Ende März erscheint: preußisches Verwaltungsrecht Sammlung des geltenden Rechts in Loserblattform Textausgabe mit Verweisungen, Angaben über Schrifttum und Sachverzeichnis von Or. Werner Weber ord. Prof, der Rechte in Berlin Etwa 1000 Seiten Taschenformat. Loseblattausgabe in rotem Leinenordner etwa RM 8.50 Das Preuß. Verwaltungsrecht bildet, obwohl es weithin reichsrechtlichen Bestimmungen hat weichen müssen, für die Praxis der Be Hörden und den akadem. Unterricht immer noch ein unentbehrliches Rüstzeug. Demgegenüber mußte es in zunehmendem Maße als Mangel empfunden werden, daß keine Textausgabe mehr zur Verfügung stand, die das weitverzweigte Verwaltungsrecht Preußens zusammenfaßte. Die in Kürze erscheinende neue Sammlung hilft diesem Mangel ab. Sie bietet nicht nur das Preuß. Verwal- waltungsrecht bis zur Gegenwart gesammelt dar, sondern gibt es vor allem in der heute geltenden, tiefgreifend umgewan- dclten Fassung, die es durch das Recht des nationalsozialistischen Staates erhalten hat. Gerade hierauf beruht der unschätzbare praktische Wert der Ausgabe; denn jeder Kenner der Verhältnisse weiß, daß es ohne ein derartiges Lilfsmittel außer ordentlich schwierig ist, den verbindlichen Text des aus den Reformen seit I9Z2 hervorgegangenen Verwaltungsrechts festzuslellen. An Land der neuen Sammlung kann nun der Benutzer jede gesuchte Verordnung rasch und mühelos auffinden. Die Loseblattform ermöglicht es, die Ausgabe stets nach dem neuesten Stande zu ergänzen. Abnehmerkreis: Behörden aller Art, Verwaltungsbeamte, Gerichte, Verwaltungsschulen, Beamtenschulen, Universitäts-Professoren und -Dozenten, Rechtsstudierende usw. In Kürze erscheint: Ehrengerichts ordnung -er gewerblichen Wirtschaft vom 2V. Januar iiS37 Textausgabe mit Einleitung, Erläuterungen und Sachverzeichnis von Or. Rolf Oietz a. o. Prof, der Rechte in Gießen Etwa 100 Seiten Taschenformat. Roter Leinenband etwa NM 2.40 Die neue Ehrengerichtsordnung regelt Aufbau, Zusammensetzung und Verfahren der bei den Wirtschaftskammern neu zu errichtenden Ehrengerichte, die die Aufgabe haben, Verstöße gegen die Pflichten als Unternehmer innerhalb der gewerblichen Wirtschaft zu ahnden. Die teilweise schwierigen und mit anderen gesetzlichen Bestimmungen zusammenhängenden Vorschriften bedürfen einer gründlichen Erläuterung. Eine solche wird hier von dem Mitbearbeiter des großen Kommentars zum Arbeitsordnungsgesetz von Lueck-Nipperdey-Dietz in knapper, gemeinverständlicher Form dargeboten. Abnehmer sind: Sämtliche Gruppen und Verbände sowie alle Unternehmer, Unternehmerstellvertretcr und leitenden Angestellten der gewerblichen Wirtschaft (ausgenommen Landwerk und Verkehr), ferner die Wirtschaftskammern und Industrie- u. Landelskammern. T L.H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung München und Berlin 8S4 Nr. 47 Freitag, den 26. Februar 1937