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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.01.1937
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1937-01-21
- Erscheinungsdatum
- 21.01.1937
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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5. Die Stammrolle und die Fachgeschäftslisten werden vom Börsenverein der Deutschen Buchhändler in Ergänzung des Adreß buchs veröffentlicht. Die Bezugsbedingungen werden noch bekannt gegeben. Leipzig, den 14. Januar 1937 Der Leiter der Gruppe Buchhandel in der Reichsschristtumskammer: Baur Nachstehend wiederholen wir den Text der in Rede stehenden Anordnung, die als »Amtliche Bekanntmachung der Reichsschrift tumskammer Nr. 87« im Börsenblatt Nr. 12 vom 16. Januar erschienen ist: Anordnung über die Verbreitung von Schrifttum im Nebenbetrieb Wer Schrifttum verbreitet, muß nach § 4 der Ersten Durchfüh rungsverordnung zum Neichskulturkammergcsetz vom 1. November 1933 (RGBl. I, S. 797) Mitglied der Reichsschristtumskammer fern. Von dieser Mitgliedschaft kann nach § 9 der genannten Ver ordnung befreit werden, wer an der Verbreitung von Schrifttum nur gelegentlich oder in geringfügigem Umfang teilnimmt. Zur ein heitlichen Regelung dieser Befreiung von der Mitglicdspflicht ordne ich nach 8 25 der gleichen Verordnung mit Genehmigung durch den Herrn Neichsminister für Volksaufklärnng und Propaganda und durch den Herrn Neichswirtschastsmiinster an: 8 1. Der Bund reichsdeutscher Buchhändler*) führt im Aufträge der Reichsschrifttninskammer eine »Stammrolle der Inhaber von Buch- vcrkanfsstellen«. Eine Bnchverkanfsstelle ist der unselbständige Teil eines Einzelhandelsnntcrnehmens, das sich nicht ausschließlich mit dem Vertrieb von Schrifttum besaßt, bei dem jedoch der Umsatz aus dem Verkauf von Schrifttum mindestens 10°/» des Gesamtumsatzes beträgt. Die Verbreitung von Schrifttum im Nebenbetrieb setzt die Ein tragung in die Stammrolle voraus, soweit nicht die Fälle des § 6 dieser Anordnung gegeben sind. 8 2. Die Eintragung in die Stammrolle erfolgt auf Antrag; der Antrag ist über den Bund reichsdeutscher Buchhändler*) an den *) Zwischen der Unterzeichnung und der Veröffentlichung dieser Anordnung hat der Bund Reichsdeutscher Buchhändler seine rechtliche Selbständigkeit anfgcgeben und zeichnet jetzt: Reichsschrifttninskammer, Gruppe Buchhandel, Leipzig C 1, Buchhändlerhaus. Präsidenten der Neichsschrifttumskammer zu richten. Tie Eintragung gilt nur für den Betrieb einer bestimmten Buchverkc^issstelle, die in die Stammrolle mit eingetragen werden muß. Sie erlischt sowohl für den Inhaber wie für das Unternehmen bei jedem Eigentums wechsel. 8 3. Voraussetzung für den Betrieb einer Buchverkaufsstclle ist, daß der Inhaber die für die verantwortungsbewußte Führung einer solchen Verkaufsstelle kulturpolitisch und -beruflich notwendige Ge währ bietet und der Charakter des Gesamtuntcrnehmens dem Bnch- vertrieb innerlich entspricht. Wenn in einer Bnchverkanfsstelle Angestellte beschäftigt werden und die Höhe des Buchumsatzes die Anstellung eines buchhändlerischen Angestellten rechtfertigt, so kann die Zulassung von der Einstellung eines buchhändlerischen Angestellten abhängig gemacht werden, der mit der Wahrnehmung sämtlicher Arbeiten zu betrauen ist, die der Betrieb einer Buchvcrkaufsstelle mit sich bringt. 8 4. Ausnahmen von diesen Bestimmungen behalte ich mir vor, ins besondere für Orte, in denen eine Buchhandlung oder eine Buch verkaufsstelle nicht besteht. 8 5. Die Vcrwaltungskostcn der Stammrolle werden durch eine jähr liche Gebühr von NM 2.— gedeckt; diese kann von den Einzntragenden nach den Bestimmungen des 8 30 der Ersten Durchführungsverordnung zum Ncichskultnrkammergcsetz vom 1. November 1933 (RGBl. I, S. 797) cingczogen werden. 8 6. Nach § 9 der genannten Durchführungsverordnung ist grund sätzlich freigegeben der Einzelhandel mit nichtantiquarischem Schrift tum bis zum Ladenpreis von 50 Pf., Malbüchern, Bilderbüchern für Kinder, Volksschulbücher», Handarbeitsvorlagen, Gesang- und Gebet büchern. Außerdem kann auf Einzelantrag der Einzelhandel mit be stimmten Bnchgruppcn bewilligt werden. 8 7. Die Bestimmungen der Ziffer 1 meiner Anordnung vom 20. Fe bruar 1934 (Aintl. Bekanntmachung Nr. 15) bleiben unberührt. Ziffer 2—1 werden aufgehoben. Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im »Völ kischen Beobachter« in Kraft**). Berlin, den 9. Juni 1936 Der Präsident der Reichsschristtumskammer I. V.: Wismann **) Anmerkung der Schriftleitung: Die Anordnung ist im »Völ- kiichen Beobachter«, Norddeutsche Ausgabe vom 14. Januar 1937 ver öffentlicht. Reichsschristtumskammer, Gruppe Buchhandel Gau Magdeburg-Anhalt Von: 14. bis 22. März finde! in Dessau die Gau-Kultur- wochc statt. Ich möchte auch an dieser Stelle bekanntgebcn, das; aus diesem Anlaß voraussichtlich am Mittwoch, dem 17. März, die Berufskamcradcn aus dem ganzen Gau sich in Dessau versammeln werden. Die Tagung kann natürlich nur bei genügender Beteili gung stattfinden. Ich bitte daher die Ortsgruppen-Obmänncr schon jetzt zu werben und festzustellen, wer von den Berufskamera- dcn eine feste Zusage machen kann. Hierüber bitte ich um baldige Nachricht. Magdeburg, den 18. Januar 1937 Regierungstraße 13 Hans Anger mcier, komm. Ganobmann Bekanntmachung der Beratungsstelle (Über wachungsstelle) für das Leihbüchereiwesen Wir ersuchen die Vollmitglieder der Fachschrift Leihbücherei nnd ebenso die der Stammrolle nebengcwerblichcr Leihbüchereien angeschlosscnen Mitglieder, bis zum IO. Februar 1937 folgende Angaben der Beratungsstelle (Ubcrwachnngsstclle) für das Leih büchereiwesen, Berlin NW 7, Mittclstraße lr>, zu machen: 1. Sämtliche antibolschewistischen und antikominunistischcn Bücher, die sie in ihrer Leihbücherei führen, sind nnzugcben, und zwar die politischen, kulturpolitischen und die Untcr- haltungsromane. 2. Die Bücher sind alphabetisch zu ordnen nach den Vcrfasfcr- namen. 3. Erwünscht ist cs, wenn gleichzeitig mitgetcilt wird, welche Erfahrungen bei dem Auslcih dieser Bücher gemacht wurden. Berlin, den 10. Januar 1937 Der Leiter: L. H ü'r t e r Achtung! Jungbuchhändler vom i;. bis az. Lebensjahre, die Ihr Euch zum Reichsberufswettkampf 1937 gemeldet habt: Die Grtswettkämpfe finden in der Zeit vom 44. bis 28. Zcbruar 1427 statt. Tretet geschlossen an! Stellt Euer Können unter Beweis! S8
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