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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.02.1937
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1937-02-27
- Erscheinungsdatum
- 27.02.1937
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Raten Sie jetzt, lieber Leser, wie viele Menschen eins solche Anzeige lesen werden. Wir dürfen ruhig behaupten, es werden viele sein. Und ist das nicht der Ton, der Freunde wirbt? Beachten Sie auch, wie hier das Schwergewicht des Werbewortes auf den Hin weisen liegt, die ins Gemüt gehen, zu Trieben und Wünschen reden und dennoch für ein bestimmtes Geschäft sprechen! Vielleicht erscheint Ihnen unser erster Vorschlag zu umfangreich. Mag sein. Wir kön- ncns auch kürzer haben. Allein sei» und doch die Welt besitzen Zwiespältiger Wunsch, den nichts besser erfüllt als ein Buch. Menschen und eine ganze Welt gehören einem, wenn man allein ist mit sich und dem guten Freunde Buch. Ein Führer zu solchen Büchern möchte Ihnen... sein. Wann kommen Sie? WZ freut sich, wenn Sie ihm Ihre Wünsche sagen. Sie merken, daß der Ton dieser Anzeige nicht für alle gilt. Das wollten wir damit zeigen. Zu Professoren spricht man anders als zu Arbeitern; wollen Sie Bücherfreunde für Ihr Geschäft ge winnen, die mit innerem Glück in Ihrem Laden sitzen und den Kameraden Buch wählen, dann müssen Sie eben anders reden als in der Anzeige, die Bücher als Geschenk empsiehlt oder fürs Fach buch wirbt. Die kleine Selbstlosigkeit in diesem Text wird dem Buchhändler die Sympathie der Eltern gewinnen! Ganz bestimmt! Sehen Sie, so können Sie jede Woche in der Sonnabend- oder Sonntagausgabe der Zeitung stehen und sich Kunden schassen! Und diese Anzeigen werden Sie bekannt machen, man wird Bücher und Ihren Namen als einen Begriff fühlen. Beraten sollen Sie, als Freund und Heiser reden. Dann können Sie auch ruhig für ein gewisses Buch werben, denn Sie haben für Ihren Namen, Ihr Geschäft bereits das geschaffen, was die Amerikaner Goodwill nennen und wir als Sympathie oder Mitsinn bezeichnen, um fürs Fremdwort ein deutsches zu nehmen, das übrigens von Goethe ist. Eine Minute Nachsehen — fürs Leben klüger geworden! Es gibt eben Dinge, die man nicht wissen kann. Die ein Kops gar nicht alle fasst. Fragen? Ja, aber einen, bei dem man sich nicht blotz- stellt, bas Lexikon. Dies kluge Buch kostet nicht mehr als ... — WZ schickt es Ihnen zur Ansicht ober stellt es zurück. Die Rufnummer von WZ ist 223 344. Das waren einige Vorschläge für den Inhalt und die sprach liche Form wirksamer Buchhändleranzeigen. Geben Sie sich alle Mühe, gute, spannende, neugierweckende Schlagzellen zu finden, die aber nicht von weit hergeholt sein dürfen! Denken Sie ans Buch und an die Leser der Anzeigen. Lassen Sie in der Schlagzeile etwas vom Wert des Buches schweben oder vom Gewinn erscheinen, den der Leser haben wird. Vermenschlichen Sie die Kaufgründe, ver gessen Sie nie, was wir über Gemüt und Triebe sagten! Nun aber zur Gestalt der Anzeigen. Gehen Sie mit Ihren guten und kurzen Texten, maschinegeschrieben — einseitig!, zur Anzeigenschriftleitung Ihrer Zeitung, sagen Sie dort, wann die An zeigen erscheinen sollen, und man möge sich bemühen, Ihre An zeigen möglichst stets am gleichen Platz zu bringen. Wählen Sie das Querformat, also breiter als höher. Zweispaltige Anzeigen müssen es mindestens sein. Und dann, bestimmen Sie folgendes: Die Schlagzelle oben drüber in gut lesbarer Auszeichnungsschrift, die für Ihre Anzeigen immer genommen werden soll. Den laufenden Text in Blockform mit etwas weißem Raum an der rechten oder linken Seite je nachdem, wo die Anzeige steht, diesen Text ohne Sperrungen in kleiner Schrift — in ein und derselben Schrift bis zum letzten Punkt! Auch Ihren Namen, die Anschrift nicht hervor heben; wenn es Sie durchaus haben wollen, dann aber nur fett gedruckt, nicht in Versalien, gesperrt, größerem Schriftgrad oder einer anhern Schrift. So kommen Sie zu Anzeigen, die man liest, beachtet, dis wirken und verkaufen Helsen! Geben Sie keine Platz vorschriften! Eine gute Anzeige wirkt überall. Die Anzcigenfachlcute der Zeitungen werden schon für alles sorgen, sie sind bestimmt froh, wenn sich der Buchhandel zur werbesreudigen Wirtschaft gesellt und werden alles tun, damit die neuen Freunde der Anzeigenwerbung Freude und Erfolg erleben durch guten Satz und wirksame Placie rung der Werbebotschaften. Entscheidungen höherer Gerichte Berichtet und besprochen von Dr. A. Elster (Zuletzt Börsenblatt Nr. 268 > Horst-Wcssel-Lied ist musikalisch als Originalschöpsung anzusehen Das Reichsgericht hatte mit seinem Urteil vom 2. Dezember 1936 (RGZ. 153, 71, Arch. s. UrhR. 10, 96) einen Streit zweier Verleger über den Abdruck der Melodie des Horst-Wessel-Liedes zu entscheiden. Die Meinungsverschiedenheit der beiden Verleger bestand darin, daß der eine die Singweise als eine schutzfähige Schöpfung von Horst Wessel, der andere sie als eine Wiedergabe älterer Volks weisen ansah. Das OLG. Dresden war der letzteren Meinung, da es das Lied als aus den Bestandteilen dreier älterer Lieder unschöpferisch zusammengesetzt ansah. Aus einer von dem OLG. fcstgestellten »weit gehenden Übereinstimmung der Singweise des Horst-Wessel-Liedes mit dem vorher schon vorhandenen Melodiengut« schloß das OLG., die alten Singweisen seien dem neuen Lied zugrunde gelegt worden und man könne nicht sagen, daß jene alten Singweisen schon der Ver gessenheit anheimgefallen wären; auch passe an manchen Stellen die Melodie nicht so zum neuen Text, daß »eine selbständig, nur in unbewußter Anlehnung an frühere Volkslieder neu gefundene Sing weise« hier als vorliegend angesehen werden könne. Das Reichsgericht kommt jedoch zu einem anderen Ergebnis. Angesichts der Tatsache, daß es heute kaum mehr möglich ist, ganz neue Singweisen zu schaffen, dürfe man, sagt das Reichsgericht, »bei Bearbeitungen älterer Weisen keine gar zu hohen Anforderungen stellen«. Trotz der Anlehnungen findet das RG., daß »die verhältnis mäßig wenigen und (jede für sich betrachtet) nicht bedeutenden Änderungen an den benutzten Weisen dem Ganzen einen anderen Gesamtausdruck verliehen und einen stark abweichenden Eindruck ermöglicht haben ... Auch die Wirkung auf das Volk im großen, der Widerhall, den die Tonschöpfung findet, die Stimmung, die sie er zeugt, dürfen bei der Messung des urheberrechtlichen Gewichts nicht unbeachtet bleiben. Sie rechtfertigen es, die Melodie des Horst- Wessel-Liedes als Bearbeitung anzusehen und ihr deren Schutz <H 12 Abs. 1 LitUrhG.) zuzusprechen.« Schallplatten und Rundsunk Der bekannte Streit, ob der Rundfunk die Schallplatten fremder Herkunft entschädigungslos senden dürfe, war bekanntlich in erster und zweiter Instanz zu Gunsten des Rundfunks entschieden. Das Reichsgericht hat am 14. November 1936 (RGZ. 153, I, Arch. f. UrhR. 10, 79) anders entschieden. Das sehr ausführliche Urteil kann hier nicht näher besprochen werden. Es enthält so viele schwierige juristische Probleme, daß eine Abhandlung nötig wäre, um zu Einzel- fragen Stellung zu nehmen. So sei das Urteil hier nur erwähnt. 180
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