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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.10.1936
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- 1936-10-10
- Erscheinungsdatum
- 10.10.1936
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Nummer 287, 10. Oktober 198S großer Abgang von den Technischen Hochschulen zu verzeichnen ist. Ein Zugang zu diesen Studienfächern ist daher durchaus erwünscht. Selbst bei einem verstärkten Zugang besteht kein Anlaß zu der Befürchtung, daß eine Zulassung zum Studium aus Technischen Hochschulen nicht erfolgen könne. Nachdem im Wintersemester 1935/36 2581 Studierende die Uni versität Würzburg besucht hatten, ergibt sich ein Gesamtbestand des Sommersemesters 1936 von 1940 Studenten. Davon gehörten 311 der theologischen, 165 der juristischen, 17 der volkswirtschaftlichen, 931 der medizinischen, 223 der zahnmedizinischen, 136 der ersten Abteilung der philosophischen Fakultät, 81 der zweiten Abteilung der philosophischen Fakultät und 76 den Pharmazeuten an. Hinzu kommen noch 31 Gast hörer. Aus Anlaß des hundertsten Todestages Christian Dietrich Grabbes hat die Landes- und S ta d t b i b l i o t h e k in Diisseldorf eine kleine, aber ausdrucksvolle G r a b b e - A u s st e l l u n g zusammen gestellt. In lückenloser Reihe liegen die schlichten Bändchen der Original ausgaben seiner Dichtungen aus; daneben die Nummern des Düssel dorfer Fremdenblattes mit den Schauspielrezensionen. Das Kernstück der Ausstellung ist Grabbes Düsseldorfer Hannibal-Handschrift. Un zählige Korrekturen in der Handschrift veranschaulichen sein Ringen mit dem Werk. Der Reichswissenschaftsminister hat im Einverständnis mit dem Auswärtigen Amt angeordnet, daß der Leihverkehr in bezug auf Handschriften, Inkunabeln und kostbare Bücher zwischen Frank reich und Deutschland nur durch Vermittlung der Preußischen Staatsbibliothek stattzufinden hat. Dementsprechend wird die Preußische Staatsbibliothek ermächtigt, unter Ausschaltung des diplomatischen Weges über das Auswärtige Amt und das Reichs- und Preußische Ministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung mit der französischen Botschaft unmittelbar in Verhandlungen zu treten. Die von Deutschland aus Frankreich erbetenen Werke gedachter Art werden mit dem deutschen Kurierdienst befördert. Aus Anlaß der Tagung des Deutschen Archivtages und der Haupt versammlung des Gesamtvereins der deutschen Geschichts- und Alter tumsvereine in Karlsruhe eröffnete die Badische Landes bibliothek eine Ausstellung: »Die Mal- und Schreib- schule des Klosters R e i ch e n a u«. Die gezeigten Handschriften und Miniaturen aus dem 9.—11. Jahrhundert vermitteln ein aufschluß reiches Bild oberrheinischer Kultur des deutschen Mittelalters. Die deutsche Dante-Gesellschaft hat auf ihrer letzten Tagung in Weimar beschlossen, ihre Bibliothek der Universitätsbibliothek Leipzig anzuschließen. In Anerkennung der Verdienste, die sich Bibliotheksrat vr. B. Hagen in Berlin als Leiter der Bücherei des Jbero-Amerikanischen Instituts um die deutsch-mexikanischen Kulturbeziehungen erworben hat, ist ihm vom Präsidenten der Vereinigten Staaten von Mexiko, General Cardenas, der hohe Orden des Aztekenadlers verliehen und durch den mexikanischen Gesandten in Berlin, vr. Leonides Andreu Almazan, überreicht worden. Die von vr. B. Hagen geschaffene Bibliothek wurde dem Jbero-Amerikanischen Institut in Berlin angegliedert. Mit ihren 30 000 Bänden ist sie die größte ihrer Art in Europa. Die Vereinigten Staaten und die Berner Übereinkunft Auf dem XI. Internationalen Bcrlcgerkongreß in London hat Frederic C. Melcher, Herausgeber der Fachzeitschrift für den amerikanischen Buchhandel kudlisbors' V00IU7, einen aus führlichen Bericht über »Die Vereinigten Staaten und die Berner Konvention« erstattet. Wir geben daraus das Wesentliche wieder, weil wir hier eine Erklärung dafür finden, warum der in den letzten Jahren wiederholt als bevorstehend angekündigte Beitritt der Vereinigten Staaten zur Berner Übereinkunft bisher nicht er folgen konnte. Man hatte, wie Melcher berichtet, in diesem Frühjahr gehofft, daß der amerikanische Kongreß zu entscheidenden Entschlüssen im Sinne einer neuen Urheberrcchtsgesetzgebung kommen würde, leider vergeblich. Die Regierung Roosevelt hat sich ernstlich für die Maß nahmen eingesetzt, die den Beitritt zur Berner Übereinkunft er möglicht hätten, wie sie auch Präsident Hoover empfohlen hatte. Als vor einem Jahre, im April 1935, der Senat aus Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sich für den Bei tritt erklärte, machte die Nachricht die Runde um die Welt. Aber zur Verwirklichung dieses Gedankens hätten die Bestimmungen des amerikanischen Urheberrechtsgesetzes denjenigen der Berner Übereinkunft angepaßt werden müssen, und daran scheiterte die Sache. --Jedenfalls--, bemerkt Melcher, -haben sich die USA wem;, stens einige Stunden lang in Übereinstimmung mit vierzig anderen Nationen in der wichtigen Frage des internationalen Schutzes geistigen Eigentums befunden«. Auf Anregung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten hatte ein Regierungskomitee, in dem die von diesen Fragen am meisten berührten Interessen vertreten waren, einen Entwurf für die Revision des bestehenden Gesetzes ausgearbeitet, der im Senat als Duffy-Bill eingemacht und von ihm im August 1835, allerdings mit Abänderungsanträgcn, an genommen wurde. Einen von diesen Anträgen, das sogenannte Trammells amendment, hatten die Gegner des Entwurfs gestellt, um ihn zu Fall zu bringen. Auch Buchverleger hatten sich einigen Bestimmungen des Entwurfs widersetzt und Abänderungen ver langt, aber der Hauptwiderstand kam von der Lutbors' boague o! Lmorica, der die Bühnen- und Filmbuchautorcn angehören und der Lmorican Locietz- ok Composers, autbors auä publisbers. Beide Grup pen vertraten den Standpunkt, daß der neue Entwurf den ameri kanischen Verfasser zugunsten des ausländischen benachteilige, weil nur von dem ersteren die Erfüllung der Formalitäten: Herstellung iin eigenen Lande, Copyright-Vermerk und die Eintragung in Washington verlangt werde. Sie behaupteten, der Entwurf sei 882 vornehmlich im Interesse der Rundfunkunternehmer eingebracht; ihre eigenen Einwände seien vom Senat nicht genügend beachtet worden; es gehe nicht an, daß man aus Gründen internationaler Höflichkeit amerikanische Autoren benachteilige. Das Komitee des Repräsentantenhauses wurde von Eigen tümern von Hotels, kleinen Theatern, Eisdielen und dergleichen belagert, denen nicht einleuchten wollte, daß sie für Grrmmophon- oder Rundfunkmusik, die ihren geschäftlichen Zwecken diente, be zahlen sollten. Es erschallten die alten Rufe von »Monopol» und »Rechten des Volkes», und die Folge war, daß die ganze Sache auf einem toten Punkt anlangte, von dem es keinen Ausweg mehr zu geben schien. überhaupt haben in den letzten dreißig Jahren bei den Ver suchen, das amerikanische Urheberrecht zu revidieren, die Inter essenten an der öffentlichen Vorführung von Musik und nicht die Buchverleger eine entscheidende Rolle gespielt. Bei dem neuen Copyright-Gesetz vom Jahre 1891 handelte es sich in der Haupt sache um den Schutz von Drucksachen, und die „manukacturinx clause", die zum Schutz des einheimischen Druckers eingefügt wurde, war von ausschlaggebender Bedeutung. Im zwanzigsten Jahr hundert wurde es anders. Hier hat die Literatur gegenüber der Musik nur eine zweite Rolle gespielt. Wer das übersieht, verkennt nach Ansicht Melchers die Bedeutung der neuerlichen gesetzgebe rischen Versuche. -»Dieser fundamentale Irrtum hat die Diskussion der Copyright-Probleme in den USA verwirrt und er spiegelt sich in den ausländischen Kommentaren wider.» Die grundlegende Revision des Gesetzes von 1892 im Jahre 1909 war von großer Bedeutung für die Buchverfasser, weil sie den Schutz von Büchern in anderen Sprachen als englisch lediglich durch Eintragung, ohne den Zwang der Herstellung in Amerika, brachte. Aber schon vor Unterzeichnung des neuen Gesetzes durch Theodore Roosevelt drehten sich die Debatten in der Hauptsache um Musik, und rückblickend sieht man, daß die Frage der urheber rechtlichen Kontrolle der öffentlichen Vorführung musikalischer Werke zu geschäftlichen Zwecken den Anlaß gegeben hat zu einer Kontroverse, die das Erreichen eines wirklichen internationalen Schutzes geistigen Eigentums in USA Hintertrieben hat. Einige der durch die neuen Erfindungen auf dem Gebiet der mechanischen Wiedergabe aufgeworfenen Probleme schienen schwer zu lösen, zumal dis Ausnutzung dieser Erfindungen große Indu strien hervorbrachte, die für die Rechte des schaffenden Musikers weniger Verständnis hatten als für ihre geschäftlichen Interessen.
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