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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.02.1938
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1938-02-03
- Erscheinungsdatum
- 03.02.1938
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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lesen kann, die Maaß 1 Fl. 30 Kr.; 2) das Englische aromatische Zahn-Pulver; 3) das Englische Niech-Saltz; 4) das Wantzen- Sälblein.« 5) (6. II. 1759) »Eine Dienst-Magd hat vor ohngefehr einem viertel Jahr zwey Bücher als 1) Weltchronik bis auf das Jahr 1492 mit vielen illuminierten Figuren in gr. Regal Fol. in schwarz Leder gebunden, an den Ecken und Mitte stark mit Mössing beschlagen; 2) klick. Leckii Ver^onem kleZalanckri k-utkeri in 6OEOX1, ckictis Vet. lest, viuckicatam in 4° mit Pergament gebunden in ein gewisses Haus getragen, Welche Bücher aber, wie sich erst ergeben will, an die Behörde nicht gebracht, sondern entweder verwahrlost und ver kauft oder aus Irrtum in einem fremden Haus abgelegt worden. Wer nun zu derselbigen Beibringung zu verhelfen oder von dem Hergang Nachricht zu geben weiß, soll bey Ausgebern dieses beliebig Anzeige tun und einer guten Belohnung versichert seyn.« N. H. Stiftung eines Treudienst-Ehrenzeichens Wie wir bereits in Nr. 26 mitteilten, hat der Führer aus Anlaß der fünften Wiederkehr des Tages der nationalen Erhebung als Anerkennung für treue Arbeit im Dienste des deutschen Volkes ein Treudienst-Ehrenzeichen gestiftet. Es wird außer an Beamte, Ange stellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst auch an »A n g e st e l l t e und Arbeiter in der freien Wirtschaft« verliehen, »d i e einem und demselben Dien st Herrn, Arbeitgeber oder Betrieb fünfzig Jahre lang in Treue gedient habe n«. In der »Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Stiftung des Treudienst-Ehrenzeichens« (s. RGBl. I Nr. 8, S. 48 u. ff.) wird als »Dienst in der freien Wirtschaft« »jede Art von Tätigkeit als Arbeitnehmer mit Ausnahme der Tätigkeit im öffentlichen Dienst« gekennzeichnet. Ein Dienstverhältnis im Sinne der Verordnung liegt nur dann vor, wenn der Angestellte oder Arbeiter auf Grund eines Dienstvertrags oder eines dienstvertragsähnlichen Verhältnisses in Beschäftigung steht. Bei natürlichen Personen gelten als ein und derselbe Arbeitgeber alle Verwandten und Verschwägerten in gerader Linie, fern-er die in der Seitenlinie Verwandten und Verschwägerten bis zum vierten Grad. Bei Betrieben gelten mehrere Einzelbetriebe eines Unternehmens auch dann als ein und derselbe Arbeitgeber, wenn sie ihren Sitz an verschiedenen Orten haben. Ein Wechsel des Betriebsinhabers oder eine Änderung der Nechtsform des Betriebes ist unschädlich, wenn der Betrieb als solcher im großen und ganzen seine Besonderheit behält. Für die Berechnung der Dienstzeit ist die Dauer der tatsächlichen Dienstleistung maßgebend. Eine Probezeit ist voll anzurechnen. Der Dienstzeit ist ferner zuzurechnen: die im hauptamtlichen Dienst der NSDAP., ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände ver brachte Zeit, die im Neichsarbeitsdicnst verbrachte Zeit, die im Militär dienst oder im aktiven Wehrdienst verbrachte Zeit, der Kriegsdienst, auch bei einer der im Weltkrieg mit dem Deutschen Reich verbündet gewesenen Mächte, unverschuldete Kriegsgefangenschaft, die Zeit un verschuldeter Arbeitslosigkeit. Eine mehrfache Anrechnung von Dienst zeiten findet nicht statt. Die Tätigkeit braucht nicht zusammenhängend abgeleistet zu sein. Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, wird das Treudicnst-Ehronzeichen nur beim Vorliegen besonderer Gründe verliehen. Deutsche Staatsangehörigkeit des Arbeit gebers ist nicht Voraussetzung für die Verleihung des Treudienst- Ehrenzeichens. Die Dienstzeit gilt als in Treue geleistet, wenn der Beamte, Angestellte oder Arbeiter sich gegenüber dem Dienstherrn oder Arbeit geber keine ernsthaften Verstöße gegen die Treuepflicht hat zuschulden kommen lassen. Auch ein ernsthafter Verstoß gegen die Treuepflicht schließt die Verleihung des Treudienst-Ehrenzeichens nicht aus, wenn er nicht auf ehrloser Gesinnung begründet war und der Dienstherr oder Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis in Kenntnis des Sach verhalts fortgesetzt hat. Die Anwärter auf das Treudienst-Ehrenzeichen für Angestellte und Arbeiter in der freien Wirtschaft werden von der höheren Ver waltungsbehörde listcnmäßig unter Benutzung eines vorgeschriebenen Vordrucks in doppelter Fertigung zum 20. jedes Monats festgestellt und als Vorschläge an den Staatsminister und Chef der Präsidial kanzlei der Führers und Reichskanzlers eingereicht. Jubiläum Am 4. Februar 1888 gründete der Jurist und Schriftleiter Adolf Haas zusammen mit dem Buchdrucker Josef Grabherr die Firma Literarisches Institut von Haas L Grabherr in Augsburg. Vor allem war es der von dem Verleger vr. Max Huttler übernommene Zeitungsverlag, den die beiden Männer zu großem Aufschwung brachten. Im Jahre 1905 wurde das Geschäft in eine G. m. b. H. umgewandelt. Der Buchverlag, der schon früher unter vr. Huttler durch Herausgabe besonders gut ausgestatteter Werke sich einen Namen gemacht hatte, erhielt im wesentlichen erst imch dem Kriege wieder neuen Antrieb, als 1924 der älteste Sohn des Gründers Adolf Haus, der jetzige alleinige Geschäftsführer, Herr Kommerzienrat Paul Haas, ebenfalls aus der juristischen Lauf bahn hervorgegangen, die Leitung übernommen hatte. Die von ihm vorgenommene Reorganisation des Unternehmens und der Ausbau der eigenen Druckerei schafften die Basis für eine starke Erweiterung des Zeitschriftenverlags und der Buchproduktion. Im Jahre 1936 erhielt die Firma ihre jetzige Form und Bezeichnung: Literarisches Institut P. Haas L Cie. K.-G. Gautagung Weser-Ems der Fachschaft Buchvertreter Die Fachschaft Buchvertreter in der Gruppe Buchhandel der Reichsschrifttumskammer Weser-Ems veranstaltete in Bremen eine Gautagung, in deren Mittelpunkt ein Vortrag von Studienrat vr. Siemsen-Bremen über die Bedeutung des Buches im Dritten Reich stand. Der Redner wies auf die Verantwortung hin, die die Buchvertreter als Mittler eines der edelsten Kulturerzeugnisse, des Buches, der Käufer- und Leserschaft gegenüber haben. Er begründete die Forderung, die Bücher nicht nur zu verteilen, sondern zu ver mitteln, mit einer Darlegung des grundlegenden Wandels, der mit der Machtübernahme durch den Nationalsozialismus in der Be wertung des Schrifttums eingetreten ist. Landesfachberater Mel chers wies auf die Notwendigkeit der Berusskameradschaft und wahren Betriebsgemeinschaft zwischen Neisebuchhandel und Buch- vertreterschaft hin. Die Tagung beschäftigte sich mit der Erörterung einer Reihe von fachlichen Fagen, u. a. Altersversorgung und soziale Fürsorge für den Buchvertreter. Seume in den Schulen Wie wir hören, wird in den sächsischen Schulen des »Spazier gängers nach Syrakus«, des Dichters Johann Gottfried Seume ge dacht werden, dessen Geburtstag sich am 29. Januar zum hunderl- fllnfundsiebzigsten Male jährte. Es wird sich deshalb für Verlag und Sortiment empfehlen, auf das vorhandene Schrifttum von und über Seume Hinzuweisem Im Ausland beschlagnahmte u. verbotene deutsche Druckschriften In Österreich: Bley, Wulf: Entschleierte Erde (Hesse L Becker, Leipzig). Bodenreuth/ Fr.: Alle Wasser Böhmens fließen nach Deutschland (Hans von Hugo und Schlotheim Verlag, Berlin). Schott, Georg: Von Gott und der Welt. Fünfzehn Briefe an Deutsche (Der Tazzelwurm Verlag A. Jcknß, Stuttgart). Wallersee-Larisch, M.: Meine Vergangenheit (Goten-Verlag, Lpzg.)'. In Polen: Hoefer, Karl: Oberschlesien in der Aufstandszeit (Mittler L Sohn, Berlin). In der Tschechoslowakei: Zwicker, Dietrich: Brücken zur Heimat (Sonnenweg-Verlag, Berlin). Verkehrsnachrichten Einstellung des Paketdienstes nach Japan über die Sowjetunion Die Postverwaltung der Sowjetunion hat den Post p a k c t dienst mit Japan am 27. Januar in beiden Richtungen eingestellt. Die deutschen Postämter werden daher Postpakete nach Japan, den japani schen Nebengebieten und Korea bis auf weiteres zur Leitung über Sibirien nicht mehr annehmen. Briefsendungen werden vom dieser Änderung nicht betroffen. Personalnachrichten Der Führer hat in der Reihe der Auszeichnungen aus Anlaß des 30. Januar dem Pg. Verlagsdirektor Emil Münz in Firma Führer-Verlag G. m. b. H. in Karlsruhe im Hinblick auf seine außerordentlichen Verdienste um die nationalsozialistische Bewegung und den nationalsozialistischen Staat das Goldene Ehrenzeichen der NSDAP, verliehen. Hauptschristlciter: Or. Hellmuth La n g c n b uch e r. Schömberg. — Stellvertreter des Hauptschrlftleiters: Franz Wagner. Leipzig. - Verantw. Anzetgenleitcr: Walter Ser urth, Leipzig. - Verlag: Verlag des Börsenveretns der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. - Anschrift der Schriftlcttung und Expe dition: Leipzig 6 1, Gerichtsweg 21 Posttchlicsifach 2,475. - Druök: Ernst Oedrtch Nachf., Leipzig 0 1. Hospitalstrahe 11a-18. - DA. 8V70/XII. Davon 6435 durchschnittlich mit Angebotene und Gesuchte Bllchcr. — Zur Zeit ist Preisliste Nr. 8 gültig! 104 Nr. 28 Donnerstag, den 3. Februar 1938
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