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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.01.1940
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1940-01-30
- Erscheinungsdatum
- 30.01.1940
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Übersicht über die Arbeitsgebiete der Reichsschrifttumskammer Abt. III (Gruppe Buchhandel) 1. Grundsätzliches Die Kammer hat als öffentlich-rechtliche Körperschaft die Aufgabe, durch Zusammenwirken der Angehörigen aller von ihr umfassten Tätigkcitszweige die deutsche Kultur in Verantwor tung für Volk und Reich zu fördern, die wirtschaftlichen "> und sozialen Angelegenheiten zu regeln und zwischen allen Bestre bungen der ihr angchörenden Gruppen einen Ausgleich zu be wirken. Sie hat dem deutschen Schrifttum zu dienen und alle, die als Verleger, Buchhändler, Verleiher oder sonst als Mittler Mitwirken, zu erfassen und berufsständisch einzuordnen. Die Kammer hat außerdem die Sonderausgaben zu erfüllen, die ihr von dem Reichsminister für Bolksausklärung und Propaganda übertragen werden. 2. Zulassung zum Berus und alle sich daraus ergebenden Fragen Z. B. Eingliederung, Befreiung wegen gelegentlicher oder geringfügiger Tätigkeit, Ablehnung, Fachgeschäftslisten, Buch» Verkaufsstellen, nebengewerbliche Leihbüchereien, Doppelmit- gliedschafts-Fragen, Betätigung der öffentlichen Hand, Abwehr von Eingriffen in die Arbeit des Verlagswesens und Buch handels usw. 3. Fachliche Betreuung Z. B. Beratung beim Aufbau und der Führung von buch händlerischen Unternehmen, Förderung des Buchhandels und aller seiner Aufgaben, soweit sie im Interesse der deutschen Kultur, insbesondere des Schrifttums von Bedeutung sind, Aus gleich von sachlichen Meinungsverschiedenheiten zwischen einzel nen Gruppen ihrer Mitglieder und auch in grundsätzlichen be rufsständischen Fragen. 4. Rechtliche Betreuung Z. B. Überprüfung der Zuverlässigkeit und sachlichen Eig nung im einzelnen, Ausgleich von Meinungsverschiedenheiten, die sich zwischen einzelnen Mitgliedern aus ihrer Auffassung von der berufsständischen Zuverlässigkeit und Sauberkeit er geben, grundsätzliche Fragen der Anwendung des Verwaltung?-, Handels-, Urheber- und Verlagsrechts auf den Tätigkeitsbereich der Mitglieder sowie Rechtsberatung hierüber im Einzelfall. 5. Festsetzung von Bedingungen für den Betrieb, die Erössnung und die Schließung von Unternehmen, insbesondere auch über die Art und Gestaltung der Verträge zwischen den der Kam mer angehörenden Tätigkeitsgruppen (§ 25 der I. DBO. z. RKK.-Gesetz) und Bearbeitung aller Rechts- und Fachsragen, die sich aus den Anordnungen nach 8 25 der I. DBO. z. RKK.-Gesetz ergeben. Z. B. Anordnungen über das Leihbüchereigewerbe, über Fragen der Buchverbreitung durch Buchvertreter, über Normal verlagsvertrag zwischen Schriftstellern und Verlegern, über den Einzelhandel mit Schrifttum, zum Schutz der verantwortlichen Persönlichkeit im Buchhandel, über die Herausgabe von Kalen dern und Jahrbüchern usw. li. Leitung und Förderung der praktischen und theoretischen Berusscrziehung und Fortbildung im Buchhandel Z. B. Lehrlingseinstellung in Verbindung mit den Arbeits ämtern, Lehrlingsausbildung, Einberufung zur Reichsschule, Durchführung und Überwachung der buchhändlerischen Gehilfcn- prüfung, Auswertung der Ergebnisse der Reichsschule und der Gehilfenprüfung, Förderung des wertvollen buchhändlerischen Nachwuchses, Gehilfenaustausch und Gchilfeneinsatz in Verbin dung mit den Arbeitsämtern, Durchführung von Wochenend troffen, berufskundlichen Arbeitswochen, fachlichen Arbeits tagungen einzelner Fachgruppen, Fachschaften, Arbeitsgemein schaften und der Gaue, Förderung der örtlichen berufskund lichen Arbeitsgemeinschaften. 7. Ausbau und Ausbau der sozialen Unterstützungseinrichtungcn für alle buchhändlerischen Mitglieder der Kammer. 6) Übersicht über die Arbeitsgebiete des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler 1. Das buchhändlcrische Verkaufs- und Berkehrsrccht und die damit zusammenhängenden Materien, nämlich a) Kalkulation, Betriebslehre, Buchführung; die Bearbei tung aller der Fragen, die auf die Buchherstellung und Buchkalkulation, also auf den Preis Einfluß haben; b) Kartollrecht (Schutz des Ladenpreises — Preisbindung); Unlauterer Wettbewerb; e) Prcisstop; ä) Kriegswirtschaftsrecht; o) Werberatsbestimmungen und Wettbewerbsrecht; k) Steuerrecht; x) Bahn, Post und Zoll; t>) Statistik (diese zerfällt in Produktions-, Absatz-, Firmen-, Auslagen-Statistik; Konjunktur-, Betriebs-Statistik; Sta tistik über den Papierverbrauch). 2. Die buchhändlerische Ein- und Ausfuhr. Insbesondere kom men in Betracht; r>) Beratung über Fragen der Ein- und Ausfuhr; b) Verbindung mit den angeschlossenen und den sonstigen buchhändlerischen Verbänden im Ausland; o) Verbindung mit den einzelnen Firmen im gesamten Ausland, die für den Absatz deutscher Gegenstände des Buchhandels in Betracht kommen; umfassendes Firmen verzeichnis; ä) Beobachtung und Bearbeitung der Verlags- und Absatz- ') Soweit diese nicht vom Börfenverein der Deutschen Buch händler bearbeitet werden, wie z. B. Ladcnpreisschutz und alle sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Probleme, Verkehrs- und Ver- kaussordnung und die sich aus den wirtschaftlichen Verträgen des 6. Börsenvereins ergebenden Kragen usw. — Verhältnisse im Ausland (Umrechnungsschlüssel), der Werbung im Ausland (Ausstellungen, Besprechungs anbahnungen u. a.); e) Devisenrecht; Kontingentierung; k) Gehilfenaustausch, Vermittlung von Volontären. 3. Rechts- und Wirtschaslsberatung, soweit nicht schon unter 1 und 2 ausgesührt. Es kommt hauptsächlich in Betracht; a) Kaufmännisches Recht; b>. Zeichen- und Musterschutz; e) internationales Recht; <l) Urheber- und Verlagsrecht, soweit Bearbeitung und Auskunft nicht durch die Einzelkammcrn erfolgt. 4. Werbung. Auf diesem Gebiete hat der Börsenverein in erster Linie verlegerische Aufgaben (Plakate, Matern, Fach- schrifltumslisten usw.). Ausstellungen veranstaltet oder be treut oder berät er nach Übereinkunft mit den amtlichen Stellen. Bearbeitet werden ferner noch folgende Gebiete: a) Schaufenstergestaltung; k>) Ladeneinrichtung; e) Rundfunk-Programm im Börsenblatt; «k) Bücherzusammenstellung für Werbeabende und ähnliches. 5. Ausbildung und Schulung. Der Börsenverein ist zuständig a) für die finanzielle und schulpolitische Verwaltung der Deutschen Buchhändler-Lehranstalt; 5) für die finanzielle Verwaltung der Reichsschule des Deut schen Buchhandels; e) für die Leipziger Fachkurse. Verwaltung der Erholungsheime in Laucnstein (Erzgcb.) und Oberstdors (Allgäu). 34
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