein weiteres Zusammengehen mit dieser Körperschaft untunlich erscheinen ließ. In der sich an den Bericht knüpfenden Debatte wurde der Entrüstung über das Vorgehen der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer deutlich Ausdruck gegeben und der Vorstand zu seinem Entschlüsse, sich von dieser Gesellschaft losgerissen zu haben, be glückwünscht. Die Behauptung der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer, daß sie berechtigt sei, noch jetzt Verträge sür das österreichische Repertoire über 1911 hinaus abzuschließen, wurde von dem Syndikus der Gesellschaft, vr. Wilhelm Tschögl, in eingehender Rede widerlegt. Es ist richtig, daß der Vertrag zwischen den beiden Gesellschaften die Bestimmung enthält, daß Verträge, die über die Dauer der Kündigungsfrist hinausreichen, für ihre ganze Dauer Gültigkeit behalten. Damit sollte bei dem seinerzeitigen Vertragsabschlüsse ausgesprochen werden, daß Konzertunternehmer, denen eine der Gesellschaften im guten Glauben Aufsührungsbewilligungen für das Repertoire der anderen Gesellschaft erteilt hat, im Besitze der erworbenen Rechte bleiben sollen. Selbstverständlich kann es sich hier nur um solche Verträge handeln, die abgeschlossen wurden, bevor die Vertrags kündigung erfolgte. Sobald jedoch die Genossenschaft Deutscher Tonsetzer wußte, daß ihre Berechtigung, das österreichische Repertoire zu verwalten, mit dem 31. Dezember 191t erloschen sein wird, konnte und durste sie über diese Zeit hinaus Aussüh- rungsbewilligungen sür das österreichische Repertoire nicht mehr erteilen. Wäre die Auffassung der Genossenschaft Deutscher Ton setzer die richtige, dann könnte sie noch im Lause dieses Jahres mit sämtlichen Konzertunternehmungen im Deutschen Reich zwanzigjährige Verträge abjchließen, an die die österreichische
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