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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.06.1922
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- 1922-06-09
- Erscheinungsdatum
- 09.06.1922
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- Deutsch
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132, 9. Juni 1922. Fertige Bücher. vörseLblatl s. d. Dtlchu. Vuchvondrl. 6529 Mauer- str. 44 Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, s I i Hagemann, vr. Karl, Landgtttchtsrn, «n Gretsswatd Jahrbuch des Iugendrechts. Erster «an», Ende 19lS bis Ansang 1M1. 32 M Die Jugendfürsorge wird immer mehr zum wichtigsten Gebiet unserer Sozialpolitik: immer mehr erweitert sich ihr Gebiet. Das Gerüst der Jngeudfürsorge bildet die Rechts wissenschaft, insbesondere das Vormundschaftswesen, das Jugendgerichtswesen und das Fiirsorgeerziehungsverfahreu. Die auf diesem Gebiete in den letzten Jahren ergangenen wichtigen Entscheidungen sind in diesem Bande zusammen- gefaßt. Handbuch für das Deutsche Reich 1922. Herausgegeben vom Reichsministerium des Innern. Zweite unveränderte Auflage 41. Jahrgang nach dem Stande von Ende Dezember 1921. 75 M Die Tatsache, daß schon kurz nach dem Erscheinen des Handbuches sich die Ausgabe einer zweiten starken Auslage notwendig machte, beleuchtet die Notwendigkeit dieses lang- cntbehrten Führers durch das gesamte Reicl)sbehördenwesen. Das Handbnch dient nicht nur den Behörden, sondern will auch den wirtschaftlichen Kreisen, der Industrie, dem Handel und der Landwirtschaft Führer und Berater sein. Hirschberg, l)r. Herbert E., Steuerschlüssel. Die wichtigsten Steuergesetze in gemeinver ständlicher tabellarischer Übersicht. Dritte völlig umgearbeitete Auflage nach dem neuesten Stande der Gesetz gebung. Preis noch unbestimmt Seit dem Erscheinen der 2. Auflage hat die deutsche Steuergesetzgebung große Veränderungen erfahren. Vor allen Dingen ist die Einkommensteuer nmgestaltet worden. Der Stenerschlüssel hat daher auch ein völlig verändertes Gesicht erhalten. Das Neichsnotopfer ist durch das neue Vermögenstenergesetz ersetzt worden. Hoffmann, kn. F., Wirkt. Geh. Ober-Regierungsrat. Die Gewerbe-Ordnung für das Deutsche Reich und Preußen, su->>„»«. 22. !>is2,.Ansl. Geb. lvO M Auch die vorliegende neue Auflage will in erster Linie einen Überblick über die Durchführung der Gewerbeordnung in Preußen geben. Es sind neben den Neichsgesetzen auch die Entscheidungen des Reichsgerichts, die zur Ausführung der Gewerbeordnung erlassenen oder neben ihr sortbestehenden preußischen Landesgesetze, die Entscheidungen des Preußi schen Öberverwaltungsgerichts sowie Kammergerichts ver- Hünecbe, Earl, Kreisausschußobersekretür. Das Vollstreckuugsverfahren nach der Relchs- abgabeuorduuug. 34 M Für alle mit dem Bcitreibnngsverfahren beauftragten Behörden und Beamten wird das Werk unentbehrlich sein, Rechtsanwälte werden seiner bedürfen in der Führung der Jnterventions- und sonstigen Vollstrecknngsprozessc, indu strielle Unternehmungen und kaufmännische Betriebe werden cs haben müssen, um im Lohnbeschlagnahmeverfahren das Nichtige zu ln» und sich vor Vermögensschaden zu schützen. AüUH, Ol*. Hui*. EkOkA, Präsid.imReichsministerium des Innern. Das Berwaltungszwangsver- fahren iveg. Beitreibung v. Geldbeträgen. V. Auslage. (Taschengesetzsammlg. 29) Preis noch unbestimmt Die neue Auflage stellt sich als eine wesentlich umge- arbcitete und vervollständigte dar und wird der Praris in noch höherem Maße nützlich sein können als die früheren. Ihre systematische, übersichtliche Darstellung wird den mit der Ausführung betrauten Behörden die schwierige Arbeit erleichtern Keßler, Or. Burghard, Obtr.Regterungsro, Tabellen zur Berechnung der Kapital- verßehrsteuern. Preis noch unbestimmt Die Berechnung der nach dem Kapitalvcrkehrsteuergesetz zu entrichtenden Steuern ist außerordentlich schwierig, z. B. gibt es bei Anschassiingsgeschästen über Aktie» nicht weniger als 15 verschiedene Steuersätze. Der Kommentator des Ge setzes hat aus diesem Grunde Tabellen ausgcarbcttct, aus denen die jeweils zu entrichtende Steuer bequem abgclesen werden kann. In der Praxis ist ein großes Bediirsnis stir diese Tabellen vorhanden, Bankgcschiiste werden ohne diese Unterlage kaum arbeiten können. Kahlkk, Or. R., Regierungsrat b. Finanzamt Freiburg- Stadt. Die Besteuerung der Abschreibungen und Rücklagen (Reserven) nach d. neueren Steuergeseßen unter besonderer Berücksichtigung des Reichseinkommenfteuergesetzes vom 29. März 24. März 1921 1920 u 20 M Bei der bis zur äußersten Grenze des Erträglichen not wendigen Anspannung aller Steuerkräftc bietet gerade die Einkommensteuer in erster Linie die Möglichkeit, für Reich, Länder und Gemeinden dauernde und hohe Einnahmen und Erträge zu liefern. Diese steuerliche Höchstanspannnng muß aber auch in Zeiten größter Inanspruchnahme innerhalb der Grenzen sich bewegen, daß nicht ein völliges Anspressen stattfindct. Co muß immer noch die Ertragsfähigkeit der Einkommenguellc erhalten werden. Diesem Zwecke sollen in hervorragendstem Maße die steuerfreien Abschreibungen und Rückstellungen dienen. Küppers, Or. jur. et rer. pol., Beigeordnete, in Essen. Aus der Praxis d. Ausschüsse zur Feststellung vou Aufnchrschäden. 10 M Die Neuheit des Gesetzes über die durch innere Unruhen entstandenen Schaden vom 12. Mai 1920 und das Fehlen der Rechtsprechung einer höheren Instanz veranlaßte die Tezer nenten der Tumnltschädenabwicklungsstellcn zu regelmäßiger! Zusammenkünften, um ihre Erfahrungen auszntanschen und festzulegen. Diese lose Vereinigung nahm später festere Formen an und sieht ihre Hauptaufgabe darin, unter Mit wirkung aller beteiligten Kreise ans zahlreichen Einzel fällen das allgeniein Bedeutende heransznfinden und es dann allen Beteiligten zugänglich zu machen. Neukamp, Ol-. Ernst, Retchsgertchtsrat in Leipzig ß Nach dessen Tode bearbeitet von O?. KlU'l Becker, ? Geheimer Iusttzral, Landgerichtspräsident in Eleve. DllS Reichsgeseß betreffend die Gesellschaften L mit beschränkt. Haftung vom 2 ). April 1892 R in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Mai 1898. » Fünfte bis siebente durchgearbeitete und vermehrte Auflage. U Preis noch unbestimmt ^ Die Gesellschaftsform der G. m. b. H. hat sich immer » mehr das Feld erobert. Infolgedessen haben sich Schrift- R tum und Rechtsprechung in überaus großem Umfange ^ dauernd mit ihr beschäftigt. Im vorliegenden Werk be müht sich der Bearbeiter, die Ergebnisse der literarischen und I gerichtlichen Erörtrungen möglichst lückenlos zu verwerten.
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