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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.06.1922
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- 1922-06-09
- Erscheinungsdatum
- 09.06.1922
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6S30 Mrl-Ubl-U f. d. DIsch». Fertige Bücher. X- 132, g. Juni 1922. I Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, I Mauer- str. 44 I Preuß, Or. Hugo, Reichsminister°.D. Artikel 18 der Reichsverfassung. Seine Entstehung und Bedeutung. M M Der Artikel 18 war der am heißesten umstrittene Artikel der Neichsverfassung von Weimar; er ist wohl auch in seiner schließlichen Fassung der am schwersten verständliche. Da gegenwärtig die komplizierten Fragen seiner Einzelbestim mungen erneut in den Vordergrund getreten sind, ist die vorliegende Schrift mit Freuden zu begrüßen. Das Werk stellt die Aussagen eines Zeugen dar, der über die wechsel vollen Schicksale des Artikels 18 von den ersten Anfängen bis zum Abschluß in allen Stadien aus eigener Wahrneh- mung berichtet. Richter, vr. Hermann, Rechtsanwalt,»Ha«- °.s. Das landwirtschaftliche Inventar. «° M Durch den Erlab der Neichspachtschutzordnung sind die uralten traditionellen Pachtverhältnisse in Verwirrung ge stürzt. Das alte Vertrauensverhältnis zwischen Verpächter und Pächter mit seinen patriarchalischen Formen ist durch die völlige Umwälzung auf wirtschaftlichem Gebiete zu einem Interessengegensatz geworden, der sich namentlich in der wichtigsten Frage, der Jnventarfrage, bemerk bar macht. Um in diesem Streit der Meinungen einen festen Standpunkt gewinne» zu können, wird in dein vor liegenden Werke das einschlägige gesetzliche Material über das landwirtschaftliche Inventar zusammengeftellt. Richter, l)r. Hermann, Rechtsanwalt in Halle a S. Ratschläge für die Klausurarbeiten. Zweiter Teil: Die öffentlich-rechtliche Klausur, Strafrecht und Strafprozeß. 25 M Die »Ratschläge« siud für Referendare und Nechtskan- didaten bestimmt. Der Verfasser will die Kandidaten mit der Anfertigung von Klausurarbeiten vertraut machen. Zu diesem Zwecke gibt er ihnen Ratschläge für die theoretische und praktische Vorbereitung sowie für das Anfassen der konkreten Arbeit. Der zweite Teil ist besonders deshalb wichtig, weil nach den Erfahrungen des Verfassers die Klau suranten bei den öffentlich-rechtlichen Arbeiten meist nicht i» der Lage sind, den richtigen Ausgangspunkt des Themas zu wählen und daher den Kernpunkt der Arbeit übersehen. Noques,Otto von,Major» D. Pensionstabelle für Beamte und Offiziere nach dem Reichs besoldungsgesetz V.30. ApriI1920u.dersechsten Ergänzung dieses Gesetzes v. 6. April 1922. Zweite Auflage. 10 M Die Tabelle enthält den Jahresbetrag der Besoldung, des pensionsfähigen Ortszuschlages und des pensionsfähigcu Dicnsteinkommens. Die sich daraus ergebende Jahrespen sionsbeträge für Beamten und Offiziere sind leicht zu er sehen. Nothkegel, Or. Walter, Mitgi.desLandesschähungs. amtes Das Schätzungswesen, Kommen tar zum Schätzungsamtsgesetz v. 8. Juni 1918 nebst einer ausführlichen Einleitung über das Wert- und Preisproblem vom Standpunkte des SchätzungSwejens aus. 70 M Das Schätzungswesen ist bisher in Preuben nicht ein heitlich geregelt gewesen. Amtliche Schätzungsstellen haben nur in wenigen Landestetlen bestanden. Im wesentiichen lag die Ausführung der Schätzungen in der Hand privater Einzelschätzer, die sich in der Ausübung ihrer Tätigkeit völlig selbst überlassen waren. Es konnte daher nicht ans- blciben, daß sich im Schätzungswesen erhebliche Mtstständc entwickelten. Auch das gerichtliche Schätzungswesen litt unter den gleichen Mängeln, da die gerichtlichen Taxen allein von der Zuverlässigkeit der htnzugczogenen Sachverständigen ab hängig waren. SaMNteltzPaNl,Schulrat in Ebingen (Württembergs und Hans Brunckhorst, Lehrer in Hamburg. Ge- I schichte und Wege der Schundbekämpfuug. ^ iS M - In diesen beiden Vorträgen geben die beiden verdienst vollen Vorkämpfer gegen die Schundliteratur einen Uber- ^ blick über die geschichtliche Entwicklung der Schundliteratur, ^ die seltsamerweise schon vor Erfindung der Buchdruckerkunst eine erstaunliche Ausdehnung erlangt hatte. Aus dem Unter schied in Schundschriften für Erwachsene und solche für Ju- I gendliche ergeben sich auch die Mittel und Wege zur Be- ^ kämpfung des Übels. » Schwarz, Or. für. Otto Georg, Oberlandes, g-richtsrat. Grundriß des bürgerlichen Rechts -- und seiner Geschichte. Ein HUssbuch ,ür junge Juristen, kl. bis 13. Auslage. Zweiter Band: Das Recht der Schuldverhältnisse. 2. Besonderer Teil. 60 M, geb. 66 M E. Das in sechs Einzelbändchen erscheinende Werk will den Studierenden und Reserendaren bas Rüstzeug liefern, das sie sllr die Prüfungen und den Eintritt in die Praxis brau chen. Der Verfasser hat hierin die pädagogischen Erfahr»»- I ge» verwertet, die er in langjährigem Rechtsunterricht ge- ^ Wonnen hat. I Schwarz, Or. für. Otto Georg, Oberlandes- gericht-rat. Reichsstaatsrecht. 12. bis 14 Auflage. ^ 60 M, geb. 80 M . »Die Staatsgewalt geht vom Volke aus«, so bestimmt die H neue Verfassung des Deutschen Reiches. Somit ist die A Kenntnis der Grnndzügc des neuen deutschen Staatsrechts ^ für jeden Gebildeten unerläßlich. Insbesondere werden sich R unsere Juristen mit dem umfassenden Rechtsstoff vertraut L machen müssen. Daher wird dieser Grundriß als Einfüh- Z rung in das Stoffgebiet willkommen sein, besonders da er durch seine Übersichtlichkeit, Klarheit und straffe Kürze als ^ Unterrichtswerk ersten Ranges gelten darf. i Siemering, Di. Hertha. Die deutschen I Iugeudverbände, ihre Ziele sowie ihre Ent- ^ Wicklung UNd Tätigkeit seit 1917. Zweiter Teil des Handbuches: Die Deutschen Iugendpflegeverbände, herausgegeben im Aufträge des Ausschusses der deutschen ^ Iugendverbände. Preis etwa 100 M » Dieser Ergänzungsband des bekannten Handbuches gibt ß einen Überblick über die Brückenauer Tagung. Überein- ^ stimmend wählen die bewährten Führer der Jugendbe- wegung in ihren Berichten als Ausgangspunkt der Be- ^ trachtung die tiefgreifende Wandlung, die die Bewegung in Z den letzten fünf Jahren dnrchgcmacht hat. Trotz der schweren Erschütterungen gerade auf vaterländischem und religiösem R Gebiete ist es nicht zum Zusammenbruch gekommen. Das ^ Gegenteil ist eingetreten, und die Arbeit in der Jugendbe- I wegung hat sich mannigfaltiger und großzügiger denn je ! entfaltet. > Amtliche Drucksachen — Textausgaben » Einkommensteuergesetz in der Fassung vom ß 20. Dezember 1921. Textausgabe 1S22. 10. bis ? 14. Tausend. 5 M Getränke- und Verbrauchssteuern 1922. I Branntweinmonopol, Leuchtmittslsteuer, H Zündwarensteuer, Biersteiler, Mincral- ivassersteuer, Tabaksteuer, Erhöhung von Z Zöllen,Zuckersteuer,Süßstoffgesetz,Kohleu- fieuer. Textausgabe mit Sachregister. 20 M
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